Die Odenwaldschule hat einen gewaltigen Imageschaden erlitten. Er wird an ihr haften, auch wenn der Missbrauch von Schülern Vergangenheit ist.
Es spricht einiges dafür, dass sie zumindest in ihrer jetzigen Form nicht überleben wird.
Der frühere Schulleiter Wolfgang Harder regte laut taz an
>das Internat im hessischen Oberhambach aufzulösen und neu zu gründen. “Das System Internatsschule ist als Ganzes in Frage gestellt“, sagte Wolfgang Harder, der 1999 an der Aufklärung des ersten Missbrauchsskandals beteiligt war.< [Anm.: Letzteres erscheint fraglich.]
Wer wird sein Kind für viel Geld noch auf ein Internat schicken, wenn dessen Zukunft ungewiss ist und zudem die spätere Erwähnung im Lebenslauf an einen konkreten oder auch nur diffusen Makel erinnert?
Sinkt schließlich die Zahl der Anmeldungen, kommt schnell eine Abwärtsspirale in Gang, die kaum noch umzukehren ist.
Das dürfte bitter sein für viele frühere Schüler, die sich gerne an ihre Zeit in Oberhambach erinnern.
Das nämlich wird aus den gegenwärtig fast 500 Kommentaren deutlich, die sich im Internet unter der Adresse misalla.wordpress.com finden.
Wer sie liest, sieht einerseits die Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Schulleiter Gerold Becker mehrfach bestätigt, andererseits zeigt sich in vielen Kommentaren auch bleibende Verbundenheit mit und Wertschätzung für die bei Heppenheim gelegene Einrichtung.
Auch etwas anderes überrascht: Nach ‘Elite’ klingt nahezu nichts, was da von Ehemaligen zu lesen ist.
Einer witzelt sogar, er sei “Inhaber des Hambacher Not-Abiturs“.
Egal wie gut sie damals waren oder heute sind, sicher ist nur: Die Eltern der OSOianer hatten Geld.
Da verwundert es auch doppelt, dass sie von den Zuständen unter dem damaligen Rektor Becker scheinbar nichts erfuhren - oder ignorierten, was tatsächlich erfahr- und hörbar war.
Der schon 1999 in der Frankfurter Rundschau berichtete Skandal, der erstaunlicherweise erst jetzt, 10 Jahre später, in allen Medien und in aller Munde ist, ist nicht nur für die Schule selbst ein Desaster.
Auch der Odenwald, an dessen westlichem Rand sie liegt, kommt schlecht weg. Ist er sonst schon kaum bekannt, verbindet sich sein Name nun ausgerechnet mit einem Missbrauchsskandal.
Das wenige, was da in Südhessen wirklich vorbildlich erschien, eine renommierte Schule oder auch ein wegweisendes “Bioenergie-Dorf”: Alles Lüge, jedenfalls partiell.
Immerhin ist der Odenwald jetzt dort, wo er sonst nahezu nie ist: In den Schlagzeilen, sex sells.
Erste Meldung in den Abendnachrichten des ZDF - aus dem Mund von Petra Gerster. Haufenweise Artikel auf SPIEGEL ONLINE und ebenso ein Forum. Direkt daneben eine Anzeige, die für “unbeschwertes Lernen” in der Odenwaldschule wirbt.
Selbstverständlich ist auch BILD dabei: “In dieser Schule stand Missbrauch auf dem Stundenplan“
Jörg Schindler war der erste, der in der Frankfurter Rundschau von dem Skandal berichtete.
Lesenswert ist sein letzter Artikel zum Thema: “Wer protestierte, wurde als Spießer geächtet“.
In einem Kommentar behauptet ein Leser (wok1234):
>Die Heppenheimer Polizei wusste seit Jahrzehnten von den sexuellen Missbräuchen an der Odenwaldschule. Ich habe damals bei der Polizei in Heppenheim angerufen und um Aufklärung der Vorwürfe an der Odenwaldschule gebeten. Doch es ist - nichts - passiert!<
[In der Tat eine der interessantesten Fragen: Wer schaute warum weg? Hielt jemand sogar schützend seine Hände über Gerold Becker, der später auch als Berater im Hessischen Kultusministerium unterwegs war?]
Auf Facebook, natürlich, finden sich in der Gruppe OSOaner endlos viele Informationen und eine kaum überschaubare Zahl von gegenwärtigen oder früheren Schülern und Lehrern. So plakatiert sich die Gruppe:
“Einst eines der kühnsten Bildungsprojekte seiner Zeit, heute das einzige Internat mit integrierter Gesamtschule. Eine außergewöhnliche Schule wird hundert!“
Auf Telepolis weitet Rudolf Maresch seine kritischen Betrachtungen auf die gesamte Reformpädagogik und den Rousseauismus aus: “Knabenliebe zum pädagogischen Prinzip erhoben“.
Er schreibt:
>Brisant werden die Vorfälle, Ereignisse und Übergriffe aber erst mit dem Namen des Beschuldigten. Geleitet wurde die Odenwaldschule in den Jahren 1972-1985 nämlich von Gerold Becker, einem Intimus, Schützling und langjährigem Vertrauten von Hellmut Becker, jenem “Bildungsbecker” (U. Raulff), der den Diskurs, die Reformidee und die Geschichte der Bildung in der Bundesrepublik durch seine kluge und geschickte Vernetzungspolitik maßgeblich mitbestimmt und mitverfasst hat.
Nicht zu unrecht nannte Ulrich Raulff die Seilschaften, die Hellmut Becker heimlich um sich gesponnen hatte, und zu dem neben dem Leiter der Reformschule vor allem auch Hartmut von Hentig gehört haben, “protestantische Mafia”. Den bildungspolitischen Weg, der hierzulande eingeschlagen werden sollte und zum großen Teil auch wurde, war geprägt vom Gedanken des “Landschulheims”.
Die Bundesrepublik, so die Idee der George-Jünger, sollte demnach in ein “Landerziehungsheim” umgewandelt werden, weg von Noten, Ausfragen und Hierarchien, zurück zur “platonischen Höhle”, zu den Idealen von Erziehung und Menschenbildung.<
In einem Kommentar in der ZEIT wird nachgelegt:

>1. Der betroffene Leiter, der ein Missbrauchssystem von oben herab geschaffen hat, war Lebensgefährte des Pädagogen Hartmunt von Hentig. Wie weit war er ins System einbezogen?
2. Es gab vielfältige übergreifende Kontakte zwischen den Spitzen der Reformpädagogik (Hentig, Gerold Becker, Enja Riegel, Reinhard Kahl, Hans Brügelmann): gemeinsame Symposien, Bücher, Gremien, Arbeit an Lehrplänen, auch nachdem die Missbrauchsfälle bekannt wurden. Welche Schlüsse muss man für die Reformpädagogik ziehen? Gab es hier ein Vertuschungssystem? Oder zumindest eine gemeinsame Kultur des Wegschauens?
3. Es gab pädagogische Initiativen, die selbstbestimmtes Lernen und selbstbestimmte Sexualität zugleich in den Fokus nahmen. Was hat das unter dem Licht der Missbrauchsfälle zu bedeuten?
4. Absolventen der Schule forderten just zu dem Zeitpunkt, als dort ein Missbrauchssystem herrschte, die Straffreiheit für sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen. Hat das eine mit dem anderen zu tun?<
Der katholischen Kirche, die selbst mit immer neuen Enthüllungen über Missbrauch in ihren religiösen Reihen konfrontiert war, verschafft die Affäre um die Odenwaldschule eine Atempause.
Auf meedia.de thematisiert Stefan Winterbauer, früher Volontär bei der Odenwälder Zeitung, ein “Versagen der Lokalpresse”.

Er schreibt:
>Ich begebe mich ins Archiv, gebe in die Sucheingabe “Odenwaldschule” ein. Und erhalte null Treffer.
Bei Google News erzielt die Eingabe “Odenwald Schule ” hunderte Treffer, keiner ist von der Lokalzeitung. Spiegel Online, Focus Online, Stern.de, Welt Online, Hamburger Morgenpost, auch der gar nicht so ferne Mannheimer Morgen - alle berichten ausführlich über den Skandal.
Eigentlich müsste die Homepage einer Lokal- und Regionalzeitung zugepflastert sein mit so einem Thema.
Die Reporter und Redakteure müssten bei der Ehre gepackt sein, jetzt zu zeigen, dass sie die kompetenten Journalisten vor Ort sind. Eigentlich. Stattdessen gibt es 08/15 Agenturmaterial über die Oscar-Verleihung und lobhudlerische Vereinsmeierei. Als Slogan der Zeitung steht groß über der Website “Die Region ist unsere Welt”. Schön wär’s.<
Winterbauer hätte neben seinem Volontariat bei der Odenwälder Zeitung gelegentlich auch die (alten) “Odenwald Geschichten” lesen sollen. Dann wäre ihm das “Versagen der Lokalpresse” schon früher aufgefallen.
Noch immer ist die “Unterschriftenaktion Meinungs- und Pressefreiheit” online, welche von lokalen Medien die Wahrnehmung ihrer “Kritik- und Kontrollfunktion” verlangt.
Winterbauer kann sich daran beteiligen.
Bei dem Skandal um die Odenwaldschule ist eines tatsächlich kurios: Die Vorwürfe gegen Gerold Becker waren seit 1999 bekannt. Auch das Darmstädter bzw. Starkenburger Echo hat davon erfahren.
In einem Bericht vom 21. 1. 2002 (”Entwicklung vorweggenommen - Erziehungswissenschaftler diskutieren über die Odenwaldschule der fünfziger und sechziger Jahre“) findet sich dazu aber nicht ein Wörtchen.
Becker wird - als “Schulleiter der OSO und später Berater im Hessischen Kultusministerium” - zu denen gezählt, die “Reformelemente der Odenwaldschule in die bildungspolitische Diskussion” Eingang finden ließen.
Der Artikel wurde in Gänze auch in die “oso-nachrichten” (Heft 69) aufgenommen.
Aktuell wird auf echo-online.de durchaus über den Skandal berichtet. Es gibt dort ein Interview mit der Rektorin Margarita Kaufmann, es gibt einen aufschlussreichen Bericht (”Schule war ein rechtsfreier Raum“) über den Darmstädter Bildhauer Gerhard Roese, der in der 70er Jahren OSO-Schüler war und Missbrauch erlebte. Gestern gab es einen langen Bericht über “neue Verdachtsfälle“.
Darin heißt es auch:
>Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am Montag gegen einen namentlich bekannten und weitere unbekannte ehemalige Lehrkräfte der Odenwaldschule ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
,,Veranlassung hierfür sind die aktuellen Informationen, nach denen es zumindest nicht auszuschließen ist, dass es auch in noch nicht rechtsverjährter Zeit zu Übergriffen auf Schülerinnen und Schüler dieser Schule gekommen ist.”<
Auffällig war, wie gut sich vor 10 Jahren der Skandal begrenzen ließ. Der Informationsdienst Genios erlaubt einen Blick zurück in die damalige Presselandschaft.
Demnach gab es den ersten Artikel am 17. 11. in der Frankfurter Rundschau (”Der Lack ist ab” von Jörg Schindler), die nächsten und letzten Berichte erschienen dann am 18. November.
Mit Ausnahme der Stuttgarter Zeitung scheinen nur regionale Zeitungen über die Sache berichtet zu haben (Darmstädter Echo, Frankfurter Rundschau, Frankfurter Neue Presse, Wiesbadener Kurier, Rhein-Main-Zeitung).
Das ist jedenfalls das Bild, das sich nach einer Recherche in Genios bietet.
Heute wird sich dieser Skandal nicht mehr so leicht begrenzen lassen.
Ein Ex-Schüler der Odenwaldschule hatte damals auch öffentlich dagegen gehalten. Florian Lindemann soll einen “Missbrauch des Missbrauchs” beklagt haben.
Lindemann war noch im Oktober 2002 presserechtlich verantwortlich für den ‘Goetheplatz’, das offizielle Organ des Altschülervereins und des Förderkreises der Odenwaldschule e.V.
Es scheint, als seien die Wege in diesen späten Wintermonaten für “moralische” Autoritäten besonders glatt.
Reihenweise nämlich purzeln sie, wobei der Fall der Margot Käßmann noch der harmloseste war. Sie stolperte über 1,5 Promille - mit soviel Alkohol im Blut darf und soll sich auch eine Bischöfin nicht verkehrsgefährend ans Steuer eines Autos setzen.
Weit schwerwiegender sind Enthüllungen über immer neue Fälle sexuellen und körperlichen Missbrauchs in der scheinbar duldsamen katholischen Kirche. Selbst an ehrwürdigsten Orten des Katholizismus soll solches geschehen sein - im Kloster Ettal und bei den Regensburger Domspatzen.
Aktuell gerät im Sog der Missbrauchsenthüllungen auch eine andere (lokale) Institution ins Zwielicht, die sich ebenfalls und exklusiv der Bildung junger Menschen verschrieben hat: Das bei Heppenheim gelegene Elite-Internat “Odenwaldschule‘. [Schulgeld laut FOCUS: 2000 € / Monat]
Über dessen traditionsreiche Geschichte heißt es in der Wikipedia:
>Die Odenwaldschule entstand in engem Zusammenhang mit der reformpädagogischen Bewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts.
Gegründet wurde sie am 14. April 1910. Zu der Zeit gab es nur 14 Schüler, die alle im Goethehaus untergebracht waren.
Ihr Konzept war anfänglich geprägt durch die Grundsätze der Arbeitsschule, beispielsweise in der Einführung eines Kurssystems und dem Verzicht auf Jahrgangsklassen.
Zu den weiteren Merkmalen des pädagogischen Konzepts der Schule gehörte – lange vor dem Aufkommen der antiautoritären Erziehung – das Duzen der Lehrer.
Im Sportunterricht turnten Jungen und Mädchen bis zu einem gewissen Alter gemeinsam und immer nackt.<
Was alles in dem für kommenden Monat angekündigten Buch über “100 Jahre Odenwaldschule” zu lesen und nicht zu lesen sein wird, darf man nach den jüngsten Ereignissen und Schlagzeilen mit einiger Spannung erwarten.
Heute ist auf Heute.de (ZDF) zu lesen:
>Diesmal betrifft es nicht die katholische Kirche, sondern die renommierte Odenwald-Reformschule. Bereits 1999 waren Vorwürfe bekannt geworden, nach denen der ehemalige Schulleiter Gerold Becker mindestens zwei Schüler massiv missbraucht haben soll. Nach aktuellen Recherchen der “Frankfurter Rundschau” könnte es aber bis zu 100 Opfer gegeben haben und auch mehrere Täter.<
In einem 1996 gehaltenen Vortrag sagt Theologe Gerold Becker über sich:
>Geboren 1936, nach einigen Semestern Architektur Wechsel zur Theologie.
Nach Abschluß des Studiums mehrere Jahre im kirchlichen Dienst. Dann Studium der Pädagogik und der Psychologie, Assistent bei Heinrich Roth am Pädagogischen Seminar der Universität Göttingen. 1969-1985 Mitarbeiter an der Odenwaldschule (ab 1972 als deren Leiter). Derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hessischen Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung in Wiesbaden.<
Becker war und ist also nicht irgendwer. Becker war/ist außerdem der langjährige Lebensgefährte von Hartmut von Hentig. Der ist noch weniger irgendwer.
Jörg Schindler nennt den heute 85-Jährigen in der Frankfurter Rundschau zutreffend den “Nestor der deutschen Reformpädagogik“.
Schindler zitiert in seinem brisanten Artikel ehemalige Internatsschüler, die Hentig in einem Brief vom 19. 2. 2010 Mitwisserschaft vorhalten:
>Hartmut von Hentig … war auch durch seine häufigen Besuche in der OSO mit den Umgangsformen in Beckers ,Familie’ vertraut.<
Über Becker (und dessen angebliche Opfer) heißt es dann:
>Weil sie es nicht länger ertragen konnten, dass Becker weiterhin als gefragter Handlungsreisender von Podium zu Podium eilt, wandten sich seinerzeit insgesamt fünf Altschüler an die Öffentlichkeit und berichteten über ihre Erfahrungen mit dem pädophilen Pädagogen.
Rund 400 Mal, schilderte etwa der heute 40-jährige Jürgen Dehmers (Name geändert), sei er von Becker sexuell missbraucht worden.
Damit von Dehmers schon 1997 schriftlich konfrontiert, antwortete Becker ausweichend, es gebe einiges, “für das ich mich schäme oder schuldig fühle”.
Die konkreten Vorwürfe ließ er unkommentiert, dafür sei er zu “müde und unkonzentriert”.
Dehmers wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Schule. Deren Trägerverein bat Becker zum Gespräch, in dem dieser den Vorwürfen nicht widersprach und sämtliche Funktionen niederlegte, die er in der OSO noch hatte.
Auch den Vorsitz in der Vereinigung der Deutschen Landerziehungsheime gab er ab.<
Schindler schreibt ausführlich über das Kartell der Vertuscher:
>Der Ex-Lehrer Salman Ansari, der als einer der wenigen offen mit der FR geredet hatte, wurde vom damaligen Vorstandsmitglied und langjährigen SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi rüde abgekanzelt: “Nur dumme Lehrer sprechen mit Journalisten.”
Die FR selbst wurde aus der OSO-Gemeinde massiv beschimpft, sie wolle ein verdientes libertäres Pädagogik-Projekt zerstören.
Eine vom hessischen Kultusministerium nach der Veröffentlichung angekündigte Überprüfung der Schule fand nie statt.
Stattdessen verließ sich die abgeschieden im Odenwald gelegene Vorzeige-Anstalt der Reformpädagogik auf ein paar Seminare und Supervisionen und schuf einen “Ausschuss zum Schutz vor sexuellem Missbrauch”, besetzt mit internen Lehrkräften. Das war’s.<
Gegen Becker soll die Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Strafverfahren geführt und eingestellt haben - wegen Verjährung.
Vor dem Amtsantritt der neuen Schulleiterin Margarita Kaufmann habe die Leitung der Odenwaldschule (abgekürzt OSO) systematisch die Vorgänge verniedlicht:
>Im Lauf der Jahre wurden Beckers Widerwärtigkeiten an der OSO dann zu “lange zurückliegenden angeblichen Übergriffen”, wurden die fünf Alt-Schüler konsequent zu zweien abgerundet.
Ansonsten galt das Wort von Beckers Nachfolger Wolfgang Harder, dass “alle Menschen auch von Herrn Beckers Wirken profitiert hätten“.Und Gerold Becker tauchte nach zweijähriger Schamfrist ja auch wieder ungeniert auf: Bis ihn eine schwere Erkrankung stoppte, gab er Bücher heraus, hielt Vorträge, war im Vorstand der “Internationalen Akademie” der Freien Universität Berlin. 2002 durfte er für den Friedrich Verlag ein Schüler-Heft zum Thema “Körper” herausgeben.
In seinem Vorwort dazu heißt es: “Schule hat die Körper von Kindern und Jugendlichen lange missachtet.” Niemand nahm daran Anstoß – außer Beckers langjährigen Opfern.<
Der Diplom-Psychologe Walter Schwertl, der im Frühjahr 2009 mehrere Gespräche zwischen Altschülern und der Schulleitung moderierte, hält “massive sexuelle Verbrechen an der OSO über Jahrzehnte hinweg für erwiesen.”
Sein mehrseitiger Bericht enthalte nicht nur Vorwürfe gegen Gerold Becker:
>Auch drei andere Ex-Lehrer … werden von ihnen als Sexualtäter bezichtigt. Sie und weitere sechs Lehrkräfte haben nach Aussagen der Schüler außerdem Schutzbefohlene gemobbt, geschlagen, mit Drogen und Alkohol versorgt oder gar beim gemeinschaftlichen Missbrauch eines Mädchens nicht eingegriffen.<
Durch den erheblichen Druck früherer Schüler sah sich die Odenwaldschule zu einer öffentlichen Erklärung gezwungen, die auch auf ihrer Homepage odenwaldschule.de veröffentlicht wurde.
Darin heißt es:
>Durch zwei ehemalige Schüler hatte die Odenwaldschule erstmals 1998 Kenntnis von sexuellem Missbrauch erlangt, den der damalige Schulleiter an Schülern unserer Einrichtung in den 1980er Jahren begangen hatte. Bis heute hat sich dieser nicht zu den Vorwürfen geäußert, in Konsequenz aber sämtliche Ämter im Zusammenhang mit der Odenwaldschule niedergelegt. Seither besteht seitens der Schule kein Täterkontakt mehr. Der Versuch der rechtlichen Klärung führte nach einer Strafanzeige eines der betroffenen Schüler zu der staatsanwaltlichen Feststellung der juristischen Verjährung der Straftaten.
Die Tatsache, dass der Täter nicht öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden konnte, bedeutet für jedes Missbrauchsopfer eine erneute massive Verletzung und stellt uns heute vor die Frage, wie die Verantwortlichen der Schule mit diesen Verletzungen angemessen umgehen müssen, um der Schwere der Taten und den Opfern des Missbrauchs sowie ihren indirekt betroffenen Mitschülerinnen und Mitschülern gerecht zu werden. […]
Wie wir heute wissen, ist das Ausmaß des Missbrauches an der Odenwaldschule größer als noch zur Jahrtausendwende angenommen. Durch Aussagen mutiger ehemaliger Schüler unserer Schule müssen wir heute erkennen, dass weitere Kinder und Jugendliche in den Jahren von 1970 bis 1985 Opfer sexueller Übergriffe nicht nur durch den damaligen Leiter der Odenwaldschule geworden sind. Die vielen Begegnungen und Gespräche, die eine engagierte Altschülerin und die Schulleitung seit Anfang 2009 mit ehemaligen Schülern führten, haben uns bewusst gemacht, dass auch eine Institution wie die Odenwaldschule mit ihrem hohen pädagogischen Anspruch ihre Schüler nicht vor Missbrauch aus den eigenen Reihen schützen konnte.In ihrem Selbstverständnis, ihrer Identität, ihren Strukturen und Abläufen ist die Odenwaldschule durch die Berichte der Opfer und das Ausmaß der Verbrechen massiv erschüttert und irritiert. Die Odenwaldschule erkennt den jahrelangen Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Pädagogen ihrer Schulgeschichte an und versteht diese traumatische Erfahrung als Teil ihrer Identität. […]
Wir sprechen den Opfern der damaligen Missbrauchstaten unsere Solidarität aus und entschuldigen uns als Institution für das ihnen zugefügte Unrecht. <
Auch betroffene Ex-Schüler gehen via Web in die Öffentlichkeit.
Auf “Missala’s Blog” ist zu lesen:
>Massiver sexueller Missbrauch in der Odenwaldschule.
Fragt man Zeitzeugen, heißt es: „Das haben doch alle gewusst.“ Frühere Mitarbeiter räumen heute ein, dass den Gerüchten (bei der Polizei heißt das Hinweise) um den Missbrauch nie nachgegangen wurde.<
Im Kommentarbereich des Blogs gibt es ein vielstimmiges Echo. Viele loben und verteidigen die Schule.
Ein “Altschüler” beklagt:
>Bitte tragen sie diesen Konflikt nicht auf dem Rücken der jetzigen Schüler und Lehrer aus die nichts damit zu tun hatten und haben. Ich verstehe diesen Schrei nach Gerechtigkeit und das Verlangen die zu bestrafen die Unrecht getan haben aber mich kotzt es an, wenn hier der Eindruck entsteht als ob an der oso systematisch missbraucht worden wäre.<
Ein anderer schreibt:
>Ich wundere mich, dass fast nur von Gerold Becker die Rede ist. Ich könnte da noch den einen oder anderen pädophilen Lehrer nennen, der fast seine ganze OsO-Familie regelmäßig befummelt hat (und dabei ist es keineswegs immer geblieben). Menschen, die damals (1965-1974) auf der OsO waren, wissen genau, wer gemeint ist. Und dass Gerold männlichen Jugendlichen in die Hose gegriffen hat, die von ihm insofern abhängig waren, als der feine Herr Schulleiter über die Fortführung ihrer Stipendien zu entscheiden hatte, ist leider ebenfalls wahr. Das ist Unzucht mit Abhängigen im Wortsinn.
Es gab viele Lehrer, die von Gerolds Treiben wußten, aber nichts unternommen haben: Augen zu und durch und bis zur Rente die Schnauze halten. Einige sind aber auch einfach weggegangen und z.B. Leiter anderer Internate geworden. Einer von ihnen ist sogar richtig prominent geworden. Vielleicht sollte der sich mal melden und Stellung zu seinem Versagen nehmen. Wird aber nicht geschehen, seine Bestseller würden sich dann nämlich nicht mehr so gut verkaufen …<
Gemeint ist offenbar der Bestsellerautor (”Lob der Disziplin”), Theologe und Pädagoge Bernhard Bueb , der laut Wikipedia von 1972 bis 1974 (1975?) an der Odenwaldschule arbeitete.
Schon am 17. 11. 1999 hatte Jörg Schindler in der FR unter der Überschrift “Der Lack ist ab - Der frühere Leiter des Unesco-Modellprojekts Odenwaldschule hat offenbar jahrelang Schüler missbraucht” ausführlich über den Skandal berichtet und mit Details nicht gegeizt:
>Vor Gericht, sagt Dehmers, „würde das, was er getan hat, heute als Vergewaltigung gewertet”: Ständig habe Becker Schüler „begrapscht”, ständig habe er im Schülerbereich geduscht.
„Eine optimale Situation für Pädophile”, sagt Dehmers.
Torsten Wiest war 14, als er eines Morgens aufwachte, weil ihm Becker „an den Genitalien rumfuhrwerkte”. Stefan Diers war 14, als ihm Becker in sein Zimmer folgte und ihm „in den Schritt griff.
Michael Wisotzki war 13 oder 14, als er unter Beckers Bett „einen Berg von Kinderpornoheften” entdeckte.
Rüdiger Groß war 15, als er seinen Spind mit „Pin-up-Girls” pflasterte, „um Becker zu zeigen, dass da nix laufen wird”. Dessen „übliches Ritual” sei es gewesen, seine Mitschüler morgens, „wenn man noch geschlafen hat” , überall zu streicheln. „Ich habe ihn nicht rangelassen”, sagt Groß. Nicht zuletzt deswegen, glaubt er, habe ihn Becker im Familienbericht „richtig reingeritten” und ihn als „asozial” gebrandmarkt.
„Was mir bis heute aufstößt” , sagt Michael Wisotzki, „ist, dass an der Schule keiner die Courage hatte, mal den Mund aufzumachen.” Schließlich sei standig kolportiert worden, dass „der Gerold auf kleine Jungs steht” . Zudem, so berichten Schüler und Lehrer, habe Becker exzessiven Konsum von Alkohol und Drogen nicht nur gebilligt, sondern sogar unterstützt: Bisweilen habe er 14-Jährige sonn-tags zum Bierholen nach Bensheim gefahren. Bereits in den 70er Jahren kündigten mehrere Lehrer, weil sie den Zustand der „inneren Unordnung und Regellosigkeit” unter Becker nicht mehr ertrugen. Von dessen Pädophilie habe man damals nichts gewusst, sagt einer von ihnen heute, „man hat es gespürt”. Aber nie wurde den Vorwürfen gegen den als außerordentlich charismatisch geltenden Mann nachgegangen. Und so setzte Gerold Becker seinen Aufstieg zur bundesweiten pädagogischen Kapazität fort — bis ihm Jürgen Dehmers in die Quere kam.<
In einem Leserbrief schrieb damals Ulrich Lange:
>Auf Grund fast 20-jähriger Berufspraxis inklusive 3-jähriger Lehrertätigkeit an einem hessischen Landerziehungsheim, möchte ich behaupten, dass auch viele andere Internatsschulen Leichen wie den Reformpädagogen Becker im Keller haben.
Während meiner eigenen Lehr(er)jahre an dem hessischen Landschulheim „Burg Nordeck“ habe ich ganze Netzwerke homosexueller Päderasten auffliegen sehen. […]<
Reagiert hat auf den Skandal laut FR nun auch die Schriftstellerin Amelie Fried:
>Altschülerin Amelie Fried hat dem Vorstand mitgeteilt, sie werde im Juli “für keine wie auch immer geartete Jubel- oder Vertuschungsveranstaltung zur Verfügung stehen”. Sie werde nur kommen, wenn der vermeintliche Feier-Tag statt dessen dem Thema “Missbrauch, Aufarbeitung und Prävention” gewidmet werde. Auch Fried fordert “den sofortigen und kompletten Rücktritt des Vorstandes des Trägervereins”.<
Alle Hervorhebungen und Links in den zitierten Texten sind von uns.
Bilder: presseagentur -pdh-

>Odenwaldkreis (pdh) Harmoniesucht ist seine Sache nicht gewesen, zur Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und auch im eigenen Lager gehörte für ihn eine anständige Portion Streitbarkeit. Der über die Kreisgrenzen bekannte und angesehene Odenwälder Politiker Dieter Nolte ist am vergangenen Freitag im Klinikum Erbach nach längerer Krankheit einem Herzversagen erlegen.Bereits im November 2004 war der Sozialdemokrat krankheitsbedingt als Präsident des Odenwälder Kreistags zurückgetreten. Dieter Nolte wurde im Jahr 1941 in Herlingshausen bei Paderborn geboren und zog mit Ehefrau Brunhilde 1967 nach Zell im Odenwald. Im evangelischen Dekanat Erbach übernahm Nolte die Jugendarbeit und qualifizierte sich als Pfarrer und graduierter Sozialarbeiter. Von 1972 bis 1985 leitete Nolte die Dekanatsstelle des Diakonischen Werkes Erbach und Rimbach. Von 1985 bis 1991 war er Vorsitzender des Gesamtpersonalrates des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
Seit 1972 gehörte Dieter Nolte dem Kreistag an. Er war von 1981 bis 1998 Vorsitzender des Schul- und Kulturausschusses, von 1986 bis 1993 SPD-Fraktionsvorsitzender und seit 1993 Kreistagsvorsitzender, wobei er zweimal sogar einstimmig gewählt wurde. Augenmaß und Fairness, so der damalige stellvertretende Kreistagsvorsitzende Friedel Sepp anlässlich Noltes 60stem Geburtstag, habe seinen jahrzehntelangen kommunalpolitischen Einsatz für den Odenwaldkreis ausgezeichnet. Nolte habe stets den Respekt und das Vertrauen aller Fraktionen besessen.
Nolte ist von 1991 bis 2003 Mitglied des Hessischen Landtages gewesen und dreimal mit deutlichem Vorsprung als Kandidat der SPD im Odenwaldkreis direkt gewählt worden. Nolte ist seit vielen Jahren Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt im Odenwaldkreis und war bis vor zwei Jahren Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Odenwaldkreis.
Er habe im Odenwald eine neue Heimat gefunden und wolle sich weiter für die Menschen einsetzen, die hier leben, erklärte Nolte noch anlässlich der Feier zu seinem sechzigsten Geburtstag. Die Kraft für sein vielfältiges Engagement für das Gemeinwohl und seine Mitmenschen gebe ihm seine Frau Brunhilde und seine Familie, er hinterlässt vier Kinder, sowie sein Glaube an Gott, sagte er damals.
Sein Glaube an streitbare Demokratie ließ Nolte so manches Mal mit der ihm eigenen knorrigen Stimme einen politischen Streit vom Zaune brechen, wo selbst die eigenen Parteifreunde keine Notwendigkeit für Auseinandersetzungen gesehen oder eine Konfrontation für ausgeräumt gehalten hatten. Zu schnelle oder glatte Einigung mit dem politischen Gegner fand vor Noltes kritischen Augen keine Gnade, da musste noch einmal nachgelegt werden.
Mit seiner gradlinigen Art und wegen seines unbeugsamen Willens werden ihn seine Freunde und alle politischen Weggefährten in bester Erinnerung behalten.<[Links und Hervorhebungen von uns]
Auch das Odenwälder Echo berichtet heute über den Tod des SPD-Politikers:
>Am Freitag starb er im Kreiskrankenhaus Erbach an den Folgen eines Herzversagens. Seit Langem war Nolte an Krebs erkrankt, was auch zum Rücktritt des Sozialdemokraten von seinen politischen Ämtern führte. Wegen seiner instabilen gesundheitlichen Lage hatten ihn die Ärzte in Erbach zeitweise in ein künstliches Koma versetzen müssen. […]
Trotz der vielfältigen Aufgaben und Lasten fand Nolte unglaublicherweise noch Zeit für andere Tätigkeiten wie den Vorsitz bei der Arbeiterwohlfahrt. Nolte verstand sich trotz seiner nordhessischen Herkunft als Odenwälder, wie er bei seiner Ehrung zum 60. Geburtstag betonte: ,,Hier habe ich meine Heimat gefunden.”
Das Datum der Beisetzung und deren Ort war zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt.<
Erinnern konnte man sich an Nolte auch als freundlichen Begleiter von weit zurückliegenden Jugendfreizeiten.
Zusammen mit Ex-Landrat Horst Schnur personifizierte Nolte mitunter leider ebenso die Anmaßungen einer jahrzehntelang machtverwöhnten Odenwälder SPD.
Nun hat sich auch der Pressedienst -pdh- und die CDU der traurigen Geschichte angenommen:
>Odenwaldkreis (pdh) Es sollte ein Vorzeigeprojekt werden und wurde zum Dauerbrenner in der Negativ-Kritik: Das Bioenergiedorf in Rai-Breitenbach, einem Ortsteil der Odenwälder Gemeinde Breuberg. Als das Projekt im Jahr 2006 angeschoben wurde, war vorgesehen, einen Großteil aller Haushalte im Dorf mithilfe einer zentralen Hackschnitzel-Heizanlage über die Rohre eines Nahwärmenetzes mit Wärme zu versorgen.
Eine Interessengemeinschaft wurde ins Leben gerufen.
Im November 2007 begannen die Baumaßnahmen am Biomasseheizkraftwerk, im August 2008 ging das kleine Kraftwerk ans Gemeindenetz. Die Kosten wurden auf 3,2 Millionen Euro geschätzt. Etwa 150 Haushalte beteiligten sich als Anteilseigner an dem Konzept.
Mittlerweile geriet das Prestigeobjekt des Odenwaldkreises in eine gewaltige Schieflage. Zunächst brannte im Herbst 2009 das Heizkraftwerk und musste durch ein mobiles Heizöl-Kraftwerk ersetzt werden. Über die finanziellen Auswirkungen habe die Geschäftsleitung weder den Vorstand noch den Aufsichtsrat korrekt informiert, beanstandete ein Teil der Mitglieder, so dass es Anfang Februar zum Rücktritt des geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden kam. Die Schulden der Genossenschaft werden auf 160.000 Euro geschätzt, andere Quellen sprechen von 350.000 Euro Unterdeckung.
Anfang der Woche wurden in einer öffentlichen Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand und ein anders zusammengesetzter Aufsichtsrat gewählt, die befristet bis 30. Juni 2010 im Amt bleiben sollen.
Am Dienstag meldete sich die CDU des Odenwaldkreises mit der Mitteilung zu Wort, dass sie zu dieser wichtigen Mitgliederversammlung der Genossenschaft entgegen den Gepflogenheiten nicht eingeladen gewesen sei.
Ferner habe sie mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein CDU-Antrag zum Thema nicht auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung Anfang März 2010 gesetzt worden sei.
In diesem Antrag wird der Kreisausschuss aufgefordert, in der Sitzung einen Bericht über die Geschäftslage des mit 130.000 Euro aus Kreismitteln bezuschussten Pilotprojekts Bioenergiedorf Rai-Breitenbach zu geben. Die Unions-Fraktion kündigt an, nicht locker zu lassen und die Beantwortung ihres Fragenkatalogs erneut einfordern zu wollen.
Harald Buschmann, der CDU Fraktionsvorsitzende im Odenwälder Kreistag, sieht die gewünschte Reform in Gefahr, stelle sich ihm doch die Frage, ob die Aufklärung der Probleme, die durch die finanzielle Schieflage entstanden seien, mit der notwendigen Intensität betrieben werde und zeigte sich erstaunt über die überstürzte Neuwahl des Vorstands und eines Teils des Aufsichtsrats.
Kürzlich sei, so Harald Buschmann, als hauptamtlicher Geschäftsführer der Genossenschaft ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung eingesetzt worden. In diesem Zusammenhang fordert Buschmann die Kreisverwaltung auf, Auskunft darüber zu geben, ob für den Odenwaldkreis Kosten entstehen würden und ob eine entsprechende Legimitation durch Beschlussfassung vorhanden sei.< [Hervorhebungen und Anmerkungen von uns]
Gestern schien es dort jedenfalls zu brennen, das meldete die Polizeidirektion Südhessen von Bad König:
>Zwei auf dem Festplatz in der Schwimmbadstraße geparkte Autos haben Montagfrüh (22.2.) gegen 3.30 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache gebrannt. Trotz des raschen Löscheinsatzes der Feuerwehr brannten die beiden Fahrzeuge komplett aus. Ein in unmittelbarer Nähe stehender weiterer Personenwagen wurde durch die Hitze ebenfalls beschädigt. Die Kripo in Erbach hat die Ermittlungen zur Klärung der Brandursache aufgenommen. Die Schadenshöhe wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt.<
Etwas verwirrender ist der Inhalt einer eMail, die uns heute erreichte. Wenn es zutrifft, was darin zu lesen ist, gab es gestern im Herzen des Odenwaldes einen schweren Verkehrsunfall und deswegen weitere Polizei- und Feuerwehreinsätze. Erstaunlicherweise gibt es dazu aber keine Polizeimeldungen - bislang jedenfalls. Wir zitieren eine Leserin, die anonym bleiben möchte:

>Gestern Abend, ungefähr gegen 18:45, war ich mit Freundinnen auf dem Nachhauseweg von Bad König nach Erbach.
Auf Höhe zwischen Zell und Michelstadt Parkplatz ein Stau. Vor uns brennende Autos, Schreie.
Fünf Minuten später kamen mehere Feuerwehrautos, mehrere Unfallwagen aus beiden Richtungen, mehrere Notärzte, Polizeiaufgebot. Uns wurde Angst und Bange. Uns wurde schlecht, von dem, was wir von weitem sehen konnten. Nach einer dreiviertelstunde Wartens wurde uns mitgeteilt, es könnte noch eine Stunde dauern, bis die Bergungsarbeiten erledigt wären.
Nun fuhren wir zurück und über Brombachtal, Rehbach, Steinbach nach Hause.
Heute Morgen schlug ich unser Zeitung auf, voller Erwartung, dass ich etwas Näheres erfahre von dem Massenaufgebot.
Aber ich wurde wieder mal enttäuscht, nichts steht drin. Ist unser schöner Odenwald nicht würdig, dass man ihn erwähnt?
Dann ging ich ins Internet, auch nichts aktuelles. Dabei stieß ich auf Ihre Seite.
Und habe gelesen, dass ich nicht die einzige bin, die mit der Odenwälder Zeitung nicht zufrieden ist.<
… Die ‘Odenwälder Zeitung’ bzw. das von Gerhard Grünewald chefridiculierte Odenwälder Echo ist eben ein klassisches Käseblatt. Von all ihren Übeln ist freilich eine fehlende Polizeimeldung noch das kleinste.
(Erst) Seit heute (16:10 Uhr) kann man auf presseportal.de/polizeipresse nachlesen, was gestern auf der B 45 geschah:
>Am Montagabend (22.2.) kurz vor 19 Uhr, kam es auf der Bundesstraße 45 zwischen Michelstadt und Bad König zu einem schweren Verkehrsunfall, an dem zwei Personenwagen beteiligt waren.
Dabei zogen sich die beiden Fahrerinnen schwere Verletzungen zu.
Aus bisher ungeklärter Ursache geriet die von Michelstadt kommende 48-jährige Fahrerin aus Kirch-Brombach nach dem Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve auf die Gegenfahrspur.
Dort stieß sie mit einem entgegenkommenden Personenwagen, der von einer 29 Jahre alten Frau aus Michelstadt gesteuert wurde, zusammen.
Die 29-Jährige war auf der B 45 von Bad König kommend in Richtung Michelstadt unterwegs. Sie konnte von Ersthelfern aus dem völlig deformierten Pkw geborgen werden. Die 48-jährige Fahrerin aus Kirch-Brombach wurde in ihrem Pkw eingeklemmt und musste durch den Einsatz der Rettungsschere von der Feuerwehr Michelstadt aus ihrem Pkw befreit werden. Für die Dauer der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen war die B 45 für ca. 2 Std. voll gesperrt. Eine Rundfunkwarnmeldung wurde ausgestrahlt. Die Untersuchungen zur Unfallursache sowie zum genauen Unfallhergang hat ein Sachverständiger noch an der Unfallstelle aufgenommen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 16.000 Euro.<
Auf echo-online.de stellt sich der gleiche Sachverhalt so dar:
>Nicht einmal 48 Stunden nach dem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 45 in Erbach, sind am Montagabend kurz vor 19 Uhr auf der Odenwälder Hauptverkehrsachse zwischen Michelstadt und Bad König bei einer Frontalkollision zwei Autofahrer schwer verletzt worden. Dabei war eine 48 Jahre alte Wagenlenkerin aus Kirchbrombach mit ihrem Auto von Michelstadt kommend nach dem Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve vor der Zeller Kreuzung auf die Gegenfahrspur geraten und frontal mit dem Fahrzeug eines 29 Jahre alten Autofahrers aus Michelstadt kollidiert, der auf der B 45 aus Richtung Bad König kommend in Richtung Michelstadt unterwegs war.
Der 29 Jahre alte Fahrer konnte von Ersthelfern aus dem völlig deformierten Pkw geborgen werden. Die vermeintliche Verursacherin wurde in ihrem Wagen eingeklemmt und musste mittels Rettungsschere von der Feuerwehr Michelstadt befreit werden, teilte die Polizei mit.
Für die Dauer der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen war die Bundesstraße 45 zwischen Michelstadt und Zell für rund zwei Stunden voll gesperrt. Eine entsprechende Warnmeldung für die Autofahrer hatte der Rundfunk ausgestrahlt.
Die Untersuchungen zur Unfallursache und zum genauen Unfallhergang hat ein Sachverständiger noch an der Unfallstelle aufgenommen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 16 000 Euro.<
Wer weiß es also besser: Ist das 29 Jahre alte Verkehrsopfer aus Michelstadt Mann (Echo) oder Frau (Polizeipresse)?
Sämtliche hier gezeigten Bilder sind von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Michelstadt ins Netz gestellt worden.
Die Fotoserie könnte als Lehrstück für die verheerenden Kräfte dienen, die bei einer (frontalen) Autokollision wirksam werden.
“Gott hat ihn abgemahnt“, schreibt heute ein Blogger über den finalen Abgang eines Vielgehassten.
Nun soll man über einen Suizid und einen Suizidenten nicht spotten. Günter Freiherr von Gravenreuth freilich waren Feinde zeitlebens wichtiger als Freunde. Feinde nämlich machte er sich viele und Freunde wenig - vor allem nicht im Internet.
Dass sich dort das Mitgefühl für den Selbstmörder in engsten Grenzen hält, wird ihm bewusst gewesen sein - auch gestern nacht, als er sich in München das Leben nahm.
Der 61-Jährige erschoss sich, als das alarmierte Sondereinsatzkommando der Polizei in seine Wohnung eindrang.
[Die Abendzeitung berichtet nun anderes:
>Da bekannt war, dass der Anwalt rechtmäßig eine Pistole besitzt, rückte das Spezialeinsatzkommando aus. Die Polizisten fanden Günter von Gravenreuth im Haus der Studentenverbindung Rhaetia in der Luisenstraße nahe des Königsplatzes. Der Anwalt war seit seiner Studienzeit in der – nicht schlagenden – katholischen Studentenverbindung. Ihr Wahlspruch lautet: „Cum fide virtus“, die lateinische Umformung des Wittelsbacher Hausspruchs „In Treue fest“.
Doch diese lebenslange Freundschaft und Zugehörigkeit sollte für Gravenreuth nicht mehr gelten. Nach AZ-Informationen sollte der Anwalt wegen schädigenden Verhaltens ausgeschlossen werden. Von Gravenreuth erschoss sich im Gemeinschaftsraum der Verbindung, als die Polizisten in das Gebäude eindrangen. Der Notarzt konnte nichts mehr für ihn tun.<]
Gravenreuth hatte seinen Suizid in mehreren eMails angekündigt. Auch Steffen Wernery, einer der Gründer des Chaos Computer Club, hatte von ihm eine Abschiedsmail erhalten.
>Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs - letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe< [so Wernery gegenüber Golem.de]
Bei der “nicht ausgestandenen Strafsache” handelte sich um eine 14-monatige Gefängnisstrafe, die der Anwalt in wenigen Tagen antreten sollte. Wikipedia schreibt darüber:
>Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten.
Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.
Gravenreuth legte Berufung ein.
Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein. […]
Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.<
Sascha Borowski erinnert in der Augsburger Allgemeinen an die Anfänge eines “der schillerndsten und umstrittensten Anwälte Deutschlands”:
>Freiherr von Gravenreuth, 1948 als Günter Werner Dörr geboren, machte sich vor allem als Abmahn-Anwalt in der Internetszene einen Namen. Bekannt wurde der Jurist bereits 1992 durch die sogenannten “Tanja-Briefe”: Damals schrieb er als Mädchen getarnt (”Tanja Nolte-Berndel”) Menschen an, die in Computerzeitungen inseriert hatten und bat sie um den Tausch von Computerprogrammen. Wenn die Briefempfänger darauf eingingen, mahnte er sie wegen Urheberrechtsverstößen ab.<
In hohem Maße peinlich ist, was Hermann Weiss gestern in der WELT schrieb. Weiss verkehrt auf dümmste Weise die Rollen und stilisiert Gravenreuth zu einem “Rächer der Entrechteten“:
>Er sah Spams, wo keine waren. Wie er wohl überhaupt das Internet für einen Tummelplatz für Kriminelle hielt. Schon in den 90er-Jahren installierte sich er als eine Rächer der Entrechteten und ließ keinen Zweifel daran, dass er gewillt war, mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln gegen die Internetpiraterie und damit zusammenhängende Urheberrechtsverletzungen zu Felde zu ziehen.<
Julia Herrnböck würdigt in der taz den Toten auf eigene Weise. Immerhin war es die taz, über die der Freiherr schlussendlich stolperte.
Ein umfangreicher Artikel zum Suizid von ‘GvG’ findet sich auf stern.de. Darin kommt auch taz-Justiziar Johannes Eisenberg zu Wort:
>Im Gespräch mit stern.de erinnert sich taz-Anwalt Eisenberg an den Prozess und einen “bedauernswerten, jammervollen, armseligen kleinen Mann, der sich grottig verteidigt hat“.
Von Gravenreuth, sagt Eisenberg, sei eine “groteske Figur” gewesen und habe nichts Furchterregendes an sich gehabt. “Er war ein Betrüger, er hatte keine ethischen Grundsätze und hat sich immer nur mit Schwächeren angelegt, die er ausgenommen hat.” Kurzum, so folgert Eisenberg: “Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen.” Dennoch sei er vom Schicksal seines einstigen Kontrahenten “menschlich sehr berührt“.<
Auch Rolf Schälike, einer der profiliertesten Kritiker von Missständen in Justiz und Anwaltschaft, zitiert heute auf seiner Seite buskeismus.de den stern bzw. Jony Eisenberg.
Das gegen Gravenreuth im September 2008 ergangene Urteil steht im vollen Wortlaut auf der Homepage von Eisenberg.
Die Lektüre lohnt, schließlich offenbart sich da ein kriminelles Abmahn-Business, das mit dem Ableben des Münchner Anwaltes nicht endet: In seiner Zunft gibt es noch mehr Skrupellose, die das Geschäft fortsetzen werden - nur etwas intelligenter vielleicht. [Was der langjährige Grafenreuth-Sozius Bernhard Syndikus geschäftlich so tut, steht auf einem anderen Blatt.]
Man darf spekulieren, ob auf jeden Juristen, der derart endet, 100 andere kommen, die durch Leute solchen Schlages in die Verzweiflung und mitunter auch in den Suizid getrieben werden.
Erst vor zwei Wochen hatte sich im Odenwald ein 38 Jahre alter Mann aus Erbach mit einem Sprung vom Himbächlviadukt das Leben genommen. Die Gründe konnten vielfältig sein. Wer weiß, welches Motiv dahinter stand?
Schlagzeilen machte im letzten Jahr auch der Suizid von Christian Schäffer. Vorausgegangen waren seiner Verzweiflungstat zweifelsfrei juristische Auseinandersetzungen.
Soweit sie eben dieses (Privat-) Eigentum riskieren, stünden in der Sicht des Christsozialen Kommunisten und unseriöse Banker in einer Reihe und verlangten ähnliche Abwehrmechanismen - eine erstaunliche gedankliche Volte.
Gauweiler schreibt heute in der Süddeutschen Zeitung:
>In den nächsten Wochen und Monaten sollte jeder Inhaber einer Bankerlaubnis in Deutschland - in einer Art Regelanfrage - auf sein einschlägiges Verhalten in der Vergangenheit durch die Aufsichtsbehörden abgeklopft werden.<
Dies diene dem grundgesetzlich garantierten “Verantwortungseigentum“.
Gauweiler verweist auf das Kreditwesengesetz (KWG), das das Berufsgesetz für Banker sei.
Es verlange, dass, wer im Inland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringen will, zuverlässig sein müsse.
Persönliche Schwächen von Bankmanagern könnten demnach Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.
Konkret verlangt der § 32 (Erlaubnis) des KWG unter anderem:
>(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt; § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden. Der Erlaubnisantrag muß enthalten
2. die Angabe der Geschäftsleiter;
3. die Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind;
4. die Angaben, die für die Beurteilung der zur Leitung des Instituts erforderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind; […]
6. […] die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter erforderlichen Angaben,[…] 8. die Angabe der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nebst der zur Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlichen Tatsachen.<

136 Kommentare gab es bis heute zu unserem im Oktober letzten Jahres erschienenen Artikel “Wunsch ohne Wirklichkeit: Bioenergiedorf Rai-Breitenbach ist (noch) nicht, was es sein soll“.
Wer diese Diskussion verfolgte, wird über den heute im Odenwälder Echo verkündeten “Paukenschlag” nicht allzu überrascht sein.
Die hier hörbaren Kassandrarufe kamen offenkundig von kenntnisreichen, kompetenten Personen - etwa von Wilfried Walter.
Er mag sich nach dem schmählichen Abgang von Horst Stapp bestätigt fühlen. Bitter bleibt es für die finanziell geschädigten Mitglieder der Genossenschaft auf jeden Fall. Auch für das Dorf, das gerne mit dem Projekt renommiert hätte.
Auf der Website bioenergiedorf-odenwald.de scheint die Welt bei Breuberg dagegen noch in Ordnung: Das Projekt sei “außergewöhnlich” und “zukunftsweisend”, die Gemeinschaft “stark”, die regionale Wertschöpfung “angeregt”.
Tatsächlich dürften viele bereut haben, sich von Stapps “Vision” überzeugt haben zu lassen - die Visionäre entpuppten sich nämlich als Stümper. Nachfolgend Zitate aus dem aktuellen Echo-Artikel von Birgit Reuther:
>Paukenschlag im Bioenergiedorf Rai-Breitenbach: Der Aufsichtsrat des genossenschaftlich organisierten, aber betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmens zur Nahwärmeversorgung des 900-Seelen-Dorfes hat den geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden Horst Stapp mit sofortiger Wirkung vorläufig von seinem Amt entbunden.
Zudem liegen inzwischen genügend Hinweise dafür vor, dass die Genossenschaft zumindest vorübergehend ,,am Rande der Zahlungsfähigkeit” ist. Mit diesen Nachrichten über das seit Monaten mit Problemen und Querelen kämpfende Pilotprojekt ist Frank Matiaske, Aufsichtsratschef und Breuberger Bürgermeister, am Mittwoch an die Öffentlichkeit gegangen.[…]
Zum Befreiungsschlag der Amtsenthebung gedrängt sah sich das Kontrollgremium, nachdem deutlich wurde, dass die Genossenschaft derzeit offenbar nicht zahlungsfähig ist. In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hatte Stapp einige der seit langem geforderten Zahlen zur wirtschaftlichen Lage der Unternehmung vorgelegt. ,,Demnach wird das Geschäftsjahr 2009 mit einem deutlichen Fehlbetrag abschließen. Zudem muss für das Jahr 2010 mit einer Erhöhung des Wärmepreises kalkuliert werden”, so AR-Chef Matiaske gegenüber dem ECHO.
Die Rede ist von fehlenden rund 50 000 Euro. Wegen mehrerer weiterhin ausstehender Zahlen wollte Matiaske diese Summe allerdings nicht als endgültig einstufen. […]

,,Unser Dispokredit bei den Banken von rund 80 000 Euro ist fast ausgeschöpft. Zudem liegen Rechnungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb in einer Höhe von insgesamt etwa 70 000 Euro vor“, schilderte der AR-Chef die Lage. Über diese Situation, die gemeinsam mit weiteren Faktoren zumindest eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bedeuten, habe Horst Stapp weder seine Vorstandskollegen noch den Aufsichtsrat informiert. Dies mache eine Amtsenthebung unumgänglich.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Von Seiten der Justiz gibt es gelegentlich sogar Erfreuliches zu vermelden. Dazu zählte im letzten Jahr ein vorweihnachtliches Urteil des BGH.
Die Doppelentscheidung des 6. Zivilsenats vom 15. 12. 2009 mit den Aktenzeichen VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08 stärkt in erheblicher Weise auch die Rechtsposition zahlloser Blogger.
Die ZEIT kündigte es schon Wochen zuvor als “grundsätzliche Prüfung“, als Grundsatzentscheidung an:
“Inwieweit (müssen) Namen aus öffentlich zugänglichen Internetmeldungen nachträglich getilgt werden.”
Eigentlich ging es in der Entscheidung um das Internetportal des Deutschlandradio und das Ansinnen der Sedlmayr-Mörder, ihre Namen aus einer auf dradio.de abrufbaren und durch Google auffindbaren Altmeldung entfernen zu lassen.
Der BGH entschied, dass die Verurteilten keinen Anspruch auf Entfernung ihrer Namen aus Internetarchiven haben und hob zugleich ein vorausgegangenes Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
vom 29. Juli 2008 auf.
Bemerkenswert ist die Begründung, die in einer Pressemitteilung des BGH so zusammengefasst wird:
>Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.
Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.
Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Angesichts des mit einer derartigen Kontrolle verbundenen personellen und zeitlichen Aufwands bestünde die Gefahr, dass die Beklagte entweder ganz von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Sendung die Umstände ausklammern würde, die wie vorliegend der Name des Straftäters die Mitschrift der Sendung später rechtswidrig werden lassen könnten, an deren Mitteilung die Öffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein schützenswertes Interesse hat.<
Dies trifft die Situation der allermeisten Blogs: Auch sie halten in ihren Archiven vielfach Meldungen über “vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse” bereit, häufig lokaler oder regionaler Art.
Zeigt sich beispielsweise ein Landrat (neben anderen) “erschüttert”, nachdem aus einer von ihm beaufsichtigten kommunalen Anstalt “Unkorrektheiten” bekannt werden, liegt ohne Zweifel ein (lokal-regionales) zeitgeschichtliches Ereignis vor. Zumal dann, wenn über Monate hinweg in der Presse berichtet wird, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn man einen erheblichen “Image-Schaden” für die kommunale Anstalt befürchtet und last but not least: Wenn nicht der kleine Mann, sondern gut bezahlte Spitzenleute “unkorrekt” abrechneten - mit System und über einen langen Zeitraum hinweg.
In einem Blog, das entsprechende Presseberichte mitsamt Namen zitiert, wird der ursprünglich auf der Startseite gezeigte Artikel früher oder später zur (zeitlich datierten) Altmeldung. Innerhalb des Blog auffindbar vielleicht noch über die Archiv-Navigation oder die interne Suche.
Für einen solchen Beitrag gilt, was der BGH im Casus “Deutschlandradio” über dessen Sedlmayr-Kalenderblatt feststellte:
>Der Meldung kam nur eine geringe Breitenwirkung zu. Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar.<
Soll die Meldung nun komplett gelöscht werden, auf dass die Öffentlichkeit einen Fall von “Korruption” in der Region via Internet überhaupt nicht mehr recherchieren kann?
Auch nicht, dass sich die Korruption bei der juristischen “Aufarbeitung” fortsetzt: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”?
Das Urteil des BGH enthält jedenfalls zahlreiche Argumentationslinien, die für die tägliche Blog-Praxis heranzuziehen sind.
Wahre Tatsachenbehauptungen
>Wahre Tatsachenbehauptungen (müssen) in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht.
Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen.<
Berichterstattung über eine Straftat
>Geht es um eine Berichterstattung über eine Straftat, so ist zu berücksichtigen, dass eine solche Tat zum Zeitgeschehen gehört, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist.
Die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter, die Sympathie mit den Opfern, die Furcht vor Wiederholungen solcher Straftaten und das Bestreben, dem vorzubeugen, begründen grundsätzlich ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter.
Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Tat in Begehungsweise und Schwere von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt. […]<
Nicht nur strafrechtlichen Sanktionen beugen
>Bei der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung mit der damit zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters verdient für die aktuelle Berichterstattung
über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang.
Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm
selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird. […]<
Keine vollständige Immunisierung
>Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Verfolgung und Verurteilung die gebotene rechtliche Sanktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, lassen sich wiederholte Eingriffe in das
Persönlichkeitsrecht des Täters im Hinblick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne weiteres rechtfertigen.
Hiermit ist allerdings keine vollständige Immunisierung vor der ungewollten Darstellung persönlichkeitsrelevanter Geschehnisse gemeint.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit ihrer Tat konfrontiert zu werden.
Selbst die Verbüßung der Straftat führt nicht dazu, dass ein Täter den uneingeschränkten Anspruch erwirbt, mit der Tat “allein gelassen zu werden”.
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird […]<
Sachbezogen und Zurückhaltend
>Andererseits beeinträchtigt die beanstandete Passage der Mitschrift der Rundfunksendung vom 14. Juli 2000 sein Persönlichkeitsrecht einschließlich seines Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise.
Sie ist insbesondere nicht geeignet, ihn “ewig an den Pranger” zu stellen oder in einer Weise “an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren”, die ihn als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. […]
In ihr werden die Umstände der Tat, der Verurteilung und des weiteren Verfahrens sachbezogen, zurückhaltend
und ohne zusätzliche stigmatisierende Umstände wiedergegeben.<
Geringe Breitenwirkung - Gezielte Suche
>In der Art und Weise, wie die Mitschrift des Rundfunkbeitrags zum Abruf bereitgehalten wurde, kam ihr eine nur geringe Breitenwirkung zu. Der Verbreitungsgrad des konkret gewählten Mediums war gering. […]
Hingegen setzte ein Auffinden der beanstandeten Mitschrift im Streitfall eine gezielte Suche voraus.
Sie war nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website verfügbar, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren. […]<
Als Altmeldung gekennzeichnet
>Sie befand sich auch nicht auf den aktuellen Seiten des Internetauftritts der Beklagten, wo sie dem Nutzer unmittelbar nach Aufruf der Homepage der Beklagten ins Auge hätte fallen können.
Vielmehr war sie ausweislich der Feststellungen des Landgerichts, auf die das Berufungsgericht Bezug genommen hat, nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich und ausdrücklich - und für den Nutzer ohne weiteres ersichtlich - als Altmeldung gekennzeichnet. […]
Sie war auch nicht in sonstiger Weise in einen Kontext eingebettet, der ihr den Anschein der Aktualität oder den Charakter einer erneuten Berichterstattung verlieh und die Annahme rechtfertigen würde, die Beklagte habe sich erneut bzw. zeitlich uneingeschränkt mit der Person des Straftäters befasst.
Vielmehr handelt es sich um eine ausdrücklich als solche gekennzeichnete frühere Veröffentlichung, die lediglich weiterhin zum Abruf bereitgehalten wurde.<
Anerkennenswertes Interesse vergangene Ereignisse zu recherchieren
>Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.
Dementsprechend nehmen die Medien ihre Aufgabe, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, auch dadurch wahr, dass sie nicht mehr aktuelle Veröffentlichungen für interessierte Mediennutzer verfügbar halten.<
Geschichte getilgt - Straftäter vollständig immunisiert
>Ein generelles Verbot der Einsehbarkeit und Recherchierbarkeit bzw. ein Gebot der Löschung aller früheren den Straftäter identifizierenden Darstellungen in Onlinearchiven würde dazu führen, dass Geschichte getilgt und der Straftäter vollständig immunisiert würde. Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch.<

Nun hat es auch SPON erhört: Die Groteske um die Kündigung von vier Kassiererinnen des Wormser Freitzeitbads wird zu einem Fall von nationalem Interesse.
Worum geht es: Die Frauen führten eine Kaffeekasse und sammelten dort Trinkgeld. Nichts Ungewöhnliches.
In der von dem Sozialdemokraten Michael Kissel geführten rheinland-pfälzischen Stadt soll es die Kassiererinnen aber ihren Job kosten.
Es sei eine “Schwarzgeldkasse” und es bestünde der Verdacht der Korruption.
Die Frauen sehen das - laut SPIEGEL - anders:
>Die Freizeitbetriebe Worms stellten die Kassiererinnen vor die Wahl: Entweder ihr geht, oder ihr arbeitet ab jetzt als Putzkräfte - halbtags, mit erheblichen Gehaltseinbußen. Die vier Frauen sind zwischen 49 und 55 Jahre alt und zum Teil 25 Jahre im Schwimmbad beschäftigt. “Wir sind unkündbar, unter normalen Umständen kriegt man uns nicht raus“, sagt Andrea Z. Die Kassiererinnen werfen dem städtischen Betrieb vor, dass er sie gegen jüngere, billigere Arbeitskräfte austauschen wolle.<
Der für die Freizeitbetriebe der Stadt Worms verantwortliche Bürgermeister Georg Büttler (ebenfalls SPD) hat nun einen bemerkenswerten “Aufruf zur Mäßigung” auf der Homepage der “Nibelungstadt” veröffentlicht.
Den “Streit” will er mäßigen, indem er den Frauen nun auch noch eine “Fundsachenunterschlagung” unterstellt.
Dazu heißt es im SPIEGEL:
>Unklar ist jedoch, warum diese Vorwürfe erst Monate nach der Entlassung der Frauen auftauchen. Auch bei den beiden bisherigen Prozessen vor dem Mainzer Arbeitsgericht kamen die Anschuldigungen nicht zur Sprache, bestätigt Richterin Ruth Lippa: Die Entlassung sei nur mit der Schwarzgeldkasse begründet worden. Erst im Dezember musste die Kassiererin Karin N. auf dem Polizeirevier erscheinen, ihr wurden Fingerabdrücke abgenommen.
Merkwürdig ist auch, dass der städtische Betrieb den Frauen eine Putzstelle anbot, obwohl der Vorwurf im Raum steht, die Kassiererinnen hätten Schmuck und Handys aus dem Tresor gestohlen. Weder der Sprecher der Stadt, noch der Geschäftsführer des Schwimmbads und auch nicht der zuständige Bürgermeister wollten gegenüber SPIEGEL ONLINE dieses Vorgehen erklären.< [Hervorhebungen von uns]
Keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort.
So darf man gespannt sein, was aus der Causa Kaffeekasse noch wird.
WEITER-->
[powered by WordPress.]
"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
99 queries. 1.102 seconds