Vor fast 5 Jahren wurde in den Odenwald-Geschichten erstmals über den Fall ‘Harry Wörz’ berichtet.
Wir schrieben damals über diesen Justizskandal und das Engagement von Internet-Aktivisten, die ihn aufdeckten:
>In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der letzten Jahrzehnte führte das Engagement von Justizkritikern zum Freispruch des jahrelang zu Unrecht inhaftierten Harry Wörz.
Wörz wurde sehr wahrscheinlich das Opfer einer Intrige der Polizei in Pforzheim, die so einen tatsächlichen Täter in den eigenen Reihen gedeckt haben könnte.[…]
Skrupellose Rechtsbeuger innerhalb der Justiz machten das fragwürdige Spiel mit und brachten Wörz, der “nur” ein einfacher Bürger war und keine Beziehungen hatte, jahrelang hinter Gitter.<
Der BGH hob diesen Freispruch dann wieder auf. Das konnte man noch erwarten.
Später nahm der Fall eine Wendung, die auch wir nicht erwartet hatten. In den Medien sprach man von einer Sensation und das war es auch:
In einem neuen Prozess vor dem Landgericht Mannheim machten Richter endlich das, was sie bereits 11 Jahre zuvor tun mussten, aber nicht taten: Sie befassten sich unbefangen und akribisch mit dem Fall und gewährtem dem Justizopfer Harry einen Freispruch erster Klasse. Mehr noch: Sie benannten einen damals in die “Ermittlungen” involvierten Polizisten als den wahrscheinlichen Täter.
Man muss nach allem bisher Bekannten davon ausgehen, dass Harry Wörz ein Komplott von Polizisten zum Verhängnis wurde.
Ob dieses Komplott jemals aufgeklärt wird, ob der wahre Täter jemals zur Verantwortung gezogen wird, ob die bereits 1997 skandalös agierende Staatsanwaltschaft und das 1998 skandalös verhandelnde und urteilende Landgericht Karlsruhe je wegen Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung belangt wird, ist unwahrscheinlich, das Letztgenannte sogar ausgeschlossen: Lumpen und Pfuscher innerhalb der Justiz werden in aller Regel nie belangt. Allenfalls könnte die weitere Karriere etwas stottern - oder im Gegenteil sogar Fahrt aufnehmen.
Wer immer noch Illusionen über den ‘Rechtsstaat’ anhängt, sollte sich heute abend (22:45) in der ARD eine Dokumentation zum Fall des Harry Wörz ansehen - oder sie aufzeichnen.
Die ARD nennt den Film von Gunther Scholz einen “spannenden dokumentarischen Krimi”.
Man sollte auch keinen Moment vergessen, dass die späte Gerechtigkeit für Harry Wörz eine äußerst ungewöhnliche Ausnahme darstellt. Möglich geworden vielleicht auch nur, weil Freunde von Harry Wörz schon frühzeitig die Umstände des Justizskandals via Internet publik machten.
Julia Jüttner schreibt in Spiegel Online abschließend:
>Für Harry Wörz ist all das kein Trost. Er ist finanziell ruiniert. “Man hat mir alles gestohlen, alles. Nicht nur meinen Sohn, Eltern, Verwandte, Bekannte”, sagt der 44-Jährige im Film. “Das braucht lange, bis ich über das hinwegkommen tue. Wenn ich überhaupt darüber hinwegkommen tue.”
Seit wenigen Wochen befindet sich Harry Wörz in Kur, von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Bekannten zufolge geht es ihm sehr schlecht.<

Echo-Online berichtet heute über einen ungewöhnlichen Fall, der am Amtsgericht Darmstadt verhandelt wurde:
Ungewöhnlich ist auch, dass der Bericht von ‘pit’ wesentliche Details ‘unterschlägt’.
Die fehlenden Details erschließen sich aus einem gleichzeitig erschienenen Pressebericht des Hauptzollamts Darmstadt.
Dort erfährt man schon in der Überschrift, dass es sich um ein ‘besonderes’ Paar handelte.
Die Betrügerin sei eine Redakteurin aus Groß-Zimmern, der Betrüger ein Rechtsanwalt aus Darmstadt.
Uns wundert bei Rechtsanwälten und überhaupt bei Juristen eigentlich nichts mehr. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, glauben wir doch erfahrungsbedingt, dass sich in dieser Berufsgruppe überproportional viele Skrupellose tummeln. Paragraphenkenntnis ersetzt bei ihnen zunehmend ein Gefühl für Anstand und Moral - sofern sie ein solches Gefühl überhaupt je hatten und kannten.
Journalisten aus Südhessen sind uns bislang vor allem als Dilettanten aufgefallen, mitunter auch als Hofberichterstatter. Nicht alle natürlich, aber doch mehr, als man wünscht.
Interessant zu wissen wäre, in welcher Redaktion die Redakteurin aus Groß-Zimmern tätig war (und noch ist?).
Handelt es sich möglicherweise um eine Kollegin von ‘pit’ aus der lokalen Redaktion des Darmstädter Echo? Das würde erklären, warum in seinem Bericht die allemal relevanten Details über den beruflichen Background der beiden Betrüger komplett ausgeblendet werden.
Nun der vollständige Bericht des Hauptzollamtes Darmstadt, das sich wegen zielführender Ermittlungen zu dem ‘unglaublichen Betrug’ selbst auf die Schulter klopft:

>Eine Redakteurin aus Groß-Zimmern und ein Anwalt aus Darmstadt haben gemeinsam soziale Leistungen von mehr als 125.000 Euro erschlichen. Das haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt ermittelt und so eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Darmstadt erwirkt.
Die Redakteurin und der Anwalt lebten seit Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen. Um Sozialleistungen in vollem Umfang zu erhalten, haben sie bewusst mehrfach falsche Angaben gemacht. So hat die Redakteurin die Lebensgemeinschaft mit dem Anwalt stets bestritten. Der Grund war, dass ihr Lebensgefährte Einnahmen hatte, die anzugeben gewesen wären und den Anspruch auf Hartz IV verringert hätten. So verneinte sie die Partnerschaft und hat dies sogar mit falschen eidesstattlichen Erklärungen vor dem Sozialgericht bekräftigt.
Das Paar unternahm während des Bezugs von Leistungen mehrere Auslandsreisen, kaufte ein Pferd, ein teures Auto und wohnte in einem Einfamilienhaus. Für die Miete kam anteilig die Kreisagentur für Beschäftigung auf. Die Ermittlungen des Hauptzollamts haben den Betrug nach langen, zeitintensiven Ermittlungen aufgedeckt. Die Redakteurin wird beschuldigt, durch Vortäuschung von falschen Tatsachen die Behörde irregeführt und sich Hartz IV-Leistungen zu Unrecht erschlichen zu haben. Ihr wurden über 25.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt.
Auch gegen ihren Lebensgefährten und inzwischen Ehemann wurde ermittelt.
Der Volljurist bezog seit 2001 Arbeitslosenhilfe von der Agentur für Arbeit. Auch er verneinte die eheähnliche Gemeinschaft mit der Redakteurin, die er bereits seit 1996 als seine Verlobte bezeichnete. Während des gesamten Bezugs von Arbeitslosenhilfe war der Mann als selbstständiger Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei in Darmstadt tätig und hatte beträchtliches Einkommen.
Der Arbeitsagentur teilte er dies erst mit, nachdem der Verdacht aufkam, dass er einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Daraufhin hatte er den Umfang seiner Tätigkeit sowie seine Einnahmen nur in einem geringen Maß angezeigt und ständig als Nebeneinkommen bezeichnet.Tatsächlich war er in vollem Umfang als Rechtsanwalt tätig. Nach dem Auslaufen der Arbeitslosenhilfe im Jahr 2004 beantragte er Überbrückungsgeld. Diese Leistung wurde jedoch abgelehnt. Somit blieb es im Fall des Überbrückungsgeldes bei einem versuchten Betrug, im Fall der Arbeitslosenhilfe handelt es sich um Betrug.
Ihm wurde zu Unrecht Arbeitslosenhilfe in Höhe von über 100.000 Euro ausgezahlt.Durch ihre falschen Angaben den Behörden gegenüber ermöglichte sich das Paar gegenseitig den Bezug von Sozialleistungen. Dabei hatten sie die Unterstützung vom Staat nicht nötig.
Beide haben gegen die Rückforderungen der Kreisagentur und der Arbeitsagentur Widerspruch und danach Klage vor dem Sozialgericht in Darmstadt eingereicht.Auf Grund der Ermittlungen des Hauptzollamts Darmstadt sah auch das Amtsgericht Darmstadt die Schuld als bewiesen an und verurteilte den Anwalt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten und die Redakteurin zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Zusätzlich muss der Schaden bei der Arbeitsagentur beglichen werden. Die Hälfte der zu Unrecht ausgezahlten Leistung wurde bereits durch Maßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt in die Kasse der Arbeitsagentur zurückgeführt.< [Hervorhebungen von uns]
Vor genau einem Jahr erschossen Polizisten in Regensburg den Studenten Tennessee Eisenberg. 16 Schüsse gaben sie auf den jungen Mann ab, 12 trafen ihn, die letzten 4 waren tödlich.
Wenig oder nichts spricht dafür, dass die Polizisten in Notwehr handelten, viel spricht dafür, dass es sich um Totschlag handelte - vielleicht sogar um Mord. Anlass: Womöglich nur die ‘respektlose’ Lippe eines akut Ausgeflippten.
In vielen Staaten wird Mord von oben gedeckt - insbesondere dann, wenn der Täter aus den Reihen der ‘Sicherheitsorgane’ kommt.
Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich dagegen als Rechtsstaat, als Staat, der selbst dem Recht unterworfen ist - so wie auch alle seine ‘Diener’, ob klein oder groß.
Doch ist auch in Deutschland der Rechtsstaat nur ein Postulat und nicht die Realität. Das Beste, was sich über ihn sagen lässt: In den allermeisten Staaten ist er es noch weniger als hier.
Der Fall des Tennesse Eisenberg zeigt exemplarisch, dass auch in Deutschland Totschläger von oben gedeckt werden, wenn sie nur aus den Reihen des Staatsapparates kommen und ihre Tat in dienstlicher Funktion verübten.
SPIEGEL Online schreibt heute:
>Aus einem Polizeivideo, auf dem der nachgestellte Einsatz aufgezeichnet ist, ergeben sich jedoch ganz andere Indizien. So wurden die ersten drei Schüsse von hinten auf Eisenberg abgegeben. In dem Filmabschnitt erklären ein Gutachter des Landeskriminalamts und ein Schussexperte übereinstimmend, dass der Student in diesem Moment nicht, wie Zeugen angaben, mit dem Messer vor einem in die Ecke gedrängten Kollegen stand, sondern offenbar die Treppe wieder hinaufgehen wollte.
Tennesse Eisenberg hatte, das ergeben laut den Sachverständigen die Schusskanäle, offenbar schon ein Bein auf der untersten Stufe. Die erste Polizeikugel schlug neben der Schulter in der Wand ein, die zweite durchschlug von hinten sein Knie und landete in der Treppe, eine dritte Kugel traf ihn seitlich von hinten am Oberarm. Danach drehte sich der Student zu den Beamten um und wurde Sekunden später von Schüssen in den Oberkörper gestoppt.<
Ungeachtet der hier zitierten Gutachter hat die Staatsanwaltschaft Regensburg das Ermittlungsverfahren gegen die Totschießer des Studenten eingestellt.
Die Generalstaatsanwaltschaft, der bayrische Innenminister Joachim Herrmann und die bayrische Justizministerin Beate Merk finden es in Ordnung. Es war von ihnen auch anders nicht zu erwarten.
Doch es ändert sich etwas in Deutschland, Rechtsbeugung und Strafvereitelung wird nicht mehr gottergeben hingenommen.
Dies verdankt sich auch aber nicht nur dem Internet. Es wirkt weltweit emanzipativ. Deswegen fürchten es dort die Diktatoren und hier die Korrupten.
Dass staatliche Stellen nach dem Totschießen des Tennessee Eisenberg und der offenbaren Protektion der polizeilichen Täter nicht einfach zur Tagesordnung übergehen konnten, hat auch mit einem Weblog zu tun:
regensburg-digital.de wird finanziell und ideell von einem “Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.” getragen.

Für das ebenfalls mit Wordpress betriebene Blog gilt, was auch für uns gilt: “Eine unabhängige Berichterstattung macht Spaß. Leider ist sie nicht besonders lukrativ“.
Auf jeden Fall trägt die unabhängige Berichterstattung der Regensburger Blogger um Stefan Aigner erheblich dazu bei, dass es in dem Polizei- und Justizskandal ‘Tennessee Eisenberg’ keine Ruhe gibt.
Uneingeschränkt solidarisch mit den Kollegen im Süden publizieren auch wir einen Offenen Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. [Auf regensburg-digital.de war er schon gestern zu lesen.]
>Sehr geehrte Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger,
Der gewaltsame Tod von Tennessee Eisenberg durch Polizeikugeln am 30. April 2009 hat viele Menschen erschüttert. Die damaligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden deutlich kritisiert, Vertuschungsvorwürfe standen im Raum. Auch Sie selbst äußerten sich im September gegenüber der SZ besorgt: „Es gibt mir sehr zu denken, dass es eines zweiten, privaten Gutachtens bedurfte, um diesen Vorfall zu klären“.
Von einer Klärung kann allerdings keine Rede sein, denn dieses zweite Gutachten wird äußerst unterschiedlich interpretiert. Appelle der Bevölkerung, den Sachverhalt daher vor ein Gericht – also eine neutrale Instanz – zu bringen, blieben ohne Wirkung: die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen im Dezember eingestellt, eine Beschwerde dagegen wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg am 26. März 2010 abgewiesen.
Die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk sah trotz zahlreicher Widersprüche und Einwände – insbesondere seitens der Anwälte der Hinterbliebenen – dennoch „keinen Anlass zur Skepsis“ an der Arbeit der Staatsanwaltschaft.
Aber nicht nur Michael Lerchenberg – der vielen Bayern in dieser Sache am Münchner Nockherberg aus dem Herzen sprach – sondern auch unabhängige Fachleute sehen das anders: Der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg, Prof. Dr. Müller, nach dessen Ansicht die Staatsanwaltschaft im Dezember um eine Anklage „kaum noch herum kommen“ konnte, bezeichnete die Verfahrenseinstellung als „einigermaßen überraschend“ und keine „Rechtsfrieden stiftende“ Entscheidung.
Wir haben das Bayerische Justizministerium gebeten, einen Vertreter zu einer öffentlichen Diskussion mit Prof. Dr. Müller zu entsenden. Diese Bitte wurde ohne Angabe von Gründen abgewiesen. Es verstört uns, dass man sich mit unseren Sorgen an verantwortlicher Stelle offenbar nicht auseinandersetzen möchte, während selbst der US-amerikanische Human Rights Watch Bericht den Fall Eisenberg als möglichen Verstoß gegen die Menschenrechte auflistet.
Wir fragen Sie daher: Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um unser beschädigtes Vertrauen in das Funktionieren unserer Strafverfolgungsbehörden wiederherzustellen?
Sind Sie bereit, sich nachdrücklich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle von Polizeigewalt einzusetzen, wie sie in verschiedenen Varianten in zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits besteht und wie sie Menschenrechtler schon lange auch für Deutschland anmahnen?
Wir halten das für notwendig, denn aus unserer Sicht hat die Aufsichtsbehörde über die Staatsanwaltschaft – das Bayerische Justizministerium – im Fall Eisenberg in verstörender Art und Weise versagt und das Vertrauen der Bevölkerung verspielt.
Die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens – wie es die Anwälte der Familie Eisenberg auch anstreben – stellt dabei keine ausreichende Lösung dar. Die Hürden für einen solchen Schritt sind unverhältnismäßig hoch, was sich nicht zuletzt darin zeigt, welch eine Rarität solche Verfahren sind. Wir fordern Sie daher auf, zu handeln! Durch eine Demonstration an Tennessees Todestag in Regensburg wollen wir dieser Bitte Nachdruck verleihen.Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürger< [Alle Hervorhebungen sind von uns]
Wer bei Google Informationen zur “Staatsanwaltschaft Darmstadt” sucht, wird seit geraumer Zeit an vorderer Stelle auf die “Odenwald-Geschichten” verwiesen.
Kein Wunder, seit vielen Jahren thematisieren wir Filz, Rechtsbeugung, Korruption und Kriminalität in Südhessen, wobei die Staatsanwaltschaft Darmstadt statusbedingt eine herausgehobene Rolle spielt.
Mitunter macht sie ihre Arbeit ordentlich. Dass etwa im Fall Wolski endlich Anklage erhoben wurde und der Ehemann der hessischen Ex-Verfassungsrichterin schließlich auch verurteilt wurde, war erfreulich.
Ausnahmsweise waren wir in diesem Punkt völlig einig mit der süd-südhessischen Ermittlungsbehörde.
Dass Oberstaatsanwalt Bernd Kunkelmann in einem Bericht der Hessenschau seine Genugtuung über das aufsehenerregende Wolski-Urteil äußerte, weckte bei uns sogar lokalpatriotische Gefühle.
Man kennt sich ja noch aus gemeinsamen Jahren an einem Odenwälder Gymnasium - und weil der Odenwald überschaubar ist, hat man sogar gemeinsame Urgroßeltern. Die würden sich bestimmt freuen, dass der eine Nachkomme als Jurist und der andere als Publizist einmal am gleichen Strang ziehen.
In anderen Punkten freilich bleibt Dissens. Weniger in Fällen ordinärer Kriminalität, sondern in all den (vielen) Fällen, wo die südhessische Ermittlungsbehörde offenkundig zu wenig oder offenkundig zu viel tut. Was dann weniger mit dem Delikt als solchem zu tun hat, sondern mehr mit der ‘deliktischen’ Person und vor allem deren Position.
Vor dem Gesetz sind alle gleich und hinter dem Gesetz sind alle ungleich. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und überhaupt (und nicht nur) die südhessische Justiz steht aber eindeutig hinter dem Gesetz.
Dazu macht sich aktuell auch Wolfgang Hörnlein vom Pressedienst -pdh- Gedanken:
>Darmstadt/Heppenheim (pdh) Das war doch mal eine Aussage vom Sprecher der Staatsanwaltschaft am Landgericht Darmstadt. Fast beleidigt spricht Staatsanwalt Ger Neuber am Mittwoch in die Mikrofone des Hessischen Rundfunks, dass die soeben erneut aufgetauchten Missbrauchsvorwürfe in Zusammenhang mit der Heppenheimer Odenwaldschule (OSO) für die Behörde völlig überraschend kamen und sie wieder einmal keine Ahnung von den Vorgängen und Entwicklungen in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich gehabt habe.
Traurig, welche Ahnungslosigkeit eine Behörde ohne jeden Aufklärungswillen an den Tag legt. Es gibt ja auch schönere Anlässe, die Macht der Staatsanwaltschaft zu demonstrieren. So kann man eine Sängerin der „No Angels“ durchaus publikumswirksam am Abend in einer gutbesuchten Diskothek verhaften, statt sie morgens oder mittags unauffällig in ihrer Wohnung festnehmen.
Die Odenwaldschule dagegen, und vor allem alle ihre früheren Lehrer und ehemalige Direktoren, waren tabu für die Behörde, die sich eifersüchtig die exklusive Strafverfolgung in Deutschland vorbehält.
Eigenständige Ermittlungen, nachdem bereits seit vier Wochen die Vorwürfe im Raum stehen, Rücktritte und Eingeständnisse vorliegen, gibt es wohl gegen Gesangstars, aber nicht gegen frühere oder aktuelle pädophile Pädagogen.
Die Presse darf die Arbeit erledigen, für die es eine eigene Behörde gibt. Bei ihr und der aufklärungswilligen derzeitigen Schuldirektorin melden sich die früheren Opfer, sofern sie noch leben, vier sollen sich nach aktuellen Berichten das Leben genommen haben.Bereits vor fast zwei Jahrzehnten hat wahrscheinlich neben der Polizei Heppenheim auch die Darmstädter Staatsanwaltschaft kläglich versagt, als Briefe und Beschwerden der Schüler an der OSO nicht ernst genommen worden waren. In trauter Einigkeit mit den Kultusministern Hartmut Holzapfel und Karin Wolff, die nach eigenem Bekunden auch keine Ahnung von den Vorfällen haben wollen, wurde das traurige Kapitel unter einen dicken Teppich gekehrt.
Gegen zehn ehemalige Lehrer ermittelt inzwischen die Darmstädter Strafverfolgungsbehörde, zwei davon sind mittlerweile verstorben. Gern hätte man sich wohl mehr Zeit genommen und eine biologische Aufarbeitung der Fälle vorgezogen. Bedauerlicherweise renne man nun den Informationen hinterher, so Neuber im Interview, die die Odenwaldschule der Presse, aber nicht den Staatsanwälten gebe. „Wir werden auch das prüfen müssen“, sagte Neuber zu den nun öffentlichen Vorwürfen gegen einen zweiten ehemaligen Schulleiter, und die Wortwahl des Sprechers spricht Bände. Hier wird zum Jagen getragen. Meriten kann man sich bei dem Thema nicht erwerben, zumal sich in diesem Zusammenhang weit und breit kein Schlagerstar zur Verhaftung anbietet.< Text und Fotos: Presseagentur -pdh- / Das Foto oben zeigt die Odenwaldschule, das Foto unten zeigt Ger Neuber. Alle Hervorhebungen sind von uns.

>Darmstadt (pdh) Schon vor der Urteilsverkündung am gestrigen Mittwoch in dem Strafprozess um die drei Morde im Verlauf der Schießerei vor einer Rüsselsheimer Eisdiele im August 2008 kam es zu Wortgefechten zwischen Zuschauergruppen, die die zahleichen Sicherheitskräfte zum Einschreiten bewogen.
Drei Menschen waren damals im Kugelhagel ums Leben gekommen, darunter die völlig unbeteiligte 55jährige Griechin Anna K. aus der Nachbarschaft des Eiscafés.
Männer verfeindeter türkischer Familien aus dem Frankfurter Türsteher-Milieu hatten sich nach eigener Aussage getroffen, um einen Streit in der Szene zu klären. Zum Treffpunkt kamen die rivalisierenden Gruppen allerdings schwer bewaffnet - mit Pistolen, Messern, einem Schlagring und einem Elektroschocker.
In der Urteilsbegründung sprach das Gericht von einem “Krieg in Rüsselsheim”.
Die Situation lief aus dem Ruder, es fielen Schüsse. Eine verirrte Kugel traf die unbeteiligte Anna K. tödlich. Der Schuß stammte war vermutlich von Erkan K. abgegeben worden. Er selbst kam bei dem Schusswechsel ums Leben. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft war Erkan K. für die blutige Eskalation in dem Eiscafé verantwortlich. Das dritte Opfer war Deniz E., der Bruder der beiden Angeklagten Erdal und Serdal E.

Der Vorsitzende Richter Volker Wagner begann den Gerichtstermin nach Verzögerungen durch akribische Einlasskontrollen durch zwei Polizeisperren mit der Urteilsverkündung, der sich eine zweistündige Urteilsbegründung anschloss. Er verlas eine lebenslange Haftstrafe für den wegen Mordanklage so bezeichneten Haupttäter Taylan K. und jeweils zehnjährige Haftstrafen wegen versuchten Mordes für die Brüder Erdal und Serdal E. Bereits diese kurze Erklärung sorgte für Aufregung im Saal.
Bei den folgenden Tumulten im Gerichtssaal beschimpfte der Vater der beiden wegen versuchten Mordes verurteilten Brüder den Vorsitzenden Richter. Der Mann ließ sich kaum beruhigen. Die Urteilsbegründung musste unterbrochen werden und er wurde ebenso des Saales verwiesen wie die Mutter des 29-Jährigen, die heftig protestierte, auch später noch auf den Gerichtsfluren.
Ein Angehöriger der Familie E. kündigte Revision an und bezeichnete das Urteil als ungerecht. Der Verteidiger von Taylan K, Gerhard Knöss, gab später zu Protokoll, an Revision denke er zunächst wegen der geringen Erfolgsaussichten nicht, hoffe jedoch wegen vieler Ungereimtheiten auf eine Neuauflage des Verfahrens.
Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert, weil sie die Spuren anders gedeutet - und den Hauptangeklagten als Bauernopfer seines Clans gesehen hatten.

Auf dem Flur vor dem Schwurgerichtssaal brach nach Ende der Urteilsbegründung der griechische Witwer der durch Querschläger unbeteiligten getöteten Anna K, Konstantinos K. in Tränen aus.
Seine 55jährige Frau komme niemals wieder, die ersten Verurteilten seien schon in einigen Jahren wieder auf freiem Fuß, klagte er vor den Mikrofonen der Medien und ließ seinen Tränen freien Lauf< Text und Fotos: Presseagentur -pdh- [Links und Hervorhebungen von uns]
Fotos:
1) Vorsitzender Richter Volker Wagner (Mitte) mit Richterin Dr. Sonja Feiden und Richter Harre im Landgericht Darmstadt
2) Angeblicher Haupttäter Taylan K. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Verteidiger Gerhard Knöss (links) glaubt an seine Unschuld.
3) Konstantinos Kagarakis weint um seine versehentlich getötete Frau Anna
Über den spektakulären Prozess wurde in vielen Medien berichtet.
Am 17.3. berichtete die FAZ: Stillschweigen über den „vierten Mann“
Die Frankfurter Rundschau will mit einer Grafik den Fall transparenter machen.

Mitunter lohnt es doch, die FAZ zu lesen. Heute etwa, wo sie in seltener Deutlichkeit titelt: “Fast drei Jahre Haft für Anwalt
… Karin Wolski profitierte von Zuwendungen an Ehemann“.
Abgesehen von dem heute am LG Darmstadt gegen Rechtsanwalt Michael Wolski ergangenen Urteil ist der Sachverhalt selbst beileibe nicht neu.
Der Gatte der hessischen Verfassungsrichterin legte sich wohl immer wieder einmal ins Bett einer sehr vermögenden Frau, ein viertel Jahrhundert älter als er selbst, und brachte den fürstlichen Liebeslohn heim zu Mutti Karin. Ungewöhnlich war, dass hier der (Ehe-) Mann anschaffen ging.
Im Darmstädter Echo formulierte es Daniel Bczyk so: “Der sportliche Familienvater war auch bereit, in seinen Fünfzigern ein außereheliches Intimverhältnis zu einer Frau im neunten Lebensjahrzehnt zu unterhalten.”
In den Worten von Richter Rainer Buss:
“Dies war für den Angeklagten und seine Familie eine vorteilhafte Liebesbeziehung”.
Über den Fall schrieb Jürgen Roth in seinem Buch “Anklage unerwünscht”, darüber schrieb der (in-) direkt betroffene Janusz Power auf seiner Website die-richterin.com, darüber wurde vielfach und jahrelang auch hier in diesem Blog berichtet.
Auf den Seiten der FAZ fand sich dazu eher selten etwas. Nun, da die Geschichte ohnehin allüberall zu lesen ist und ein Richter endlich Recht sprach, kommt auch das konservative Blatt den Informationswünschen seiner Leser nach.

Besonders bemerkenswert finden wir folgenden Satz im Artikel der FAZ:
>Nach den Worten des Vorsitzenden Richters ist Wolski ein „eingeschliffener Steuerhinterzieher“ mit „weitgehender Gleichgültigkeit“ gegenüber Recht und Gesetz.<
Diese Feststellung dürfte sich auch auf Karin Wolski erstrecken, die bis heute hessische Verfassungsrichterin war - und außerdem tätige Mitwisserin (und wissende Mittäterin?) ihres ‘ehebrechenden’ Gatten. [Nach dessen Verurteilung zu knapp 3 Jahren Gefängnis erklärte sie nun ihren Rücktritt - mit “erhobenem Haupt”.]

Im höchsten hessischen Gericht und hoch oben innerhalb der hessischen CDU wirkte also eine Person, in deren unmittelbarer Umgebung eine weitgehende Gleichgültigkeit gegenüber Recht und Gesetz gepflegt wurde.
Und da es ein großflächiges Biotop in Justiz, Politik und Verwaltung gab, das über Jahre hinweg das Ehepaar Wolski protegierte, darf man getrost auch diesem Milieu weitgehende Gleichgültigkeit gegenüber Recht und Gesetz unterstellen.
Daniel Baczyk kommentiert im Darmstädter Echo:
>Michael Wolski gibt einer menschlichen Eigenart und Schwäche ein Gesicht, die in den vergangenen Jahren in der gesellschaftlichen Diskussion eine hervorgehobene Rolle spielte, die der Bundespräsident mehrfach öffentlich als eine Ursache von Ungerechtigkeit und Krise geißelte: gemeint ist die Gier. Die Gier von Bankern zumeist, die sich weit größere Summen in die eigenen Taschen transferierten, als Wolski jemals hätte hinterziehen können.
Wolski aber hat zur Befriedigung seiner Gier ein Maß an Skrupellosigkeit an den Tag gelegt, das den Zuschauer schaudern lässt.
Für Geld, Haus und Ferrari brach er nicht nur Gesetze, der sportliche Familienvater war auch bereit, in seinen Fünfzigern ein außereheliches Intimverhältnis zu einer Frau im neunten Lebensjahrzehnt zu unterhalten.Die Liaison mit der eitlen Millionärin war keine flüchtige Episode, sondern dauerte Jahre. In diesen Jahren ließ sich Wolski von ihr mit Millionenwerten beschenken, gab nichts davon - und auch sonst keinerlei Einnahmen - gegenüber dem Fiskus an, angeblich aus Vergesslichkeit. […
Karin Wolski hat, wie Richter Rainer Buss in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich erwähnte, gemeinsam mit ihrem Mann über Jahre keine Steuer erklärungen abgegeben - und auch sie hat von den Schenkungen der schwerreichen Unter nehmergattin profitiert, teils mittelbar, teils direkt. Mehrere geschenkte Luxusfahrzeuge waren auf ihren Namen zugelassen. Die Beweisaufnahme lieferte zudem Indizien dafür, dass sie vom Verhältnis ihres Mannes zu der 26 Jahre älteren Frau wusste.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Sehr ausführlich berichtet Baczyk auch über den Urteilsspruch. Interessant vor allem, was Richter Rainer Buss in Richtung seiner Richterkollegin feststellte:
>Wolski rückte nun in die Rolle eines Begleiters der vitalen Ehefrau”, sagte Buss. Spätestens mit einem gemeinsamen Besuch der Salzburger Festspiele begann ein Verhältnis zwischen der Unternehmergattin und dem 26 Jahre jüngeren Juristen. Im Prozess verlesene Briefe zeigten die Achtzigjährige ,,verliebt wie ein junges Mädchen”, so der Richter. Das ,,Ausmaß der Körperlichkeit” sei für das Gericht nicht von Belang, doch habe Wolski unzweifelhaft wiederholt mit ihr das Bett geteilt.
Am 1. Oktober 1999 überwies die Unternehmergattin Wolski zusätzlich zu seinem Anwaltshonorar 300 000 Mark als Geschenk. ,,Damit nahm eine jahrelange andauernde Vermögensverlagerung auf den Angeklagten ihren Anfang”, sagte der Richter. Er sprach von einer ,,anrüchigen, für seine Familie aber vorteilhaften Beziehung“.
Insgesamt 2,4 Millionen Euro flossen über die Jahre, und zwar keineswegs nur an Michael Wolski persönlich. Auch seine Frau Karin - Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof - wurde bedacht. Hohe Summen gingen auf das gemeinsame Konto; eine geschenkte Ferienwohnung auf Mallorca war gar ausschließlich auf Frau Wolski und ihre Söhne eingetragen, ebenso wurden einige gleichfalls spendierte Luxusautos auf Karin Wolski angemeldet.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Kompletten Blödsinn schreibt Joachim Baier in der WELT: “Wolski war Anwalt einer reichen Frankfurter Familie, von der er großzügige Beträge erhielt.”
Das Gegenteil ist richtig. Sofern hier überhaupt von “Familie” gesprochen werden kann, hatte die Anwälte engagiert, um den faktisch erbschleichenden und liebesschwindelnden Wolski daran zu hindern, eine Vermögensverlagerung zu ihren Lasten zu betreiben.
In der Offenbach Post schreibt und fragt Michael Eschenauer:
>Wie ist die Rolle seiner Frau, der Karriere-Richterin Karin Wolski, zu bewerten? Sie sah dem bizarren Treiben ihres Gatten mit der 87-jährigen Millionärswitwe zu.
Klar, es gab Vorteile: Sechs gleichzeitig auf den eigenen Namen angemeldete Autos schießen manche Leute höher ins Orbit als Koks oder die Hoffnung, nie sterben zu müssen.
Es gab aber auch trübe Tage: Zum Beispiel bei der gescheiterten Kandidatur als Oberbürgermeisterkandidatin der CDU für Offenbach im Jahre 2004. Oder auch der gestrige schwarze Freitag, an dem man sein Amt aufgeben musste - hocherhobenen Hauptes und um Schaden vom Staatsgerichtshof abzuwenden, versteht sich.
Fragen bleiben auch an die Politik: Warum wurde nie gegen Karin Wolski ermittelt? Warum dauerte es Jahre, bis die Untersuchungen gegen ihren Ehemann in Gang kamen?< [Links und Hervorhebungen von uns]
Auch auf SPIEGEL Online wird nun an prominenter Stelle über die “Schmuddelige Familienfehde” berichtet. Der oder die Autorin glänzt dabei freilich durch eine stupende Unkenntnis. Allen Ernstes liest man dort:
>Doch außerhalb des Gerichtssaals dürfte die Affäre um den Anwalt weitergehen. In Frankfurt haben die Staatsanwälte gespannt auf die Ergebnisse in Darmstadt gewartet, bevor sie mit eigenen Ermittlungen gegen Wolski und auch gegen Margit C. fortfahren. Es geht um Untreue beziehungsweise Geldwäsche.<
Als ob die Staatsanwaltschaft Frankfurt begierig darauf sei, nun selbst mit ihren “eigenen Ermittlungen gegen Wolski … fortfahren” zu können. Das genaue Gegenteil war der Fall und dies ist sogar der eigentliche Nukleus des Justizskandals ‘Wolski’.
Dr. Janusz Pomer schreibt aus seiner Sicht über die ‘eifrigen’ Frankfurter “Ermittler”:
>Dank der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die das Verfahren wegen Parteiverrat erst kürzlich entsorgte (Verzeihung, im 2. Versuch einstellte), das Verfahren wegen Untreue und Betrug seit 7 (!) Jahren „bearbeitet“ und das Verfahren wegen „Betrug in Cannes“ einfach liegen läßt.
Was jeden Prozeßtag zu einer schallenden Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft Frankfurt, Abteilung Wirtschaftkriminalität machte.
Da es sich um eine “Berichtssache” handelt, müsste das Justizministerium über diese Verschleppungstaktik genau im Bilde sein.< [Quelle: die-richterin.com / Aktuelles]
“Anklage unerwünscht” war die Devise der Frankfurter Strafvereitler. Erst wenn auch hier alle Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft gezogen würden, könnte von einer “Ehrenrettung der Justiz” gesprochen werden.
Pitt von Bebenburg meint in der Frankfurter Rundschau, das Urteil gegen Wolski allein sei schon eine “Ehrenrettung für die Justiz” Da ist er denn doch zu optimistisch. Auch wenn er hinzufügt:
>Der Fall Wolski ließ ernsthafte Zweifel am Willen von Justiz- und Finanzbehörden aufkommen, auch einem unbequemen Straftäter mit dem nötigen Nachdruck zu Leibe zu rücken. Einem Delinquenten zumal, dessen Ehefrau Karin Wolski als hohe hessische Richterin auf gute Verbindungen in die Landes-CDU von Roland Koch zählen kann. Viele dieser Zweifel bleiben trotz des konsequenten und fairen Verfahrens in Darmstadt bestehen. […]
Ansonsten jedoch hat das Vertrauen in die Unparteilichkeit der staatlichen Institutionen im Fall Wolski arg gelitten. Sie haben vieles gutzumachen. Bei der weiteren Arbeit an diesem Fall. Und weit darüber hinaus. Das ist eine Frage des Vertrauens.<[Links und Hervorhebungen von uns]
Um die “Ehre” einer vielfach korrupten Justiz wiederherzustellen, reicht ein Urteil eines Richters bei weitem nicht aus - zumal hier erst nach erheblichem, öffentlichen Druck gehandelt wurde. Die “Moral” der Richterin ist es, die für die “Moral” der deutschen Justiz steht - das ist und bleibt auch die Moral der ganzen Geschichte.
Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskandal an der Odenwaldschule gerät derzeit auch eine Behörde (buchstäblich) in den FOCUS, die uns hier bekannt ist - sattsam bekannt, sollte man hinzufügen: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Zweifelsfrei gibt es auch dort korrekte Mitarbeiter - so wie an der Odenwaldschule selbst unter der Leitung des nun als Straftäter geouteten Gerold Becker die Mehrheit der Lehrer korrekt tätig war.
Doch es gibt manche, die der deutschen Justiz generell ein mehr oder weniger institutionalisiertes System des ‘Missbrauchs’ vorwerfen.
Nicht des sexuellen Missbrauchs, sondern des Rechtsmissbrauchs.
(Unter dem Vorsitz von Horst Trieflinger gibt es sogar seit langer Zeit schon einen Verein gegen Rechtsmissbrauch mit Sitz in Frankfurt.)
Wer als einfacher Bürger auch nur einmal erlebt hat, wie eine übermächtige Institution durch fortgesetzten Rechtsbruch sogar seine Grundrechte, seine bürgerliche Integrität außer Kraft setzen kann, weiß, dass das Wort vom Missbrauch nicht zu hoch gegriffen ist.
Die Allmacht der anderen Seite und die Ohnmacht der eigenen, die Erschütterung des elementaren Rechtsvertrauens, ein Gefühl von Schutzlosigkeit und Entwürdigung - all das können sexueller Missbrauch und Rechtsmissbrauch gemein haben.
Die Täter innerhalb der Justiz lassen ihre Hosen normalerweise allerdings nicht herunter. Im Gegenteil: Oft verleiht ihnen gerade die zur Dekoration übergeworfene Robe jenes Gefühl von Überlegenheit und Allmacht, das auch bei sexuellem Übergriff und Missbrauch im Spiele ist.
Aber zurück zur Staatsanwaltschaft Darmstadt: Thorsten Kahl, Anwalt eines an der Odenwaldschule Missbrauchten, soll in Bezug auf die Staatsanwaltschaft Darmstadt geäußert haben: “Was da gelaufen ist, könnte man als Strafvereitelung im Amt bezeichnen“.
So ist es nachzulesen in einem aktuell Artikel von Jörg Schindler in der Frankfurter Rundschau (”Was taten die Behörden?“). Ohne die genauen Gründe zu kennen, kann man es sich doch leicht vorstellen.
Wer in Südhessen Macht und Einfluss hat, oder auch nur mächtige, einflussreiche Freunde, hatte bei dieser Behörde meist gute Karten.
Nachfolgend ein längeres Zitat aus Schindlers Artikel:
>Sowohl die Behörde als auch die Staatsanwaltschaft seien 1999 “von einem Täter und zwei Opfern ausgegangen“. Hinweise auf weitere Beteiligte hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Diese wurden dann auch schnell eingestellt. Offiziell wegen Verjährung.
Das ist merkwürdig: Schon im Juni 1998 hatten zwei Missbrauchsopfer in einem Brief an den damaligen OSO-Rektor Wolfgang Harder davon gesprochen, dass es noch mehr Betroffene gebe.
In dem Schreiben, das der FR vorliegt, heißt es: “In dieser Zeit wurden wir - und wir sind leider nicht die einzigen - Opfer sexueller Übergriffe seitens Gerold Beckers.”
Denselben Satz übermittelte Harder auch eineinhalb Jahre später an das Staatliche Schulamt für den Kreis Bergstraße. Die Frankfurter Rundschau wiederum hatte in ihrem Bericht über die Vorgänge fünf frühere OSO-Schüler mit Vorwürfen über sexuellen Missbrauch zitiert.
Von Anfang an also stand der Verdacht im Raum, dass es an der Schule zu deutlich mehr sexuellen Übergriffen gekommen war.
Ein Verdacht, der 1999 durchaus strafrechtliche Konsequenzen hätte haben können. Becker nämlich war bis 1985 im Amt. Hätte man einen Schüler gefunden, der in diesem Jahr als 13-Jähriger von ihm missbraucht wurde, wäre dessen Fall erst im Jahr 2000 verjährt gewesen.
Sexueller Missbrauch nämlich verjährt in der Regel erst zehn Jahre, nachdem das Opfer volljährig wurde. Aber nach solchen oder anderen Fällen wurde offenbar nicht gesucht.
Einer der Schüler, die den OSO-Skandal seinerzeit ins Rollen brachten, sagte der FR: “Bei uns hat sich 1999 niemand gemeldet, mit uns hat niemand gesprochen.” Warum nicht? “Das ist nach zehn Jahren nicht mehr so einfach zu klären”, sagte Klaus Reinhardt, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Die Akten seien vernichtet. Wieso die betroffenen Schüler seinerzeit nicht kontaktiert worden seien, sei ihm ein Rätsel: “Die hätten in dieser Situation vernommen werden müssen.<
Von “entbehrlichen Vernehmungen” weiß man in Südhessen.
Wer dies bei Google als Suchbegriff eingibt, erhält als ersten Treffer eine “Odenwald Geschichte”, die gleichzeitig auch ein Justizskandal war - mit direkter Verantwortung der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Die hatte damals gegen Mitarbeiter des früheren (fast ‘allmächtigen’) Landrats Horst Schnur “ermittelt” - wegen Verdachts der Unterschlagung und der Urkundenunterdrückung. Schnur wollte (aus welchen Gründen wohl?) eine Vernehmung der beiden Mitarbeiter verhindern. Eine Vernehmung sei “entbehrlich”.
Klar doch, was dann schwarz auf weiß in einem Vernehmungsprotokoll steht und was überdies Widersprüche zwischen zwei sich unterschiedlich rechtfertigenden Beschuldigten hervorbringt, ist eben “entbehrlich” bzw. unerwünscht.
Letztendlich hatte Schnur (nach einer personellen Rochade) Erfolg: Seine hauptbeschuldigte Mitarbeiterin wurde in dem jahrelang laufenden “Ermittlungsverfahren” niemals vernommen - die Staatsanwaltschaft bzw. die ihr zuarbeitende Polizei hatte also ihre allerelementarste Hausaufgabe in einem Strafverfahren nicht gemacht.
[Einen Oberstaatsanwalt Dr. Kind hielt dies später nicht davon ab, dann in gleicher Angelegenheit allen Ernstes von einem angeblich “vielfach durchgekauten Sachverhalt” zu sprechen.]
Da in der Lokalpresse niemand über dieses Strafverfahrend berichten durfte, wurde dort auch nie die Frage gestellt, ob der damals mächtigste Mann im Odenwaldkreis möglicherweise so etwas wie “aktiven Täterschutz” betrieb.
Die in dieser Sache verantwortliche Abteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt wurde von einem Oberstaatsanwalt geleitet, der zugleich ein kommunalpolitisch aktiver Parteifreund des Ex-Landrats war.
Muss man es noch eigens feststellen? Das für den Landrat so peinliche “Ermittlungs”-Verfahren gegen seine Mitarbeiter wurde nach mehreren Jahren natürlich eingestellt.
Angeklagt wurde vor dem Amtsgericht Michelstadt schließlich jener Bürger, der Schnurs Mitarbeiter angezeigt hatte. Er habe sich angeblich der “falschen Verdächtigung” und der “Verleumdung” schuldig gemacht.
Die in der Abteilung des ‘parteifreundlichen’ Oberstaatsanwaltes gefertigte “Anklageschrift” dürfte eine der kürzesten, dümmsten und dreistesten gewesen sein, die es jemals in der deutschen Rechtsgeschichte gab. Eventuell wird sie deswegen noch in das Guinness Buch der Rekorde aufgenommen.
Die beabsichtigte Verurteilung des Bürgers misslang übrigens. Er musste am Ende freigesprochen werden.
Der auch in dieser Sache häufig (erfolglos) tätig gewordene Rechtsdirektor des Landrats wurde bald darauf kaltgestellt.
Zuletzt erinnerte der Betreiber der Presseagentur -pdh- in seinen Silvesterspitzen 2009 / 2010 an das Schicksal des Odenwälder Juristen:
>Das gibt’s wohl nur im diesen Landkreis: bereits weit über drei Jahre arbeitet ein Rechtsdirektor bei vollen Bezügen beziehungsweise eher nicht, weil er von seinem Amt suspendiert ist.
Aus Angst vor Übergriffen seiner eigenen Behörde auf sich selbst wegen unbotmäßigen Verhaltens hatte er sich zunächst in den entferntesten Zipfel des EU-Raumes geflüchtet.
Der “Mann fürs Grobe” soll am Ende nicht grob genug für sein Amt gewesen sein.<
Die eingeblendeten Dokumente zeigen, wie die Staatsanwaltschaft Darmstadt reagieren kann, wenn sie mit Vorwürfen (Strafvereitelung? Rechtsbeugung? Korruption?) konfrontiert wird.
Die dort (am Schreibtisch) Tätigen wissen um ihre Machtstellung und dass gewöhnlich einer dem anderen schon kein Auge auskratzen wird, auch nicht bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Entsprechend ‘hoheitlich’ und phrasenhaft fallen ihre Verlautbarungen dann aus - selbst gegenüber Personen, die ihnen an Intelligenz und Integrität möglicherweise um einiges voraus sind.
“Gott hat ihn abgemahnt“, schreibt heute ein Blogger über den finalen Abgang eines Vielgehassten.
Nun soll man über einen Suizid und einen Suizidenten nicht spotten. Günter Freiherr von Gravenreuth freilich waren Feinde zeitlebens wichtiger als Freunde. Feinde nämlich machte er sich viele und Freunde wenig - vor allem nicht im Internet.
Dass sich dort das Mitgefühl für den Selbstmörder in engsten Grenzen hält, wird ihm bewusst gewesen sein - auch gestern nacht, als er sich in München das Leben nahm.
Der 61-Jährige erschoss sich, als das alarmierte Sondereinsatzkommando der Polizei in seine Wohnung eindrang.
[Die Abendzeitung berichtet nun anderes:
>Da bekannt war, dass der Anwalt rechtmäßig eine Pistole besitzt, rückte das Spezialeinsatzkommando aus. Die Polizisten fanden Günter von Gravenreuth im Haus der Studentenverbindung Rhaetia in der Luisenstraße nahe des Königsplatzes. Der Anwalt war seit seiner Studienzeit in der – nicht schlagenden – katholischen Studentenverbindung. Ihr Wahlspruch lautet: „Cum fide virtus“, die lateinische Umformung des Wittelsbacher Hausspruchs „In Treue fest“.
Doch diese lebenslange Freundschaft und Zugehörigkeit sollte für Gravenreuth nicht mehr gelten. Nach AZ-Informationen sollte der Anwalt wegen schädigenden Verhaltens ausgeschlossen werden. Von Gravenreuth erschoss sich im Gemeinschaftsraum der Verbindung, als die Polizisten in das Gebäude eindrangen. Der Notarzt konnte nichts mehr für ihn tun.<]
Gravenreuth hatte seinen Suizid in mehreren eMails angekündigt. Auch Steffen Wernery, einer der Gründer des Chaos Computer Club, hatte von ihm eine Abschiedsmail erhalten.
>Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs - letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe< [so Wernery gegenüber Golem.de]
Bei der “nicht ausgestandenen Strafsache” handelte sich um eine 14-monatige Gefängnisstrafe, die der Anwalt in wenigen Tagen antreten sollte. Wikipedia schreibt darüber:
>Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten.
Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.
Gravenreuth legte Berufung ein.
Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein. […]
Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.<
Sascha Borowski erinnert in der Augsburger Allgemeinen an die Anfänge eines “der schillerndsten und umstrittensten Anwälte Deutschlands”:
>Freiherr von Gravenreuth, 1948 als Günter Werner Dörr geboren, machte sich vor allem als Abmahn-Anwalt in der Internetszene einen Namen. Bekannt wurde der Jurist bereits 1992 durch die sogenannten “Tanja-Briefe”: Damals schrieb er als Mädchen getarnt (”Tanja Nolte-Berndel”) Menschen an, die in Computerzeitungen inseriert hatten und bat sie um den Tausch von Computerprogrammen. Wenn die Briefempfänger darauf eingingen, mahnte er sie wegen Urheberrechtsverstößen ab.<
In hohem Maße peinlich ist, was Hermann Weiss gestern in der WELT schrieb. Weiss verkehrt auf dümmste Weise die Rollen und stilisiert Gravenreuth zu einem “Rächer der Entrechteten“:
>Er sah Spams, wo keine waren. Wie er wohl überhaupt das Internet für einen Tummelplatz für Kriminelle hielt. Schon in den 90er-Jahren installierte sich er als eine Rächer der Entrechteten und ließ keinen Zweifel daran, dass er gewillt war, mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln gegen die Internetpiraterie und damit zusammenhängende Urheberrechtsverletzungen zu Felde zu ziehen.<
Julia Herrnböck würdigt in der taz den Toten auf eigene Weise. Immerhin war es die taz, über die der Freiherr schlussendlich stolperte.
Ein umfangreicher Artikel zum Suizid von ‘GvG’ findet sich auf stern.de. Darin kommt auch taz-Justiziar Johannes Eisenberg zu Wort:
>Im Gespräch mit stern.de erinnert sich taz-Anwalt Eisenberg an den Prozess und einen “bedauernswerten, jammervollen, armseligen kleinen Mann, der sich grottig verteidigt hat“.
Von Gravenreuth, sagt Eisenberg, sei eine “groteske Figur” gewesen und habe nichts Furchterregendes an sich gehabt. “Er war ein Betrüger, er hatte keine ethischen Grundsätze und hat sich immer nur mit Schwächeren angelegt, die er ausgenommen hat.” Kurzum, so folgert Eisenberg: “Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen.” Dennoch sei er vom Schicksal seines einstigen Kontrahenten “menschlich sehr berührt“.<
Auch Rolf Schälike, einer der profiliertesten Kritiker von Missständen in Justiz und Anwaltschaft, zitiert heute auf seiner Seite buskeismus.de den stern bzw. Jony Eisenberg.
Das gegen Gravenreuth im September 2008 ergangene Urteil steht im vollen Wortlaut auf der Homepage von Eisenberg.
Die Lektüre lohnt, schließlich offenbart sich da ein kriminelles Abmahn-Business, das mit dem Ableben des Münchner Anwaltes nicht endet: In seiner Zunft gibt es noch mehr Skrupellose, die das Geschäft fortsetzen werden - nur etwas intelligenter vielleicht. [Was der langjährige Grafenreuth-Sozius Bernhard Syndikus geschäftlich so tut, steht auf einem anderen Blatt.]
Man darf spekulieren, ob auf jeden Juristen, der derart endet, 100 andere kommen, die durch Leute solchen Schlages in die Verzweiflung und mitunter auch in den Suizid getrieben werden.
Erst vor zwei Wochen hatte sich im Odenwald ein 38 Jahre alter Mann aus Erbach mit einem Sprung vom Himbächlviadukt das Leben genommen. Die Gründe konnten vielfältig sein. Wer weiß, welches Motiv dahinter stand?
Schlagzeilen machte im letzten Jahr auch der Suizid von Christian Schäffer. Vorausgegangen waren seiner Verzweiflungstat zweifelsfrei juristische Auseinandersetzungen.
Von Seiten der Justiz gibt es gelegentlich sogar Erfreuliches zu vermelden. Dazu zählte im letzten Jahr ein vorweihnachtliches Urteil des BGH.
Die Doppelentscheidung des 6. Zivilsenats vom 15. 12. 2009 mit den Aktenzeichen VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08 stärkt in erheblicher Weise auch die Rechtsposition zahlloser Blogger.
Die ZEIT kündigte es schon Wochen zuvor als “grundsätzliche Prüfung“, als Grundsatzentscheidung an:
“Inwieweit (müssen) Namen aus öffentlich zugänglichen Internetmeldungen nachträglich getilgt werden.”
Eigentlich ging es in der Entscheidung um das Internetportal des Deutschlandradio und das Ansinnen der Sedlmayr-Mörder, ihre Namen aus einer auf dradio.de abrufbaren und durch Google auffindbaren Altmeldung entfernen zu lassen.
Der BGH entschied, dass die Verurteilten keinen Anspruch auf Entfernung ihrer Namen aus Internetarchiven haben und hob zugleich ein vorausgegangenes Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
vom 29. Juli 2008 auf.
Bemerkenswert ist die Begründung, die in einer Pressemitteilung des BGH so zusammengefasst wird:
>Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.
Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.
Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Angesichts des mit einer derartigen Kontrolle verbundenen personellen und zeitlichen Aufwands bestünde die Gefahr, dass die Beklagte entweder ganz von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Sendung die Umstände ausklammern würde, die wie vorliegend der Name des Straftäters die Mitschrift der Sendung später rechtswidrig werden lassen könnten, an deren Mitteilung die Öffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein schützenswertes Interesse hat.<
Dies trifft die Situation der allermeisten Blogs: Auch sie halten in ihren Archiven vielfach Meldungen über “vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse” bereit, häufig lokaler oder regionaler Art.
Zeigt sich beispielsweise ein Landrat (neben anderen) “erschüttert”, nachdem aus einer von ihm beaufsichtigten kommunalen Anstalt “Unkorrektheiten” bekannt werden, liegt ohne Zweifel ein (lokal-regionales) zeitgeschichtliches Ereignis vor. Zumal dann, wenn über Monate hinweg in der Presse berichtet wird, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn man einen erheblichen “Image-Schaden” für die kommunale Anstalt befürchtet und last but not least: Wenn nicht der kleine Mann, sondern gut bezahlte Spitzenleute “unkorrekt” abrechneten - mit System und über einen langen Zeitraum hinweg.
In einem Blog, das entsprechende Presseberichte mitsamt Namen zitiert, wird der ursprünglich auf der Startseite gezeigte Artikel früher oder später zur (zeitlich datierten) Altmeldung. Innerhalb des Blog auffindbar vielleicht noch über die Archiv-Navigation oder die interne Suche.
Für einen solchen Beitrag gilt, was der BGH im Casus “Deutschlandradio” über dessen Sedlmayr-Kalenderblatt feststellte:
>Der Meldung kam nur eine geringe Breitenwirkung zu. Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar.<
Soll die Meldung nun komplett gelöscht werden, auf dass die Öffentlichkeit einen Fall von “Korruption” in der Region via Internet überhaupt nicht mehr recherchieren kann?
Auch nicht, dass sich die Korruption bei der juristischen “Aufarbeitung” fortsetzt: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”?
Das Urteil des BGH enthält jedenfalls zahlreiche Argumentationslinien, die für die tägliche Blog-Praxis heranzuziehen sind.
Wahre Tatsachenbehauptungen
>Wahre Tatsachenbehauptungen (müssen) in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht.
Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen.<
Berichterstattung über eine Straftat
>Geht es um eine Berichterstattung über eine Straftat, so ist zu berücksichtigen, dass eine solche Tat zum Zeitgeschehen gehört, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist.
Die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter, die Sympathie mit den Opfern, die Furcht vor Wiederholungen solcher Straftaten und das Bestreben, dem vorzubeugen, begründen grundsätzlich ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter.
Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Tat in Begehungsweise und Schwere von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt. […]<
Nicht nur strafrechtlichen Sanktionen beugen
>Bei der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung mit der damit zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters verdient für die aktuelle Berichterstattung
über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang.
Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm
selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird. […]<
Keine vollständige Immunisierung
>Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Verfolgung und Verurteilung die gebotene rechtliche Sanktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, lassen sich wiederholte Eingriffe in das
Persönlichkeitsrecht des Täters im Hinblick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne weiteres rechtfertigen.
Hiermit ist allerdings keine vollständige Immunisierung vor der ungewollten Darstellung persönlichkeitsrelevanter Geschehnisse gemeint.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit ihrer Tat konfrontiert zu werden.
Selbst die Verbüßung der Straftat führt nicht dazu, dass ein Täter den uneingeschränkten Anspruch erwirbt, mit der Tat “allein gelassen zu werden”.
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird […]<
Sachbezogen und Zurückhaltend
>Andererseits beeinträchtigt die beanstandete Passage der Mitschrift der Rundfunksendung vom 14. Juli 2000 sein Persönlichkeitsrecht einschließlich seines Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise.
Sie ist insbesondere nicht geeignet, ihn “ewig an den Pranger” zu stellen oder in einer Weise “an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren”, die ihn als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. […]
In ihr werden die Umstände der Tat, der Verurteilung und des weiteren Verfahrens sachbezogen, zurückhaltend
und ohne zusätzliche stigmatisierende Umstände wiedergegeben.<
Geringe Breitenwirkung - Gezielte Suche
>In der Art und Weise, wie die Mitschrift des Rundfunkbeitrags zum Abruf bereitgehalten wurde, kam ihr eine nur geringe Breitenwirkung zu. Der Verbreitungsgrad des konkret gewählten Mediums war gering. […]
Hingegen setzte ein Auffinden der beanstandeten Mitschrift im Streitfall eine gezielte Suche voraus.
Sie war nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website verfügbar, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren. […]<
Als Altmeldung gekennzeichnet
>Sie befand sich auch nicht auf den aktuellen Seiten des Internetauftritts der Beklagten, wo sie dem Nutzer unmittelbar nach Aufruf der Homepage der Beklagten ins Auge hätte fallen können.
Vielmehr war sie ausweislich der Feststellungen des Landgerichts, auf die das Berufungsgericht Bezug genommen hat, nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich und ausdrücklich - und für den Nutzer ohne weiteres ersichtlich - als Altmeldung gekennzeichnet. […]
Sie war auch nicht in sonstiger Weise in einen Kontext eingebettet, der ihr den Anschein der Aktualität oder den Charakter einer erneuten Berichterstattung verlieh und die Annahme rechtfertigen würde, die Beklagte habe sich erneut bzw. zeitlich uneingeschränkt mit der Person des Straftäters befasst.
Vielmehr handelt es sich um eine ausdrücklich als solche gekennzeichnete frühere Veröffentlichung, die lediglich weiterhin zum Abruf bereitgehalten wurde.<
Anerkennenswertes Interesse vergangene Ereignisse zu recherchieren
>Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.
Dementsprechend nehmen die Medien ihre Aufgabe, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, auch dadurch wahr, dass sie nicht mehr aktuelle Veröffentlichungen für interessierte Mediennutzer verfügbar halten.<
Geschichte getilgt - Straftäter vollständig immunisiert
>Ein generelles Verbot der Einsehbarkeit und Recherchierbarkeit bzw. ein Gebot der Löschung aller früheren den Straftäter identifizierenden Darstellungen in Onlinearchiven würde dazu führen, dass Geschichte getilgt und der Straftäter vollständig immunisiert würde. Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch.<
Das unter dem Aktenzeichen 21 K 1220/09.GI.B online gestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen - Berufsgericht für Heilberufe ist ein Dokument mit erheblicher Sprengkraft.
Zum einen reicht die Verantwortlichkeit für dort indirekt thematisierte (amtliche) Straftaten bis hinauf zur hessischen Landesregierung.
Dass der Merkel-Rivale Roland Koch jemals ihr Nachfolger werden könnte, erscheint vor diesem Hintergrund ausgeschlossen.
Nicht weniger bedeutsam ist dieses Urteil und seine lange Begründung jedoch für all jene, die Mobbing (bzw. Bossing) ausgesetzt sind.
Dazu zählen wir an dieser Stelle auch Menschen, die von Behörden schikaniert werden - insbesondere von der Justiz.
Davon gibt es nicht wenige.
Dass am Ende der Urteilsbegründung auch von (amtlichen) “Gepflogenheiten” die Rede ist, weist bereits in diese Richtung.
[Andererseits ist nicht jeder, der im Clinch mit Vorgesetzten und / oder Behörden liegt, ein Opfer. Oft genug ist dafür auch eigenes Fehlverhalten verantwortlich.]
Die umfangreiche Begründung des mittlerweile rechtskräftig gewordenen Urteils zeigt eindringlich, was Mobbing bzw. Bossing bei den Betroffenen anrichtet - vor allem in gesundheitlicher Hinsicht.
Wer als “Querulant” tituliert wird, gar als “paranoid-querulatorisch” hingestellt wird, wird zukünftig auf diesen Fall verweisen können - sofern ihm tatsächlich Unrecht geschieht.
Zunächst einige Links zur Affäre:
Nachfolgend zitieren wir die interessantesten Passagen des Gießener Urteils, das unter der Adresse lareda.hessenrecht.hessen.de (Landesrechtsprechungsdatenbank der hessischen Gerichte) im Dezember 2009 veröffentlicht wurde. [Sämtliche Hervorhebungen und Zwischenüberschriften sind von uns]
Hintergrund:
>Ihre Gruppe, zu der weitere Steuerfahnder gehörten, war Mitte der neunziger Jahre bis Anfang 2000 in der Überwachung bestimmter Handlungsfelder von Großbanken eingesetzt. Sie deckten Fälle auf, in denen Banken in anonymen großen Sammelbeträgen die Guthaben einzelner Bankkunden gebündelt dorthin überwiesen, wo es kein Quellensteuerverfahren für Zinserträge gab. Dort wurden die transferierten Geldbeträge auf die einzelnen Konten der Bankkunden gebucht (sogenannte anonymisierte Kapitalflucht).
Nach eigenen Angaben führten die Fahndungserfolge der Beschwerdeführer und ihrer Kollegen und Kolleginnen in jener Zeit bundesweit zu Steuernachforderungen in beträchtlicher Höhe.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2001 erging eine sogenannte Amtsverfügung an die vier Probanden, mit welcher der Anfangsverdacht für Ermittlungen neu definiert wurde.
Danach sollten Geldtransfers erst ab einem bestimmten Umfang zum Anfangsverdacht ausreichen.
Die Beschwerdeführer, insbesondere der Steueramtmann G, wandten sich massiv gegen diese behördeninterne Anweisung. In der Folgezeit wurden die Beschwerdeführer aus dem Bereich der Steuerfahndung in andere Arbeitsbereiche umgesetzt. Nach eigener Einschätzung wurden sie dann mit nicht mehr amtsangemessenen Tätigkeiten beschäftigt.<
Konsequenzen für das Mobbing-Opfer:
>Die Maßnahme des Arbeitgebers bewertete Herr G in seinem subjektiven Empfinden nicht als Förderung, sondern als Kränkung und Minderung der Wertschätzung seiner bisherigen Arbeitsleistung.
Er selbst bezeichnet diesen Vorgang als „Mobbing/Bossing“.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt versucht er folgerichtig, sich mit rechtlichen Mitteln gegen dieses seiner Ansicht nach erlittene Unrecht zu wehren. Die daran anknüpfenden Gespräche mit Auseinandersetzungen über Beurteilungen und Vermerke in der Personalakte führten zu einer Verschärfung im Konflikt Arbeitgeber-Arbeitnehmer.Aus dieser permanenten Auseinandersetzung ist durch psychosomatische Reaktionsbildung ein chronischer Erschöpfungszustand entstanden, der mit ausgeprägten Konzentrationsstörungen und Minderung des mentalen Leistungsvermögens und Minderung des Umstellungs- und Anpassungsvermögens einhergeht. Gleichzeitig verschlechterte sich ein schon länger bestehendes Nierenleiden.<
Pathologisierung des “Gerechtigkeitsempfindens” im falschen fachärztlichen “Gutachten”
>In der entsprechenden aktuellen Untersuchungssituation bietet Herr G nun ein klinisches Bild, welches eindeutig einer paranoid-querulatorischen Entwicklung entspricht, was keine psychotische Erkrankung darstellt, aber insofern mit einem Realitätsverlust einher geht, dass auf dem Boden eines primärpersönlich ausgeprägten Gerechtigkeitsempfindens und dem zusätzlichen Nährboden einer narzisstischen Kränkung ein unbeirrbarer Weg beschritten wurde, der aus Sicht von Herrn G nur beendet werden kann, wenn er rehabilitiert wird, wenn also all seine Vorwürfe als wahr anerkannt und strafrechtlich geahndet worden sind, die Verantwortlichen aus ihren Stellungen entfernt worden sind und wieder in den Bereich der Steuerfahndung zurückkehren kann, woraus dann auch eine weitere Verbesserung seines körperlichen Gesundheitszustandes resultieren würde.
Die Verwirklichung dieser Version ist jedoch objektiv unrealistisch.
Da es sich bei der psychischen Erkrankung Herrn Gs um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte unter den obwaltenden Umständen nicht denkbar und Herr G als dienst- und auch teildienstunfähig anzusehen, an diesen Gegebenheiten wird sich aller Voraussicht nach auch nichts mehr ändern lassen, so dass eine Nachuntersuchung nicht als indiziert angesehen werden kann.<
Pathologisierung eines zweiten “Anprangerers ungesetzlicher Machenschaften“:
>Der heute 37jährige Herr M wurde zum Jahreswechsel 2003/2004 im Rahmen einer erheblichen Umstrukturierungsmaßnahme innerhalb der AA Finanzverwaltung aus dem Bereich der Steuerfahndung (neben zahlreichen Kollegen) in einen anderen Bereich versetzt, was er als persönliche Kränkung und Degradierung empfand, hinzu kommt als entscheidender Faktor, dass er diesen Schritt (wie auch seine Ehefrau und einige seiner Kollegen) als gezielte Maßnahme seines Dienstherrn auffasste, um ihn als unliebsamen Anprangerer ungesetzlicher Machenschaften und Unzulänglichkeiten „fertig zu machen“ durch „Kaltstellen“ als politisches Opfer bis hin zur Zwangspensionierung.
Da Herr M zusätzlich zahlreiche Krankheitssymptome entwickelt hat (aktuell berichtet er von Schlafstörungen, Erschöpfungszuständen, Kopfschmerzen, Ängsten und Überforderungen sowie erhöhten Leberwerten), ist er seit Anfang 2005 krankgeschrieben, so dass aus psychiatrischer Sicht Stellung zu seiner Dienstfähigkeit genommen werden soll.
Hierzu ist zunächst einmal festzuhalten, dass es sich bei der Erkrankung Herrn Ms nicht „nur“, wie im Entlassungsbericht aus O-Stadt ausgeführt, um eine reaktive depressive und Angststörung bei einem Arbeitsplatzkonflikt bzw. bei Mobbing handelt, sondern dass einerseits somatisierende Symptome hinzutreten und es sich insgesamt um eine paranoid-querulatorische Entwicklung handelt, in deren Rahmen Herr M unkorrigierbar davon überzeugt ist, Opfer großangelegter unlauterer Prozesse zu sein, und nach erheblichen medialen und politischen Bemühungen des Anprangerns und Aufklärens anhaltend versucht, hiergegen juristisch vorzugehen.
Angesichts der Schwere und Ausprägung dieses Krankheitsbildes ist von anhaltender Dienstunfähigkeit (und auch Teildienstunfähigkeit) auszugehen.<
Bemerkenswert an diesen “Gutachten” des Psychiaters Dr. med. Thomas Holzmann war unter anderem dies: Er ignorierte ihm vorliegende ärztliche Berichte, die den Mobbing-Hintergrund z.T. ausdrücklich bestätigten, er setzte fundierten Berichten seinen 90-Minuten ‘Augenschein’ entgegen, vor allem: er unterstellte eine Endemie paranoid-querulatorischer Erkrankungen unter den Frankfurter Steuerfahndern, die selbst Ehepaare (gemeinsam) zu befallen schien.
Das Gericht stellte dann abschließend fest:
>Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der „Nervenfachärztlichen Gutachten“ des Beschuldigten erfolgte nach Überzeugung des Gerichts auch vorsätzlich. […]
Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe liegen nicht vor. Der Frage, ob es im Rahmen seiner langjährigen gutachterlichen Tätigkeit als externer Gutachter für das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in A-Stadt zu „Gepflogenheiten“ gekommen sein könnte, deren er meinte, nachkommen zu sollen, brauchte im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht weiter nachgegangen zu werden.<
Die Praktiken des Psychiaters wurden mit einem “Verweis” und einer Geldbuße über 12 000 Euro geahndet.
Frank Pröse, Chefredakteur der Offenbach-Post, hält das übrigens für einen “Witz“. Zitat: “Dafür müsste der Mann aus moralischen Gesichtspunkten für immer Berufsverbot und eine Gefängnisstrafe erhalten.”
Man fragt sich auch, warum ein Arzt solch massive Verstöße gegen das Standesrecht riskiert. Eine pauschale Vergütung von 350 Euro (plus Steuer) pro abgewickeltem Gutachtenauftrag kann allein nicht Anreiz sein, beruflich und juristisch Kopf und Kragen zu riskieren. Das harrt noch der Aufklärung.
Interessant wäre sicher auch, wie der Bund der Steuerzahler diese Vorgänge wertet: Der ordinäre Steuerzahler ist es nämlich, der im Szenario der Korrupten die Zeche zahlen soll: Honorare für falsche Gutachten, selbst die Pensionen für in Wirklichkeit kompetente und integre Zwangspensionierte dürften da nur “Peanuts” sein.
Sicher ist jedenfalls: Mobbing und die Pathologisierung angeblicher Querulanten gibt es vielfach. Solche Praktiken sind offenkundig nicht beschränkt auf totalitäre Staatsformen.
Nur dass in diesem besonders dreisten Fall die Opfer von einem Gericht rehabilitiert wurden, ist die Ausnahme. Denn Täter dieses Kalibers gibt es gerade in der Justiz zuhauf. Die Dunkelziffer amtlichen Unrechts ist hoch.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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