Im Bericht über den ersten Prozesstag um den vor 27 Monaten in Erbach-Erlenbach verübten “Ehrenmord” an einer türkischen Frau war der 23. 12. als Fortsetzungstermin genannt worden. Man darf gespannt sein, ob und wie über den Prozess noch berichtet wird.
Es geht dabei auch um die Frage, ob Odenwälder Behörden, insbesondere die Erbacher Polizei, das Mögliche getan hatten, um die Frau zu schützen. Hier sind Zweifel angebracht.
Über “Ehrenmorde” und die Passivität der türkischen Polizeit berichtete am 10. 6. 2004 das Online-Magazin Telepolis:
>Über ein Drittel aller türkischen Frauen werden Opfer familiärer Gewalt
Nachdem die ledige Güldünya Tören von einem angeheirateten Vetter schwanger geworden war, wurde sie in das Haus ihres Onkels nach Istanbul geschickt. Dort gab einer ihrer Brüder Güldünya ein Seil und verlangte von ihr, sich damit zu erhängen. Sie konnte fliehen und bat um Polizeischutz. Die Beamten waren jedoch davon überzeugt, dass die männlichen Familienmitglieder keine weiteren Mordabsichten hegten. Als sich deren Plan, die 22-Jährige zur Zweitfrau des Vetters zu machen, zerschlug, spitzte sich die Lage zu. Im Februar 2004, knapp drei Monate nach der Geburt, wurde Güldünya Tören von ihrem Bruder Ferit auf offener Straße angeschossen. Im Krankenhaus bat sie erneut um Polizeischutz - ohne Erfolg, Ferit blieb weiter auf freiem Fuß. In der Nacht drang ihr Mörder in das unbewachte Krankenhaus ein und schoss Güldünya Tören in den Kopf. Der Polizeipräsident von Istanbul erklärte
später: “Wir können nicht jedem Verletzten, der in ein Krankenhaus eingeliefert wird, einen Polizisten ans Bett stellen.”< Quelle: heise.de
>Lebenslange Haftstrafe – so lautet das Urteil gegen einen Albaner, der seine Frau im November des vergangenen Jahres in der Erbacher Innenstadt mit 48 Messerstichen getötet hat. Wie der Vorsitzende Richter der elften Strafkammer am Darmstädter Landgericht, Hein Uwe Pranz, erläuterte, sieht es die Kammer als erwiesen an, dass der 34-jährige Mann seine Frau aus niederen Beweggründen ermordet hat. Wie berichtet, lief der Prozess seit gut vier Wochen. Bereits vor zwei Jahren habe es in der Ehe gekriselt, so Pranz in der Urteilsbegründung. Mitte 2003 erfuhr der Mann zudem, dass seine Frau ein Verhältnis mit seinem Arbeitskollegen begonnen hatte; einer Trennung wollte er nicht zustimmen. Im August verließ die Kroatin schließlich ihren Ehepartner und wohnte mit ihren beiden Töchtern zunächst im Erbacher Frauenhaus. Kurz darauf nahm sie sich in der Odenwälder Kreisstadt eine Wohnung, in die sie zusammen mit dem Geliebten zog. Mit diesem wollte sie ein neues Leben beginnen. Ihr Mann drohte ihr mehrmals, das werde für sie nicht gut enden. Am Tattag fuhr der Albaner dann mit einem geliehenen Auto von Frankfurt nach Erbach. In der Nähe der Wohnung wartete er auf seine Frau, die eines der Mädchen zur Schule gebracht hatte. Vor der Haustür stach er mit einem Küchenmesser insgesamt 48 Mal auf Hals, Kopf und Oberkörper des Opfers ein, ehe er sich langsam vom Tatort entfernte und von Zeugen verlangte, die Polizei zu rufen. Die Frau erlag kurze Zeit später ihren Verletzungen. Die Kammer entsprach mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe gefordert.< Quelle: Echo
Und wie wurde eine schon über 2 Jahre zurückliegende Bluttat im Restaurant Erlenhof geahndet? Am 14. 9. 2002 war in dem Restaurant in Erbach-Erlenbach eine 50 Jahre alte Frau türkischer Herkunft von ihrem Ehemann erschossen worden. Seither wurde in dieser Sache nichts mehr berichtet: Weder über einen Prozess noch eine Verurteilung.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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