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Sonntag, 27. Februar 2005

Statt Fahrt zum Schiedsrichterlehrgang Fahrt in den Tod: 27jähriger stirbt bei Unfall

von @ 3:02. Kategorien: Polizei

unfall

>Höchst. Zu einem tödlichen Verkehrsunfall kam es am Samstagmorgen gegen 6.30 Uhr auf der B 45 zwischen Höchst und Mümling-Grumbach. Ein 27jähriger Fahrer aus Mümling-Grumbach kam dabei von der Straße ab, überschlug sich mehrfach mit seinem PKW. Aufgrund der dabei erlittenen Verletzungen verstarb der junge Mann noch an der Unfallstelle. Nach jetzigem Ermittlungsstand wollte der PKW-Fahrer zu einem Schiedsrichterlehrgang nach Grünwald fahren. Warum er dann kurz nach Fahrtantritt wieder von Höchst nach Mümling-Grumbach zurück fuhr steht nicht fest. Dabei kam er in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn nach links ab, überschlug sich mehrmals und kam auf dem Fahrzeugdach im Böschungsbereich zum Liegen. Vermutlich beim Überschlagen des Fahrzeuges wurde der Fahrer aus dem Fenster geschleudert und unter dem Fahrzeug eingeklemmt. Zum Unfallzeitpunkt herrschten frostige Temperaturen und allgemein winterliche Glätte. Nach vorläufigen Erkenntnissen dürfte nicht angepasste Geschwindigkeit auf winterlichen Straßen zu dem Alleinunfall geführt haben. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Neben der Polizei waren das DRK, der Notarzt, die Feuerwehr und das Kriseninterventionsteam im Einsatz.<Quelle:
ots/polizeipresse.de


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Montag, 7. Februar 2005

Oberstaatsanwalt Georg Werner Balß und die Ungereimtheiten im Mordfall “Erlenhof”

von @ 10:16. Kategorien: Polizei, Skandale


In einem früheren Kommentar hieß es hier:

>Auf Seiten der Staatsanwaltschaft müsste die Abteilung des umstrittenen SPD-Oberstaatsanwaltes Georg Werner Balß zuständig sein. Kein gutes Omen für eine rückhaltlose Aufklärung, sollte sich die Polizei Erbach in dieser Angelegenheit etwas vorzuwerfen haben.<

Tatsächlich ist Balß, wie sich nun erstmals herausstellt, auch der im Prozess präsente Anklagevertreter.
(In allen bisherigen Prozessberichten fiel auf, dass ungewöhnlicherweise keine Namen genannt wurden.)
An dieser Stelle wurde auch mehrfach über die Ungereimtheiten in dem bald 2 1/2 Jahre zurückliegenden Mord im Hotel “Erlenhof” in Erbach-Erlenbach berichtet.
- Der späte Prozesstermin
- Die fragwürdige polizeiliche Einschätzung kurz nach der Tat (”Merkmale einer Blitzaktion”)
- Die Frage des genauen Tatorts (einmal hieß es, die Frau sei in der Hotelküche unter den Augern ihrer Kolleginnen ermordet worden, dann hieß es, sie sei tot in einer Kammer gefunden worden.)
- Die in den Prozessberichten offen gelassene Frage nach der Tatwaffe.
Aus den Berichten ergibt sich nicht, woher der Täter die Waffe hatte, wie lange er sie bei sich trug und wer, vor allem am Tattag, davon Kenntnis hatte
(Familie? Polizei? Die Kollegen der Ermordeten?)

Die von Anfang an zweifelhafte polizeiliche Einschätzung (”Blitzaktion”) ist längs ad absurdum geführt. Dies wird im heutigen Prozessbericht vollends deutlich.
Anderes bleibt weiterhin unbeantwortet bzw. wird ausgeklammert.
Dass sich die Polizei Erbach womöglich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machte und die in Lebensgefahr befindliche Frau nicht angemessen schützte, das erscheint nach dem heutigen Prozessbericht noch “denkbarer”.
Um das zu verstehen, sollte man in der Suchmaske dieser Liste nacheinander das Wort “Erlenhof” und dann das Wort “Balß” eingeben.

>Lebenslange Freiheitsstrafe fordert Oberstaatsanwalt Georg Balß in seinem Plädoyer für einen siebenundfünfzigjährigen Michelstädter, der im September 2002 seine Frau ermordet haben soll. Balß sah es als erwiesen an, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen handelte.
Der Angeklagte sei von Eifersucht geplagt gewesen, im familiären Verband der türkischen Familie sei es immer wieder zu Spannungen gekommen. Eine Schwiegertochter schilderte den Mann als arbeitsscheuen Pascha, der in der Familie permanent bestimmen wollte. „Seine Frau hat nach langer Zeit und viel Trübsal beschlossen, ihn zu verlassen“, führte Balß aus. Bereits in der Woche vor der Tat sei es zu Anspannungen gekommen. Am Tattag habe der Angeklagte zunächst mit Freunden gegrillt und Raki getrunken. „Im üblichen Maße, der Mann war trinkgewohnt“, so der Oberstaatsanwalt. Um sich mit seiner Frau zu versöhnen sei der Mann dann gemeinsam mit einem Sohn in das Erlenbacher Hotel gefahren, in dem die Frau als Küchenhilfe arbeitete. Nach einem kurzen Gespräch sei es jedoch nicht zur erhofften Versöhnung gekommen. Auf dem Rückweg zum Kiosk des Sohnes habe der Türke dann geäußert: „Ich weiß, was ich jetzt zu tun habe“. Nachdem er den Sohn abgesetzt hatte, sei er erneut zum Hotel gefahren. Dort sei er mit einer Waffe in die Küche gestürmt und habe so oft auf seine Frau geschossen bis das Magazin leer war. „Es war eine Hinrichtung“, sagte Balß und blickte dabei direkt zum Angeklagten. Eine Affekthandlung schloss der Staatsanwalt aus, da der Mann zwei Mal zum Hotel gefahren sei.
Auch sei der Michelstädter voll zurechnungsfähig gewesen. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen 1,47 Promille Blutalkohol schloss Balß aus: „Er war trinkgewohnt. Er wusste was er tat und hat sich leistungsgerecht verhalten.“ < Quelle: Echo


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