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Donnerstag, 30. November 2006

Ist der Giftmord an Alexander Litvinenko ein Mentekel für künftigen Atom-Terrorismus?

von @ 4:31. Kategorien: Politik


Man wird davon ausgehen können, dass die Ermordung von Alexander Litvinenko auch bei Al-Kaida auf Interesse gestoßen ist.
Warum noch einen waghalsigen Plot entwerfen, in dem entführte Flugzeuge in Hochhäuser gesteuert werden, wenn sich das Ziel - ein möglichst spektakulärer Massenmord - auch mit subtileren Methoden und Mitteln erreichen lässt?
Je weniger die Proliferation einzudämmen ist, umso wahrscheinlicher ist, dass Terroristen und Kriminelle in den Besitz von Giften wie Polonium gelangen werden.
Deswegen ist es zwar “demokratisch”, gleiches Recht und Atomtechnik und Atomwaffen für alle Staaten - etwa Iran - zu verlangen, in der Praxis allerdings nimmt das Desaster so seinen Lauf.

Über den Albtraum Atom-Terrorismus im Zusammenhang mit dem Mord an Litvinenko schreibt Jürgen Krönig in der ZEIT:
>Seit Jahren treibt westliche Sicherheitsexperten die Angst vor nuklearen Anschlägen um. Der Tod des russischen Ex–Spions Alexander Litwinenko zeigt: Man ist ihnen näher als gemeinhin angenommen.
Vor einigen Wochen enthüllte der Prozess gegen einen britischen Muslim, dass al-Qaida bereits während der 90er Jahre intensiv an Plänen gearbeitet hat, in London eine “schmutzige”, uranverseuchte Bombe zur Explosion zu bringen. Zumindest eine Ahnung von dem, was atomarer Terrorismus bedeutet, erhält derzeit die britische Metropole nach dem Mord an Alexander Litwinenko.

Die Polizei stößt in London auf immer mehr Orte, die vom Fallout des radioaktiven Anschlages auf den russischen Dissidenten betroffen sind. […]
Fest steht, dass Alexander Litwinenko starb, nachdem er mit einer winzigen Dosis von Polonium-210 in Berührung gekommen war. Britische Wissenschaftler sind zur Auffassung gelangt, dass das Gift in einer Kapsel, etwa halb so groß wie ein Stecknadelkopf, enthalten war. Des Weiteren sind sie davon überzeugt, dass der oder die Täter Zugang zu einer großen Atomanlage gehabt haben müssen; andernfalls wären sie nicht in den Besitz der raren Substanz gelangt. Auch glauben die Experten, dass sich bald schon herausstellen werde, wie das verwendete Polonium-210 beschafft wurde und wo es herstammt. Zumal ein zusätzliches chemisches Molekül bei dem Prozess der Herstellung verwendet wurde.[…]
Die Experten glauben, dass die Spuren woanders hinweisen – in Russlands riesige Atomindustrie mit ihren oft nur unzureichend gesicherten Anlagen.[…]
Ein (britischer) Minister sprach sein Unbehagen über die höchst „dubiosen“ Umstände des Mordes an der Putin-Kritikerin Politkowskaja aus und hat sich kritisch über das Abgleiten Russlands in eine gefährlich autoritäre Richtung geäußert. Was, wenn sich der Verdacht, dass es sich um einen vom Kreml staatlich sanktionierten Mord handelt, erhärten sollte? Die Regierung Blair stünde dann vor einer äußerst heiklen Situation. < Quelle: zeit.de, Albtraum Atom-Terror, 28. 11. 2006

Ebenfalls in der ZEIT (”Element des Bösen“) beschreibt Kathrin Zinkant die Eigenschaften von Polonium 210:
>Wie alle radioaktiven Stoffe zerfällt es nach einer gewissen Zeit, und dabei wird Energie frei. Doch während viele andere radioaktive Elemente diese Energie vorwiegend in Form von winzigen Elektronen oder quasi masselosen Gammaquanten abgeben, schießen Alphastrahler mit regelrechten Brocken um sich: Die Pakete aus zwei Protonen und zwei Neutronen, Alphateilchen genannt, sind massiv und extrem energiereich. Selbst geringe Mengen des Elements erhitzen sich durch den Zerfall in Kürze auf mehrere Hundert Grad Celsius. Die Strahlung ist sogar so stark, dass die Luft rund um das zerfallende Polonium zu blauem Leuchten angeregt wird. Vor allem in organischen Geweben richten Alphastrahlen verheerende Schäden an.

Doch so stark die Wirkung auch ist, sie reicht nicht weit: Bereits dünne Goldfolie fängt die relativ großen Teilchen ab, auch die oberste, abgestorbene Schicht der menschlichen Haut können die Alphateilchen nicht durchdringen. Erst verschluckt oder auf anderem Weg in den Körper gebracht entfaltet das Element seine ganze zerstörerische Kraft, denn dort kann es unmittelbar auf lebende Zellen wirken und sie töten, schleichend zwar, doch die Halbwertszeit von Polonium beträgt 138 Tage, die Wirkung ist damit sehr nachhaltig. […]Warum aber hat es dann nicht schon häufiger Anschläge mit Polonium gegeben? Weil das Gift für den durchschnittlichen Mörder kaum zu beschaffen sein dürfte.< Quelle: zeit.de, Element des Bösen, 28. 11. 2006


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Mittwoch, 29. November 2006

Prof. Hans Joachim Selenz zum Mannesmann-Urteil: “Wir führen den § 007 ein. Die Lizenz zum legalen Betrügen, Rauben und Unterschlagen

von @ 6:40. Kategorien: Justiz


Der Mannesmann-Prozess wurde gegen Millionenauflagen eingestellt.
Es bestehe kein öffentliches Interesse an einer Fortsetzung des Verfahrens, begründete der Vorsitzende Richter Stefan Drees die Entscheidung der 10. Großen Wirtschaftstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts“.
Dies wird nicht nur quer durch die Parteien verurteilt. Auch im Manager-Magazin gibt es dagegen Protest - von dem belgischen Unternehmer und Publizisten André Leysen.

Der schreibt dort: “Wenn Untreuevorwürfe über knapp 60 Millionen Euro in einem der publizitätsträchtigsten Wirtschaftsstrafverfahren und völlig losgelöst von dessen Verlauf wegen Geringfügigkeit beziehungsweise fehlendem öffentlichen Interesse gegen Millionenzahlungen fallen gelassen werden, fällt es schwer, an eine verlässliche Justiz zu glauben.

Diese Art von Freispruch habe ich Herrn Ackermann und Deutschland nicht gewünscht. Das angewandte Verfahren, gedacht zur Erledigung von Bagatelldelikten, lädt nicht nur in diesem Fall zu Missbrauch ein.[…]
Man muss sich auch nicht wundern, wenn einfache Menschen, die durch eine globalisierte Arbeitswelt verunsichert werden, das Vertrauen in die Führung dieses Landes verlieren, wenn auch gravierende Vorwürfe blitzschnell mit Millionenzahlungen erledigt werden. So wird Gerechtigkeit ein untergeordnetes Kriterium zur Zahlungsfähigkeit.< [Hervorhebungen von uns]

All das ist aber nicht neu. Die deutsche Justiz ist eine korrupte Institution, die tagtäglich den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes missachtet. So modern sie sich gelegentlich auch gibt, wie eh und je gilt: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.”

Auch Hans Joachim Selenz, früher Chef der Salzgitter-AG und zeitweilig Freund von Gerhard Schröder, findet zur lumpigen Justiz klare Worte:

>Zugegeben - es gibt sie noch, die Querulanten, Nachfahren von Michael Kohlhaas, die tatsächlich meinen, Gesetze seien dazu da, eingehalten zu werden. Und zwar von allen Bürgern. Welch altmodische Narretei. Gesetze gelten heutzutage bestenfalls noch für das Prekariat, Subproletariat, sozial Deklassierte. Politisch unkorrekt: Die Unterschicht. Die hat es nicht besser verdient.
Keine rotarischen Freunde bei Staatsanwälten und Richtern. Ganz schlechte Karten also. Ist man
erst einmal unten angekommen, kann man eh nicht mehr tiefer rutschen. Also was soll`s.
Ein Bankräuber, der sich seine 10.000 Euro unternehmerisch und mit vollem körperlichem Einsatz erarbeitet hat und danach erwischt wird, brummt bis dato. 6 Jahre - mindestens.
Und die hart erarbeitete Kohle muss er - trotz Geständnis - auch abliefern. Bewährung? Wieso? Unterschicht!
Anders sieht es da bei der Oberschicht aus. […] Ex-VW-Vorstand und Kanzlerfreund Peter Hartz veruntreute mehrere Millionen. Geld, das er als Organ einer Aktiengesellschaft betreuen sollte. Im Sinne der Aktionäre - versteht sich. Er verjubelte es statt dessen mit Betriebsräten und leichten Mädchen in den Puffs von Rio und Goa.
Den Schaden soll eine Bordell-Versicherung zahlen. Nachdem er zugegeben hatte, was eh nicht mehr zu verheimlichen war - und was Braunschweiger Staatsanwälte zum Teil schon seit Jahren wussten - kann er nun sogar mit Bewährung rechnen. Der arme Tropf habe doch so doll gelitten. Das sei Strafe genug.

Nicht nur da muss man Verständnis haben. Ex-Mannesman-Chef Esser darf seine 30 Mio. Euro sogar behalten. Der BGH stufte sein Verhalten zwar als Untreue ein. Ungerührt davon macht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nun einen ,,Deal” mit den Verteidigern. Esser zahlt danach 1,5 Mio. Euro Buße. Das sind rund und roh 5 Prozent der nach dem Urteil des BGH veruntreuten Summe.
Er schließt sich gleichzeitig den Ausreden seiner Verteidiger an und ist alle Sorgen los.
Ist noch nicht einmal vorbestraft! Das ist die neue deutsche Justiz á la James Bond. Ungerührt
und ungeschüttelt bleibt da allenfalls die Justiz in Düsseldorf. Der normale Bürger und Otto Nomalverbrecher sind derzeit noch ein wenig ratlos. Doch auch ihnen kann geholfen werden.

Mein Vorschlag: Wir führen den § 007 ein. Die Lizenz zum legalen Betrügen, Rauben und Unterschlagen. […] Warum sollte auch ein krimineller Hartz IV-Empfänger härter bestraft werden, als der kriminelle Erfinder der sozialen Daumenschrauben selbst.
Das wäre ja Zwei-Klassen-Justiz pur. So etwas ist in einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland - ohne jeglichen Zweifel - ist, völlig undenkbar.< Quelle: hans-joachim-selenz.de, § 007 : Die Lizenz zum Betrügen, 28. 11. 2006 [Hervorhebungen von uns]


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TU Darmstadt: Spiegel Online sieht Prof. Dr. iur. Axel Wirth unter Plagiatsverdacht

von @ 4:35. Kategorien: Gesellschaft


Auf den Spiegel-Artikel (”Ein Professor und sein Schreibknecht“) wird heute auch im Darmstädter Echo Bezug genommen - allerdings ohne Nennung von Namen.
Prof. Axel Wirth bestreitet die Vorwürfe und macht einen wissenschaftlichen Mitarbeiter verantwortlich.
Das allerdings macht für die Frankfurter Allgemeine die Sache nicht besser, vor allem nicht für Wirth. Wir zitieren die FAZ weiter unten.

Zunächst aber Spiegel Online:

>Ein neuer Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verschwand im Sommer aus dem Buchhandel. Der Grund: Nach einem Lesertipp entdeckten die Herausgeber in Wirths gut hundertseitigem Kapitel auffällige Anlehnungen an den ewigen Standardkommentar von Otto Palandt, zum Teil wortwörtliche Übernahmen - allerdings ohne jeden Hinweis auf diese Quelle. Daraufhin bestellte Johann-Dietrich Wörner, Präsident der TU Darmstadt, bei seinem Ombudsmann Dietmar Hennecke einen Prüfbericht.
Hennecke ist pensionierter Maschinenbauer und in Darmstadt “Vertrauensperson bei wissenschaftlichem Fehlverhalten”.
Der Bericht, den er Ende Oktober vorlegte, spricht klipp und klar von einem “Plagiat”, also geistigem Diebstahl, wie Hochschulsprecher Jörg Feuck SPIEGEL ONLINE bestätigte. Der Plagiator sei laut Ombudsmann jedoch “der zuarbeitende und teils als Co-Autor aufgeführte Mitarbeiter” Jörg Dohm* (*Name geändert).
Auf dessen Vorleistungen habe sich Professor Wirth als “gesamtverantwortlicher Autor des Kommentars” einfach verlassen.
Zwar steht für 27 von über 100 strittigen Kommentarseiten das Autorenpaar “Wirth / Dohm” gerade. Aber die dicksten Klöpse, die der angebliche Plagiator Dohm seinem Chef serviert haben soll, nämlich direkte Textübernahmen aus Palandt, finden sich laut Verlag in den vom Professor allein verantworteten Abschnitten.< [Hervorhebungen von uns]

Zum letzten Punkt schreibt die FAZ:
>Besonders auffällige Bausteinübernahmen finden sich auch in den allein vom Professor verantworteten Abschnitten zum Werkvertragsrecht.
Nun ist nicht überall und in Einzelfällen sogar nie Professor X. drin, wo Professor X. draufsteht. Es sei, so der Darmstädter Prüfer, wissenschaftlicher Usus, Mitarbeiter mit der Erstellung von Texten zu beauftragen - und sie, wäre zu ergänzen, dann trotzdem nicht als Autoren zu erwähnen. Schwindel ist also üblich.
Das führt zur Frage, ob der Textbausteinlieferant Erfüllungsgehilfe ist. […]
Darum heißt es in Paragraph 278 (Anm.: BGB) :
Der Schuldner hat ein Verschulden … der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.” Weniger allgemein: Der Spezialist für Baustofflieferungen kann sich nicht auf einen Textbausteingehilfen herausreden.
Um so weniger, als der das Material nicht von entlegenen Baustellen entwendet hat, sondern aus einem Buch, das auf dem Schreibtisch des Professors steht. Nun muß der Professor erklären, er habe die bekanntesten Formulierungen seines Kommentargebiets nicht wiedererkannt, als der Erfüllungsgehilfe sie anlieferte. Das spricht noch für eine andere, aber mindestens so tiefe Krise der akademischen Textbauindustrie.< Quelle: FAZ, Glosse Feuilleton - Ein Plagiat, 28. 11. 2006 [Hervorhebungen von uns]

Von Palandt und “seinem” BGB-Kommentar heißt es bei Wikipedia:
>Der Palandt selbst wurde durch ihn nur mit einem Vorwort und einer Einleitung bereichert, die seine eigene nationalsozialistische Verblendung dokumentierte. Für den Beck-Verlag, der die Kurzkommentar-Reihe aus den Händen des jüdischen Verlages Liebmann 1933 gekauft hatte, war die Herausgeberschaft Palandts aus Vermarktungsgründen erfolgt.<

Was es mit Palandts “nationalsozialistischer Verblendung” auf sich hatte, erfährt man im Wikipedia-Artikel einige Zeilen zuvor:
>1934 wird er von Roland Freisler zum Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamtes ernannt und ist damit einer der einflussreichsten Juristen des Dritten Reichs. Im selben Jahr wird Palandt mit der Arbeit an einem Kommentar zum BGB beauftragt, “der das nationalsozialistische Gedankengut hinreichend berücksichtigt“.

Palandt kommentierte auch die Juristenausbildungsordnung des Reiches. Über die erforderlichen Kenntnisse zur ersten juristischen Staatsprüfung schrieb er 1935

Dazu gehört vor allem die ernsthafte Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus und seinen weltanschaulichen Grundlagen, mit dem Gedanken der Verbindung von Blut und Boden, von Rasse und Volkstum […]. Auch in der mündlichen Prüfung haben die völkischen Grundlagen des neuen Staates, seine Geschichte und Weltanschauung den gebührenden Platz neben dem juristischen Wissen erhalten.” <

Mehr über die NS-Verstrickung von Otto Palandt erfährt man im “Jura HH” - Magazin: “Fahnen im Wind – unverwüstliche Juristenkarrieren im Portrait”.

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Dienstag, 28. November 2006

Sächsischer Saustall: NPD-Abgeordnete machen Schlagzeilen wegen Betrugs, Ladendiebstahl und Kinderpornos

von @ 8:26. Kategorien: Politik


Neonazis fehlt es nicht an Gelegenheiten zur sokratischen Selbsterkenntnis und damit zur Besserung. Der Blick in einen breiten Spiegel offenbart stets aufs Neue, welchem Gesocks man eigentlich angehört.
So wurde vor einem Jahr der Anführer der inzwischen aufgelösten Odenwälder Neonazitruppe “Nibelungensturm” auf einem Konzert in Mittlechtern von konkurrierenden “Blood & Honour”-Nazis brutal zusammengeschlagen, die Kriminellen raubten zudem die Kasse mit den Eintrittsgeldern.
Nun stehen den sächsischen Neonazis (Selbsterkenntnis-) Prozesse bevor:

>Die “Schmuddelfraktion” im sächsischen Landtag kommt nicht zur Ruhe. Gestern steckten die NPD-Abgeordneten ihre Köpfe zum Fall Matthias Paul zusammen. Gegen den 29-Jährigen wird wegen Kinder-Pornografie ermittelt. Er ist bereits der Vierte aus der Zwölferriege, der ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet.
[…] In der Dresdner Neonazi-Szene sollen Pauls pädophile Neigungen bekannt gewesen sein.[…]

Kinder-Sex, Lügen & Betrügen - in der brauen Fraktion gehört das offenbar zur Tagesordnung. Erst Mitte November wurde der Abgeordnete Klaus-Jürgen Menzel (66) vor die Tür gesetzt - wegen “finanzieller Unregelmäßigkeiten”, nicht etwa wegen seines offenen Bekenntnisses zu Adolf Hitler. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär wirft ihm zudem “uneidliche Falschaussage” vor. Menzel soll einen rechten Schläger gedeckt, ihm ein falsches Alibi verschafft haben.

Gegen den Fraktionschef Holger Apfel (35) und den NPD-Abgeordneten Winfried Petzold (63) strengt der Staatsanwalt eine Beleidigungsklage an. Sie hatten NPD-Aussteiger beschimpft. Übrigens: Petzold wurde auch schon mal beim Klauen im Baumarkt erwischt. Er ließ in Grimma ein Elektronikkleinteil mitgehen. “Es ist ernüchternd zu sehen, welche Charaktere bei der NPD im Landtag sitzen,” bringt es Sachsens CDU-General Michael Kretschmer auf den Punkt.< Quelle: Berliner Kurier, Ladendiebe, Lügner und Betrüger -Saustall NPD, 28. 11. 2006

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Verein gegen Rechtsmissbrauch äußert sich zur Anklage wegen Rechtsbeugung

von @ 6:53. Kategorien: Gesellschaft, Justiz


Zur gleichen Meldung „Rechtsbeugung…“ in der TAZ titelte die „Frankfurter Rundschau“: „Richter sollen nun selbst vor Gericht“

Horst Trieflinger vom Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. Frankfurt schrieb zu diesem Bericht:
>Wenn die Staatsanwaltschaften Anzeigen gegen Richter wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung so behandeln würde, wie sie dies bei mutmaßlich straffälligen Normalbürgern tun, dann müsste es angesichts des bedenklichen Zustandes unserer Justiz zu wesentlich mehr Anklagen kommen. Jedenfalls gebietet dies Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, wonach vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Günter Spendel, emeritierter Professor für Strafrecht, vertritt im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage 1982, § 336 (jetzt §339 Rechtsbeugung) Rdnr.3, die begründete Auffassung, dass die Behauptung, Rechtsbeugung sei ein sehr selten begangenes Delikt, eine fromme Selbsttäuschung ist.

Dass es zu sehr wenigen Anklagen und noch weniger Verurteilungen wegen Rechtsbeugung kommt, ist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Straftat der Rechtsbeugung zurückzuführen. Gemäß ständiger Rechtssprechung des BGH soll nur der schwerwiegende, das heißt der elementare Rechtsbruch Rechtsbeugung sein! Die Professoren Günther Bemmann, Manfred Seebode und Günter Spendel belegen in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ (ZPR) 1997, Seite 307 ff, dass diese Auslegung des BGH gesetzwidrig ist, weil sie den Gesetzeswortlaut missachtet.

Damit die gesetzwidrige Auslegung und Anwendung des § 339 Strafgesetzbuch nicht mehr möglich wird, gaben die Professoren ihren ZRP - Artikel aus guten Gründen den Titel „Rechtsbeugung – Vorschlag einer notwendigen Gesetzesreform“ und schlugen darin vor, auch die minder schwere Rechtsbeugung unter Strafe zu stellen, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten müsste der verurteilte Richter nicht aus dem Richterdienst ausscheiden. Derzeit ist die Strafe für Rechtsbeugung Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Gemäß Bundesbeamtengesetz muss ein Richter, der zu einer solchen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist aus dem Richterdienst ausscheiden. Dies dürfte der Hauptgrund sein, warum sich Richter schwer damit tun, einen Kollegen wegen Rechtsbeugung zu verurteilen. Damit die vielen Fälle von Rechtsbeugung geahndet werden können, ist der Gesetzgeber aufgerufen, den Reformvorschlag der drei Professoren umzusetzen.< Die Justizkritiker bleiben dran und werden weiter jede Gelegenheit nutzen, über Schwächen im Rechtssystem aufzuklären, Fälle auszuwerten und Material zusammenzustellen. Es ist viel zu tun!

Mitarbeit, mit aber auch außerhalb der Humanistischen Union, ist erwünscht.

Hessen feiert am 01.12.2006 im Staatstheater in Wiesbaden 60 Jahre hessische Verfassung. Helfen wir dabei, dass diese Verfassung mit Leben erfüllt ist. Ein demokratischer Rechtsstaat ist ein immer währender Entwicklungsprozess.

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Odenwälderin verursacht tödlichen Autounfall - Frau bezahlt Hilfsbereitschaft mit dem Leben

von @ 12:49. Kategorien: Polizei


Schon gestern berichtete die hessische Polizei von einem tragisch verlaufenen Unfall auf der A5 im Bereich der Anschlußstelle Friedberg, den eine 61 Jahre alte Frau aus Lautertal verursacht hatte:

>Am heutigen Vormittag gegen 10.40 Uhr blieb ein 34-jähriger Mann aus Butzbach mit seinem Ford Mondeao mit einem Defekt auf dem linken Fahrstreifen, der in diesem Bereich dreispurigen A 5, in Fahrtrichtung Frankfurt liegen.
Eine 49- jährige Frau aus Gießen hielt mit ihrem Volvo hinter dem liegengebliebenen Ford an. Der Butzbacher und die Gießenerin stiegen aus, um die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu warnen bzw. auf die liegen- und stehengebliebenen Pkws aufmerksam zu machen.
Eine 61- jährige Fahrerin aus Lautertal im Odenwald erkannte die Situation zu spät und fuhr mit ihrem Mercedes auf den Volvo auf. Durch die Wucht des Aufpralles wurde der Volvo nach vorne auf den Ford geschoben und gegen den 39- jährigen Butzbacher geschleudert, der sich dort aufhielt.
Durch den Anstoß wurde der Ford nach rechts verschoben und tochierte einen auf der mittleren Fahrspur vorbeifahrenden Mercedes.
Die Unfallstelle erkannte wiederum ein 30- jähriger Mann aus Mertingen zu spät und als er mit seinem Audi ausweichen wollte, erfaßte er die immer noch auf der Fahrbahn stehende Gießenerin frontal.
Die Frau wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle ihren Verltzungen erlag. Der bei dem Unfall schwer verletzte Butzbacher wurde durch den Rettungshubschrauber “Christoph 2″ ins BGU Frankfurt transportiert, der Sachschaden beläuft sich auf ca. 27.000,– EUR.
Ein Sachverständiger wurde zwecks Klärung der genauen Unfallursache herangezogen und vier der fünf Fahrzeuge zwecks Untersuchung sichergestellt.
Die A 5 war im Bereich der Unfallstelle bis 15.00 Uhr voll gesperrt und es bildete sich zeitweise ein Rückstau von über 10 Kilometer.< Quelle: polizeipresse.de/ots, Tödlicher Verkehrsunfall auf der A 5 im Bereich der Anschlußstelle Friedberg in Fahrtrichtung Frankfurt, 26. 11. 2006

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Theologischer Zweifkampf in NS-Zeit: Erbacher Stadtpfarrer Otto Hahn (Bekennde Kirche) wetteiferte mit dem SA-Pfarrer Willy Maurer um die Gläubigen

von @ 11:06. Kategorien: Geschichte, Menschen


Dabei soll Hahn obsiegt haben. “Die Mehrheit der Erbacher Christen“, so hieß es im gestrigen Bericht des Odenwälder Echo, “fühlte sich damals zu Hahn hingezogen.”
Über die historischen Hintergründe hatte die Pfarrerin und Notfallseelsorgerin Annette Herrmann-Winter beim Historischen Verein der Kreisstadt Erbach referiert.
Sie bezog sich u.a. auf Informationen, die dem Michelstädter Gymnasiallehrer und Heimatgeschichtler Hans Winter vorlagen.
Der hatte von Hahn persönlich die Kopie seines nicht öffentlich gemachten Anhangs zur Erbacher Kirchenchronik erhalten.
Erstaunlich übrigens, dass der bekennende Christ Hahn dort das Schicksal der Juden und der von den Nazis politischen Verfolgten offenbar mit keinem Wort erwähnte.

Der Sohn des Erbacher Pfarrers, der 1936 in Erbach geborene Hans Otto Hahn, machte später in der Evangelischen Kirche Karriere und wurde dort Vizepräsident des Diakonischen Werkes und Direktor des Hilfswerks “Brot für die Welt”.
Nachfolgend Auszüge aus dem gestrigen Echo-Bericht, der anscheinend eine Pressemitteilung des Historischen Vereins aufgegriffen hatte:

>An einer Fülle von Reibereien, Anzeigen bei der Polizei und persönlichen Konfrontationen – Hahn hatte in der Kriegszeit zuletzt sieben Kirchengemeinden zu betreuen – illustrierte der Referent dessen Alltag. Besonders nannte er die Auseinandersetzungen mit seinem Kollegen in Erbach, Willy Maurer, Mitglied der SA und Deutscher Christ. Selbst als ihm seine Verhaftung angedroht wurde, bat sich Hahn noch Zeit für eine Taufe aus. Freilich: Er blieb davon verschont, weil sich die Polizei weigerte, gleich 200 Pfarrer mit regimekritischer Einstellung zu inhaftieren.
Die Mehrheit der Erbacher Christen fühlte sich damals zu Hahn hingezogen, was sich in der Zahl seiner kirchlichen Handlungen ausdrückt: Deutlich mehr Taufen, Konfirmationen und Trauungen als sein Kollege Maurer. […]
Auch das konservativ-nationale Weltbild Hahns kam zur Sprache, das für viele Pfarrer seines Alters selbstverständlich war. Dies hielt ihn auch vom aktiven Widerstand gegen die Nazis ab. Dass Hahn in seinem Anhang zur Kirchenchronik das Schicksal der Juden und anderer politisch Verfolgter nicht erwähnt hat, führte Winter auf eben dieses Weltbild des Erbacher Seelsorger zurück.< Quelle: Odenwälder Echo, Zwei evangelische Pfarrer im Widerstand, 27. 11. 2006

Bereits in einem früheren Echo-Artikel (zum 100-jährigen Jubiläum des Evangelischen Posauenchors) war über diese Episode der Erbacher (Kirchen-) Geschichte berichtet worden.
Nachfolgend Auszüge aus dem am 27. 4. 2006 erschienen Artikel:

>Dem damaligen Stadtpfarrer Otto Scriba verdankt der Evangelische Posaunenchor Erbach seine Gründung im Jahr 1906 und damit die Tatsache, dass er jetzt sein hundertjähriges Bestehen feiern darf…
Die Posaunenchorbewegung und deren aus heutiger Sicht extreme Moralvorstellungen prägten das Wesen des Chores in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. So mussten Beitrittswillige eine Art Eid ablegen und dem Teufel entsagen; nach einer Probezeit wurden sie nach strengem Ritual aufgenommen; Alkohol war gänzlich verboten. In Erbach spöttelte man daher gelegentlich auch über den „Selterswasserverein“.
Nach der kriegsbedingten Ruhephase kam es zu Beginn der zwanziger Jahre zum Umbruch, den ein Pfarrer mit „starker sittlicher Verwilderung“ beschreibt, und dabei „Genusssucht, Sünden gegen das 6. und 7. Gebot sowie krankhafte Tanzwut“ beklagt. Flach, Autorität alter Art, wird nicht mehr anerkannt, der Chor durchlebt eine Krise, bis es 1926 unter dem jungen Pfarrer Friedrich von der Au zur Neugründung kommt.

Die Machtergreifung der NSDAP führt die Musiker in eine neue Krise. Der seit 1930 amtierende Stadtpfarrer Otto Hahn war kompromissloser Verfechter eines vom Staat unabhängigen Christentums, sein Kollege Willy Maurer hingegen „Deutscher Christ“ und Mitglied der SA. Hahn lässt Hitlerjugendfahnen auf dem Kirchturm entfernen und wird mehrfach von der Gestapo vorgeladen und mit Geldstrafen belegt. Es finden für beide Richtungen getrennte Gottesdienste statt, wobei Maurer stets nur eine Minderheit an Besuchern zu verzeichnen hat. Die meisten Gläubigen besuchen Hahns Gottesdienste.
Diese Richtungskämpfe wirkten sich auch negativ auf den Posaunenchor aus. Dirigent Christian Wegel bezeichnete sich ebenfalls als Deutscher Christ und weigerte sich, in einem Pfingstgottesdienst Hahns zu spielen, woraufhin ihn der Kirchenvorstand 1938 vom Amt des Posaunenchorleiters entband.< Quelle: Odenwälder Echo, Jubiläum: Evangelischer Posaunenchor Erbach floriert im 100. Jahr seines Bestehens – Zankapfel in der NS-Zeit, 27. 4. 2006

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Sonntag, 26. November 2006

Mysteriöser Giftanschlag: Wurde Alexander Litvinenko von Agenten des russischen Geheimdienstes FSB ermordet?

von @ 3:42. Kategorien: Politik


Der nachfolgende Artikel wurde zunächst für den Weblog des neuen Whistleblower-Netzwerks verfasst. Dort finden sich auch einige Ergänzungen, die hier weggelassen wurden:

Wer auch immer für die Ermordung von Alexander Litvinenko verantwortlich ist, mit dem früheren Mitarbeiter des russischen Geheimdienstes FSB starb ein Whistlebower, dessen an das eigene “Unternehmen” gerichtete Vorwürfe ihn von Anfang in höchste Gefahr gebracht hatten.

Diesen Hintergrund leuchtet Jürgen Krönig in der ZEIT aus:
>Alexander Litvinenko war in den späten 90er Jahren verantwortlich für eine interne Untersuchung in korrupte Praktiken innerhalb des FSB, der Nachfolgeorganisation des KGB, dessen Chef zu dieser Zeit Vladimir Putin hieß. Er fiel bei seinen Vorgesetzten in Ungnade, nachdem er kritisierte, dass nichts gegen die weitverbreitete Korruption unternommen wurde. Als er 1998 Details eines Mordkomplotts gegen den russischen Tycoon Boris Berezovsky enthüllte, wurde er wegen angeblichen Amtsmissbrauchs verhaftet und verbrachte neun Monate in Haft.

Im Jahre 2000 floh er über die Türkei nach England und suchte erfolgreich um Asyl nach. Er schrieb diverse Bücher, in denen er den FSB bezichtigte, die Bomben in Moskauer Appartmentblocks gelegt zu haben, denen an die 300 Menschen zum Opfer gefallen waren. Der FSB hatte tschetschenische Rebellen der Tat bezichtigt. Unter breiter Zustimmung der russischen Bevölkerung waren daraufhin massive militärische Operationen gegen Tschetschenien gestartet worden. […]
Litvinenko war ein permanenter Stachel im Fleisch des Putin-Regimes. Mehrfach suchte Moskau um eine Auslieferung nach, stets weigerten sich britische Gerichte, dem Ersuchen zu entsprechen. Für das russische Regime gab es Gründe genug, ihn zu beseitigen. Der Gefahr eines Anschlags auf sein Leben war er sich durchaus bewusst. Erst im Mai 2005 war der Versuch gemacht worden, sein Haus mittels Brandbomben in die Luft zu sprengen.<

Zur Methode, mit der Litvinenko “beseitigt” wurde, schreibt Krönig:
>Der russische Geheimdienst ist mit solch einer Methode, Widersacher ins Jenseits zu befördern, wohlvertraut.
Er hat lange an der Entwicklung diverser, schwer nachweisbarer giftiger Substanzen gearbeitet und es bei ihrer Anwendung zu hoher Fertigkeit gebracht.
Was nicht automatisch heißen muss, dass der FSB für den Giftmord an Litvinenko tatsächlich veranwortlich war.
Es ist immerhin möglich, dass Elemente innerhalb des Geheimdienstes auf eigene Faust handelten, um den unbequemen Exkollegen zum Schweigen zu bringen, oder dass die russische Mafia, in deren Arme sich viele KGB- und FSB-Agenten geflüchtet haben, tätig wurde, vielleicht um eine alte Rechnung zu begleichen, vielleicht um Putin einen Gefallen zu tun. Die Duma, das russische Parlament, hat allerdings kürzlich erst dem Geheimdienst ausdrücklich die gesetzliche Vollmacht gegeben, abtrünnige Agenten auch außerhalb der eigenen Landesgrenzen aufzuspüren und zur Strecke zu bringen. Für seine Gegner war Alexander Litvinenko ein Verräter und Wichtigtuer, der verleumderische Behauptungen über Putin und Russland verbreitet.< Quelle: Zeit.de, Giftige Grüße aus Moskau, 24. 11. 2006 [Hervorhebungen von uns]

Litvinenko beschuldigte noch kurz vor seinem Tod den russischen Präsidenten Putin, letztlich für den Anschlag auf sein Leben verantwortlich zu sein: “Sie haben sich als genauso barbarisch und unbarmherzig erwiesen, wie die ärgsten Kritiker es behauptet haben.”

Es fällt schwer dies zu glauben, da Putin in diesem Fall ein enormes Risiko für sich selbst und seine Regierung eingegangen wäre.

Fakt ist allerdings, dass die Mörder von Anna Stepanowna Politkowskaja bis heute nicht ermittelt sind. Die bekannte
Journalistin und Kritikerin des Regimes war an Putins 54. Geburtstag (7. Oktober 2006) von Unbekannten ermordet worden.
Obwohl die Mordwaffe bekannt ist und obwohl der mutmaßliche Täter unmaskiert von einer Überwachungskamera gefilmt wurde, scheinen die russischen Ermittlungsbehörden bislang nicht richtig “weiter gekommen” zu sein.
Die Organisation “Reporter ohne Grenzen” fordert aus diesem Grund eine internationale Untersuchungskommission.

Wikipedia weist darauf hin, dass während der Präsidentschaft Putins bislang insgesamt 13 Journalisten ermordet wurden: “In keinem der Fälle kam es zu einer Verurteilung der Täter.”

Welche Bedeutung der Mord an Litvinenko besitzt, stellt die britische Zeitung “The Times” heraus:
>Putin ist durch diesen Mord in schwere Verlegenheit gebracht worden. Für sein Streben, Russland wieder zu einem weltweit respektierten Staat zu machen, sind Anschuldigungen, er führe ein Gangsterregime, nicht hilfreich. Er muss deshalb den britischen Ermittlern vollständige Kooperation und uneingeschränkten Zugang zu allen anbieten, die sie befragen wollen. Eine Weigerung oder Ausflüchte müssten als Beweis einer Komplizenschaft verstanden werden. Russland sollte auch nicht den Eindruck vermitteln, dass es dies für eine Episode hält, die in ein paar Wochen vergessen ist. Jede Politik des Aussitzens sollte auf eine stärkere Reaktion Großbritanniens stoßen. Litwinenko war ein Bürger dieses Landes. Seine Ermordung ist ein Angriff auf unsere Gesetze, unsere Demokratie und unsere Lebensweise.< [Übersetzt und zitiert nach spiegel.de, Hervorhebungen von uns]

Im gleichen Artikel wird das mögliche Szenario für einen “sophisticated plot” (unter Verwendung von Polonium 210) geschildert: >The FSB, though politically accountable, has been given an almost free hand by the President, who grew up in that same culture. It had no need to seek permission from the top. It knew that Mr Putin needed to maintain plausible deniability of all its actions.<

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Anmerkungen zur “Rechtsbeugung: Richter angeklagt”

von @ 10:56. Kategorien: Gesellschaft, Justiz

Zur Meldung vom 24. 11.2006 „Rechtsbeugung: Richter angeklagt“ verlautete aus Justizkreisen die unbestätigte Information, dass die Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig geworden wäre, wenn dem keine Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950 von Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.10.2004, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU, hätte es wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu werden.

Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht klar, ob das Verfahren gegen die Richter überhaupt eröffnet wird.
Die Richter könnten zum Beispiel auf „Rechtsblindheit“ plädieren. In der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der „Spiegel“ 1994 berichtete der Redakteur Rolf Lamprecht von dem Umgang der deutschen Justiz mit NS-und SED-Richtern. Unter dem Titel „Feispruch für Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen Justiz mit ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die „Rechtsblindheit“ als straf- mildernder oder ausschließender Faktor für Richter gefunden.

Was für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer „Lappalie“ (es geht im vorliegenden Fall „nur“ um die Familiensache eines türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der Richterschaft auf „Rechtsblindheit“ plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen vorbehalten und noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht.

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Freitag, 24. November 2006

Rechtsbeugung: Richter angeklagt

von @ 7:38. Kategorien: Gesellschaft, Justiz

Für die Leser der Odenwald-Geschichten aufgefunden:

Mitteilung vom 24.11.2006 in der taz:

HALLE ap Die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt hat drei Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt. Die Entscheidung beruht auf einer Anzeige eines 38-jährigen Türken, der seit Jahren um das Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, so die Justizsprecherin. Noch sei unklar, ob das Verfahren vor dem Landgericht Halle eröffnet wird. Die Angeklagten hatten als Richter am OLG Naumburg Ende 2004 Kazim Grögülu das Umgangsrecht abgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem OLG- Senat daraufhin bescheinigt, außerhalb seiner Zuständigkeit und willkürlich gehandelt zu haben

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