
Schon am 19. Juni 2007 berichtete das Bergsträßer Echo unter der Überschrift “600 000 Euro in die eigene Tasche” über einen Skandal im Jobcenter Odenwald, der dem (PPA-) affärengeplagten Eigenbetrieb “Neue Wege” den Rest geben könnte.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des in Mörlenbach gelegenen Jobcenters soll über Jahre hinweg öffentliche Gelder, in der Summe ca. 600 000 Euro, in die eigene Tasche abgezweigt haben.
Der letzte Satz in diesem Artikel deutet auf eine politische Dimension hin: “Schon wird hinter vorgehaltener Hand die Frage gestellt, wer wann wieviel gewusst hat.”
Warum wird diese Frage (nur?) hinter “vorgehaltener Hand” gestellt?
Geht ein Risiko ein, wer diese Frage laut stellt?
Welche Ebene der lokalen Macht könnte wann wieviel gewusst haben? Sollte etwas unter den Teppich gekehrt werden aus Furcht vor einem Image-Gau?
Erstaunlicherweise finden sich im Web bislang kaum Informationen über diesen Fall. Im Online-Archiv des Darmstädter Echo findet sich jedenfalls nichts!
Sonst sind es nur Spuren.
Gitta Düperthal berichtete am 10. Juli in der DKP-nahen Zeitschrift “Junge Welt” über “Hartz 4, befristete Verträge und Ein-Euro-Jobs“.
Dabei zitiert sie Eva Petermann vom Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer im Kreis Bergstraße und Odenwald.
Petermann, die auch der DKP und dem DGB angehört, listet “Skandalöses” über die Arbeitsagentur “Neue Wege” auf: “Inkompetenz, Kloppereien zwischen Arbeitslosen und Fallmanagern, Gelder veruntreut – einer der Hauptverantwortlichen habe sich aus dem Staub gemacht, werde von Interpol gesucht.” (zitiert nach Junge Welt).
Wenn das zutrifft: Gibt es neben einem (noch flüchtigen?) Hauptverantwortlichen noch weitere Verantwortliche?
Der hier gezeigte Artikel aus dem Bergsträsser Echo klingt trotz seiner Kürze widersprüchlich. Wenn aus guten Gründen die Frage gestellt wird, wer wann von den Unterschlagungen wusste, lässt sich schlecht behaupten: “Niemand schöpfte Verdacht”.
Man kann gespannt sein auf die weitere Berichterstattung. Oder muss auch die Presse in dieser Sache fortan alles “hinter vorgehaltener Hand” sagen - absolut offprint gewissermaßen.
Im Januar letzten Jahres sorgten hier zwei anonyme Kommentare für einigen Wirbel. Unter dem Pseudonym “micky” wurde am 21. Januar 2006, einem Samstag, und noch einmal am Sonntag jeweils zur Abendzeit ein sonst seltenes Loblied auf das Jobcenter des Odenwaldkreises gesungen. Das hörte sich (auszugsweise) so an:
>Ich will arbeiten und hab das meinem Fallmanager auch gesagt. Der hat sich dann auch wirklich gekümmert und mir einiges angeboten. Das das mit dem Geld nicht immer gleich klappt ist auch für mich ärgerlich gewesen, aber nachdem ich mich da mal länger mit meinem Fallmanager und auch dessen Vorgsetztem unterhalten hab, haben die mir mal erklärt woran es hängt. […]
Ich hab Arbeit gefunden und bin demnächst nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen, allenfalls noch solange, bis ich die erste Kohle von meinem neuen Arbeitgeber habe. Dafür kann ich mich beim Job-Center bedanken.<
Relativ schnell und relativ leicht ließ sich ermitteln, woher die beiden Kommentare kamen: Vom Privat-Computer der Sandra Schnellbacher, Vorgesetzte der Fallmanager im Jobcenter des Odenwaldkreises. “micky” dürfte sich folglich mit sich selbst unterhalten haben.
Nach einem ersten Leugnen ließ Schnellbacher später erklären, sie habe angeblich einen jungen Mann angeregt, über ihren eigenen Computer die odenwald-geschichten.de aufzurufen, und dort als “micky” seine angeblich guten Erfahrungen mit Sandras Jobcenter mitzuteilen.
Das glaubt natürlich niemand, zumal sich der große Unbekannte “micky” nicht nur am Samstagabend sondern nochmals auch am Sonntagabend über Schnellbachers Computer meldete.
Ist es im Odenwaldkreis von Bedeutung, ob der Vorgesetzte einer Behörde Lügengeschichten erzählt oder verbreitet? Nein, das ist es nicht. Deswegen war auch klar, dass die “micky-Affäre” für Sandra Schnellbacher keine “negativen Auswirkungen auf ihren Job” haben würde.
Ist es im Odenwaldkreis von Bedeutung, ob der Vorgesetzte einer Behörde oder seine Mitarbeiter(-innen) Verstand besitzen? Nein, sonst hätte die überaus plump ins Werk gesetzte “Micky-Geschichte” ebenfalls (personelle) Konsequenzen haben müssen, die sie nicht hatte.
Eine zuletzt in vielen Medien berichtete medizinische Anomalie lässt nebenbei besser verstehen, dass für Verwaltungsbeamte oder Verwaltungsangestellte tatsächlich Loyalität (und nicht Verstand) das entscheidende Qualifikationsmerkmal sein könnte.

Ein französischer Beamter soll mit einem winzigen Hirn und einem IQ von 75 ein ganz normales Leben leben können.
Über den Fall wurde zunächst im Fachmagazin “The Lancet” berichtet.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:
>Die Mediziner ließen Kernspin- und Computertomographieschnitte von seinem Schädel anfertigen und fanden zu großen Teilen - nichts.
In der Mitte des Kopfes sahen sie eine große, schwarze Fläche. Dabei handelt es sich um die enorm erweiterten Hirnkammern, in denen sich Nervenwasser befindet. Normalerweise sind die Kammern fingerdick.
Die Reste des Gehirns kleben wie eine wellige Tapete am Schädelknochen. […]
“Es ist das erste Mal, dass wir so stark erweiterte Hirnkammern und so wenig Hirnmasse sehen“, sagt Lionel Feuillet, der behandelnde Neurologe in Marseille. Zur Überraschung der Ärzte führt der Patient ein unauffälliges Leben.
Er ist verheiratet, hat zwei Kinder und arbeitet als Beamter in der Steuerbehörde.
[…]
Dass Masse nicht alles ist, wissen Mediziner. Das männliche Gehirn ist etwa 15 Prozent größer und schwerer als das weibliche, ohne deshalb leistungsfähiger zu sein. Es kommt darauf an, wie dicht die Nerven verpackt sind und wie die 100 Milliarden Nervenzellen in einem normalen Gehirn miteinander verbunden sind.
Was Auslastung und Effizienz seines Gehirns angeht, scheint der französische Beamte bisher unerreicht zu sein. “Wir wissen nicht, wie wenig Hirn zum Überleben nötig ist“, sagt Neurologe Feuillet. “Aber auch ein sehr dünnes Gehirn ermöglicht offenbar einen normalen Alltag.“< Quelle: Süddeutsche Zeitung, Neurologische Forschung - Wieviel Hirn muss sein?, 20. 7. 2007
Auf jeden Fall ist also im Verwaltungsapparat ein Überleben mit wenig Hirn möglich. Das lässt sich für den Betroffenen positiv und für den Apparat negativ deuten. Ein Wunder, medizinisch und anthropologisch, ist es gleichwohl.
Es gibt Dinge, die für sich schon peinlich genug sind, dazu zählt das seltsame Verlangen einiger Männer, fremde Personen durch das plötzliche Entblößen ihres Pimmel zu schockieren.
Geschieht so etwas im Odenwald, kann man davon ausgehen, dass die normale Peinlichkeit einer exhibitionistischen Handlung eine zusätzliche ländliche Note erhält und sich zum Peinlichen auch noch das Groteske gesellt.
Über einen solchen Fall berichtete heute das Darmstädter Echo und verhandelte schon gestern das Amtsgericht in Bensheim.
Ein nur mit Badehose bekleideter Rentner (56) hatte sich vor einem Jahr am Bruchsee in Heppenheim einem joggenden Ehepaar in den Weg gestellt und “manipulierte … an seinem Geschlechtsteil.”
Was er nicht wusste: Der Jogger war ein Polizeibeamter.
Das Darmstädter Echo beschreibt das öffentliche Ärgernis und die abschließende öffentliche Verhandlung so:
>Wegen Beleidigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses erteilte Strafrichter Michael Ebert am Dienstag einem 56 Jahre alten Mann aus dem Odenwald eine Verwarnung mit Strafvorbehalt: Die ausgesprochene Geldstrafe von 2100 Euro (60 Tagessätze je 35 Euro) wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sollte sich der Mann während dieser Zeit straffrei verhalten, so wird die Strafe erlassen.
Der Rentner stellte sich am 11. Juli des vergangenen Jahres nur mit einer Badehose bekleidet am Bruchsee in Heppenheim vor ein Ehepaar, das dort zum Joggen unterwegs war. Dabei hatte er die Hände in der Badehose und manipulierte vor dem Ehepaar an seinem Geschlechtsteil. Als der Mann lauthals schimpfte, verschwand der Odenwälder im Gebüsch.
Kurze Zeit danach sprang er wieder aus dem Gebüsch, als sich ihm eine Gruppe älterer Damen näherte. Vor diesen wiederholte er das gleiche Prozedere. Nach der Tat verständigte der Jogger – selbst ein Polizeibeamter – seine Kollegen, die den Angeklagten kurze Zeit später aufgriffen.
[…]
Der Angeklagte bestritt die Anklagevorwürfe. Dabei gab er an, dass er an jenem Tag – nur mit einer Badehose bekleidet – am Bruchsee in Heppenheim spazieren gegangen sei.
Dabei habe er auch seine gesamte Barschaft und seinen Ausweis mit sich geführt. Beides habe er in einen Getränkebecher gegeben, den er auf der Vorderseite in seiner Badehose verstaut habe. Dabei wäre es durchaus möglich gewesen, dass er mit einer Hand den Becher fixiert habe.
Exhibitionistische Handlungen bestritt er. Der gehörte Zeuge sprach jedoch von eindeutigen Manipulationen des Angeklagten unter der Badehose.
[…]
„Sie haben Leute in Schrecken versetzt. Ich glaube dem Zeugen“, betonte Richter Ebert in der Urteilsbegründung. Die Erklärung mit dem sperrigen Getränkebecher in der Badehose nehme er ihm nicht ab. Bei der Höhe der Strafe folgte Ebert dem Antrag der Anklagevertreterin Claudia Metscher.<
Quelle: Darmstädter Echo, Exhibitionist wird verwarnt - Gericht: Richter glaubt Erklärung mit sperrigem Getränkebecher in der Badehose nicht, 18. 7. 2007
Theoretisch könnte der Odenwälder natürlich auch ein Justizopfer sein, weswegen seine Sicht der Dinge hier ohne jede weitere Wertung fettgedruckt herausgestellt wird.
Sicher kein Justizopfer war dagegen der bekannte (in Frankfurt lebende) TV-Aktienexperte Marcel Mußler (41), an dessen tragikomischem Fall sich das bekannte Wichsblatt BILD schon im vergangenen April geweidet hatte.
Da wurde, was sonst selten geschieht, wortwörtlich aus der Gerichtsverhandlung zitiert - und aus der Anklageschrift:
>Am 11. März 2006 näherte er sich an einer Bushaltestelle der Zeugin K., fragte, ob sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt hätte, einem Mann den Schwanz abzuschneiden. Dabei trug er ein Plakat mit der Aufschrift ,Schwanz ab!‘ und eine Schere um den Hals. Als die Zeugin K. antwortete: ‚gegen 1000 Euro und Einverständniserklärung überlege ich es mir.‘ ging der Angeklagte davon. Am 14. April trat er am Straßenstrich an die Zeugin R. heran. Mit dem gleichen Wunsch und dem gleichen Schild. Am 28. Mai traf er am Südbahnhof auf die Zeugin D. und ihre 16-jährige Enkelin. Mit heruntergelassener Hose und onanierend fragte er: ,Willst du auch mal?‘“<
[Für den analphabetischen BILD-Leser wurde das casus delicti zusätzlich von einem BILD-Zeichner illustriert.]
Ulrich Endres, der bekannte Rechtsanwalt des bekannten Technischen Analysten Mußler, räumte für seinen Mandanten ein, dass die Vorwürfe zuträfen:
>Herr Vorsitzender, ich möchte für meinen Mandanten eine Erklärung abgeben: Die Anklage trifft zu. Mein Mandant befand sich in einer außerordentlichen Lebenskrise. Dies führte zu merkwürdigen Kastrationsfantasien.<
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Sächsischen Justiz-Skandal hat die Große Koalition im Dresdner Landtag am Mittwoch (4. Juli) vorerst verhindert. Abgeordnete der Links-Fraktion PDS, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich für eine Aufdeckung der kriminellen Netzwerke in Sachsen ausgesprochen. Dazu hatten sie gemeinsam die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gefordert.
Er soll die Beteiligung an Straftaten von herausgehobenen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderer Behörden offenlegen. Der sächsischen Staatsregierung und der sie tragenden Koalition - vor allen der CDU-Fraktion und ihrem Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt - ist es am 4. Juli gelungen, die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses im Landtag zu verhindern, indem sie ein Gutachten des juristischen Dienstes des sächsischen Landtags in Auftrag gab. Auf seine Ausrichtung soll nach Erkenntnissen der Opposition vom Ministerpräsidenten und der Koalition Einfluss genommen werden.
Am Donnerstag (19. Juli) wird nun in einer Sondersitzung des sächsischen Landtags erneut über den beantragten Untersuchungsausschuss beraten. Bürgerrechtler rufen die Bevölkerung in Deutschland auf, sich zum Beispiel per Mail gegen die Blockade des Untersuchungsausschusses zu wenden. Die Bevölkerung dürfe nicht zulassen, dass kriminelle Regierungsbeamte und Juristen ohne Verurteilung für ihre Straftaten davonkommen.
Den Antrag auf die Einrichtung des Untersuchungsausschusses können Interessierte als PDF-Datei im Internet im Wortlaut nachlesen. Verbrechen wie Mord, Kinderprostitution und Amtsmissbrauch dürfen nicht heimlich unter den Teppich gekehrt werden!
Es kann zum Beispiel an folgende Adressen geschrieben werden:
Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt
ministerpraesident@dd.sk.sachsen.de
Staatsminister für Justiz Geert Mackenroth
presse@smj.sachsen.de
Staatsminister des Inneren Dr. Albrecht Buttolo
presse@smj.sachsen.de
Erklären wir uns mit den Opfern von Straftaten solidarisch, im dem wir die Aufklärung der Staftaten und Verurteilung der Täter ohne Ansehen der Person fordern!
Mitleid konnte man mit dem Typen nicht haben, als er am Freitag mit Verletzungen an Armen und Händen im Kreiskrankenhaus Erbach auftauchte.
Er hatte zuvor in einem Citybus den Busfahrer massiv attackiert, sich anschließend irrtümlich im Bus eingeschlossen und war dann durch eine eingeschlagene Scheibe geflüchtet, wobei er sich die erwähnten Verletzungen zuzog.
Womöglich wollte der für die “Ehre” seines jüngeren Bruders agierende Schläger unter Beweis stellen, dass die (Klein-) Kriminellen im Odenwald ein besonderes Kaliber haben.
Dass auch das O-Echo und sein Chefredakteur “GG” Grünewald ein besonderes Kaliber darstellen, zeigt sich erneut im heutigen Bericht über den “Angriff auf den Citybusfahrer“.
Wem außer Gerhard Grünewald gelingt schon eine so grandios trockene und verschraubte Formulierung: “Mit einem tätlichen Angriff auf einen Chauffeur der Citybusse für Erbach und Michelstadt und der schweren Beschädigung des Fahrzeugs hat ein 25 Jahre alter Mann Gewalt in die öffentliche Verkehrsversorgung beider Städte getragen.”
Man sieht förmlich den Unhold, wie er die Gewalt in einer Aldi-Plastiktüte mit sich trug und dann in der öffentlichen Verkehrsversorgung beider Städte auspackte.
Das Wesentliche lässt sich auch kürzer sagen: Spätestens jetzt fährt für den Busfahrer (und seine Kollegen) die Angst mit.
Mehr Details finden sich aber in dem nachstehend zitierten Polizeibericht:
>Am späten Freitagnachmittag (13.) wurde während der Fahrt der Busfahrer eines Citybusses von einen Fahrgast tätlich angriff. Der Beschuldigte wartete zunächst, dass außer ihm kein weiterer Fahrgast mehr im Citybus war. Unvermittelt schlug er während der Fahrt den Fahrer mit einem unbekannten schweren Gegenstand auf den Kopf und bedrohte ihn mit einem Messer.
Bei dem Angriff entwendete er dem Fahrer die Schlüssel des Fahrzeuges, indem der Beschuldige diesen aus dem Zündschloss zog. Dies hatte zur Folge, dass er sich selbst im Bus einschloss, da sich die Türen ohne Schlüssel nicht mehr öffnen ließen. Um aus dem selbst geschaffenen
“Gefängnis” zu entkommen schlug der Beschuldigte eine Scheibe des Citybusses ein. Durch die so geschaffene Öffnung verließ er den Bus
und flüchtete. Der Busfahrer verließ durch Betätigung der Türnotöffnungsanlage seinen Arbeitsplatz. Der Bus konnte erst vom Tatort ins Depot weggefahren werden nachdem der Ersatzschlüssel zur Verfügung stand.
Die alarmierte Odenwälder Polizei leitete sofort eine örtliche Fahndung ein. Aufgrund des aufgebauten Fahndungsdrucks stellte sich der Beschuldigte im Kreiskrankenhaus der Polizei. Er hatte sich bei seiner Befreiungsaktion selbst so stark an seinen Armen und Händen verletzt, dass diese Verletzungen zunächst im Krankenhaus ärztlich versorgt werden mussten. Der entstandene Schaden beläuft sich nach Schätzung des Busunternehmens auf ca. 2000 Euro, da die Scheibe eine Sonderanfertigung sei. Der Bus wird für mehrere Tage nicht zum Einsatz kommen können.
Eine mögliche Ursache für den Angriff auf den Busfahrer könnte nach jetzigem Ermittlungsstand sein, dass der Busfahrer den jüngeren
Bruder des Beschuldigten einen Tag zuvor darauf hingewiesen habe, dass man brennende Zigarettenkippen nicht einfach anderen Leuten auf den Fußgängerweg vor die Füße werfe.< Quelle: ots/polizeipresse.de, Michelstadt - Tätlicher Angriff und Bedrohung eines Citybusfahrers - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 16. 7. 2007
Jede Region hat die Kriminellen, die sie verdient. Das gilt auch für den Odenwald. Verfolgte man in den zurückliegenden Tagen die Meldungen der Polizeidirektion Südhessen, so wurde - wenn auch nur vage - ein gemeinsames (Odummwälder?) Muster erkennbar.
Da betreibt etwa in Erbach, mitten im südhessischen Rentnerrefugium, eine Odenwälderin einen florierenden, illegalen Handel mit Viagra, um ihren Kunden einen gehobenen Liebesstandard und sich selbst einen “gehobenen Lebensstandard” zu ermöglichen. Man darf gespannt sein, ob im ausstehenden Strafprozess örtliche Kunden als Zeugen aussagen werden.
Ebenfalls in Erbach verübte ein “hinreichend polizeilich bekannter Mann” einen “räuberischen Diebstahl” der ungewohnten Art:
In einem Tabakladen entwendete er “hochwertige Zeitschriften” (Praline? Playboy? Penthouse?) und griff den unwilligen Ladeninhaber dabei tätlich an. Er wurde kurz darauf von der Polizei in seiner Wohnung gestellt und leistete gemeinsam mit der Lebensgefährtin “massiven Widerstand” gegen die Festnahme.
In Michelstadt erntete unter den Augen freundlich zuschauender Kriminalbeamter ein 51 Jahre alter Gartenbesitzer seinen der Opiatherstellung dienenden Schlafmohn.
In Mümling-Crumbach kurvte während einer Polizeirazzia bei seinem Dealer ein neugieriger “Heranwachsender” mit seinem Mofa um das “Durchsuchungsobjekt”. Da er unter “Drogeneinfluss” stand bzw. fuhr, wurde er kontrolliert und sofort angezeigt.
In Beerfelden ließen sich mehrere Schüler von einem Scherzbold mit einem Enthaarungsmittel shampoonieren und wissen nun, wie sich eine (irreguläre) Glatze anfühlt. (Der jugendliche Täter war zum Zeitpunkt der Meldung noch auf der Flucht.)
Im Mörlenbacher Ortsteil Bonsweiher treibt sich ein psychopathischer Pferdeschänder auf Koppeln herum und ruft örtliche Profiler auf den Plan.
Durch all das zieht sich eine (Ketchup-) rote Linie ländlicher Kriminalität, die in gewisser Weise als Beitrag zum Kultursommer Südhessen gesehen werden kann.
Alle Hervorhebungen in den nachstehend zitierten Polizeimeldungen stammen von uns.
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>Über eine Handelsplattform im Internet bot eine Odenwälderin Potenz fördernde Medikamente an. Dies rief die Polizei auf den Plan. Es konnten mehrere hundert Tabletten und der Wirkstoff Sildenafil in flüssiger Form dieses, die Potenz fördernden und verschreibungspflichtigen Medikamentes, sichergestellt werden.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wurden die Medikamente aus dem Ausland illegal eingeführt und dann über das Internet zu Verkauf
angeboten.
Der Verkaufserlös war nach jetzigen Erkenntnissen mit zur Finanzierung eines gehobenen Lebensstandards der Odenwälderin
gedacht. Bis jetzt sind mehrere 100 Kunden im Inland und südeuropäischen Ausland bekannt.< Quelle: ots / polizeipresse.de, Erbach/Odenwald - Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz , 13. 7. 2007
>Zu einem räuberischen Diebstahl kam es am Freitagvormittag (6.) in der Odenwälder Kreisstadt Erbach. Ein hinreichend polizeilich bekannter 27jähriger Mann entwendete zunächst in einem Tabakladen hochwertige Zeitschriften. Als der Ladeninhaber sein Eigentum wiedererlangen wollte, wurde dieser von dem Täter körperlich angegriffen.
Bevor der Täter dann die Flucht ergriff, versuchte er durch Nötigung und Bedrohung den Geschädigten von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Tatverdächtige in der Wohnung seiner Lebensgefährtin gestellt werden. Er und die Lebensgefährtin leisteten bei seiner Festnahme massiven Widerstand und verletzten dabei Polizeibeamte leicht. Beide wurden festgenommen und zur Polizeistation Erbach gebracht. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.< Quelle: ots / polizeipresse.de, Erbach - Räuberischer Diebstahl, 6. 7. 2007
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>Nicht schlecht staune ein 51jähriger Mann am Dienstag (10.) als sich vermutete Zuschauer als Kriminalbeamte zu erkennen gaben. Der Mann war gerade damit beschäftig in seinem Garten Schlafmohnpflanzen mit einem Messer anzuritzen, um an den Blütensaft der Pflanzen zu gelangen.
Nach dem jetzigen Ermittlungsstand hatte der Gartenbesitzer im Hinterhof seines Michelstädter Anwesens 270 Mohnpflanzen angebaut.
Zwischenzeitlich waren die Pflanzen so weit gediehen, dass sie reife Mohnkapseln hatten. Diese reifen Kapseln wurden vom Eigentümer dann mit einem Messer angeritzt, so dass er eine weiße, zähe Flüssigkeit erhielt. Nach Austrocknen der Flüssigkeit kann die dann bräunliche Substanz zum Rauchen verwendet werden und erzeugt einen berauschenden Zustand. Die von der Polizei sichergestellte bräunlich-dickflüssige Substanz wurde einem
Rauschgift - Vortest “Opiate” unterzogen, dieser verlief positiv. Diese Substanz wird neben dem sofortigen Gebrauch zum Rauchen auch
dazu verwandt in weiteren Aufbereitungsverfahren Heroin für den illegalen Markt herzustellen. Durch die Odenwälder Polizei wurde die
gesamte Schlafmohnanbaufläche abgeerntet und die Pflanzen sichergestellt. Dem Eigentümer droht jetzt eine Anzeige wegen des illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln.< Quelle: ots / polizeipresse.de, Michelstadt - Illegaler Anbau von Schlafmohn im Hinterhof - Polizei als “Erntehelfer”, 11. 7. 2007
>Nach Vorermittlungen vollstreckte die Odenwälder Polizei am Donnerstag (12.) einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Besitzes und Handelns mit Betäubungsmitteln für eine Wohnung im Höchster Ortsteil Mümling-Grumbach. Unmittelbar vor der Vollstreckung des Beschlusses konnte bereits ein potentieller “Kunde” beim Verlassen der Wohnung festgestellt und kontrolliert werden .
Er führte Haschisch mit und wurde daraufhin festgenommen. Hiernach wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht und weiter drei Personen
vorläufig festgenommen. Auch in der Wohnung wurde Marihuana, drei Feinwaagen, Verpackungsmaterial und verbotene Gegenstände gefunden und sichergestellt.
Zwei der festgenommenen jungen Erwachsenen sind der Polizei bereits aus dem RG-Milieu, ein weiterer Heranwachsender ist der Polizei von einem Raub von Hanfpflanzen bekannte.
Am falschen Ort zur falschen Zeit war ein fünfter Heranwachsender, der im Umkreis des Durchsuchungsobjektes mit seinem Mofa aufkreuzte.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er unter Drogeneinfluss fuhr . Auch gegen ihn wurde wie gegen die anderen Tatverdächtigen eine Anzeige gefertigt.< Quelle: ots / polizeipresse.de, Höchst/Odenwald - Durchsuchungsbeschluss vollstreckt; fünf vorläufige Festnahmen , 13. 7. 2007

>Was als Scherz gedacht war endete in einer massiven Körperverletzung. Ein Schüler einer Beerfeldener Anschlussklasse hatte sich für den letzten Schultag (6.) etwas “besonderes” ausgedacht .
Als er heute letztmalig in die Oberzent Schule in Beerfelden kam, hatte er ein Spraydose mit Enthaarungshampoo im Gepäck.
Damit shampoonierte er die Haare seiner Mitschüler ein. Die Folge: Mindestens sieben Schüler reagierten darauf mit starkem Haarausfall und allergischen Reaktionen und mussten einen Arzt aufsuchen. Nachdem der Schüler den “Erfolg” seines Handelns sah, machte er sich aus dem Staub. Er wird derzeit noch von der Polizei gesucht. Dieser “Scherz” wird für ihn ein strafrechtliches Nachspiel haben.< Quelle: ots / polizeipresse.de, Beerfelden - Schlechter Scherz am letzten Schultag, 6. 7. 2007
>Auf einer Pferdekoppel im Klingen im Mörlenbacher Ortsteil Bonsweiher hat ein Unbekannter zwischen Mittwochabend und Donnerstagnachmittag einen Draht gespannt, was dazu führte, das sich eines der dort weidenden vier Tiere daran verletzte.
Zu einem noch weitaus schlimmeren Vorfall war es bereits in der Nacht zum 29. Juni auch auf einer Koppel im benachbarten Kreiswald gekommen. Dort hatte der Täter unweit eines Gehöftes einer Stute Stichverletzungen im Genitalbereich beigebracht. Die Wunde musste mehrfach genäht werden, das Pferd überlebte gottlob.
In beiden Fällen ermittelt die Heppenheimer Polizei, die unter der Rufnummer 06252-7060 dringend um Zeugenhinweise bittet. Sollten Verdächtige in der Nähe von Koppeln bemerkt werden , mögen die Beobachter umgehend über die Notrufnummer 110 mit der Polizei Kontakt aufnehmen.<
Quelle: ots / polizeipresse.de, Kreis Bergstraße/ Bonsweiher/ Kreiswald: Pferdeschänder unterwegs, 6. 7. 2007

Die Odenwälder Polizei hat sich gelegentlich mit einem ganz eigenen Ru(h)m bekleckert. Völlig nass stand sie jedenfalls nach dem schweren Brandanschlag auf die bei Reichelsheim gelegene Asylunterkunft “Wiesenmühle” da.
Der Erbacher Polizeisprecher Reinhard Ihrig hatte kurz nach dem Anschlag treu oder doof oder beides behauptet, von einem ausländerfeindlichen Hintergrund sei nicht auszugehen, weil “gerade im oberen Gersprenztal … zwischen Einheimischen und Fremden ein hohes Maß an Einvernehmen” herrsche.
Es gebe keine Hinweise auf eine politisch motivierte Straftat. Freilich war die Tat für sich bereits Hinweis genug:
Tatort, Tatopfer, Tatzeit und Tatumstände wiesen fast zwangsläufig auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund hin.
Auch fünf Jahre später - die Täter wurden (wunschgemäß?) nie ermittelt - ist kein anderes Motiv und kein anderer Hintergrund bekannt.
Doch nun kann man sich freuen, dass den Fahndern der Erbacher Regionalen Kriminalinspektion, “hochkarätige” Kriminelle ins Netz gingen - und 500 Gramm Heroin. Nachfolgend in epischer Breite die ganze Geschichte:
>Mit der Festnahme von drei “hochkarätigen” mutmaßlichen Heroinhändlern ist Fahndern der Erbacher Regionalen Kriminalinspektion am Mittwochabend (04.07.07) in Seeheim (Darmstadt-Dieburg) und Erbach ein herber Schlag gegen die südhessische Heroinszene gelungen. Die Polizei nahm am Mittwochabend drei türkische Staatsangehörige im Alter von 42, 33 und 25 Jahren nach einem Rauschgiftgeschäft fest. Bei den 25 und 33 Jahre alten Männern, die nach den Ermittlungen der Polizei die Rauschgiftszene in der Darmstädter Innenstadt versorgt haben, konnten bei ihrer
Festnahme in Seeheim rund 360 Gramm Heroin mit einem ungewöhnlich hohen Wirkstoffgehalt bis zu 45 Prozent sichergestellt werden.Bei dem 42 Jahre alten mutmaßlichen Zwischenhändler, der offenbar die Odenwälder Szene beliefert hatte und noch am gleichen Abend in seiner
Erbacher Wohnung dingfest gemacht werden konnte, wurden weitere rund 85 Gramm Heroin und ein nach dem Waffengesetz verbotenes Butterflymesser sichergestellt. Gegen die Festgenommenen wird wegen gewerbs- und bandenmäßigem Heroinhandel ermittelt.Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat für die 25 und 33 Jahre alten Tatverdächtigen bereits Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gestellt. Ihre Vorführung ist am Donnerstag geplant. Der 42-Jährige wird zurzeit noch vernommen. Die Ermittlungen dauern an.
Die Festgenommenen waren erst vor wenigen Tagen in das Visier der Ermittler geraten. Wie sich im Zuge der Festnahme herausstellte, besteht gegen den 33 Jahre alten Beschuldigten bereits ein wegen Handel mit Heroin erlassener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt über eine Restfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Bei seiner Festnahme hatte der türkische Staatsangehörige versucht, seine Identität mit der Angabe falscher Personalen und falschen österreichischen Dokumenten zu verschleiern. Aufgrund der Online-Übermittlung seiner Fingerabdrücke konnte seine wahre Identität in innerhalb kurzer Zeit aufgedeckt werden. Der 33-Jährige war im Jahr 2005 aus der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft
ausgewiesen worden und erst vor kurzer Zeit wieder illegal ins Bundesgebiet eingereist, um hier erneut Handel mit Rauschgift zu betreiben. Die Personalien seines 25-jährigen Komplizen sind noch nicht einwandfrei geklärt. Hier dauern die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit den österreichischen Ermittlungsbehörden noch an.Die Polizei geht davon aus, dass mit der sichergestellten Menge rund eines halben Kilogramms Heroin des festgestellten Wirkungsgradesdurch den Zusatz von Streckmitteln etwa die acht- bis zehnfache Menge im Straßenhandel Abnehmer gefunden hätte.< Quelle: ots/polizeipresse.de, Herber Schlag gegen die Heroinszene/Festnahme dreier hochkarätiger Heroinhändler bei Rauschgiftgeschäft, 5. 7. 2007
Heinrich Kolb, ein bekennender (liberaler) Liebhaber von gutem Essen und gutem Wein, hatte gemeinsam mit acht weiteren Parlamentariern gegen die Pflicht zur Veröffentlichung seiner Nebeneinkünfte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Dort unterlag er heute - allerdings denkbar knapp.
Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage muss nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz somit insgesamt abgelehnt werden.
Kurz vor dem Urteil hatte die Financial Times Deutschland den FDP-Abgeordneten für den Wahlkreis Odenwald portraitiert:
>Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb ist ein fleißiger Parlamentarier. Als sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion, Leiter des entsprechenden Arbeitskreises der liberalen Abgeordneten und Obmann seiner Partei im Arbeits- und Sozialausschuss kommt er auf ein Arbeitspensum von 55 bis 60 Stunden in der Woche. “Ich fehle bei keiner Plenarsitzung”, sagt er. Bereits 20 Mal stand er in dieser Legislaturperiode am Rednerpult im Plenarsaal
- Rekord unter allen 614 Abgeordneten.
Im Nebenberuf ist der Abgeordnete Kolb Mit-Geschäftsführer eines Unternehmens im hessischen Babenhausen, das auf eine 106-jährige Geschichte zurückblickt. Nun sollen die Nebeneinkünfte aus dieser Tätigkeit veröffentlicht werden. Kolb will die Regelung zu Fall bringen. “Ich bin nicht gegen Transparenz, wenn Interessenkonflikte im Spiel sind. Als Geschäftsführer eines kleinen Familienbetriebs gibt es aber keine Konflikte mit meinem Mandat“, sagt er.
Kolb und acht weitere Abgeordnete, in erster Linie von CDU, CSU und FDP, haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Pflicht zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte geklagt. Am Mittwoch findet die Verhandlung in Karlsruhe statt. Die Kläger sehen in den Verhaltensregeln für Abgeordnete einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Verhandelt wird in Karlsruhe aber auch über das Leitbild des Bundestagsabgeordneten: Gibt das Gericht dem Berufspolitiker oder dem berufstätigen Abgeordneten den Vorzug?
“Es schadet nicht, wenn auch im Bundestag ein paar Abgeordnete sitzen, die schon einmal Arbeitsplätze geschaffen haben“, sagt Kolb.
Er befürchtet, dass die neuen Regeln, Mittelständler davon abhalten, sich um ein Mandat zu bewerben. Durch die Veröffentlichung seiner Einkommensverhältnisse könnten Rückschlüsse auf die Ertragslage seines Unternehmens und die Einkünfte seines Bruders - des zweiten Geschäftsführers - gezogen werden, glaubt er. Das aber gehe die Öffentlichkeit nichts an. < FTD, Neun Kläger gegen den gläsernen Abgeordneten, 4. 7. 2007
Bundestagspräsident Norbert Lammert will nun die ihm vorliegenden Daten über Nebeneinkünfte der Abgeordneten unverzüglich veröffentlichen.
Für den Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim ist das Karlsruher Urteil “überfälliges und überzeugend”. In Spiegel-Online schreibt er:
>Die vier das Urteil tragenden Richterinnen und Richter haben die Ehre des Gerichts gerettet. Ihre Begründung ist in allen Punkten überzeugend. Zugleich haben sie die Schwäche der Argumentation der anderen vier schonungslos aufgedeckt. […]
Alle acht Richter gehen davon aus, dass ein Abgeordneter neben seinem Mandat noch einen Beruf ganz oder teilweise ausüben darf. Das ist ein großes Privileg. Keinem anderen staatlich voll bezahlten Amtsträger ist es erlaubt, noch einen vollen Zweitberuf auszuüben und daraus - ohne jede Verrechnung mit den Diäten - Einkommen zu beziehen.Als Kehrseite dieses Privilegs muss der Abgeordnete es zumindest dulden, dass illegitime Nebeneinnahmen aufgedeckt werden, die etwa aus dem Verkauf des politischen Einflusses des Abgeordneten resultieren. Dem soll die Transparenz dienen. Zugleich soll sie dem Wähler Hinweise geben, ob sein Abgeordneter vor lauter Nebentätigkeiten überhaupt noch Zeit hat für sein Mandat. Der Bundestag geht bei der Bezahlung von Abgeordneten selbst davon aus, dass das Mandat den ganzen Menschen verlangt. […]
angesichts der Anforderungen, die das Mandat stellt, ist die Befürchtung nicht immer ganz abwegig, dass Abgeordnete mit hohen Nebeneinnahmen ihren Einfluss verkaufen oder ihr Mandat vernachlässigen. Es ist deshalb ein höchst legitimes Interesse der Wähler, zu wissen, wen sie wählen.
Es ist ebenso ein legitimes Interesse anderer Abgeordneter zu wissen, wes Geistes, besser: wes Geldes Kind ihre Kollegen sind, wie ihre Argumente also einzuschätzen sind. […]Die Behauptung, Abgeordnete würden durch die Veröffentlichung an den Pranger gestellt, erscheint wenig plausibel. Selbst von einem Abgeordneten, der als Unternehmer 20.000 Euro monatlich dazu verdient, würde die Öffentlichkeit ja nur erfahren, dass seine Nebeneinkünfte einschließlich Werbungskosten etc. zur Gruppe 3 gehören - also mehr als 7.000 Euro monatlich betragen.[…]
Auch die Landesparlamente kommen jetzt unter Zugzwang, sich ähnliche Regelungen zu geben. Ihre bisherige Einlassung, man wisse ja gar nicht, ob die Regelung des Bundestags Bestand habe, hat nun ihre Grundlage verloren.Gleichwohl gehen die Vorschriften noch nicht weit genug. So sollte der Bundestag endlich auch wirksame strafrechtliche Regelungen gegen Abgeordnetenkorruption beschließen. Dies verlangen internationale Konventionen seit langem.< Quelle: spiegel.de, Offenbarungszeit für Halbtags-Politiker, 4. 7. 2007
Alfred Jakoubek, Landrat des Kreises Darmstadt-Dieburg (Ladadi), bleibt scheinbar nichts erspart. Vor 2 Jahren musste er mitsamt Ehefrau aus seinem Hotel in Yucatan evakuiert werden. Der Hurrikan Wilma blies ihm um die Ohren.
Außerdem platzte etwa um die gleiche Zeit eine Bombe ganz eigener Art, nachdem bekannt wurde, dass sein pädophiler Chauffeur sich über einen langen Zeitraum hinweg des wiederholten schweren Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hatte. Gelegentlich wurden die Buben auch mit dem und in den Dienstwagen gelockt . (Jakoubek blieb trotz gelegentlicher Hinweise bekanntlich völlig ahnungslos).
Nun sollte angeblich wieder eine Bombe, eine echte, in seinem Landratsamt hochgehen. Nach London und Glasgow nun also Kranichstein?
Oder ging es dem “Anrufer mit ausländischem Akzent” nur um die psychologische Schaffung des “Israel-Gefühls”? Dass es nämlich jeden jederzeit und überall treffen kann, auch in der südhessischen Pampa.
>Nach einer telefonischen Bombendrohung am Dienstagmorgen (03.07.07 ist das Landratsamt in der Jägertorstraße vorsorglich geräumt und der Bereich um das Landratsamt weiträumig abgesperrt worden. Linienbusse in den Stadtteil Kranichstein wurden vorübergehend umgeleitet. Der Straßenbahnverkehr war zeitweiseeingeschränkt.
Ein anonymer männlicher Anrufer mit ausländischem Akzent hatte gegen 09.15 Uhr bei der Telefonzentrale des Landratsamts angerufen und gesagt, dass gleich eine Bombe hochgehe. Die Polizei hatte die Gebäude unmittelbar nach Bekanntwerden der Drohung mit Einsatzkräften und mehreren Diensthunden systematisch durchsucht. Ein sprengstoffverdächtiger Gegenstand wurde nicht gefunden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts wurden während der Durchsuchung in Räumen einer benachbarten Seniorenwohnanlage untergebracht. Bedienstete und Besucher des Landratsamts konnten das Landratsamt nach Entwarnung und Aufhebung der Absperrmaßnahmen ab 11.30 Uhr wieder betreten.
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten (§ 126 des Strafgesetzbuches) und nimmt auch Hinweise unter der Telefonnummer 06151/9690 entgegen.<
Quelle: ots/polizeipresse.de, Darmstadt: Landratsamt nach telefonischer Bombendrohung vorsorglich geräumt - Kriminalpolizei ermittelt, 3. Juli 2007
Auch echo-online berichtet über den Vorgang.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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