Der hier als pdf-Dokument publizierte Text wurde uns von Bert Steffens (Andernach) zur Verfügung gestellt.
Sein vorausgestellter Aphorismus verdient (oft) zitiert zu werden:
>Wenn es denn richtig ist, dass Eigentum verpflichtet,
wie muss dann erst Denkvermögen verpflichten!<
Er selbst fasst seinen 15 Seiten umfassenden (neuen) Text so zusammen:
>”Ehre”? “Ehrenmord“? “Beleidigung”? “Würde”?
Was haben diese Begriffe mit Deutschland und damit mit uns Bürgern zu tun?
Natürlich wird die Leserin oder der Leser spontan an jüngste und zurückliegende katastrophale Ereignisse in Familien denken, deren Lebenswelt in besonderem Maße muslimisch bestimmt ist. Aber dies wäre nur ein kleiner Teil der Realität.
Lesen Sie im ersten von insgesamt vier Abschnitten, was die Begriffe in Deutschland bewirken und was den Menschen im beginnenden einundzwanzigsten Jahrhundert und in einer tatsächlich aufgeklärten Welt wirklich ausmacht.<
Steffens setzt sich u.a. mit den Auffassungen von Immanuel Kant auseinander.
Passend zur neuen Titelgeschichte des SPIEGEL (”Emanzipation: Was vom Mann noch übrig ist“) finden sich bei ihm auch Überlegungen zur Würde des Mannes:
>Es mutet … anachronistisch an, wenn auch heute regelmäßig der Tod eines Kindes oder einer Frau mehr die Aufmerksamkeit und das Bedauern der Öffentlichkeit findet, als der Tod eines Mannes. Warum? Ist der Mann weniger Mensch, mit weniger Würde ausgestattet, vielleicht, weil er sowieso als “Kanonenfutter” in menschenverachtenden Kriegen den Mächtigen zur Verfügung steht? Ist er eher verzichtbar und müsste man dann nicht zur Tatsache, dass er das “Pech” hatte, als männlicher Teil der Spezies Homo sapiens auf die Welt gekommen zu sein, zu ihm bedauernd sagen: “dumm gelaufen, Mann”?
Andererseits wird gleichzeitig der weibliche Teil der Spezies Homo sapiens vom männlichen Teil als solcher mit minderen Rechten oder gar als Mensch minderen Wertes oder als Besitz betrachtet.<

Der knapp 90 Minuten währende Film wird heute abend um 21 Uhr in Arte gezeigt.
TV-Spielfilm schreibt dazu:
>Als sich ihr Vater 1990 eine Kugel in den Kopf jagt, endet jäh die Kindheit der 13-jährigen Clémence Boulouque. Später verarbeitet sie ihren Schmerz in einer Autobiografie, Grundlage dieser Doku: In den 80ern spielt Untersuchungsrichter Gilles Boulouque eine zentrale Rolle im Kampf gegen islamischen Terror auf Frankreichs Straßen. Er gerät zwischen die Fronten der Staatspolitik und seines beruflichen Ethos… <
Auf Arte.tv heißt es ergänzend:
>Der Dokumentarfilm beruht auf dem autobiografischen Buch der französischen Autorin Clémence Boulouque. Sie erlebte als 13-Jährige den Selbstmord ihres Vaters, des Untersuchungsrichters Gilles Boulouque. Vorausgegangen war eine beispiellose Medienhetze. Dem Pariser Untersuchungsrichter war vorgeworfen worden, unter politischem Druck einen wichtigen Zeugen freigelassen zu haben.<
Die WELT erinnerte vor einigen Monaten in einem Artikel über die libanesische Hisbollah auch an Boulouque:
>Die Hisbollah steht hierzulande unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Ihre etwa 900 Mitglieder in Deutschland sind gewaltbereite, aber unauffällige Schläfer. Gerade der Atomstreit mit Iran könnte die ursprünglich iranische Organisation für Deutschland gefährlich machen. Unternommen wird jedoch nichts.[…]
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 suchte man in Deutschland hektisch nach Schläfern, also sich unauffällig und legal verhaltenden Terroristen, die auf Kommando zuschlagen. Nachdem 8,4 Millionen Datensätze gerastert waren, teilten die Sicherheitsbehörden mit, dass keine weiteren Schläfer gefunden wurden.
Dabei hätte ein Blick in die jährlichen Verfassungsschutzberichte gezeigt, dass es in Deutschland ganze Vereine von Schläfern gibt. Einer davon hat 900 Mitglieder, arbeitet laut Verfassungsschutz mit seiner „gewaltsamen Strategie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ und hat in Deutschland “zwischenzeitlich anschlagfähige Netzwerke“ entwickelt.
Es handelt sich hierbei um die deutsche Außenstelle der libanesischen Hisbollah. […]Konzentrieren sich die Angriffe der Hisbollah nicht auf die Ungläubigen im Nahen Osten? Nicht nach Auffassung des französischen Richters Gilles Boulouque, des argentinischen Bundesrichters José Galeano und des Berliner Kammergerichts. Ihnen zufolge hat die Hisbollah in den letzten 20 Jahren mindestens dreimal außerhalb Libanons als Auftragskiller für den Iran fungiert.[…]
So wurden bei Anschlägen auf Einkaufszentren und Bahnhöfe in Paris 1985 13 Menschen getötet und 40 verletzt. Richter Boulouque identifizierte damals 17 Hisbollah-Mitglieder als Teil des Terrornetzwerkes.
1994 fuhr laut Richter Galeano ein Selbstmordattentäter der Hisbollah einen mit Sprengstoff beladenen Kleinlaster in das jüdische Kulturzentrum AMIA in Buenos Aires. 89 Menschen starben, mehrere Hundert wurden verletzt.
Und nach Auffassung der Berliner Richter ermordeten 1992 drei Hisbollah-Mitglieder und ein iranischer Geheimdienstler vier kurdisch-iranische Oppositionspolitiker und deren Dolmetscher im Berliner Restaurant “Mykonos“. Der Wirt und ein Gast wurden schwer verletzt. Zudem wird der Hisbollah vorgeworfen, außerhalb Libanons ein weiteres halbes Dutzend Anschläge verübt zu haben haben.<
[Links und Hervorhebungen von uns]
Was hatten oder haben die Killing Fields des (großen) “Bruders Nr. 1″ Pol Pot, die dynastische Kim-Diktatur in Nord-Korea, der Terror der Taliban, das Mullah-Regime im Iran, Honeckers Mauerparadies, Stalins Gulag, das seit 1962 unter Militärherrschaft stehende Myanmar und das seit 28 Jahren von Robert Mugabe regierte Zimbabwe gemeinsam?
Für einige sich als fortschrittlich betrachtende Linke lagen oder liegen die genannten Systeme gewissermaßen auf einer Achse des Guten.
Als Sozialisten hegen sie Sympathien auch für einen nationalen Sozialismus und erkannten oder erkennen in diesem Sinne “fortschrittliche” Tendenzen in jenen Systemen.
In besonders schöne Worte gefasst wird dies auf der Website der Rosa Luxemburg-Stiftung (rosalux.de).
Zwar bezieht sich der Artikel in erster Linie auf den iranischen Gottesstaat, doch gelten seine Aussagen auch für die anderen Glieder dieser linken Achse des Guten.
Hier das programmatische Zitat:
>Diesen sind der selbstbestimmte, sich an Islam orientierende Entwicklungsweg und die Zurückweisung von äußerer Einmischung durch den Westen Dornen im Auge.
Die iranische Führung, selbst deren im Westen als gemäßigt geltende Politiker, wie der frühere Präsident Khatami, artikulieren die in der gesamten islamischen Welt verbreitete Ablehnung einer expansiven Transplantation des westlichen Wertemodells auf andere Zivilisationen und Kulturen am konsequentesten und unbeirrtesten.<
Man kann natürlich fragen, ob das superlative Lob (”am konsequentesten und unbeirrtesten“) wirklich angebracht ist.
Nord-Koreas Kim Jong Il, “Der Große Führer, die Sonne der Menschheit, der Himmelgeborene”, dürfte was die Ablehnung des “westlichen Wertemodells” angeht, Mahmud Ahmadinedschad sicher in nichts nachstehen.
Nun gut, der (schiitische) Iraner ist ein Holocaust-Leugner und möchte den Staat Israel ausgelöscht sehen, was die national-sozialistische Linke vielleicht besonders goutiert.
Jedenfalls sollte man nicht vergessen, dass die Ablehnung des “westlichen Wertemodells” anderswo noch konsequenter und noch unbeirrter sein konnte.
Man denke nur an den sunnitischen Osama Bin Laden und Mullah Omar.
Unter letzterem war in Afghanistan “der selbstbestimmte, sich am Islam orientierende Entwicklungsweg … und die Ablehnung einer expansiven Transplantation des westlichen Wertemodells” zweifelsohne auf einem gloriosen Höhepunkt angekommen.
Der “selbstbestimmte, am Islam orientierte Entwicklungsweg” machte bekanntlich nicht einmal vor den (gar nicht westlichen) Buddha-Statuen in Bamiyan halt.
Die Wikipedia hat diese besonders folkloristische Variante eines am Islam orientierten “Entwicklungsweges” festgehalten. Unter anderem zeichnete er sich aus durch:
* Verbot von Kameras
* Verbot von Kino, Fernsehen und Videorekorder
* Verbot von Internet
* Verbot bestimmter Freizeitbeschäftigungen, wie etwa die Züchtung und Haltung von Vögeln oder das Drachensteigenlassen
* Verbot von Zeremonien und Feierlichkeiten aus Anlass des auf dem solaren Kalender bzw. dem Sonnenjahr beruhenden Neujahrsfestes (Nauroz).
* Der offizielle Staatskalender gemäß dem Sonnenjahr wurde für ungültig erklärt. Stattdessen Einführung der Islamischen Zeitrechnung bzw. des Mondjahres.
* Verbot weltlicher Musik (gesungene Koranverse waren jedoch erlaubt).
* Frauen hatten ihren ganzen Körper mit der Burka zu bedecken.
* Verbot, Frauen zu fotografieren oder zu filmen.
* Verbot, Lebewesen zu zeichnen (Menschen, Tiere, Pflanzen). Dies wurde mit dem islamischen Bilderverbot begründet.
* Verbot von öffentlichen Bädern für Frauen.
* Verbot für Frauen, sich auf den Balkonen ihrer Wohnungen oder Häuser aufzuhalten.
* Verbot für männliche Schneider, bei Frauen Maß zu nehmen oder Frauenkleider zu schneidern.
* Umbenennung von Plätzen, die das Wort „Frauen“ im Namen haben. So wurde beispielsweise der „Frauengarten“ in „Frühlingsgarten“ umbenannt.
* Verbot für Frauen, an Flüssen oder öffentlichen Plätzen Wäsche zu waschen.
* Verbot für Frauen, sich zu festlichen Anlässen oder zur Erholung zusammenzutun.
* Verbot für Frauen, Sport zu treiben oder einen Sportclub zu betreten.
* Verbot des Auftritts von Frauen im Radio, Fernsehen und jeder Art von Kommunikationsmedien.
* Verbot für Frauen, Fahrrad oder Motorrad zu fahren.
* Verbot für Frauen, ohne Begleitung eines Angehörigen oder Verwandten ein Taxi zu benutzen.
* Verbot für Frauen, Absatzschuhe zu tragen, die beim Gehen Geräusche verursachen. Ein Mann durfte die Schritte einer Frau nicht hören.
* Verbot für Frauen, laut zu lachen. Kein Fremder sollte die Stimme einer Frau hören, denn dies lockte die Männer angeblich ins Verderben.
* Verbot für Frauen, Schmuck zu tragen oder Kosmetika zu verwenden, auch lackierte Fingernägel waren verboten.
* Verbot für Frauen, Kleidung in bunten oder grellen Farben zu tragen.
* Alle Erholungs- und Sportmöglichkeiten für Frauen wurden geschlossen.
* Mangelnder Rechtsbeistand von Frauen vor Gericht: So galt etwa die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes. Eine Frau konnte auch nicht direkt einen Antrag an ein Gericht stellen, sondern nur durch einen vorgeschriebenen männlichen Angehörigen aus dem engsten Familienkreis.
* Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit für Frauen.
* Verbot für Frauen, mit nicht verwandten Männern zu sprechen oder ihnen die Hand zu geben.
* Verbot für Frauen, mit männlichem Verkaufspersonal zu verhandeln.
* Verbot jeglicher Frauenarbeit außerhalb des eigenen Hauses.
* Frauen war ärztliche Behandlung nur in Begleitung eines Mannes erlaubt und nur durch weibliche Ärzte. Da für Frauen faktisch ein Berufsverbot bestand, gab es keine Ärztinnen und somit auch keine Behandlung für Frauen.
* Verbot bzw. Verhinderung der Familienplanung, Verhütung und Abtreibung durch Frauen.
* Frauen war das Verlassen des Hauses nur in Begleitung männlicher Verwandter erlaubt.
* Die Fenster der Häuser waren teilweise als Sichtschutz mit Farbe bemalt, so dass sie nur durchscheinend, aber nicht mehr durchsichtig waren.
* Verbot des Besuches jeder Art von Bildungseinrichtung (Schule, Hochschule) für Mädchen und Frauen.
* Vorschrift für Männer, islamische Kleidung zu tragen (Turban, Kappe, langes Gewand etc.).
* Nichtmuslime mussten ein gelbes Abzeichen sichtbar auf der Kleidung tragen.
Der Gesprächskreis „Frieden und Sicherheitspolitik“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung macht in seinem Positionspapier keinen Hehl daraus, dass er für solche “selbstbestimmten” Systeme auch
>„weiche demokratisierende Interventionen” nach westlichem Normensystem<
ablehnt.
Dabei handele es sich nämlich um eine
>wertemäßige und kulturelle Bevormundung durch einen sich im Zuge der ökonomischen Globalisierung ausweitenden Kulturimperialismus.<
Vermutlich würde sich die in einer jüdischen Familie geborene Rosa Luxemburg doch wundern, wenn nun in ihrem Namen
der Holocaust-Leugner Ahmadinedschad und seine ” konsequenteste und unbeirrteste” “Ablehnung … (des) westlichen Wertemodells” gelobt wird.
Hatte denn nicht der Marxismus eine internationale Programmatik, gab es da nicht ein Sehnen nach der “Weltrevolution“?
Man möchte denen, die da ganz unverhohlen Sympathie für ein “konsequentes und unbeirrtes” Regime äußern, das Frauen bei Ehebruch zum Tod durch Steinigung verurteilt, Gotteslästerung durch Auspeitschen strafen lässt, auch Minderjährige aufhängen lässt, Gewerkschafter und religiöse Minderheiten verfolgt, die Internationale in Erinnerung rufen:
>Völker, hört die Signale! Auf, zum letzten Gefecht! Die Internationale erkämpft das Menschenrecht!<
Wir empfehlen zu diesem Thema ein Buch von Thomas Maul: “Die Macht der Mullahs: Schmähreden gegen die islamische Alltagskultur und den Aufklärungsverrat ihrer linken Verteidiger“.
Stefan Meinl kommentiert das Buch bei Amazon:
“Unfassbar ist vor allen Dingen, der durchaus gelungene Nachweis der nicht nur ideologischen Kumpanei der Linken in Deutschland mit DER totalitären Bewegung des 21. Jahrhundert, namentlich dem Islamismus.
Obwohl diese Linken mal (lange ist’s her) für Aufklärung, Säkularismus, Laizismus und universelle menschliche Emanzipation eingetreten sind, finden sie sich aufgrund ihrer nunmehr ausschließlichen Rezeption bestimmter postmoderner Theorieströmungen - sehr erhellend ist in diesem Zusammenhang das Kapitel über Michel Foucault und Islam bzw. die islamis(tis)che Revolution in Iran 1979 in dem Buch - auf Seiten des Obskurantismus und der Gegenaufklärung wieder.”
Fast wäre Karin Wolski (CDU) sogar Präsidentin des Darmstädter Verwaltungsgerichts geworden. Fast wäre sie auch Bürgermeisterin von Offenbach geworden.
Verfassungsrichterin im hessischen Staatsgerichtshof ist sie und bleibt sie ja weiterhin.
Wer so weit oben schwimmt wie sie, muss natürlich eine weiße Weste haben. Schließlich weiß man von der deutschen Justiz, dass vor allem ihre führenden Vertreter in besonderer Weise charakterlich geeignet sein müssen.
Wenn man dann auch noch eine wichtige Rolle in der (regionalen) Christlich-Demokratischen-Union innehat, ist klar: Solche Leute - rechtschaffen, gesetzestreu, verantwortungsvoll, engagiert für das Gemeinwohl, von christlichen Werten geleitet - kann man, ja muss man den Menschen, vor allem der deutschen Jugend, als Vorbild ans Herz legen.
Kein Wunder also, dass Karin Wolski keinerlei Verständnis für Angriffe auf ihre Person, ihre Ehre und ihre Familie hat.
Man stelle sich vor, was man ihr und ihrem ebenso ehrenhaften und rechtschaffenen Ehegatten Michael Wolski (auch er ein Jurist) auf den Websites die-richterin.com und die-wolskis.com allen Ernstes (!) vorwirft:
Mit dem Wissen der Verfassungsrichterin (und ihrer Duldung) habe der noch immer fesche und sportliche Gatte mit einer Greisin eine wohl ziemlich intime Beziehung aufgenommen und dabei auch den (mittlerweile verstorbenen) schwerreichen Ehemann der alten Dame faktisch finanziell ausgeplündert.
Der alte Mann, ein Überlebender des Holocaust, war ursprünglich ein Mandant des Rechtsanwaltes Michael Wolski.
Wolski, wahrscheinlich beeindruckt von der Vita seines jüdischen Mandanten und mit einem warmen Herz gesegnet, baute auf jeden Fall eine besonders vertrauensvolle Beziehung zunächst zu seinem alten Mandanten und dann zu dessen alter Ehefrau auf.
Umgekehrt muss die alte Dame vom warmen Herz des Michael Wolski beeindruckt gewesen sein, wahrscheinlich auch von dessen sportlicher Figur und natürlich von dessen betriebswirtschaftlichem Know-How.
Wolski, bis dahin als Rechtsanwalt angeblich nicht allzu erfolgreich, wurde im Verlauf dieses ganz besonderen Mandats ebenfalls schwerreich, während es mit seinem alten Mandanten gleichzeitig in jeder Hinsicht bergab ging.
Was die detailliert vorgetragenen Vorwürfe der Familie des inzwischen verstorbenen alten Mannes angeht: Wir können dies natürlich nicht alles verifzieren, ebenso können wir es (leider) auch nicht falsifizieren.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt scheint nun aber der Meinung zu sein, dass Wolski das gewaltige Vermögen, das ihm (und auch seiner Ehefrau) dieses Mandat bescherte, nicht korrekt (!)versteuert haben soll.
Wie (fast) immer, wenn die Justiz gegen ihresgleichen “ermittelt”, kann das oft sehr, sehr, sehr, sehr lang dauern. Man will eben besonders gründlich sein.
Vor allem wenn, wie in diesem Fall, die Familie des in ein besonderes Alterselend geratenen Mannes hinter einem her ist und öffentlich zu behaupten beginnt, bei den zuständigen (südhessischen) Behörden handele es sich gewissermaßen um ein korruptes Lumpenpack, das (wieder einmal) mehr von Tierliebe (vor allem für Krähen) getrieben sei als von Recht und Gesetz.
Selbst der renommierte Rechtsanwalt der Familie soll (sinngemäß) so etwas geäußert haben.
Wie auch immer: Nach gründlichsten Ermittlungen hat zwar nicht die Frankfurter Staatsanwaltschaft, aber doch die nicht minder renommierte Darmstädter Staatsanwaltschaft Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.
Im gestrigen Echo-Artikel steht leider nichts über die besonders liebevolle Beziehung, die Karin Wolskis Gatte (mit ihrem Wissen) mit der Greisin gepflegt haben soll.
Schade eigentlich: Ist es denn nicht besonders zu erwähnen, wenn sich Juristen - sonst oft als karriere- und geldgeil geltend -einsamer, alter Menschen annehmen?!
Wir finden jedenfalls das große Engagement von Michael Wolski und seiner Gattin Karin für alte Menschen vorbildlich und empfehlen deswegen beide für das Bundesverdienstkreuz.
Mehr über den Fall Wolski findet man auch in einem Buch von Jürgen Roth: “Anklage unerwünscht - Korruption und Willkür in der Deutschen Justiz“.
Der Fall Wolski nahm seinen Anfang übrigens schon 1998, im Juli 2007 erschien das Buch von Jürgen Roth. Und jetzt, nach langjährigen “Ermittlungen”, wird Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.
Na also, Jürgen Roth hat nicht recht, es wurde eine (unerwünschte?) Anklage (wegen eines “Kavaliersdeliktes”) erhoben und die deutsche Justiz (namentlich die südhessische) agiert nicht willkürlich und korrupt. Man kann also absolut beruhigt sein.
Erst kürzlich wurde hier über den Fall von Jens Schlegel und Monika de Montgazon berichtet, die beide längere Zeit im Gefängnis saßen - obgleich sie unschuldig waren. Sie sollen jeweils Opfer eines “Justizirrtums” gewesen sein.
Es spricht viel dafür, dass auch der Justizkritiker Rainer Hoffmann nun als Unschuldiger ins Gefängnis gesperrt wurde.
In seinem Fall könnte von einem Justiz”irrtum” allerdings nicht mehr gesprochen werden.
Sofern er unschuldig ist, haben sich die für seine Inhaftierung verantwortlichen Richter und Staatsanwälte nicht “geirrt”, sondern bewusst Recht gebrochen und gebeugt.
Hoffmann, von Beruf Bilanzbuchhalter, dokumentiert die aus seiner Sicht rechtswidrigen Praktiken der Justiz mit ungeheurer Akribie.
Auf der Website solarresearch.org präsentiert er zahlreiche Dokumente, die die vielfachen Rechtsverstöße durch die (Bochumer) Justiz belegen sollen.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft kommentiert er hier.
Für den Kampf um sein Recht scheint Hoffmann gewillt zu sein, sein Vermögen und (temporär) auch seine Freiheit zu opfern.
Hätte er in der früheren DDR solche Opfer im Kampf gegen die Willkür-Justiz des Unrechtsstaates erbracht, müsste man ihn heute einen Helden nennen.
Für die Justiz der heutigen BRD ist ihr Kritiker aber kein Held, sondern ein “Querulant”. Entsprechend heißt auch ein im WDR gezeigter Dokumentarfilm über Hoffmann (und andere) “Querulanten”.
Hoffmann sah sich vor über 10 Jahren bei einem kostspieligen Geschäft getäuscht, konkret: getäuscht über die Effizienz einer von ihm erworbenen Solaranlage.
Beweisen will er dies u.a. durch eine ins Web gestellte Werbeanzeige des Solaranbieters aus dem Jahr 1996, die ihn - mit sachlich falschen Versprechungen - zum Kauf der Anlage geködert habe.
Hier kommentiert er die Werbeanzeigen und deren Bedeutung für die juristische Auseinandersetzung.
Ginge es Hoffmann nur um das (verlorene) Geld, hätte er die Sache längst aufgeben können.
Doch längst geht es Hoffmann nicht mehr um das verlorene Geld, sondern um Missstände in der deutschen Justiz, die er in seiner Sache hautnah erleben konnte.
Wahrscheinlich hatte auch Hoffmann einstmals (naiv) geglaubt, in der deutschen Justiz ginge es seriös zu, dominiere das Streben nach Recht und Gerechtigkeit.
Tatsächlich dominieren dort oft Charaktere, die für ihre Karriere ihren Anstand opfern, während Hoffmann seine Karriere, sein Privatleben und sein Geld opfert für das Ringen um eine anständige Justiz.
Ebenso klärt er über eine Branche auf, die mit der Etablierung regenerativer Energiequellen zwar löbliche Ziele verfolgt, ansonsten aber - wie anderswo auch - Profit machen will, notfalls auch mit falschen Versprechungen.
Hoffmann ist nicht gegen Solarenergie, er streitet aber gegen den “Effizienz-Schwindel mit thermischen Solaranlagen“, mit dem viele Kunden getäuscht würden.
Gestern trat Rainer Hoffmann eine (neuerliche) Haftstrafe an, weil er nicht bereit ist, seine Vorwürfe zurückzunehmen.
ARD-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller, lebens- und justizerfahren, riet kürzlich bei Sandra Maischberger:
Hoffmann kann das nicht. In einer Diktatur wäre er deswegen ein Held, in einer defizienten Demokratie mit einer vielfach korrupten Justiz ist er ein “Querulant”.
Wäre es nicht möglich, dass ein anerkannter Rechtswissenschaftler ein Gutachten über die Rechtsangelegenheit des (gewaltlos streitenden) Rainer Hoffmann erstellt - bevor der seine Lebensqualität so opfert, wie einstmals Michael Kohlhaas im (zuletzt gewalttätigen) Streiten für sein gutes Recht am Ende das ganze Leben opferte.
Über Heinrich von Kleists Novelle “Michael Kohlhaas” heißt es:
Im Stil einer alten Chronik berichtet Kleist vom Aufstand des um sein Recht betrogenen Rosshändlers Kohlhaas. Dieser wehrt sich gegen die Missstände seiner Zeit und schart Gleichgesinnte um sich, um gegen die privilegierte Junkerkaste vorzugehen.
Wie kein anderer konnte der Jurist Heinrich von Kleist in seinem Werk den Konflikt zwischen geltendem positivem Recht, persönlichem Rechtsempfinden und moralischem Anspruch literarisch darstellen.
Freiheiten wurden und werden weltweit errungen, auch weil Einzelne unter erheblichen Opfern ihr persönliches Rechtsempfinden gegen geltendes “positives” (Un-) Recht vertraten.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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