Odenwald Geschichten

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Montag, 28. Juli 2008

Mordversuch bei Babenhausen: Unbekannter schießt nachts auf fahrendes Auto

von @ 8:01. Kategorien: Polizei, Justiz


Mordfall Kaffenberger

Vor 13 Jahren, in der Nacht zum 29. Juli 1995, wurde der Heizungsmonteur Peter Wilhelm Kaffenberger in der Nähe von Dieburg im fahrenden Auto erschossen.
Fast auf den Tag genau, am 26. Juli diesen Jahres und unweit des damaligen Tatortes, wurde nun erneut auf ein fahrendes Auto geschossen.
Damals wurden die Täter (durch Zufall) überführt. Involviert war auch der Sohn eines ranghohen Kommunalpolitikers. Er wurde aus Sicht zahlreicher Prozessbeobachter von der Justiz “herausgepaukt”.
Reinhard Jörs kommentierte im Darmstädter Echo die “kollegiale” Protektion für den Sohn eines damals Mächtigen so:

>Im Mordfall Kaffenberger ist leider mehr geschehen. Da wurden wichtige Beweismittel vor dem Prozess in einem Ausmaß vernichtet, das tatsächlich nur zwei Schlüsse zulässt: Entweder, die die Ermittlung leitende Staatsanwältin war schlicht überfordert, oder sie wollte keinen anderen Ablauf des Tatgeschehens sehen.”<

Wer naiverweise noch immer glaubt, die Justiz sei unabhängig und unparteiisch, lese die umfangreiche Dokumentation zum Mordfall Kaffenberger. Er wird dort eines Besseren belehrt.

Unwahrscheinlich, dass der aktuelle Fall eine ähnliche Brisanz für die örtliche Politik, Polizei und Justiz entwickelt.
Gut möglich allerdings, dass hier ein Nachahmungstäter am Werk war.
Zum Glück blieb es “nur” ein Mordversuch.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht der südhessischen Polizei:

>Babenhausen (ots) - Großes Glück hatten am späten Samstagabend ein 49 Jahre alter Autofahrer und dessen 50-jährige Begleiterin, die auf der Landesstraße zwischen Mainhausen und Babenhausen von bisher unbekanntem Täter beschossen worden waren. Die Frau erlitt einen Schock. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht, konnte es nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Der Mann blieb unverletzt. Front- und Seitenscheibe des Fahrzeugs wurden zerstört. Über Täter und Motiv bestehen bislang keine Erkenntnisse. Die Polizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdeliktes.

Nach den bisherigen Ermittlungen waren die Beiden gegen 23.00 Uhr mit einem blauen Ford K von ihrem Wohnort Mainhausen in Richtung Babenhausen unterwegs. Einige hundert Meter vor dem Ortsschild gaben Unbekannte zumindest einen Schuss auf das Auto ab. Der Mann, der das Fahrzeug weiter nach Babenhausen steuerte, alarmierte von dort aus über Notruf die Polizei. Die Fahndung verlief bisher ohne Erfolg. Im Einsatz waren Polizeihubschrauber und ein Sprengstoffsuchhund. Die Freiwillige Feuerwehr Babenhausen unterstützte die Polizei mit Ausleuchtung des Tatortes und der Umgebung. Die kriminaltechnische Untersuchung bestätigte die Schussabgabe.

Zur Tatzeit hat es heftig geregnet. Wer kann Angaben über verdächtige Wahrnehmungen machen? In Nähe des Tatortes sind Waldparkplätze. Gab es dort Auffälligkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen? Wer kann Hinweise geben, die möglicherweise auf den ersten Blick nicht wichtig erscheinen, aber im Zusammenhang mit dem Zwischenfall an Bedeutung gewinnen? Hinweise werden an das Polizeipräsidium Südhessen, Telefon (06151) 9690, erbeten.< Quelle: ots / polizeipresse.de, Autoinsassen auf Landesstraße 3065 bei Babenhausen beschossen, 28. 7. 2008


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Samstag, 19. Juli 2008

Polizeilicher Übergriff aber kein “disziplinarrechtlicher Überhang” : Wie Josef Hoss Gesundheit und Recht geraubt wurde

von @ 12:11. Kategorien: Todesschüsse in Heppenheim, Polizei, Justiz


Bild

Vor gut einem halben Jahr, an Heiligabend, wurde in Heppenheim ein lebensmüder Renter von Polizisten eines Sondereinsatzkommandos erschossen. Mit insgesamt 12 Schüssen wurde er niederstreckt, er hatte sich in seiner Wohnung verbarrikadiert und stellte zunächst nur für sich selbst eine Gefahr dar.
Ist bekannt, ob es für die Verantwortlichen des desaströsen Einsatzes zu Konsequenzen kam?
Wahrscheinlich nicht.
Man muss sich nur die Geschichte des Josef Hoss anschauen, um zu erahnen, wie die “Ermittlungen” in dem Heppenheimer Fall verlaufen und enden dürften.

Hoss wurde Opfer eines skandalösen und für ihn verheerenden polizeilichen Übergriffs.
Darüber hatte bereits Sonia Mikich am 19. 1. 2006 im WDR berichtet.
Die “Bilanz des Einsatzes” laut Monitor:

>Ein unschuldiger Bürger wurde von der Polizei arbeitsunfähig geprügelt. Rippenbrüche, schwere Prellungen, Schäden an der Wirbelsäule. Hoss musste seine Firma auflösen, das Haus verkaufen und ist heute schwer behindert. Das Strafverfahren gegen die Kölner Beamten wurde eingestellt, denn keiner der Polizisten konnte sich genauer erinnern, was sie da mit Bürger Hoss veranstaltet hatten.<

In der Sendung äußert sich nicht nur das Polizeiopfer Hoss, sondern auch der Kölner Polizeipräsident Klaus Steffenhagen (SPD), der den Einsatz wider besseres Wissen als rechtmäßig ausgibt.

Was Steffenhagen dazu sagt, verdient zitiert zu werden:

>”Wir haben dann geprüft, ob es einen disziplinarrechtlichen Überhang gegeben hat, den hat es für uns nicht gegeben. Insofern gab es für uns aus strafrechtlicher und disziplinarrechtlicher Sicht nach dem Fall Hoss keine beamtenrechtlichen Maßnahmen der eingesetzten Beamten.”<

So wird in Behörden und auch in der Justiz geredet, wenn man flagrantes Unrecht legitimiert und Täter protegiert.
Was geschieht eigentlich mit dem Charakter von Leuten, die in Ausübung ihres Amtes systematisch lügen und heucheln - wenn sie denn je einen hatten?

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete gestern über den Fall des Josef Hoss. Deutlich wird in dem Artikel von Charlotte Frank, wie sich ein Polizeiskandal auch zum Justizskandal weitet:
Immer dann nämlich, wenn Übergriffe wie im Fall Hoss in “kollegialer” Weise per Strafvereitelung und Rechtsbeugung justiziell abgenickt werden.
Die dafür Verantwortlichen sabotieren und diskreditieren den Rechtsstaat.

>Ein Sondereinsatzkommando der Polizei überfällt den Kölner Josef Hoss, weil ein Nachbar behauptet, er horte Handgranaten. Der Mann wurde schwer verprügelt - jetzt ist er schwerbehindert und streitet mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

Gleich der erste Schlag war vernichtend: Als der Gummiknüppel mit Gewalt auf das Autofenster krachte und das Glas in tausend kleine Splitter bersten ließ, da ging weit mehr kaputt als eine Scheibe. Der Schlag zerstörte ein Leben.[…]

Acht Jahre ist es her, dass sie Hoss auf Grund eines falschen Verdachts verprügelten, so brutal, dass er jetzt arbeitsunfähig ist, zu 80 Prozent schwerbehindert. Sein einst blühender Fliesenlegerbetrieb ruht, sein Haus ist verkauft, Hoss ein gebrochener Mann. “Acht Jahre Kampf”, sagt er, “das hält kein Mensch aus.”
[…]

Er meint damit nicht den täglichen Kampf mit seinem schmerzenden Körper. Sondern den gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt hat. Bis heute aber hat Hoss keinen Cent bekommen, nicht mal eine Entschuldigung.[…]

Stattdessen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen das SEK ein. Und als Hoss Anfang 2008 wenigstens im Zivilverfahren recht bekam, ging das Land auch noch in Berufung: 30.000 Euro Schmerzensgeld und die Einstandspflicht für alle materiellen Schäden - das sei nicht einzusehen.

Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff “unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit” angeordnet worden. Man habe mit den “Einsatzmehrzweckstöcken” nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen. Als letzte Chance bleibt ihm nur noch die Revisionsverhandlung am 14. August in Köln. […]

So viel Kampfgeist kann man sich kaum vorstellen, wenn man Hoss heute sieht: wie er selbst kurze Wege mit Krücken humpelt. Wie er stöhnt, wenn er aufsteht. Wie er geradezu besessen ist von diesem einzigen Thema: dem Unrecht, das ihm widerfahren ist, und dem Geld, das ihm deswegen zusteht. Er hat kein anderes Interesse mehr, spricht über nichts anderes, denkt an nichts anderes.

Als “Abwärtsspirale, bei der sich die Realität des Betroffenen nur noch um den Kampf ums Recht dreht“, beschreibt das Wolfgang Grenz von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International.
Er hat dieses Phänomen schon bei vielen Opfern staatlicher Gewalt beobachtet, auch in Deutschland. “Fälle wie der von Herrn Hoss kommen öfter vor als man denkt“, sagt er. Nur treffe es selten so etablierte Menschen, die sich wehren und denen man glaubt. “In Deutschland können sich viele nicht vorstellen, dass die Polizei so etwas tut“, meint Grenz.

Auch deshalb hat Amnesty 2005 den Fall Hoss in den Jahresbericht aufgenommen, bis heute verfolgt Grenz ihn kritisch. “Dass ein so labiler Mann jetzt noch durch die juristischen Instanzen gejagt wird, zeigt, dass die Beklagten die Tragweite ihrer Tat gar nicht verstehen”, sagt er. Ein Vorwurf, zu dem sich die Sprecher im Düsseldorfer Innenministerium, bei der Kölner und der Siegburger Polizei allesamt nicht äußern wollen.< Quelle: Süddeutsche Zeitung, Polizeigewalt -Ein Gerücht zerstört ein Leben, 17. 7. 2008 [Hervorhebungen und Links von uns]


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Freitag, 11. Juli 2008

Als der Herr nicht Hirte war: Odenwälder Regionalzug rast in Schafherde - 52 Tote

von @ 3:58. Kategorien: Religiöses, Polizei


Zug rast in Schafherde

Schafe, wohlgemerkt. Über das heute morgen bei Bensheim geschehene Unglück berichtet nicht nur die südhessische Polizei, auch hr-online.de und spiegel.de berichten über das tierische Massaker.

> Heute Morgen, um 05.53 Uhr, ist ein Regionalexpress auf der eingleisigen Strecke von Bensheim nach Lorsch kurz vor dem Bahnhof Bensheim in eine Herde freilaufender Schafe gefahren.
Etwa einen Kilometer vor dem Bahnhof Bensheim erkannte der Lokführer die in den Gleisen stehenden Tiere und leitete sofort eine Notbremsung ein.
Dies konnte jedoch nicht mehr verhindern, dass der Zug mit den Schafen kollidierte.
Bis der Zug zum Stehen kam wurden mehrere Schafe erfasst und getötet. Der Lokführer sowie die zehn Reisenden, die sich im Zug befanden blieben unverletzt.
Der Zug wurde durch den Aufprall nur leicht beschädigt und konnte nach Bergung der Tierkörper seine Fahrt fortsetzen.
Die Reisenden wurden mit einem Bus zum Bahnhof Bensheim gebracht, von wo sie die Reise fortsetzen konnten.
Beamte der Bundespolizei konnten später feststellen, dass insgesamt 52 Schafe durch den Zug erfasst wurden.
Erst als die toten Schafe aus dem Gleisbereich geborgen waren, konnte die Sperrung des Gleises, um 09.32 Uhr, wieder aufgehoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten insgesamt 7 Züge Verspätung erhalten.
Nach ersten Ermittlungen der Bundespolizei waren die Schafe aus einer nahegelegenen Weide ausgebrochen und dann auf die Gleise gelaufen.
Zu den genauen Umständen dauern die Ermittlungen der Bundespolizei noch an.< Quelle: polizeipresse.de, Zug erfasst freilaufende Schafe, 11. 7. 2008

Vor einigen Monaten bot sich bei einem ähnlichen Unglück auf der Strecke Frauenhain-Prösen ebenfalls ein “Anblick des Grauens“. Damals verendeten 124 Schafe.

Wer in solchen Momenten religiösen Zuspruch benötigt, kann auf die “Göttinger Predigten im Internet” verwiesen werden.

In seiner Predigt vom 7. 5. 2000 widmete sich Franz-Heinrich Beyer eingehend der allegorischen Bedeutung des mitunter riskanten Schaf- und Schäferdaseins:

>Die Rede von Gott als dem Hirten, der für seine Herde für die Menschen sorgt, begegnet in der Bibel im Alten Testament mehrfach: Der Hirt schläft nicht, er weiß den Hunger der Herde zu stillen; er schützt sie vor Angreifern. […]
Das Alte Testament weiß aber nicht nur von dem idyllischen, positiv geprägten Bild des Hirten, der unermüdlich für seine Herde wirkt. Im Buch Hesekiel ist die Rede von den Hirten Israels, die sich selber weiden, aber nicht die Herde: “Das Schwache stärkt ihr nicht, und das Kranke heilt ihr nicht, das Verwundete bindet ihr nicht, das Verirrte holt ihr nicht zurück, und das Verlorene sucht ihr nicht; das Starke aber tretet ihr nieder mit Gewalt” […]

Der anderen Hälfte dieses Bildes in uns selber sind ebenso anziehende wie auch ambivalente Züge eigen: Das Schaf, das sich vertrauensvoll auf die Sorge des Hirten verläßt, ein Leben, das aus solch tief gegründetem Vertrauen Kraft und Motivation für angstfreies Eintreten gewinnt, ein Leben also, das sich im Tiefsten geborgen weiß. Aber auch hier ist die andere Erfahrung ganz nahe: Nicht nur der Wunsch nach deutlich sichtbarer Selbstverantwortung, vor allem aber die Ahnung darum, daß die schwersten Wege im Leben allein gegangen werden, ja allein gegangen werden müssen. <


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Mittwoch, 9. Juli 2008

Bert Steffens bewertet die Tätigkeit von Jugendämtern und Familiengerichten

von @ 10:31. Kategorien: Justiz


Nicht ohne meine Kinder!: Eine Mutter kämpft gegen das Jugendamt

… unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter.

>Zunehmend sind die Jugendämter in Deutschland scharfer Kritik ausgesetzt. Es stellt sich daher die Frage: Gibt es Hauptursachen für deren Versagen?
Der Verfasser glaubt diese erkannt zu haben und stellt u. a. zu den Jugendämtern und deren obersten Dienstbehörden fest:

1. Die in Deutschland geübte Rechtspraxis der “halben Dienstherrngewalt” aus nicht vorhandener Fachaufsicht gegenüber Beamten der Jugendämter, verstößt gegen das Grundgesetz, das BRRG und damit auch gegen das (jeweilige) LBG.

2. Unter “halber Dienstherrngewalt” sind Bescheide und ein weiteres Handeln von Beamten der Jugendämter in ihrer rechtlichen Wirkung nichtig, weil grob gesetzeswidrig: Solches Tun findet außerhalb des Grundgesetzes und der Beamtengesetze statt.

3. Wirkt bei Beamten zu einem wesentlichen Teil keine Dienstherrngewalt, fehlt es überhaupt an einem Dienstherrn i. S. d. BRRG oder eines LBG; dies auch dann, wenn der Dienstherr dies ausdrücklich duldet.

4. Die oberste Dienstbehörde haftet (siehe § 839 BGB und neueste Rechtsprechung des EuGH) für Schäden und Rechtsverletzungen, die aus solch grundgesetzwidrigen und gegen Beamtengesetze verstoßenden Handlungen ihrer Beamten, wie auch der sonstigen Mitarbeiter entstanden sind.<

Der komplette Text kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.


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Dienstag, 8. Juli 2008

Kindeswohl: Kein Thema für das Odenwälder Jugendamt?

von @ 1:16. Kategorien: Politik

Kindeswohlgefährdung: Rechtliche Neuregelungen und Konsequenzen für den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Die Presseagentur -pdh- hatte bereits im November letzten Jahres über diesen Fall berichtet. Nun scheint sich die Geschichte unerfreulich fortzusetzen. Wieder berichtet darüber pdh:

>(Michelstadt) Diesen nachgerichtlichen Verlauf eines Familiengerichtsverfahrens um das Sorgerecht für einen neunjährigen Jungen hätten sich die Prozessbeobachter im letzten Jahr nicht ausdenken können. Im November des vergangenen Jahres sollte das Familiengericht im Amtsgericht Michelstadt (Odenwaldkreis) einen Unterbringungsfall klären.
Die leibliche Mutter, nach Gutachteransicht und eigenen Bekunden nicht in der Lage, ihr Kind selbst zu erziehen, hatte den Knaben aus dem Haus der Großmutter im Odenwaldkreis in eine Pflegefamilie überstellen lassen. Zuvor hatte die Großmutter mit ihrem Lebensgefährten jahrelang für das Kind gesorgt und ihm eine Reihe Annehmlichkeiten geboten, auf die es hinfort verzichten musste. Angeblich hatte ein unauflösbares Spannungsverhältnis zwischen Mutter und Tochter zu diesen Schritt der Kindesmutter geführt. Das Odenwälder Jugendamt hatte für Vollzug gesorgt, den die Familienrichterin Dr. Imke König im Nachhinein gebilligt und angeordnet hatte, dass der Junge zumindest für seine Grundschulzeit bei der Pflegefamilie im Odenwaldkreis verbleiben sollte.

Sachverständige hatten bereits damals darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen und Begleitumstände zwar zum geringsten Gesichtverlust der handelnden Personen in den Behörden und von ihnen bestellten eigenen Gutachtern und Verfahrensbeteiligten, aber in keinem Fall zur Wahrung des Kindeswohls geführt hätten, genau das aber hätten die Entscheidungen eines Jugendamtes zu gewährleisten. Das Kind hätte, so damals die Rechtsanwälte und ein Sachverständiger in Familiengerichtssachen, Diplom-Psychologe Eberhard Kempf, weiterhin bei den Großeltern untergebracht werden müssen. Statt dessen wurden diese, so Rechtsanwalt Bernhard Theisen, vom Jugendamt geradezu persönlich bekämpft.

Heute kämpft jeder gegen jeden

Heute kämpft in dieser Angelegenheit jeder gegen jeden. Und mittendrin steckt das Odenwälder Jugendamt, dem inzwischen sogar vom leiblichen Vater des Kindes unkorrektes Handeln vorgeworfen wird und das sich bereits seit mehr als einem halben Jahr in der Kritik von Sachverständigen und Gutachtern sieht, die das Kindeswohl durch die Behörde und die von ihr bestellten Verfahrensbeteiligten verletzt sehen.

Was war geschehen? Das Jugendamt hatte der leiblichen Mutter ein sporadisches Besuchsrecht eingeräumt, ohne Überwachung durch Bedienstete des Amtes. Dies geschah, obwohl eingesetzte Sachverständige Bauer-Wystrach im Familiengerichtsverfahren darauf hingewiesen hatte, dass der Junge wegen der Persönlichkeitsstörungen der Mutter auf keinen Fall längeren unbeaufsichtigten Umgang mit ihr haben dürfe und zunächst sogar Bedenken gegen jede Form des Kontakts der Mutter zu ihrem Kind geäußert hatte. Dies bestätigte der Cochemer Fachanwalt für Familienrecht Bernhard Theisen, der zu dem Prozess von der Großmutter hinzugezogen worden war.

Das Kind erkrankte in der Obhut der Mutter in deren Wohnung in Rheinland-Pfalz und wollte sich danach angeblich nicht mehr von ihr trennen. Das Jugendamt akzeptierte die Kindesentscheidung und schien geradezu froh zu sein, das Problem mit dem Kind in ein anderes Bundesland abgeschoben zu haben. Jedenfalls bestätigte das Jugendamt den Vorgang auf Nachfrage und teilte mit, dass das Wohlergehen des Jungen im Hause seiner Mutter zu der Zeit nicht gefährdet gewesen sei. Das dort zuständige Jugendamt würde bei Bedarf die Mutter bei der Erziehung unterstützen.

Rechtsanwalt Bernhard Theisen sieht in der Handlungsweise des Odenwälder Jugendamtes das Kindeswohl des Jungen in massiver Weise verletzt. Dem Kind stehe mittlerweile der fünfte Schulwechsel bevor, noch ehe die Grundschulzeit beendet sei. Ferner habe das Jugendamt die für das Kind emotional notwendige Kontakte zur Großmutter vollständig unterbunden und eine Kontaktsperre durchgesetzt. Dabei hätten ihm „unsägliche“ Alibi-Sachverständige auf bezahlter Basis zur Seite gestanden.

In dieselbe Kerbe schlägt inzwischen der getrennt lebende leibliche Vater des Jungen, der sich bisher mit der Mutter das Sorgerecht teilte. In einem Eilantrag an das Michelstädter Amtsgericht beantragte er das alleinige Sorgerecht für seinen Sohn, um den er sich allerdings jahrelang nicht gekümmert hatte. In der Begründung führt er aus, er sei zu keiner Zeit einverstanden gewesen, dass das Kind in die Obhut der Mutter gegeben werde. Im Gegenteil habe er stets ausdrücklich verlangt, dass der Pflegevertrag mit dem Jugendamt Michelstadt erfüllt werde. Sowohl die leibliche Mutter als auch das Odenwälder Jugendamt hätten ihn in allen Dingen übergangen, so dass er zu keinem Kompromiss mehr bereit sei. Zu diesem Vorwurf äußerte sich das Jugendamt nicht. Es hatte allerdings zuvor behauptet, der Vater sei informiert gewesen und hätte keine Einwände gegen den Ortswechsel des Jungen gehabt.

In dieser Woche wird nun das Amtsgericht Michelstadt entscheiden müssen, wer sich in diesem Fall nicht an die Regeln gehalten hat. Die Verlierer des langen Rechtsstreits stehen allerdings schon fest. Es sind das stets beschworene Kindeswohl und ein neunjähriger, ständig herumgeschubster kleiner Junge, dem das Odenwälder Jugendamt eine Odyssee zumutet, obwohl liebevolle Großeltern in der Nähe nur darauf warten, das Kind weiterhin großzuziehen.< Quelle: Presseagentur -pdh-

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Samstag, 5. Juli 2008

Blockflöte oder Operettenopposition? Odenwälder CDU inszeniert mit Landratskandidat Arno Zips einen Pseudowahlkampf

von @ 10:47. Kategorien: Politik

Der Klüngel in der politischen Kultur Kölns

1933 war der Odenwaldkreis eine braune Hochburg. Die NSDAP erzielte bei den Wahlen einen Stimmenanteil von 66%.
Hatte sich nach dem hochverdienten Ende des “Dritten Reichs” der Odenwaldkreis politisch und atmosphärisch grundlegend gewandelt, so dass aus der braunen Hochburg nun eine “fortschrittliche”, rote Hochburg wurde?
Seit 60 Jahren wird der Kreis nämlich ununterbrochen von der SPD regiert. Oder verbirgt sich hinter der scheinbaren Diskontinuität nicht doch eine latente Kontinuität, nämlich ein Mangel an demokratischer Substanz.
Demokratie nämlich lebt vom (Macht-)Wechsel, den jedoch gibt es im Odenwald nur innerhalb der ihn seit Jahrzehnten dominierenden Partei.
Horst Schnur, mehr Landgraf als Landrat, wird nach 18 Jahren im Amt im September 2009 das Zepter an die Parteigenossin Dr. Erika Ober übergeben. Die Wahl ist reine Formsache.
Eine Opposition, die diesen Namen verdient, gibt es nicht. Die Skandale in Schnurs Verwaltung - man denke nur an die Micky-Affäre - werden eher von der entfernten Frankfurter Rundschau als von der örtlichen CDU thematisiert.

Man muss dies in aller Deutlichkeit sagen: Die lange von Inge Velte geführte Odenwälder CDU ist eine korrupte Partei, die nur zum Schein Opposition betreibt und ansonsten auf persönlicher Ebene mit Horst Schnur kungelte (”Opposition zum Liebhaben“).

Klüngel
gibt es eben überall und nicht nur in Köln.

Mit einiger Wahrscheinlichkeit gibt es zwischen SPD und CDU interne Absprachen, wer wem welchen Wahlkreis überlässt.
Der Odenwaldkreis - struktur- und einwohnerschwach - bleibt der SPD überlassen. Das spart Ressourcen.

Der “Wahlkampf” - nun wieder mit dem sonst nahezu unsichtbaren Pseudokandidaten Arno Zips - ist bloß eine billige Inszenierung.

Durchaus ähnlich sieht dies auch Wolfang Hörnlein, der die Presseagentur -pdh- betreibt.
Die Hervorhebungen in seinem Kommentar stammen von uns.

>Der Landkreis als neuester Eigenbetrieb - Im Odenwaldkreis gibt es ein Definitionsproblem

Da kann man schon einmal den Überblick verlieren.
Eine unübersehbare Anzahl von so genannten Eigenbetrieben sind der Erbacher Kreisverwaltung zu Diensten, wenn es um das Wohl des Bürgers, um Erledigung von kommunalen Aufgaben, Erzielung einer Unübersichtlichkeit von Finanzgebaren und die finanzielle Versorgung von verdienten oder anderen Parteigenossen geht.
Bei dieser grundsätzlichen Einstellung „alles meins“ - politische und vor allem finanziell schwer wiegende Entscheidungen werden nur im durchgefilzten Genossenkreis innerhalb des Firmen- und Organisationsgeflechts der Odenwälder Eigenbetriebe in Parteihand gefällt - kann natürlich dann und wann der Überblick verloren gehen und eine Grenze überschritten werden.
Umso mehr, wenn in einem Landkreis nur eine Operettenopposition existiert, eine aus Landratssicht „Opposition zum Liebhaben“.
Wenn die größte Oppositionspartei in einem tiefen Dornröschenschlaf liegt und sich auch durch mittlere Eruptionen nicht aus der komfortablen Ruhe bringen lässt. Und die anderen kleinen Opponenten nicht richtig können oder wollen. Es lebt sich so schön in der Provinz, wenn man sich nicht gegenseitig wehtut.
Diese beneidenswerte Konstellation verleitet natürlich die Machthaber, ihren Spielraum immer weiter auszudehnen und am Ende zu versuchen, über das Wasser zu gehen. Dann beginnt man, Wahlergebnisse zu manipulieren.
Nein, nicht Stimmen falsch auszählen. Das ist primitiv.
Die Manipulation beginnt bereits vor der Wahl. Mit der Bestimmung von Kandidaten oder, noch besser, von Nicht-Kandidaten, zum Beispiel für die Landratswahl.
Stellst du keinen Kandidaten auf, so sagt die eine Partei zur mitregierenden, dann bekommst du auch einen wichtigen Posten, wenn wir gewinnen.
Und dann werden wir diesen Posten wieder mit einem ordentlichen Gehalt ausstatten, das wir vor ein paar Jahren aus Kosten- und Logikgründen gerade gestrichen hatten.
Dann bezahlt nämlich der Bürger unseren Wahlsieg. Eine win-win-Situation, wir stellen den Landrat oder die Landrätin, und ihr habt einen Parteifreund finanziell aus dem Schneider, wenn es nach uns geht, auf Lebenszeit. Kostet ja nichts, jedenfalls nicht unsere Partei.
So läuft das, wenn der Kreistag zum Eigenbetrieb mutiert, und keiner merkt’s.< Quelle: Presseagentur -pdh-

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Donnerstag, 3. Juli 2008

“Die Polizei, die war nicht dumm, sie machte brumm, brumm, brumm”: Pressesprecher der südhessischen Polizei betrunken?

von @ 2:52. Kategorien: Polizei

Police Academy - Dümmer als die Polizei erlaubt (Special Edition)

Diesen Eindruck kann man gewinnen, liest man eine aktuelle Meldung über die polizeiliche Rettungsaktion für ein verirrtes Pferd.
Dass die Pressesprecher gelegentlich von einem lyrischen Teufel geritten werden, weiß man.
In diesem Fall klingt das jedoch grenzdebil. Wahrscheinlich hat der dichtende Polizist einen über den Durst getrunken … ohne vorher in eine Kontrolle geraten zu sein. Oder er wurde von einem Pferd getreten.

>Mit Hilfe einer Pferdekennerin haben Beamte des 3. Polizeireviers in der Nacht zum Donnerstag (3.7.08) ein nicht mehr umzäuntes Pferd eingefangen und in einer Koppel untergebracht. Ein Verkehrsteilnehmer hatte gegen 2.10 Uhr die Leitstelle der Polizei über den Notruf 110 informiert, als er den Ausreißer auf der Frankfurter Landstraße in Höhe der Hausnummer 253 stehen sah. Bis der Vierbeiner eingefangen war dauerte es noch etwas.

Denn:

Da hat das scheue Pferd, sich einfach umgekehrt und seine Häscher abgewehrt.

Die Polizei, die war nicht dumm, sie machte brumm, brumm, brumm und kehrte mit Gesumm zur Land(es)straße um.

Da war`n sie wieder da und ohne viel bla bla, das Pferd ganz schnell gefangen war.

Die Polizei sprach “Bitte sehr, mach keine Zicken mehr, wenn du nicht hierbleibst, “Wir sind noch sehr viel mehr!”<

Verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Südhessen ist Ferdinand Derigs.

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Fürth: Deeskalation trotz Axt in der Hand - Paranoiker lässt sich auf Garagendach von Polizei zur Aufgabe überreden

































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"Eine Poetik der Polemik prägte die "Fackel" und kennzeichnet heute mächtige Blogger: Die Texte entstehen aus der direkten Auseinandersetzung mit dem publizistischen Gegenüber. Angriffe werden immer ad personam geführt, die Schwächen des Gegenübers ausführlich vorgeführt. Der fremde Text wird über das Zitat bloßgestellt, Zitat und Kommentar fügen sich zu einer neuen Textur."

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