>Darmstadt (pdh/pl) Mit einer dicken Überraschung begann die konstituierende Sitzung der beiden neu zu gründenden Kreisverbände der Piratenpartei in der Bessunger Knabenschule in Darmstadt.
Eine großzügige Spende war im Umschlag überreicht worden. Der Betrag wurde auf die beiden Verbände aufgeteilt und soll für deren zukünftige Arbeit verwendet werden.
Von daher entspannt und gut gelaunt gründeten am vergangenen Donnerstag im Darmstädter Kulturzentrum rund 50 Piraten und Gäste, von den Piraten “Freibeuter” genannt, ihre eigenen Kreisverbände für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Für die Piratenpartei der Stadt Darmstadt wurde der 25jährige Physikstudent Tim Guck zum Vorsitzenden gewählt, als Stellvertreterin Claudia Stricker, 24jährige Biologiestudentin.
Der neue Kreisverband Landkreis Darmstadt-Dieburg wählte den 34jährigen Diplom-Informatiker Christof Leng zum Vorsitzenden, zum Stellvertreter den 30jährigen Urs Kraft, ebenfalls Diplom-Informatiker.
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich nach eigenem Bekunden mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.
Mit Gründung der Kreisverbände möchte die junge Partei das enorme Mitgliederwachstum der letzten Monate auffangen und den engagierten Bundestagswahlkampf unterstützen.
Am kommenden Samstag vor der Wahl sind die Piraten wieder mit Infoständen in der Darmstädter Fußgängerzone vertreten, jeweils von 10:00 bis 16:00 am Ludwigsplatz.< [Bild und Text: -pdh- und Peter Löwenstein / Links und Hervorhebungen von uns]
Das Verhalten der Berliner Prügelpolizisten ist ohne Frage skandalös. Die uniformierten Schläger gehören bestraft und aus dem Polizeidienst entlassen.
Geeignet sind sie bestenfalls als bullige Türsteher im Halbwelt-Milieu aber nicht als Beamte.
Skandalöser ist jedoch die offenkundig erlogene Presseerklärung des Berliner Polizeipräsidenten zu diesen Vorfällen.
In Kenntnis des Videomaterials wurde eine bewusst wahrheitswidrige Version des Geschehens an die Presse weitergegeben.
Dass staatliche Stellen lügen, ist keineswegs ungewöhnlich - oft genug ist es sogar die Regel.
Ungewöhnlich ist allein die Dreistigkeit, mit der hier eine evidente und ausreichend belegte Straftat von Polizisten “verdunkelt” werden soll.
Genau das wirft der bekannte Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg dem Berliner Polizeipräsidenten vor.
Eisenberg vertritt den von Polizisten zusammengeschlagenen 37-jährigen Mann.
Wir zitieren nachfolgend die Presseerklärung des Anwalts:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich vertrete das auf der Videoeinspielung des Chaos-Computer-Club abgebildete Opfer der Straftat von Polizeibeamten im Anschluß an die Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung, den sogenannten “37-jährigen Fahrradfahrer”.
Der Polizeipräsident behauptet in seiner Presseerklärung
“http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/138631/index.html:”
>Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.<
Diese Darstellung ist falsch, sie dient ersichtlich der Verdunklung des wahren Sachverhaltes.
Die Überprüfung des Lautsprecherwagens fand ca. 30 Minuten vor dem Ereignis statt.
Mein Mandant ist Augenzeuge eines aus seiner Sicht unverhältnismäßigen polizeilichen Gewalteinsatzes gegenüber einer Frau geworden und hat daran beteiligte Polizeibeamten nach der Dienstnummer gefragt.
Diese weigerten sich, die Dienstnummer herauszugeben und verlangten, dass die Straße in der Nähe der Lautsprecherwagen des Chaos-Computer Clubs und eines weiteren Lautsprecherwagens geräumt wurde.Der Mandant hat sich daraufhin mit seinem Fahrrad auf den Bürgersteig begeben, wie von der Polizei geheißen.
Er wurde daraufhin - der Mandant ist eher von kleiner Statur und schmächtig - von hinten ergriffen von einem Polizeibeamten, auf das Straßenland zurückgerissen, etwa 3 m über das Straßenland gezogen und geschubst, sodann in Schwitzkasten genommen, von einem zweiten Polizeibeamten ins Gesicht geschlagen, zu Boden gestoßen, dort mit dem beschuhten Fuß getreten und dann blutend in den Schwitzkasten genommen und mit dem Kopf 2 x gegen einen Lautsprecherwagen von Demonstrationsteilnehmer geschlagen, und sodann in ein Gefangenentransportfahrzeug verbracht, und dort weiter mißhandelt.
Zu keinem Zeitpunkt hat sich der Mandant polizeilichen Weisungen oder gar einem Platzverweis widersetzt.Ihm ist weggenommen worden eine handschriftliche Aufzeichnung, die er sich gemacht hatte, um den Beamten zu identifzieren, der der eingangs erwähnten Frau unverhältnismäßige Gewalt angetan hat.
Keine Rede kann nach meinen Feststellungen, die auf der Durchsicht von mehreren Videos und der Schilderung meines Mandanten sowie mir schriftlich überlieferten Zeugenaussagen beruhen, davon sein, daß ein Dritter versucht hat, meinen Mandanten zu befreien.
Der Dritte war lediglich, wie es im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen von Polizeibeamten immer wieder geschieht, zur falschen Zeit am falschen Platz und hat kritisch gefragt nach der Behandlung meines Mandanten. Er ist dafür niedergestreckt worden.All dies ist durch 4 Videosequenzen und Standbilder sowie die Zeugenaussagen der die Video- und Fotoaufnahmen tätigen Personen belegbar und belegt.
Wir stellen derzeit die vorhandenen Beweismittel zusammen und werden sie dem Herrn Generalstaatsanwalt überreichen, um weitere Verdunklungsaktivitäten vorzubeugen.< [Hervorhebungen von uns]
Was in Teheran möglich ist, das geht auch in Berlin:
Protestierende Bürger filmen Übergriffe bewaffneter Staatsorgane und verbreiten das anschließend über Videoplattformen im Internet.
Felix von Leitner (”Fefe”) schreibt in seinem Blog:
>Die Tagesschau hat ja schon berichtet, dass es am Rande der Demo zu Rangeleien kam. Nun, wir haben da zufällig ein Video gemacht. Man sieht sehr schön, dass die Polizei spontan einen unauffälligen Passanten zu verprügeln anfängt, und sich dann auch ein paar anderen harmlosen Passanten vergreift. LEIDER haben die Polizisten IMMER NOCH NICHT eine Identifikationsnummer für solche Fälle, das ist die schlechte Nachricht. Die gute ist, dass wir Nerds inzwischen HD-Camcorder haben und man aus dem 720p-Video (Achtung: knapp 250 MB) ein paar schöne Frames extrahieren kann, die für eine Identifizierung der Prügel-Cops ausreichen sollten. Ich finde es eine Schande, dass die Polizei nicht mal ein paar Stunden während so einer Demo ihr Testosteron unter Kontrolle halten kann.
Auslöser war übrigens, dass der Radfahrer eine Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil er gesehen hatte, wie ein Freund von ihm unsanft einkassiert wurde.<

Ohne dieses Beweismaterial wäre der verprügelte Radfahrer mit einiger Wahrscheinlichkeit von den uniformierten Schlägern wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt und später mit einer Geldstrafe belegt worden. Auf einem Bild lassen sich die uniformierten Delinquenten besonders gut erkennen. Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Richter hat inzwischen Strafanzeige gegen die beteiligten Polizisten gestellt - wegen Körperverletzung im Amt und Beihilfe.
Dies zeigt einmal mehr, welches Potential das Internet für die Demokratisierung von Gesellschaften besitzt - und dies weltweit.
Nachfolgend Auszüge aus einem Bericht der taz über die Berliner Demo “Freiheit statt Angst“:
>Zehntausende Menschen haben am Sonnabend in Berlin gegen staatliche und privatwirtschaftliche Überwachungsmaßnahmen protestiert. […]
Auf der Abschlusskundgebung am Potsdamer Platz sprach unter anderem Franziska Heine, die im Frühjahr dieses Jahres eine Onlinepetition gegen ein Gesetz zur Sperrung von Internetseiten initiierte. Sie sagte: “Eine Politik die uns, die Bürger dieses Landes, in erster Linie als potenzielle Terroristen, Kinderschänder oder Amokläufer sieht, zerstört die Grundlagen unserer Demokratie“.Die Dienstleistungsgesellschaft ver.di hatte ihren Chef Frank Bsirske nach Berlin geschickt. Er sagte, in Staat und Wirtschaft sei der “Kontrollwahn” ausgebrochen. In vielen Vorstandsetagen fehle jegliches Unrechtsbewusstsein. Bsirske nannte namentlich die Unternehmen Lidl, Schlecker, Deutsche Telekom und Deutsche Bahn als schlechte Beispiele. Nachhilfe in Sachen Datenschutz brauche aber offensichtlich auch der Staat, der eigentlich die Standards vorgeben müsste, sagte der ver.di-Vorsitzende Bsirske weiter.
Auch der Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, griff das Gesetz über die Internetsperren an. Dieses helfe nicht gegen Kinderpronografie. Statt dessen müssten Ordnungsbehörden und Strafverfolger professionell gegen Wirtschaftskriminelle, Kinderpornografen und Gewalttätige, die das Netz für ihre asozialen Ziele missbrauchen, eingesetzt werden, sagte Weichert.<
Mittlerweile gibt es eine Pressemitteilung der Berliner Polizei, die durch das Video offensichtlich Lügen gestraft wird:

> Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen.
Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis.
Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest.
Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten.
Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.
Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.<
So liest sich, wenn amtlich gelogen wird.
Mit dem 37-Jährigen “Störer” ist anscheinend der Radfahrer gemeint. Der aber hatte sich erkennbar von den Polizisten entfernt.
Statt ihn vom Platz zu verweisen, zerrte ihn ein Uniformierter zurück, um ihn dann “kollegial” zusammenzuschlagen - und zwar krankenhausreif.
Mit dem “Unbekannten” ist wohl jener Mann mit den langen Koteletten gemeint, dem “die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt” eine blutige Nase schlugen.
Ohne das filmische Beweismaterial würde “der Unbekannte“, der “sich anschließend vom Tatort” entfernte, möglicherweise wegen versuchter Befreiung eines Gefangenen angezeigt.
Sofern er überhaupt in das Geschehen eingreifen wollte, dann wohl nur, um sich einer von Polizisten verübten Straftat in den Weg zu stellen.
Man darf gespannt sein, was aus dem “Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt” wird.
Dass dieses nun “mit Vorrang” (und überhaupt) geführt wird, ist nur dem Video zu danken.
Zahlreiche weitere Infos gibt es auf diesen Seiten:
UPDATE:
Inzwischen gibt es ein Video, dem die offizielle Pressemitteilung unterlegt ist.
Der Nachrichtensender N24 griff das Thema auf, zeigt das YouTube-Video und befragt dazu Frank Millert, den Sprecher der Berliner Polizei.
Michael Frank kommentiert in der Frankfurter Rundschau das “Polizeiliche Faustrecht” so:
>Der Staat muss von seinem Gewaltmonopol immer so Gebrauch machen, dass der recht- und verhältnismäßige Einsatz nicht in Frage steht. Andernfalls verschwimmen die Grenzen zu denen, die buchstäblich auf eigene Faust handeln.
Die Folge ist nicht nur eine Delegitimierung des Staates und seiner Vertreter, sondern auch jene - von der Polizeigewerkschaft beklagte - Haltung, die Angriffe auf Polizisten als Teil eines insgesamt unappetitlichen Schlagabtauschs sieht: Die einen werfen Steine, die anderen schwingen den Gummiknüppel. Das gilt gerade in Berlin, wo die Polizei ohnehin im zweifelhaften Ruf ausgesuchter Härte steht.
Die Erklärungen zu den Schlägen vom Samstag wirken nicht so, als hätte die Behörde die Brisanz verstanden. Wenn Demonstranten sich vor der Polizei fürchten müssen, ist etwas faul im Staate.<
Ein (relativ) neues Gesetz in Frankreich kann dort (theoretisch) ein Video über Polizeigewalt unter Strafe stellen.
Soweit sollte es hier (und dort) nicht kommen.
Der Pressedienst -pdh- berichtet von einer Beförderung in letzter Minute. Großzügig war der scheidende Odenwälder Landrat Horst Schnur und glücklich, so scheint es, Peter Krämer:
>Erbach/Odenwaldkreis (pdh) Sein Wort muss man halten, sagte sich der scheidende Landrat des Odenwaldkreises, Horst Schnur. Und so erledigte er innerhalb der letzten Viertelstunde seiner Amtszeit das, war er zugesagt, aber wegen Bedenkens des Personalrates nicht durchgeführt hatte, er beförderte den Leiter des Geschäftsbereiches Nahverkehr der Odenwald Regionalgesellschaft (OREG) zum Direktor. Der Betriebsfrieden war dem Personalrat des Odenwaldkreises zunächst wichtiger gewesen, zumal aufgrund der desolaten Finanzlage des Odenwaldkreises von Zusagen mit finanzieller Auswirkung weitgehend abgesehen werden musste. Und so hatte er der Beförderung nicht zugestimmt. Allerdings muss der Kreisausschuss, so sehen es die Regularien vor, dem fast geheimen Ansinnen sein Plazet gegeben haben.
Die Ausnahme sorgt nun für Unruhe im Landratsamt und bei den Beschäftigten der verschiedenen Ämter, aber beamtenrechtlich ist die Beförderung auf A15-Niveau vollzogen, wie das Landratsamt am Freitag auf Anfrage von –pdh- definitiv bestätigte.<
Gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl flattert in die Odenwälder Haushalte ein buntes, siebenseitiges Magazin, welches den SPD-Kandidaten Detlev Blitz, durch seine Korpulenz ohnehin kaum zu übersehen, auf gleich drei Seiten groß ins Bild rückt.
Der seit Jahrzehnten erprobteste Wahlkämpfer für die Odenwälder SPD, Ex-Landrat Horst Schnur, dominiert das Titelblatt und wird dort zum “Buddha des Odenwalds” (v) erklärt.
Bemerkenswert ist, dass das Magazin auch mit den Steuergeldern von Nichtwählern und den Wählern von CDU, Grünen, FDP, LINKEN und sonstigen finanziert wird.
Ein Bild zeigt den Bundestagskandidaten bei der (symbolischen) Entgegennahme eines Schecks.
Blitz, der ansonsten mit seinem (Integra-) Wahl-Blitz-Bus von sich reden machte, scheint hierin Übung zu haben.
Wolfgang Hörnlein, im Odenwaldkreis nahezu der einzige, freie Journalist, der sich der üblichen und allfälligen Lobhudelei des Provinz-Establishments verweigert und sich bislang von keiner Seite vereinnahmen ließ, informiert und kommentiert, wie hier “mit öffentlichen Mitteln … ungeniert Parteiwerbung betrieben” wird:
>(pdh) Welch ein Zufall. In der letzten Beilage „Odenwald regional“ vor der Bundestagswahl in dem an alle Haushalte im Odenwaldkreis verteilten kostenlosen Wochenblatts „Journal“ kommt fast nur noch die SPD vor, auf sieben Seiten wird wie seit drei Jahren genüsslich auf die Errungenschaften der Sozialdemokraten und der von ihnen geführten Betriebe und Eigenbetriebe im Odenwaldkreis hingewiesen.
Nunmehr wurde die Ernte eingefahren für eine einmalige Kraftanstrengung, die die Genossen viel Energie und Durchhaltevermögen gekostet hat und die auch mit reichlich Ärger verbunden war.
Das war geschehen: Einige Wochen vor der Kommunalwahl im Jahr 2006 erschien plötzlich als Beilage einer kostenlos im Kreis verteilten Wochenzeitung das zunächst harmlos erscheinende „Odenwald regional“.
Beim genauen Hinsehen jedoch entpuppte sich die Beilage als ziemlich dreiste Werbung für sozialdemokratisch geführte Eigenbetriebe des Odenwaldkreises und relativ ungenierte Reklame für die den Kreis regierende SPD vor der Kommunalwahl.
Die konkurrierenden Parteien waren entsetzt über eine so plumpe Selbstbedienung. Der Regierungspräsident für Darmstadt und Südhessen musste sich mit der Angelegenheit beschäftigen und der Herausgeber OREG sich unbequeme Fragen gefallen lassen.
Salomonisch äußerte sich das Regierungspräsidium und erklärte, es falle zwar auf, dass das Magazin ausgerechnet „in unmittelbarer Nähe zum Wahltermin“ ins Leben gerufen worden sei, die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung sei jedoch „noch“ nicht überschritten.
Was denn das Magazin den Steuerzahler koste, wurde monatelang trotz drängender Fragen aller konkurrierender Parteien vom damaligen Landrat nicht offengelegt, der Betrag konnte aber mittlerweile auf eine knapp sechsstellige Summe im Jahr eingeordnet werden.
Die Kosten teilen sich etwa sechs Eigenbetriebe des Odenwaldkreises unter der Federführung der Odenwald-Regionalgesellschaft (OREG), das in der Regel seither zweimal monatlich erscheinende Magazin sollte sich damals nach Einschätzung des Regierungspräsidiums gerade „noch“ im Rahmen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit bewegen.
Zur Tatsache, dass es sich bei den Mitteln dieser Betriebe stets um öffentlich Mittel, also Steuergelder, handelte, äußerte sich der Regierungspräsident zu jener Zeit nicht. Seither haben die Oppositionsparteien im Odenwälder Kreistag zwar regelmäßig ihr Missfallen über das Magazin geäußert, aber mangels politischer Durchsetzungsfähigkeit blieb es auch dabei. Aus dem Landratsamt war verlautbart worden, die Errungenschaften des Odenwaldkreises seien in der örtlichen Presse nicht ausreichend gewürdigt worden, was man jetzt in eigene Hände genommen hätte.Die Diskussion um fragwürdige Wahlwerbung dürfte erneut heiß entbrennen, denn mit dem am 10. September 2009 verteilten Wochenblatt und einer siebenseitigen Beilage „Odenwald regional“ werden sich die im Odenwälder Kreistag vertretenen Parteien möglicherweise nicht abfinden. Dreimal erscheint der SPD-Bundestagskandidat Detlev Blitz mit Bild und Bericht, beinahe den ganzen Rest füllt der gerade in den Ruhestand verabschiedete sozialdemokratischer Landrat, der nach 64 Jahren SPD-Herrschaft im Kreis am 1. September den Stab an den neuen Landrat von den Freien Wählern abgeben musste. Augenscheinlich gibt es im Odenwaldkreis nur Genossen. Als Alibi dürfen noch Sparkasse und Seniorenresidenz im Blatt stehen. Öffentlichkeitsarbeit also vom allerbesten, zufällig erneut ausschließlich zugunsten der Sozialdemokraten, bezahlt von den Bürgern des Kreises. Und alles dies zwei Wochen vor der Bundestagswahl.
Eine Reihe Beobachter werten die neueste Ausgabe des semipolitischen Reklameheftes als Bewährungsprobe für den neuen Landrat Dietrich Kübler und werden aufmerksam verfolgen, ob er sich das ungenierte parteipolitische Treiben seiner Koalitionspartner auf Dauer gefallen lassen wird.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Eigentlich hätte man aus der Presse (und vom Ex-Landrat selbst) gerne erfahren, ob er von der Staatsanwaltschaft Darmstadt nun einen Strafbefehl wegen Vorteilsannahme erhalten hat - und wenn ja, in welcher Höhe.
Bekanntlich lief (läuft?) schon seit 3 Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen alle Mitglieder des Beirats der HEAG Südhessischen Energie AG (HSE).
Am 4. März erfuhr man aus dem Echo, dass die Mitglieder des Beirats “strafwürdig” agierten.
Die Odenwälder Grünen schrieben schon am 11. Oktober 2006 unter der Überschrift “Der Staatsanwalt, hohe Strompreise und der HSE-Beirat“:
>Die Informationsreisen des Beirates und die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder sind Gegendstand der Ermittlungen.
Der Landrat des Odenwaldkreises und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises sind Mitglieder des Beirates, so die Grünen. Die Kreistagsfraktion und die Stadtverordnetenfraktionen von Erbach und Michelstadt von Bündnis 90/Die Grünen halten eine strikte Trennung von Wirtschaft und Politik für absolut notwendig, damit keine gewollten oder ungewollten Verquickungen auftreten oder Verdächtigungen in den Raum gestellt werden können.
Ebenso seien die hohen Strompreise der Bevölkerung schwer zu vermitteln, wenn gleichzeitig der Eindruck entstehen könne, dass Politik und Wirtschaft sich die Bälle gegenseitig zuwerfen.
Im aktuellen Fall sei es doch bedenklich, so die Grünen, dass langfristige Lieferverträge im Odenwaldkreis mit dem Stromanbieter abgeschlossen wurden. […]
Um die entstandenen Vorwürfe gegenüber der Politik auszuräumen, wäre es angebracht, so die Grünen, wenn die Odenwälder Beiratsmitglieder die berechtigten Fragen der Öffentlichkeit umgehend beantworten würden.
Anstatt HSE-Spenden an die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises, wären günstigere Stromtarife für alle Kunden die bessere Variante, so die Grünen, denn damit kämen alle Bürgerinnen und Bürger in den Genuss von Vergünstigungen.< [Hervorhebungen von uns]
Jene Fragen, die die Höchster Gruppierung WfH (”Wende für Höchst”) in dieser Sache vor gut einem Monat an den dortigen Bürgermeister Reiner Guth richtete, stellen sich in analoger Form auch für Ex-Landrat Horst Schnur:
>Gegen Zahlung von Geldbeträgen sollte das Verfahren eingestellt werden, lautete der dabei ausgehandelte Verfahrensausgang. Nun pocht die Fraktion der Höchster Gemeindevertretung auf Beantwortung ihrer bereits im April 2007 gestellten Fragen in dieser Angelegenheit.
Vor zwei Jahren hatte laut WfH der Bürgermeister auf das laufende Ermittlungsverfahren verwiesen und entsprechende Auskunft für dessen Ende in Aussicht gestellt. Die Fraktion möchte jetzt außerdem wissen, ob Guth wie andere Bürgermeister Post von der Staatsanwaltschaft mit entsprechender Zahlungsaufforderung erhalten hat, ob er einer solchen Aufforderung nachgekommen ist und so das Verfahren gegen sich beendet hat. Wenn ja, möchte der Fragesteller wissen, aus welcher Kasse dieser Betrag und der Kostenanteil für den Anwalt beglichen wurden, also von der Gemeinde Höchst oder vom Bürgermeister Guth privat.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Weder wurde Schnur bislang mit einer ähnlichen Frage behelligt, noch kennt man von ihm eine diesbezügliche Auskunft.
Statt dessen ließ Horst Schnur vor 6 Wochen im Odenwälder Echo etwas anderes verlauten, was einmal mehr rechtfertigt, in ihm den “heiligen Horst” bzw. den “Buddha des Odenwaldes” zu sehen:
„Ich habe immer nur geschenkt und nichts genommen“
Das sagt er und uns im letzten Satz des Echo-Artikels, wobei wiederum die letzten 3 Worte eine gewisse Distanz des Echo-
Autors erkennen lassen: “… lässt er verlauten“.
Logisch, diese Kunde soll den Leser laut und nicht leise erreichen.
Unklar bleibt freilich, ob Schnur tatsächlich kein Gehalt genommen hat und heute keine Pension, ob also seine Arbeit und seine Zeit “immer nur geschenkt” war.
Gefragt wurde der Ex-Landrat, ob denn auch er seinen Dienstwagen (einen “geleasten 5er BMW“) schon einmal für private Reisen genutzt habe - so wie seine Parteifreundin Ulla Schmidt.
Wenn Schnur hier die Antwort schwer gefallen wäre, kann man darauf wetten, dass er vom Echo dazu nie gefragt worden wäre.
Wahr muss sie dennoch nicht sein.
Sieht man, wie sein örtlicher Parteifreund Detlev Blitz einen Bus der gemeinnützigen Integra GmbH als Blitz-Bus für seinen Bundestagswahlkampf nutzt, fragt man sich nämlich schon, welche Usancen bei der 60 Jahre im Odenwaldkreis dauerregierenden Odenwälder SPD eingerissen sind.
Ein uns bekannter Vorgang aus dem Jahr 2002 wirft jedenfalls auch im Hinblick auf Schnur Fragen auf.
Am 9. April 2002, abends gegen 18:30 Uhr, erhielt Horst Kowarsch, Fraktionsgeschäftsführer der Odenwälder Grünen, einen erstaunlichen Anruf, den er auch später kaum je vergessen haben dürfte.
Es war der Landrat, der ihn da außerhalb der üblichen Dienstzeiten anrief. Es folgte ein Gespräch von Horst zu Horst, etwa 30 Minuten soll es gedauert haben, also bis etwa 19:00 Uhr, was eine noch unüblichere Dienstzeit ist.
In einer später folgenden polizeilichen Zeugenvernehmung sagte der grüne Fraktionsgeschäftsführer:
“Herr Schnur erklärte mir, er sei z.Z. mit seinem PKW nach Reichelsheim unterwegs und führe das Telefonat vom PKW aus.”
Das lässt zwei Interpretationen zu:
Der damals gerade 60 Jahre alt gewordene Landrat saß tatsächlich in “seinem PKW” und telefonierte 30 Minuten lang während der kurvenreichen Fahrt. Ein aus polizeilicher Sicht riskantes und nicht sonderlich vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr.
oder
Schnur meinte mit “seinem PKW” nicht etwa sein Cabrio, sondern seinen Dienstwagen. Dort saß dann aller Wahrscheinlichkeit nach sein Chauffeur am Steuer - was dem Landrat ermöglichte, ein konzentriertes Telefonfgespräch in einer höchst brisanten Angelegenheit zu führen.
Ob jener Termin in Reichelsheim am Abend des 9. April 2002 (um 20 Uhr?) tatsächlich ein dienstlicher Termin war, oder nicht doch ein parteilicher oder privater Termin war, das weiß heute wohl nur noch der Ex-Landrat.
Das Telefonat brachte Horst Schnur ansonsten ein Strafverfahren ein. Nachdem er sich von den durch Kowarsch bezeugten Aussagen nicht distanzierte, stellte der in dem Telefonat mit unwahren Aussagen verleumdete Mann Strafanzeige gegen Schnur.
Deutlich war auch geworden, dass das von einem Odenwälder Pfarrer als “Rufmord” qualifizierte Agieren der Behörde von dessen oberstem Chef mitgetragen und mitbetrieben wurde.
Die in dem Telefonat thematisierte Anfrage wurde von Schnur nie beantwortet (weil “alles Schriftliche” in dieser Sache gegen ihn, Schnur, verwendbar sei.) Ein Verstoß gegen geltendes Recht, das Regierende zur Antwort auf parlamentarische Anfragen verpflichtet.
Das gegen Schnur geführte Ermittlungsverfahren wurde später (erwartungsgemäß) eingestellt, verantwortlich hierfür war sein Parteifreund Thomas Seifert, der in der Sache als leitender Oberstaatsanwalt zuständig war.
Das gut dokumentierte Vorgehen zeigt noch heute minutiös, wie innerhalb der Justiz mit Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt zugunsten privilegierter Personen agiert wird.
Anschauungsuntericht erhält man dazu aktuell auch im Fall der hessischen Verfassungsrichterin Karin Wolski (CDU). Es sind parteiübergreifende “Gepflogenheiten”, mit welchen “Staatsdiener” den elementaren Gleichheitsgrundsatz der Verfassung immer wieder aufs Neue brechen und verhöhnen.
Ein Backlink machte uns aufmerksam: Unser am letzten Sonntag auf odenwald-geschichten.de publizierter Artikel über den “Heiligen Horst” wurde (teilweise) vertont.
Zu finden ist das Opus auf YouTube. Genau genommen handelt es sich um ein kurzes Video, in dem ein Avatar den Text vorspricht.
Die dahinter stehende Technik stammt von der Xtranormal Technology Incorporation, die auf ihrer Website wirbt: “Make 3D Movies for FREE!“
Das Resultat lässt sich buchstäblich sehen - und hören.
Zwar klingt die Stimme noch immer blechern. Es ist unverkennbar, dass hier kein realer Mensch spricht. Software hat den Text zu Akustik erweckt.
Dennoch ist nicht zu leugnen, dass die (gratis nutzbare) Technik beachtliche Fortschritte machte. Auch deutsche Umlaute werden korrekt ausgesprochen, die Sprechpausen passen, bei Fragesätzen wird die Stimme zum Satzende hin erhöht.
Man darf gespannt sein, welchen Stand die Technik 10 Jahre später haben wird.
Für Blogger ist diese Option natürlich besonders interessant. Die Wikipedia nennt in ihrem Artikel zur Sprachsynthese einige Einsatzszenarien:
>Die Nutzung von Sprachsynthese-Software muss kein Selbstzweck sein. Mitmenschen mit Sehbehinderungen – z. B. Grauem Star oder Altersbedingter Makuladegeneration – nutzen TTS-Softwarelösungen, um sich Texte direkt am Bildschirm vorlesen zu lassen. Blinde Menschen können einen Computer mittels einer Screenreader-Software bedienen und bekommen Bedienelemente und Textinhalte angesagt. Aber auch Dozenten nutzen die Sprachsynthese für die Aufzeichnung von Vorträgen. Ebenso nutzen Autoren TTS-Software um selbst geschriebene Texte auf Fehler und Verständlichkeit hin zu prüfen.
Besonders interessant ist der Einsatz von Softwarelösungen, die das Erzeugen von MP3-Dateien erlauben. Dann kann Sprachsynthese-Software auch für die Erzeugung einfacher Podcasts bzw. Audioblogs genutzt werden. Erfahrungsgemäß kann die Produktion von Podcasts bzw. Audioblogs sehr zeitintensiv sein.
Bei der Arbeit mit US-amerikanischen Softwarelösungen ist zu beachten, dass die vorhandenen Stimmen von unterschiedlicher Güte sind. Englische Stimmen haben eine höhere Qualität als deutsche. Eine 1:1 Kopie der Texte in eine TTS-Software kann nicht empfohlen werden, eine Nachbearbeitung der Texte ist in jedem Fall nötig. Dabei geht es nicht nur um das Ersetzen von Abkürzungen; auch das Einfügen von Satzzeichen – auch wenn diese grammatikalisch nicht korrekt sind – kann helfen, um auf das Satztempo Einfluss zu nehmen. Deutsche „Übersetzungen“ mit Anglizismen stellen für die Sprachsynthese i. d. R. ein unüberwindbares Problem dar.<
Der Landrat des Odenwaldkreises, Horst Schnur, war ein großer Mann. Nein, er ist es noch, er hat seine 18 Amtsjahre schließlich überlebt. Auch der Odenwaldkreis hat ihn überlebt.
Zeit, dass wir dem nun ins Pensionalter Dahingeschiedenen einige mehr oder weniger persönliche Worte zum Abschied zurufen.
Schließlich endete seine Zeit als Landrat so, wie sie begann und wie sie verlief: pompös und peinlich.
Seine eigene Presseabteilung verklärte ihn zu guter Letzt zum “Buddha des Odenwaldes“.
Verbreitet wird dieser Schmonzes auch via “odenwald regional” bzw. Odenwälder Journal.
Stichwortgeber sei der Fernsehdirektor des Hessischen Rundfunks gewesen. Manfred Krupp wird in der Pressemitteilung des Landratsamtes zo zitiert:
>… während Krupp gegenüber der Persönlichkeit Schnur fast Faszination verriet: „Er hat Ohren, die wandern “. Mitunter könne man glauben, der Odenwälder Noch-Landrat sei unbefangen genug, eine gewisse Gleichgültigkeit in Richtung Wiesbaden zu hegen: „Ihm ist’s egal, wer unter ihm Ministerpräsident oder Minister ist“. Und als ob das nicht genug sei, meinte Krupp, Schnurs Begabung, Gegensätze zu überwinden, mache ihn zum ,Buddha’ des Odenwalds“.< [Hervorhebungen von uns]
Man kann sich denken, welche Chancen ein kritischer Bericht über Schnur im HR gehabt hätte. Und nicht nur dort. Der Mann war auch dann noch exzellent vernetzt, wenn Koch (natürlich) nicht unter ihm Ministerpräsident war. Insofen “verrät” Krupp neben (angeblicher) “Faszination” so einiges.
Jedenfalls sprach er aus, was Schnur in sich von sich denkt.
Nun fehlt noch ein Erinnerungsband, in dem prähum oder posthum und im “Spiegelbild vieler Weggefährten” des Odenwälder Buddhas gedacht wird.
Ist nicht der eine oder andere durch Schnurs aufgelegte Hand wieder gesund geworden? Wer wurde von ihm erleuchtet?
Wird sich der Schnurismus als Odenwälder Spielart des Buddhismus behaupten und fortentwickeln? Andererseit ist Schnur Kirchenmitglied. Da fügt es sich vielleicht besser, ihn statt zum Buddha zum “heiligen Horst” zu erklären. Ihn als “Christus des Odenwaldes” zu sehen oder als dessen Gottvater wäre aber Häresie. Sein zukünftiges Grab sollte auf jeden Fall als Pilgerstätte konzipiert werden - einschließlich eines Deutschland durchziehenden schnurgeraden Horstwegs.
In seiner sprichwörtlichen Bescheidenheit bittet Schnur seine Lobredner: „Zuviel Weihrauch schwärzt den Heiligen“.
In seinem Sinne ist dann sicherlich, dass wir auf dieser Seite im weiteren weiteren Weihrauch vermeiden wollen. Der sich heilig Wähnende will schließlich hell erscheinen und nicht geschwärzt.
Fast ins Schwarze sollen seine politischen Gegner getroffen haben. Diese werden laut landrätlicher Pressemitteilung so zitiert:
>Torsten-Tankmar Hopp (CDU) schrieb Schnur „eine Solidaritätsleistung mit Leib und Seele“ zu, und auch Elisabeth Bühler-Kowarsch (Bündnis 90/Die Grünen), Helmut Müller (FDP), Helmut Seidel (Republikaner) und Stephan Krieger (Die Linke) attestierten dem scheidenden Landrat eine umfassende Erfolgsbilanz.<

Gut möglich, dass weder die Grünen, noch die Liberalen, noch die Republikaner, noch die LINKE von einem gleichlautenden “Attest” irgendetwas wissen.
Wichtiger ist allerdings, was Schnur denkt, was die “Opposition” von ihm denken solle.
Und vom “Buddha des Odenwaldes” (wohlgemerkt: nicht nur des Odenwaldkreises!) sollte eben auch der Anders- und Außerparteiliche denken, dass er eine “umfassende Erfolgsbilanz” vorzuweisen hat.
Womit ganz nebenbei und nachträglich die Oppositionstätigkeit faktisch annulliert wird.
Wozu noch opponieren, wenn der Regierende “umfassend” erfolgreich ist?
Auch wenn weder Bühler-Kowarsch, noch Müller, noch Seidel, noch Krieger entsprechend formulierten - soll man nun kleinlich sein, wenn Schnur es und sich gern groß will - und die Presseabteilung dazu lügen lässt.
Soll man Gegendarstellungen in diversen Zeitungen veröffentlichen, jetzt, wo der Schnur (Alb-) Traum ein Ende hat?
Wir selbst wollen wegen Schnur in Zukunft nicht mehr allzuviele Worte verlieren. Viel wurde ja schon gesagt. Etwa hier oder hier oder hier oder hier.
Einiges allerdings kam auch in den Odenwald-Geschichten zu kurz. Etwa die noch immer reichlich rätselhaften Vorgänge um Schnurs langjährigen Rechtsdirektor Georg Dürig .
Auch wir sind hier teilweise auf Vermutungen angewiesen, glauben aber, einen wesentlichen Teil der Vorgeschichte zu kennen.
Schließlich liegen uns die Kopien dutzender amtlicher Papiere vor, in denen immer wieder der Name von Dürig auftaucht.
Phantom in der Rechtsabteilung

Hier sieht man einen Vermerk aus einer sehr dicken Akte, datiert vom 2. Oktober 2003.
Wie man sieht, erscheint darin mehrfach Dürigs Name.
Der Rechtsdirektor weilte damals noch unter den Lebenden im Landratsamt.
Er lebt wohl auch heute noch, nur im Landratsamt wurde er seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen.
Sucht man bei Google nach “Dürig”, eingeschränkt auf die Website odenwaldkreis.de, zeigen noch heute 4 Treffer, dass Georg Dürig dort eine Rolle gespielt haben muss.
Er war (oder ist noch immer ?) “Hauptabteilungsleiter” und er war (oder ist noch immer?) unter der mail-Adresse g.duerig@odenwaldkreis.de kontaktierbar. Klickt man aber die 4 Treffer an, löst sich sein Name in Luft auf. Wo also ist Dürig?
Möglicherweise ist er die sprichwörtliche “Leiche im Keller” des Horst Schnur und könnte noch heute bezeugen, dass der nun ebenfalls aus dem Amt expatriierte bzw. pensionierte Schnur ein Buddha eben nicht war, und zwar ganz und gar nicht.
Sofern Dürig gefragt würde und sofern Dürig antworten dürfte - ohne erhebliche Nachteile zu erleiden.
Aber Dürig fragt wohl niemand, weder Manfred Krupp vom HR, noch Gerhard Grünewald vom Odenwälder Echo.
Vor fast 3 Jahren, im November 2006, berichtete das Echo über die schon damals mysteriöse Causa Dürig:
>Seit mehr als drei Monaten ist der Platz des Hauptabteilungsleiters im Rechtsamt der Kreisverwaltung vakant. Rechtsdirektor Georg Dürig (55) sei erkrankt, und es sei derzeit auch nicht absehbar, wann er seinen Dienst wieder antrete, heißt es auf Nachfrage bei den Vorzimmerdamen. Ein Sachverhalt, den Landrat Horst Schnur (SPD) als Vorgesetzter bestätigt.
Als Leiter des Rechtsamts zählt Georg Dürig zum Leitungszirkel des Landratsamts, was mit einem hohen Maß an Verantwortung und weit reichendem Einblick in verwaltungsinterne Vorgänge, aber auch mit öffentlichem Augenmerk verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund gewinnen bisher als Spekulation einzustufende Darstellungen an Gewicht, es habe Streit oder gar Drohungen zwischen Georg Dürig und einigen seiner Vorgesetzten gegeben.
Stutzig macht zudem die Tatsache, dass der für längere Zeit als arbeitsunfähig erklärte Mitarbeiter beim Training in einem Fitnessstudio gesehen wurde und nach Auskunft seiner Frau zurzeit „auf Arbeitsurlaub“ in Portugal weilt.
Von Drohungen sei ihm nichts bekannt, so Schnur auf Anfrage des ECHO.
Streit indes habe es öfter mal gegeben, dies aber im Rahmen dessen, was unter Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten als normal einzuordnen sei: „Auseinandersetzungen über Arbeitsqualität und -ziele, doch das gehört dazu in einem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern.“
Zwar hätten er (Schnur) und Dürig auch mal unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, wie ein Problem gelöst werden sollte, räumt der Landrat ein. Doch könne er nicht sagen, dass dies mit der Erkrankung zu tun habe, erklärt der Landrat .< [Hervorhebungen von uns]
“Buddha” Schnur ist eben ehrlich. Dass allerdings das bis heute andauernde (?) “Verschwinden” des Rechtdirektors “normal” ist, mag man nun doch nicht glauben.
Wird das handzahme Käseblatt “Odenwälder Echo” den neuen Landrat Dietrich Kübler nun fragen, wie er in der Causa Dürig weiter zu verfahren gedenkt? Wird der Mann wieder aus dem Keller geholt? Erhält er noch oder erneut volle Bezüge? Oder weilt er wieder in Portugal oder nur in einem Odenwälder Fitnessstudio?
Das oben eingeblendete Dokument, das ein Hin und Her zwischen Dürig und Schnur und der “Regionalen Kriminalinspektion” erkennen lässt, könnte das Geheimnis um den in der Versenkung verschwundenen Dürig aufklären helfen, zumindest partiell.

Es steht im Zusammenhang mit zwei (parallel geführten) Strafverfahren. Ein Verfahren richtete sich gegen Mitarbeiter von Landrat Schnur wegen Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung - zum Nachteil eines Odenwälder Bürgers.
Es hatte das Aktenzeichen 4 Js 35063/99 , eingeleiter wurde es schon 1999.
Es war so brisant, dass im Odenwälder Echo nie auch nur mit einem Wort davon die Rede sein durfte.
Das zweite Verfahren ging auf einen Strafantrag von Landrat Schnur zurück, der so auf die ihm schriftlich vorgetragene Beschwerde des sich finanziell dreist hintergangen sehenden Bürgers reagiert hatte.
Der sollte zukünftig den Mund halten, vor allem öffentlich.
Wäre die Beschwerde haltlos gewesen, hätte der Bürger tatsächlich falsch verdächtigt oder verleumdet, so wäre die Sache schnell vom Tisch gewesen. Auch für Schnurs Rechtsdirektor Dürig.
Ein Ermittlungsverfahren gegen die Verwaltungsangestellten wäre entweder gar nicht eingeleitet worden oder kurz darauf wieder eingestellt worden.
So aber währten beide Verfahren mehrere Jahre! Ganz einfach ist es eben doch nicht, aus Recht Unrecht zu machen und aus Unrecht Recht. Juristen bekommen so etwas zwar hin - in Diktaturen ohnehin.
Wenn sich ein in seinen Rechten Verletzter aber zu wehren versteht, kann es auch für routinierte Rechtsverdreher und Rechtsbeuger schwierig werden.
Auch der gegenwärtige deutsche “Rechtsstaat” räumt ein, dass es kriminelle “Amtsträger” gibt, “die absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen” verfolgen. Einem Kriminellen diesen (amtlichen) Kalibers droht der § 344 StGB eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren an. Der Paragraph kommt praktisch nicht zur Anwendung, weil die Justizkollegen im Umgang mit sich selbst etwas anderes noch viel besser beherrschen: Strafvereitelung im Amt. (Frank Fahsel, früher Richter am LG Stuttgart und heute “Nestbeschmutzer“, könnte hier sicher auch einiges erzählen.)
Beide Strafverfahren jedenfalls verliefen und endeten nicht so, wie sich der machtverwöhnte Schnur das gewünscht hatte.
Ein vierspaltiger Artikel im Odenwälder Echo vom 21. 2. 2004 zu diesem Fall hatte einen bezeichnenden Untertitel:
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“Anzeige von Landrat Horst Schnur stellt Michelstädter Amtsgericht vor eine knifflige Aufgabe “
Den Wünschen von Schnur in dieser Sache zu entsprechen, stellte nicht nur das Amtsgericht vor eine “knifflige Aufgabe “. Auch Dürig sah sich vor eine “knifflige Aufgabe ” gestellt und ebenso die Staatsanwaltschaft in Darmstadt. ![]()
Im Main-Echo, etwas weiter weg vom Machtzirkel des Odenwälder Landrats, erschien übrigens der gleiche Artikel desselben Gerichtsreporters - mit einigen bemerkenswerten Unterschieden, insbesondere bei Titel und Untertitel. Vor allem der einleitende Satz unterschied sich deutlich von der Erbacher Variante. Während dort der angebliche Großmut des Richters gegenüber dem angeklagten Bürger herausgestellt wurde, hieß es in der in Aschaffenburg erscheinenden Zeitung:
“Wer allerdings in diesem Verfahren Täter oder Opfer ist, kann nicht immer ganz klar unterschieden werden.”
Es war durchaus schon damals unterscheidbar, nur durfte es in der Presse nicht geschrieben werden.
Denn auch die jeweiligen Redaktionen sahen sich vor eine “knifflige Aufgabe” gestellt. Dazu gehörte, wie schon erwähnt, dass das wegen Verdachts der Unterschlagung gegen die Behördenmitarbeiter geführte Urspungsverfahren mit keinem Wort erwähnt werden durfte.
Auch dies musste gewissermaßen unterschlagen werden, journalistisch eigentlich ein Unding.
Dürig war auf jeden Fall “unter” Schnur Befehlsempfänger. Ob man sich auch am Michelstädter Amtsgericht so fühlte, kann nur vermutet werden. Beflissene Geister gibt es natürlich überall.
Fest steht jedenfalls, dass auf Seiten der Staatsanwaltschaft Schnurs Parteifreund Georg Werner Balß als Oberstaatsanwalt in der Abteilung 4 leitend verantwortlich war.
Aus der Sicht von Schnur waren am Ende alle an dieser “kniffligen Aufgabe” gescheitert - an seinem Rechtsdirektor konnte er seinen Ärger dann unmittelbar ablassen.
Ein “Verwaltungsvorgang” und zwei Ermittlungsverfahren

Hier sehen Sie ein Schreiben von Landrat Horst Schnur vom 20. Juni 2000. Es betrifft das schon genannte Verfahren mit dem Az 4 Js 35063/99.
Man legt ersichtlich bei der Aufklärung eines “ungeheuerlichen Vorwurfs” keine besondere Eile an den Tag.
Und was einfach zu machen wäre, eine 30-Minuten Vernehmung vor Ort durch einen Kollegen, wird vom Landrat nicht gewünscht. Warum nicht?
Für Beschuldigte in Strafverfahren können Vernehmungen problematisch sein. Aussagen werden schwarz auf weiß festgehalten. Zwei Beschuldigte könnten sich wechselseitig belasten, Widersprüche werden erkennbar.
Natürlich kann ein Beschuldigter die Aussage verweigern. Einen guten Eindruck macht das nicht, vor allem nicht für Staatsdiener.
Wollte also Horst Schnur mit seiner Intervention eine entscheidende Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes verhindern?
Die für das Verfahren zuständige Staatsanwältin widersetzt sich zunächst Schnurs Ansinnen und hielt eine Vernehmung der Beschuldigten weiterhin für erforderlich.
Sie wird bald darauf versetzt (nach oben).
Der neue Staatsanwalt nimmt es dann hin, dass die Hauptbeschuldigte niemals vernommen wird .

Hier sehen Sie eine interne Verfügung (Vfg.) des Staatsanwaltes in gleicher Sache (Az 4 Js 35063/99).
Mittlerweile ist noch mehr Zeit vergangen. Die Temperaturen sind winterlich, es ist Januar 2001 .
Der (neue) Staatsanwalt sieht zu diesem Zeitpunkt die Schuld von Schnurs Verwaltungsangestellten bestätigt .
Werden sie nun also wegen Unterschlagung angeklagt?
Unmöglich. Da müsste u.a. das Amtsgericht Michelstadt mitspielen.
Einer der drei Beschuldigten hatte bauernschlauf darauf hingewiesen, dass das Gericht (bzw. ein Rechtspfleger) ja involviert gewesen sei. Wird sich das Gericht selbst blamieren wollen?
Schließlich ist da der Vorgesetzte des Staatsanwaltes: Oberstaatsanwalt Georg Werner Balß , er leitet die zuständige Abteilung 4 . Balß ist aktives SPD-Mitglied, ein Parteifreund von Horst Schnur.
Zum Glück gibt es den § 153 der StPO. Man kann ja die Schuld des Täters als “gering” titulieren. Man kann außerdem behaupten, dass es sich um einen “einmaligen Fall” handelte. “Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor.” Klar, wen interessiert schon, ob sich Verwaltungsangestellte einer Unterschlagung schuldig machten?
Mit “Zustimmung des Gerichts” kann von der Verfolgung abgesehen werden.
In diesem Punkt stimmt Michelstadts Amtsrichter Helmut Schmied tatsächlich zu. Eine weitere Verfolgung der Kollegen aus dem örtlichen öffentlichen Dienst soll und wird es nicht geben.
Schmied genügt das aber nicht. Obwohl aus den Akten zweifelsfrei hervorgeht, dass die amtlichen Missetäter ausdrücklich und schriftlich von dem dann Geschädigten auf seine Eigentumsrechte hingewiesen wurden, behauptet Schmied wahrheitswidrig, bei den Verwaltungsangestellten sei ein “vorsätzliches Handeln” “derzeit nicht erkennbar”. Deswegen träfe sie überhaupt keine Schuld, nicht einmal eine geringe.
Schuldig sei vielmehr der hintergangene Bürger! Er müsse angeklagt werden. “Er bezichtigt Mitarbeiter des öffentichen Dienstes ihre Dienstpflichten in schwerer Art und Weise verletzt zu haben.“
Das tut auch der Staatsanwalt mit seiner Verfügung vom 10. 1. 2001, der nach mehr als 15 Monate währenden Ermittlungen einen “einmaligen Fall” von Unterschlagung erfüllt sieht. Den Staatsanwalt wollte Schmied allerdings nicht anklagen.
Dem hintergangenen Bürger drohten allerdings nicht nur juristische Schikanen. Wer Missstände in Behörden öffentlich macht und so das Ansehen von Verantwortlichen gefährdet, muss damit rechnen, dass auch qua Rufmord seine Glaubwürdigkeit zerstört werden soll.
Erst vor wenigen Wochen ging durch die Presse, dass in Hessen unbequem gewordene Steuerfahnder mit Gefälligkeitsgutachten als angeblich paranoide Querulanten aus dem Dienst entfernt wurden.
Auf ähnliche Weise versuchte man auch im Odenwälder Landratsamt den “ungeheuerlichen Vorwurf” zu “entkräften”. Man macht den, der ihn ausspricht, zur Unperson.
Das Ganze ging freilich nach hinten los. Ein im Odenwald nicht ganz unbekannter Pfarrer beschuldigte Schnurs Mitarbeiter:

“Mich hat betroffen gemacht, dass Sie mit den Formulierungen in Ihrem Schreiben die Würde eines Menschen zerstören und Rufmord betreiben.”
Die Odenwälder Grünen richteten daraufhin eine Anfrage an den Landrat. Die Anfrage wurde nie beantwortet, das Odenwälder Echo schwieg sie tot.
“Buddha” Schnur reagierte auf andere Weise. Er rief umgehend den Fraktionsgeschäftsführer der Grünen privat an, drohte und trieb den “Rufmord” auf die Spitze - mit Aussagen, die komplett erlogen waren .
Ein derartiges Vorgehensmuster wird üblicherweise mit 3 Worten beschrieben .
Der nicht nur finanziell Hintergangene, sondern nunmehr auch auf oberster Ebene Verleumdete verlangte von Schnur eine Stellungnahme. Nachdem sie ausblieb, stellte er Strafanzeige.
Zuständig war bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt die von Oberstaatsanwalt Thomas Seifert geleitete Abteilung 10 . Auch Seifert ist, wie der schon erwähnte Oberstaatsanwalt Georg Werner Balß, kommunalpolitisch für die SPD tätig - in Bad König.

Für die entscheidenden Strafverfahren in dieser Sache waren bei der Staatsanwaltschaft folglich zwei Parteifreunde von Landrat Horst Schnur zuständig.
So dürfte klar sein, wie diese Verfahren verliefen. Ausnahmslos alle Verfahren, die gegen Schnur oder seine Mitarbeiter geführt wurden, wurden niedergeschlagen.
Angeklagt und vor Gericht gestellt wurde 2004 dann gemäß des 1999 von Schnur gestellten Strafantrages der finanziell hintergangene und später verleumdete Odenwälder Bürger.
Der Prozess, der sich ausschließlich auf die 1999 vorgebrachte (nicht öffentlich gemachte) Beschwerde des Bürgers bezog, fand also 5 Jahre später statt.
Die aus Sicht eines bekannten Germanisten auch sprachlich lachhafte, aus wenigen Sätzen bestehende “Anklageschrift” warf dem Bürger vor, ohne Begründung und ohne Beleg, er habe wider besseres Wissen falsch verdächtigt und verleumdet.
Damit stand nun ein bis dahin völlig unbescholtener Mann vor Gericht, den ein interner staatsanwaltlicher Vermerk als Opfer einer Unterschlagung auswies.
Am Ende allerdings, nach vier Prozesstagen, musste der Mann freigesprochen werden. Richter Helmut Schmied, dessen Rolle in diesen Verfahren besonders beschämend und empörend war, soll den Freispruch mit eisiger Miene verkündet haben.
Der uns unbekannte Leser, dessen Brief damals im Odenwälder Echo abgedruckt wurde, kannte nur einen sehr kleinen Teil der Wahrheit. Hätte er alles gewusst, wären seine Worte sicher noch deutlicher gewesen - und der Brief nicht abgedruckt worden.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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