UPDATE: Figen Çapkan bleibt weiterhin verschwunden. Inzwischen hat neben türkischen Medien wie Hürriyet auch Spiegel-Online den “Mysteriösen Kriminalfall” aufgegriffen.
Julia Jüttner schreibt dort:
>Erst im Sommer war Figen Capkan mit ihrem Mann und ihren Kindern nach Groß-Umstadt im südlichen Hessen gezogen. In dem Ort mit 21.000 Einwohnern am Rande des Odenwaldes versuchte die fünfköpfige Familie Fuß zu fassen, unterstützt von Verwandten und Freunden, die dort ebenfalls leben.
Hoffte Figen Capkan auf einen Neuanfang? Glaubte sie, ihre Ehe retten zu können? Die Beziehung war zuletzt zunehmend aus dem Ruder gelaufen. Ihr Mann, anders als Figen in Deutschland geboren, war immer öfter ausgerastet und auf sie losgegangen. Laut Ermittlungsakten gab es “mehrere körperliche Angriffe des Mannes auf die Frau“. Figen Capkan zeigte ihren Mann, den Vater ihrer drei Kinder, an. Das Verfahren wird in Erlangen geführt, wo die Familie vor dem Umzug nach Südhessen lebte.
Seit knapp zwei Wochen gilt Figen Capkan nun als vermisst. Eine Freundin meldete sich am 21. Oktober bei der Polizei, weil sie die 37-Jährige seit Tagen nicht gesehen hatte. Auch Figens Kinder und ihren Ehemann hatte sie nicht zu Gesicht bekommen. Da in Hessen Herbstferien waren, hatte sie sich zunächst nichts dabei gedacht.
Trotzdem - die letzte Unterhaltung mit Figen Capkan ging der Freundin nicht aus dem Kopf. Capkan hatte sich ihr anvertraut und, so die Freundin, “von ernsthaften Trennungsabsichten” gesprochen. Das war am 17. Oktober. Am selben Tag soll es den Ermittlungen zufolge auch zu einem lautstarken Streit zwischen Figen und ihrem Mann in der gemeinsamen Wohnung gekommen sein.
Es ist das letzte Lebenszeichen von Figen Capkan. “Ab da verliert sich ihre Spur”, sagt Karl Kärchner vom Polizeipräsidium Südhessen SPIEGEL ONLINE. “Das ist der letzte Zeitpunkt, von dem wir sicher wissen, dass sie noch da war - und lebte.” Die Polizei brach die Wohnung der Familie auf. “Dort sah es so aus, als sei es zu einer überstürzten Abreise gekommen“, so Kärchner.
Ebenso unauffindbar seit jenem 17. Oktober: Figen Capkans Ehemann. Nach Ermittlungen der Polizei ist der 42-Jährige “zeitgleich mit dem Verschwinden seiner Frau” in die Türkei geflogen. “Diese Tatsache, weitere Indizien und andere Ungereimtheiten, über die wir momentan nichts weiter sagen wollen, sind für uns Anhaltspunkte, die für ein Gewaltverbrechen an Figen Capkan sprechen“, sagt Kärchner.
Der Erkennungsdienst hat seither in aufwendiger Arbeit die komplette Wohnung untersucht. Mit Hunden wurden Haus und Umgebung durchforstet, ein Hubschrauber suchte mit Wärmebildkameras nach Figen Capkan, die Nachbarn wurden intensiv befragt. Auffälligkeiten oder Spuren, die die Vermutung der Polizei belegen, gibt es jedoch nach bisheriger Auswertung noch nicht. “Der Fall gestaltet sich äußerst mysteriös“, resümiert Kärchner.
Figen Capkans Kinder - zwei Mädchen im Alter von sieben und 15 Jahren sowie ein 19-jähriger Junge - sind nach Angaben der Polizei in Deutschland und “an einem sicheren Ort” untergebracht. Auskunft zu deren Aussagen wollen die Ermittler ebensowenig geben wie dazu, wo sich die Kinder in den Tagen nach dem Verschwinden ihrer Mutter aufgehalten haben.
Hat sich Figen Capkan, die mit knapp 17 Jahren nach Deutschland kam und heiratete, nur in Sicherheit vor gewalttätigen Ausbrüchen ihres Mannes gebracht? Das Bundesfamilienministerium befragte im Jahr 2003 insgesamt 250 türkische Frauen, ob sie in ihrer Ehe bereits Gewalt erfahren hätten. 38 Prozent berichteten damals, ihre Partner hätten sie körperlich oder sexuell misshandelt - und auch das Ausmaß und die Intensität der erlittenen Gewalt waren deutlich höher (Prügel, Würgen, Bedrohung mit Waffen, Drohung mit Ermordung) als in Familien ohne Migrationshintergrund.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Eine vergleichbare Studie über “Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen” liegt als “Enddokumentation November 2008” vor und kann im pdf-Format von der Website des Familienministeriums heruntergeladen werden.
Schon zuvor hatten sich die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Polizeipräsidium Südhessen mit entsprechenden Meldungen an die Öffentlichkeit gewandt:
>Noch keine Spur haben Staatsanwaltschaft und Polizei von der 37-jährigen Figen Capkan, die seit dem 17.10.2009 von zuhause in Groß-Umstadt spurlos verschwunden ist. Wie berichtet, kann derzeit ein Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden. Die Suche nach der Frau läuft auf Hochtouren. Deshalb veröffentlichen die Ermittlungsbehörden ein Foto, das die 37 Jahre alte Figen Capkan zeigt. Die Fahnder hoffen, damit Hinweise zu erhalten, die zur Aufklärung des mysteriösen Verschwindens beitragen.
Wer hat Figen Capkan nach dem 17.10.2009 gesehen? Wer kann Hinweise zum Verschwinden von Figen Capkan geben? Wer kann ggf. Angaben über den möglichen Aufenthaltsort machen? Hinweise werden an das Polizeipräsidium Südhessen, Telefon 06151 9690 oder jede andere Polizeidienststelle erbeten.< [Hervorhebungen von uns / Bild: Senias Suchblog für vermisste Menschen /polizeipresse.de ]
Zuvor hatte das Polizeipräsidium Südhessen diese Meldung verbreitet:
>Zunächst war es ein Vermisstenfall, bei dem eine 37 Jahre alte Frau aus Groß-Umstadt verschwunden war. Jetzt ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in Darmstadt. Nach wie vor gibt es keine Spur von der Frau. Sie könnte das Opfer eines Verbrechens geworden sein. In diesem Zusammenhang wird nach ihrem 42-jährigen Ehemann gefahndet, der sich möglicherweise in der Türkei aufhält. Beide haben sowohl die deutsche als auch türkische Staatsangehörigkeit.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist die Siebenunddreißigjährige seit dem 17.10.2009 spurlos von zuhause verschwunden. Sie verzog erst am 1.7.2009 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren Kindern (7, 15 und 19 Jahre alt) von Erlangen nach Groß-Umstadt. Am Mittwoch (21.10.) meldeten Bekannte das Verschwinden der Frau.
Bei den Ermittlungen zeigten sich mit zunehmender Tendenz Auffälligkeiten, die ein Kapitalverbrechen an der Siebenunddreißigjährigen als möglich erscheinen ließen. Am Tag ihres Verschwindens hatte sich die Vermisste einer Bekannten anvertraut und von ernsthaften Trennungsabsichten erzählt. Noch am gleichen Tag soll es in der Wohnung der Familie zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen sein.
Es bestehen gesicherte Erkenntnisse darüber, dass sich der Ehemann offenbar sehr kurzfristig zu seiner Reise in die Türkei entschlossen hatte.
Offenbar kam es in der Vergangenheit mehrfach zu körperlichen Angriffen des Ehemannes auf seine Ehefrau. Deshalb ermitteln auch die Behörden in Erlangen.<
Die Wikipedia weist darauf hin, dass es sich beim “Ehrenmord” um eine “vorislamische Praxis und Tradition” handele, fügt aber hinzu:
>Die auffällige Häufung von Ehrenmorden im islamischen Kulturkreis, auch innerhalb von Einwandererpopulationen, lässt allerdings darauf schließen, dass islamisch-fundamentalistische bzw. islamisch-antiwestliche Grundeinstellungen bei den Tätern die Anwendung der vorislamischen Praxis eher begünstigt. In Kreisen des „aufgeklärten Islam“ wird daher das Fehlen einer dezidierten Frontstellung bei moslemischen Einwanderern gegen Ehrenmorde beklagt. Zum Beispiel bemängelte die Anwältin Seyran Ates: “Migranten tun zu wenig gegen Ehrenmorde”<

Seyran Ates ist ebenfalls verschwunden, allerdings nur aus der Öffentlichkeit. Sie sieht sich erneut Morddrohungen ausgesetzt.
Dies war schon vor 3 Tagen gemeldet worden.
Reinhard Mohr schrieb in Spiegel-Online:
>Seyran Ates, 46, hat sich nach anonymen Morddrohungen komplett aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Anlass der Drohungen ist offenbar die Veröffentlichung ihres neuen Buches, das vor wenigen Tagen beim Berliner Ullstein-Verlag erschienen ist. Titel der als “Streitschrift” betitelten Veröffentlichung: “Der Islam braucht eine sexuelle Revolution.”
Die Juristin und Schriftstellerin plädiert darin für die Abschaffung der in islamisch geprägten Ländern weit verbreiteten arrangierten Ehe und spricht sich für einen offenen Umgang mit dem Thema Homosexualität aus sowie für mehr Selbstbestimmung für muslimische Frauen.
Schon vor drei Jahren hatte sich die auch als scharfe Kritikerin des Islam bekannte Autorin für einige Zeit aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und ihre Kanzlei geschlossen. Der Grund: Weil sie eine türkischstämmige Frau in einer Scheidungssache vertrat, wurde sie massiv bedroht. 1984 erlitt Ates lebensgefährliche Verletzungen, als ein muslimischer Mann auf sie schoss. Damals arbeitete sie als Studentin in einem Kreuzberger Frauenhaus, das vor allem türkischen Frauen Hilfe gegen häusliche Gewalt anbot.<

Dieser Bericht vom Informationsabend des Bioenergiedorfes Rai-Breitenach erreichte uns heute via eMail. Wir veröffentlichen ihn ungekürzt:
>Für Freitag, den 23.10.2009 wurden die Mitglieder der Genossenschaft zu einem Informationsabend wegen des Heizwerkbrandes eingeladen.
Einige Mitglieder konnten sich sogar durch den besonderen, mündlichen Einladungshinweis eines Vorstandsmitglieds geehrt fühlen: “Kommen Sie bitte unbedingt, sonst haben wir nur die Rebellen da“.
Mitdenkende und kritisch hinterfragende Mitglieder sind in den Augen des Vorstands demnach Rebellen. Dazu gehören dann wohl auch alle die Mitglieder, die dem Vorstand mehrfach die Entlastung verweigert haben.
Also die Mehrheit der Mitglieder, oder?Ergänzend hierzu fügen sich die jüngsten Äußerungen eines Vorstandsvertreters gegenüber einem kritisch fragenden Mitglied in dieses Gedankenbild nahtlos ein.
Der Genossenschaftsvorsitzende hat gegenüber diesem Mitglied, auf dessen kritische aber einfache Fragenstellung geäußert: “Wenn ich könnte, würde ich so Leute wie Sie aus dem Dorf jagen“.
Ich finde diese Aussage ist charakterisierend und zugleich entlarvend.Der besagte Informationsabend hat insgesamt etwa 1 Stunde gedauert, in der vom Vorstand vorwiegend Selbstlobendes über das bisher angeblich hervorragende Krisenmanagement zu hören war.
Obwohl hierfür die Beweise noch fehlen und auch sonst keinerlei Hintergrundinformationen über die Brandursache etc. gegeben worden sind, wurden die eher oberflächlichen und wenig aussagekräftigen Vorstandsäußerungen mit Beifallsbekundungen etlicher Anwesender aufgenommen.
Bezüglich dieser Beifallsbekundungen von Mitgliedern oder auch deren teilweise anwesenden Angehörigen muss ich mich - wie viele andere Mitglieder auch - fragen, ob sich trotz entsprechender Pressemeldungen und anderweitiger Aufklärung noch nicht herumgesprochen hat, dass die Brandursache durch den Betrieb des Holzvergasers entstanden ist, für dessen Anschaffung die Handlungsweise des Vorstandes, bzw. der dort vorrangig handelnden Personen verantwortlich gemacht werden muss??Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu veranlasst, der Anschaffung einer technisch unausgereiften - aber sehr teueren - Anlage zuzustimmen.
Diese Anlage hat sich nach einem Jahr Laufzeit als völlig unrentabel erwiesen.
Darüber hinaus hat der Vorstand nicht dafür gesorgt, dass die Bedienung der Anlage und deren Beschickung mit Holzhackschnitzeln in einer auch nur halbwegs optimalen Form - wie vom Hersteller gefordert - gewährleistet war.
Für diese Misswirtschaft haben die Mitglieder bereits jetzt schon tief in die Tasche greifen müssen und können nur hoffen, dass sich das Thema “Holzvergaser” durch den Brandfall ohne allzu große finanzielle Verluste erledigen lässt.
Wo hier allerdings Gründe für Beifallsbekundungen liegen sollten, ist mir - wie auch vielen anderen Mitgliedern - völlig unklar.<
Nun ist jene schrankenlose Brutalität, mit der jugendliche “Intensivtäter” vor allem in den Metropolen in letzter Zeit immer wieder bedrückende Schlagzeilen lieferten, unübersehbar auch mitten in der Odenwälder Provinz angekommen.
Ein 26 Jahrer alter, aus Kasachstan stammender Mann, der mit seinem Rad an der durch Erbach verlaufenden Mümling entlangfuhr, wurde am letzten Samstag brutal niedergestochen. Alexander G., der in Michelstadt wohnte, sei arg- und wehrlos gewesen. Tatverdächtig ist ein inzwischen festgenommener 19 Jahre alter Mann aus Erbach. Er sei “teilweise geständig”.
Die Hintergründe der Tat seien bislang noch unklar.
In einem Video-Beitrag des Hessischen Rundfunks kommen Tatjana Werner und Nelly Maier zu Wort, die den Getöteten gut kannten. Sebastian Fink und Levent Duran sollen den Sterbenden noch gesehen haben.
UPDATE: Auch RTL berichtete. Dort heißt es, der Getötete sei zuvor “oft durch sein bedrohliches Verhalten aufgefallen“.
Der Täter, der eine Mordabsicht bestreitet, kommt ebenfalls aus Kasachstan.
In einer abschließenden Meldung des Polizeipräsidiums heißt es:
>Aufgrund des dringenden Tatverdachtes gegen einen 19-jährigen Mann aus Erbach wegen Mordes zum Nachteil eines 26 Jahre alten Mannes aus Michelstadt hat am Freitagnachmittag (23.10.) der Haftrichter des Amtsgerichtes Darmstadt Untersuchungshaft angeordnet.
Nach dem jetzigen Ermittlungsstand haben Anwohner am Donnerstagabend (22.10.) gegen 21.30 Uhr einen durch Stiche schwer verletzten Mann in der Werner-von-Siemens-Straße aufgefunden. Der 26 Jahre alte Mann, der in Michelstadt wohnhaft war, erlag trotz Reanimationsmaßnahmen des sofort alarmierten Rettungsdienstes und eines Notarztes noch am Fundort seinen schweren Verletzungen.
Die Polizei konnte noch in der Nacht ermitteln, dass der eigentliche Tatort sich unweit des späteren Fundortes in der Mümlingaue befand. Von dort schleppte sich das schwer verletzte Opfer noch bis zur Werner-von-Siemens-Straße, wo er infolge seiner schweren Verletzungen und des großen Blutverlustes zusammenbrach.
Ermittlungen im Umfeld des Opfers führten auf die Spur des Täters, der am Freitag gegen 6 Uhr in seiner Wohnung festgenommen werden konnte.
Zwischenzeitlich ist der Tathergang weitgehend rekonstruiert. Danach hat der polizeilich bereits bekannte Täter mit einem Messer auf den 26 Jahre alten Mann aus Michelstadt eingestochen und ihm so die letztendlich tödlichen Verletzungen beigebracht. Dies wurde auch durch die angeordnete Obduktion bestätigt.< [Hervorhebungen von uns]
Schon vorher hatte das Polizeipräsidium Südhessen mitgeteilt:
>Anwohner haben am Donnerstagabend (22.10.) gegen 21.30 Uhr einen durch Stiche schwer verletzten Mann in der Werner-von-Siemens-Straße aufgefunden. Der 26 Jahre alte Mann, der in Michelstadt wohnhaft war, erlag trotz Reanimationsmaßnahmen eines Notarztes seinen Verletzungen. Die Kripo in Erbach und die Staatsanwaltschaft in Darmstadt gehen von einem Tötungsdelikt aus und haben die Ermittlungen aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde ein 19-Jahre alter Mann aus Erbach festgenommen. Ein gegen ihn gerichteter Tatverdacht wird derzeit geprüft.<
Kurz darauf wurde mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den 19-Jährigen einen Haftbefehl wegen Mordes erließ:
>Wie heute bereits berichtet wurde im Zusammenhang mit der Tötung eines 26 Jahre alten Mannes aus Michelstadt ein 19-Jahre alter Mann von der Polizei festgenommen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen der Erbacher Kriminalpolizei ist der Neunzehnjährige aus Erbach dringend verdächtig, den 26-Jährigen getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt stellt jetzt einen Antrag auf Haftbefehl wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen. Eventuelle Rückfragen können an die Staatsanwaltschaft in Darmstadt gerichtet werden.<
Weitere Details gehen aus Berichten im Odenwälder Echo hervor:
>Der 26 Jahre alte Radfahrer, der gestern Abend mit schweren Verletzungen auf einem Radweg in der Werner-von-Siemensstraße gefunden wurde und kurz nach dem Eintreffen eines Notarztes starb, wies mehrere Stichverletzungen auf, die zum Tod des Mannes führten. Im Zuge der Ermittlungen nahm die Polizei wenige Stunden später einen neunzehnjährigen Mann aus Erbach fest, der womöglich als Täter infrage kommt, wie die Pressestelle des Darmstädter Polizeipräsidiums erklärte. Das Opfer wohnte in Michelstadt und stammt aus Kasachstan.<
In einem Bericht von Elmar Streun sieht man Bilder vom Tatort an der Mümling.
Im Kriminalfall Harry Wörz steht seit 12 Jahren alles mögliche auf dem Kopf, das Recht und die Rechtssicherheit sowieso.
Nun ist - endlich - ein über Jahre hinweg zu Unrecht verfolgter Mann rehabilitiert.
Ein monatelang akribisch geführter Prozess zeigt, dass ein anderer mit hoher Wahrscheinlichkeit jener Gewaltverbrecher ist, der im April 1997 das Leben einer jungen Frau grausam und unwiederbringlich zerstörte.
Es ist ein überaus fundierter Verdacht, ausgesprochen von einem Richter mit größter Faktenkenntnis am Ende eines Prozesses.
Er stützt sich auf Zeugenaussagen, auch auf die Aussagen des Verdächtigen selbst und seiner Ehefrau.
Michael Reissenberger, Rechtsredakteur beim SWR, schreibt:
>Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden.
Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.Doch diese Mannheimer Richter [Anm.: Rolf Glenz und Petra Beck] haben im nunmehr dritten Durchgang so präzis wie nie zuvor das Geschehen in der Nacht vom 29. April 1997 im baden-württembergischen Städtchen Birkenfeld untersucht. […]
Die Mannheimer Richter haben während des Prozesses neue, geradezu alarmierende Versäumnisse aufgedeckt, die ihnen die Gewissheit verschaffte, hier ist ein Schutzschirm für einen Mann aufgespannt worden, der sonst nach allen Regeln der staatsanwaltschaftlichen Kunst auf der Anklagebank gelandet wäre.<
Wann sonst geschieht es eigentlich in der BRD, dass ein derart fundiert Verdächtigter eines schweren Gewaltverbrechens auf freiem Fuß bleibt und nicht in U-Haft genommen wird?
Dass er ausgerechnet bei der Polizei weiterhin seinen Dienst versehen kann, wenn auch “nur” noch im Innendienst?!
Hat man ihm seine Dienstwaffe belassen? Auf jeden Fall lässt man einem Verdächtigen wissentlich die Möglichkeit zur Flucht, zur Verdunkelung, zur Bedrohung von Zeugen.
Man nimmt wissentlich auch in Kauf, dass er in einer Kurzschlussreaktion, die psychologisch nicht verwundern würde, sich selbst oder andere in Gefahr bringt.
Es ist bekannt und erwiesen, dass der verdächtige Polizeikommissar impulsiv und aggressiv agieren kann. Es heißt, er habe schon einmal die Tür zum Zimmer seines Kindes eingetreten.
Über die Voraussetzungen einer Untersuchungshaft liest man in der Wikipedia:
>Gegenüber dem Beschuldigten muss zunächst dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.
Zweite Voraussetzung ist ein Haftgrund, der bei einer Vorführung durch den Richter (Ermittlungsrichter) anhand “bestimmter Tatsachen” (§ 112 Abs. 2 StPO) geprüft wird.
Häufigster angenommener Haftgrund ist dabei die Fluchtgefahr.
Es ist nicht notwendig, dass der Beschuldigte sich bereits versteckt hält oder flüchtig ist, auch wenn die mögliche Strafe bereits einen Anreiz für die Flucht gibt und keine familiären oder persönlichen Bindungen existieren, kann von einer Fluchtgefahr gesprochen werden.
Einen nicht vorhandenen festen Wohnsitz als Fluchtgrund anzugeben ist unstatthaft, da es sich um eine formelhafte Wendung handelt. Die Haftgründe sind stattdessen ausführlich zu begründen.
Gleichwohl kommt es in der Praxis zu teilweise gravierenden Benachteiligungen von Personen mit nicht festem Wohnsitz, insbesondere Jugendlichen.
Hinter dem Haftgrund der Fluchtgefahr stecken dann oftmals “apokryphe” Haftgründe.
Ein anderer Haftgrund ist die Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte soll davon abgehalten werden, Beweismittel zu vernichten oder zu verändern, aber auch Zeugen zu beeinflussen. Sind Beweise bereits ausreichend gesichert und die Zeugen richterlich vernommen, besteht keine Verdunkelungsgefahr. Die Verdunkelungshandlung muss sich auch gerade auf die Tat/en beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt ist/sind.Im Bereich der Schwerkriminalität (u.a. Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag) gelten geringere Anforderungen bezüglich der Darlegung eines Haftgrundes.<
Sind es ebenfalls “apokryphe” Gründe, die Thomas H. das Privileg einer Verschonung von U-Haft verschaffen?
Im Forum der Website harrywoerz.de kündigt ein Teilnehmer an, Strafanzeige u.a. gegen den Sitzungsstaatsanwalt Philipp Zinkgräf zu stellen:
>Es ist Sache der Staatsanwaltschaft gegen Thomas H. nunmehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und ihn gegebenenfalls wegen Verkunklungs- und Fluchtgefahr in U-Haft zu verbringen - und zwar SOFORT! Was die Staatsanwaltschaft momentan macht nennt sich: Strafvereitelung im Amt.
Es ist ein absoluter Justizskandal, was hier gerade passiert. Ich selber werde über‘s Wochenende eine Strafanzeige unter Schilderung des mir in der Urteilsverkündung durch den Richter mitgeteilten Sachverhalts an die Staatsanwaltschaften KA, PF und MA schicken.
Des weiteren werde ich auch Strafanzeige gegen den Sitzungsstaatsanwalt stellen, da nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des höchstwahrscheinlichen Täters Thomas H. Ermittlungen eingeleitet wurden und dieser sich immer noch im Polizeidienst befindet. […]
Weiterhin überlege ich mir auch ein Schreiben an das Justiz- und Innenministerium zu verfassen.< (Hervorhebungen, Kürzungen und Anmerkungen von uns]
Es ist einem bloßen “Zufall” zu verdanken, dass Harry Wörz nun doch noch freigesprochen wurde und nicht volle 11 Jahre für ein Verbrechen absitzen musste, das nicht er begangen hatte, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Polizist.
Darauf weist Gisela Friedrichsen, die Gerichtsreporterin des SPIEGEL, in einem Interview mit dem SWR hin.
Dass das skandalöse Urteil fast 12 Jahre später gekippt wurde, beweist also mitnichten, dass die deutsche Justiz letzten und guten Endes funktioniert. Das Gegenteil ist bewiesen.
Friedrichsen sagt wortwörtlich, die von der Staatsanwaltschaft damals verfasste Anklageschrift sei “das Papier nicht wert gewesen, auf dem es geschrieben war“.
Dennoch war Wörz vom Landgericht Karlsruhe verurteilt worden, das Urteil verantwortete der Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe Heinz Hoefer.
Es waren keine subalternen Amtsrichter, die pfuschten, die das Recht verdrehten.
Das skandalöse Urteil, basierend auf einer skandalösen Anklageschrift und skandalösen Ermittlungen wurde von den höchsten deutschen Richtern abgenickt.
Der Bundesgerichtshof verwarf am 11. August 1998 die Revision, vorgebracht von erfahrenen, guten Anwälten, und machte das skandalöse Urteil rechtskräftig. Ein derart eingemeißeltes Urteil noch revidieren zu können ist nahezu unmöglich.
Gegen den unschuldig einsitzenden Wörz war später eine Schadensersatzklage nachgeschoben worden, erst das damit eingeleitetes Zivilverfahren brachte die Wende. Ein Zivilrichter erkannte, dass das Urteil der Strafrichter so wenig das Papier wert war, auf dem es geschrieben war, wie zuvor schon die Anklageschrift nichts getaugt hatte.
Was sagt dies über den BGH bzw. die Revisioninstanz aus?
Michael Reissenberger vom Südwestdeutschen Rundfunk schreibt nun in einem höchst lesenswerten Kommentar: “Aufgedeckte Versäumnisse sind alarmierend“
Das ist durchaus richtig, aufgedeckt wurden die “Versäumnisse” im Fall Wörz aber nicht erst in den letzten Monaten.
Wer wissen wollte, was in diesem Fall von Polizei- und Justizbehörden getrieben (bzw. “versäumt”) wurde, konnte das schon viele Jahre zuvor nachlesen - auf www.harrywoerz.de
Nun noch der lange Rest von Reissensbergers (mutigem!) Kommentar. Einiges heben wir noch hervor:
>Es klingt ungeheuer:
In den Reihen der Polizei tut bis heute wahrscheinlich ein Gewaltverbrecher Dienst. Wir kennen seinen Namen und seinen Dienstrang. Kein Staatsanwalt interessiert sich für ihn, die Vorgesetzten decken den Mann, Beweismittel sind aus Polizeiakten verschwunden. Statt seiner saß der simple Bürger Harry Wörz jahrelang unschuldig hinter Gittern.
Diese ungeheuerliche Aussage treffen heute die Mannheimer Strafrichter.
Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden. Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.
Doch diese Mannheimer Richter haben im nunmehr dritten Durchgang so präzis wie nie zuvor das Geschehen in der Nacht vom 29. April 1997 im baden-württembergischen Städtchen Birkenfeld untersucht.
Sie sind dabei auf kaum glaubliche Ermittlungspannen und -fehler der Polizei gestoßen.
Täppisch wurden Spuren zertrampelt. All zu früh schoss man sich auf Harry Wörz ein, verschonte geradezu auffällig den aktuellen Liebhaber, ebenfalls ein Mitglied der Polizei.
Dieser verdächtige Polizist durfte die Stunden nach der Entdeckung der Tat ungestört im eigenen Haus verbringen.
Ein bis heute geheimnisvoller Anruf aus der Karlsruher Polizeidirektion stoppte die Ermittlungen gegen ihn, obwohl er mit dem Opfer der Gewalttat eine dramatische Liebesaffäre hatte, hin- und hergerissen war zwischen ihr und seiner Ehefrau.Die Mannheimer Richter haben während des Prozesses neue, geradezu alarmierende Versäumnisse aufgedeckt, die ihnen die Gewissheit verschaffte, hier ist ein Schutzschirm für einen Mann aufgespannt worden, der sonst nach allen Regeln der staatsanwaltschaftlichen Kunst auf der Anklagebank gelandet wäre.
Und so drängte es sie heute - vielleicht als eine Art Wiedergutmachung für den freigesprochenen Wörz - die Wahrheit zu verkünden wie sie sich ihnen im Prozess präsentiert hat.Doch man muss dazu auch sagen, dass es nicht unbedingt das Geschäft des Richters ist, an die Stelle des weitgehend ausgeräumten Verdachts einen anderen Verdacht zu setzen. Bloß weil man es dem betreffenden Polizisten und Ex-Liebhaber zutraut, ist er noch lange nicht der Tat überführt. Aber die Staatsanwaltschaft ist jetzt aufgerufen, endlich nach zwölf Jahren Verzögerung diesen ungeheuren Verdacht lückenlos zu klären.<
Nun zur Erinnerung, wie Dr. Christoph Reichert, der Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim, den Freispruch für Harry Wörz laut Südwest Presse kommentiert haben soll:
>Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.<

Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn nach einem grausamen Verbrechen die “ermittelnden” (Polizei-) Kollegen eines Tatverdächtigen am Tatort schalten und walten können, echte Spuren beseitigen und falsche legen können?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn aus diesen Kreisen heraus ein einfacher Mann, der bis dahin ein “sozial völlig angepasstes Leben” führte, zum Tatverdächtigen “gemacht” wird, obwohl von Anfang an kein wirkliches Motiv erkennbar ist?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn mit Machenschaften, die aus Behörden heraus betrieben werden, einem kleinen Kind der Vater geraubt wird, nachdem zuvor bereits das Leben der Mutter zerstört worden war?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn ein Unschuldiger jahrelang hinter Gittern verschwindet und seine “Strafe” von 11 Jahren nur verkürzen kann, wenn er eine Tat gesteht und bereut, die er nicht begangen hat?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn ein offenkundiges, skandalöses Fehlurteil, in dem zumindest gegen den Grundsatz “In dubio pro reo” verstoßen wurde, vom Bundesgerichtshof abgenickt wird?
Was ist faul im “Rechtsstaat” Deutschland, wenn erst nach ungeheuren Widerständen, nach 12 Jahren, ein Fehlurteil revidiert wird?
All dies ist im Fall ‘Harry Wörz’ geschehen. Und Wörz hatte noch Glück. Er hatte viele Freunde, die sich für ihn einsetzten, er hatte engagierte, gute Anwälte.
Und zuletzt fand er noch Richter, die tatsächlich machten, was jeder Richter machen sollte: einen Fall akribisch und unvoreingenommen zu prüfen. Viele haben dieses Glück nicht. Die Dunkelziffer des amtlich verantworteten und abgehandelten Unrechts ist gewaltig.
Der Fall Wörz verdient jede Aufmerksamkeit.
Es ist gut, was gestern von Gisela Friedrichsen im Spiegel zu lesen war - auch wenn die Schlagzeile purer Unsinn ist: Es war kein “Triumph des Richters”, sondern des Rechts, das hier jahrelang mit Füßen getreten wurde.
Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz und seine Beisitzerin Petra Beck haben getan, was in einem Gerichtssaal immer getan werden sollte, sie haben ordentlich verhandelt und ein gutes Urteil gesprochen.
Gisela Friedrichsen schreibt dazu: “Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt.” Da ist ihr zuzustimmen.
Mutig aber kann man nicht nennen, was sie gestern schrieb. Ihr stehen ein großer Verlag und seine Justiziare zur Seite, sie wird für jede Zeile bezahlt und für jede Stunde, die sie recherchiert.
Die Aufklärung hat in diesem Fall nicht sie oder ihr Magazin besorgt, sondern weit eher jene, die über Jahre hinweg auf der Website harrywoerz.de diesen Justizskandal dokumentierten. Ohne dafür entlohnt zu werden. Sie opferten für ihr Engagement ihre Zeit, ihre Energie und ihr Geld.
Mutig könnte man den ‘Spiegel’ nur dann nennen, wenn er diesen Fall in seiner kommenden Ausgabe auf die Titelseite bringen würde. Er verdient es nämlich, zeigt er am Beispiel dieses einen Falles doch überdeutlich, wie morsch eine tragende Säule dieses Staates in Wirklichkeit ist.
Man muss fragen, warum beispielsweise der Bundesgerichtshof am 11. August 1998 die Revision des zuvor ergangenen Fehlurteils gegen Wörz als angeblich “unbegründet” verwarf! Alle Fakten, die im letzten (korrekt geführten) Prozess bekannt waren, waren auch damals schon bekannt.
Keiner, der hier das Recht beugte oder nur verdrehte, keiner der pfuschte, muss irgendwelche Konsequenzen fürchten.
Das einzige, was die Pfuscher fürchten müssen, ist, dass ihr Name öffentlich mit ihrem Pfusch in Verbindung gebracht wird.
Und das sollte getan werden, konsequent. Genauso selbstverständlich, wie das Fehlverhalten von Politikern öffentlich benannt wird.

Ein Name wurde heute übrigens genannt: Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Reichert. Der Mann ist seit Februar Leiter der Staatsanwaltschaft Pforzheim.
Er wird in der aktuellen Ausgabe der Südwest Presse so zitiert:
“Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.”
Trauen Sie Ihren Augen nicht? Da gab es nun nach 12 Jahren, nach dutzenden Prozesstagen einen “Freispruch erster Klasse” für Wörz und der Leiter einer Staatsanwaltschaft behauptet allen Ernstes, auch dies sei “kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war.”
Wenn Reichert hier korrekt zitiert wurde, wenn es wirklich der O-Ton des Oberstaatsanwaltes war, dann wäre dies nicht nur ein “Hinweis”, sondern ein Beweis dafür, wie sehr einer das Recht und die Realität verachtet, der gerade die Karrieretreppe nach oben erklomm. 
Es gibt ein Bild von Reichert, es zeigt ihn neben Landesjustizminister Ulrich Goll und neben seinem Vorgänger Hans-Werner Schwierk. Man sollte sich das Bild genau ansehen. So sehen Personen aus, die es in der Justiz nach oben bringen. Sie haben meist gut lachen - in jeder Staatsform.
Im zugehörigen Artikel erfährt man, dass der scheidende Oberstaatsanwalt Schwierk zum “Ehrenkommissar der Polizei” Pforzheim ernannt wurde, dass er >vom Polizeichef “geadelt”< wurde.
Und nun lese man noch einmal den kompletten Absatz in der heutigen Südwest Umschau:
>Nach Auffassung der Strafkammer sorgt in Pforzheim ein Polizist weiter für Recht und Ordnung, der im Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Für Ermittlungen oder eine Suspendierung gebe es derzeit keinen Anlass, erklärte Staatsanwalt Christoph Reichert. “Nur weil das Landgericht Mannheim jetzt Harry Wörz freigesprochen hat, ist dies noch kein Hinweis dafür, dass es ein anderer Täter war”, sagte Reichert der SÜDWEST PRESSE.<
Wir haben in dem Zitat zwei Sätze herausgehoben. Eigentlich ist es nicht notwendig, denn all das spricht für sich.
Vielsagend ist auch ein Artikel in den Stuttgarter Nachrichten, der am Samstag (24. 10.) erschien:
>Der Rechtsfall wird indes zum Politikum … Offenbar geht man in den obersten Justizkreisen des Landes von einschlägigen Verbindungen in Pforzheim zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft aus, die objektive Ermittlungen unmöglich machten.<
Abschließend zitieren wir noch einige weitere Passagen aus dem Artikel von Gisela Friedrichsen:
>Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß:
das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei.
Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz’ Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.<>Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen -
für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag - für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt - für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.<>Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.<
>Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben,
verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die “wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt”, so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle
von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern “versenkte”, wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die “lügt, betrügt, stiehlt und trickst”?<>War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht - und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert.<
Es ist zu hoffen, dass das von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer verfasste Buch “Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile“ neu aufgelegt wird.

Schon in der ersten, 5 Jahre zurückliegenden Ausgabe wurde der Fall ‘Harry Wörz’ thematisiert (”Stumme Zeugen”).
Der eingeblendete Textauszug stammt aus diesem Buch. Die Namen der Beteiligten wurden darin geändert.
Der Auszug nennt nur einige der offen Fragen, die sich vor allem an den heute (und in Wirklichkeit schon damals) hauptverdächtigen Polizeikommissar Thomas H. richten.
All dies fand nun Niederschlag in dem von Richter Rolf Glenz verkündeten Urteil.
Dazu noch ein ddp-Artikel:
>Aus Sicht des Landgerichts stand der Polizeibeamte jedoch in einem ‘klassischen Konflikt’ zwischen der damals 26 Jahre alten Kollegin und seiner Ehefrau. Die Ehefrau habe ihm ein konkretes Ultimatum gestellt, gleichzeitig habe sich die Polizistin zunehmend abgewendet, da er keine klare Entscheidung treffen konnte oder wollte. Nachweislich habe sie ihren damaligen Geliebten als ‘Schwein’ bezeichnet. Laut Landgericht soll sich der Beamte auch schon früher als gewalttätig gezeigt haben. So habe er seiner Frau bei einer Gelegenheit eine Ohrfeige gegeben, ein anderes Mal habe er vor seinen Kindern eine Zimmertür eingetreten.<
Offen ist jetzt also, was die Rechtsverkehrer der Staatsanwaltschaft Pforzheim im Hinblick auf den als Verbrecher verdächtigen Polizeibeamten unternehmen werden. Wird oder will auch Christoph Reichert als neuer Leiter der Staatsanwaltschaft eines Tages vom Pforzheimer Polizeichef zum “Ehrenkommissar” ernannt bzw. geadelt werden?
Wer dieses Verbrechen am 29. April 1997 in Birkenfeld verübt hat, muss starke Nerven haben. Stark genug, um seine Schuldgefühle niederzuringen - sofern er denn ein Gewissen hat.
Sein Opfer, Andrea Z., eine damals 26 Jahre alte Polizistin, hat überlebt - aber nur physisch. Sie ist seither schwerst hirngeschädigt, ein hilfloser Pflegefall. Sie wird nie mehr aussprechen können, wer sie in dieser Nacht nahezu zu Tode strangulierte.
Ihr 2 Jahre alter Sohn erlebte das Verbrechen mit, doch auch er wird sich nicht erinnern können, wer ihm da die Mutter wegnahm.
Genommen wurde dem Kind auch der Vater - als zu Unrecht Verdächtigter.
Harry Wörz wurde am 16. Januar 1998 in einem skandalös kurzen Prozess nach ebenso skandalösen “Ermittlungen” vom Landgericht Karlsruhe zu 11 Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Was Polizei und Justiz da trieben, stank so zum Himmel, dass ein ganzes Dorf sich mit dem Verurteilten solidarisierte.
Freunde von ihm dokumentierten den Skandal auf einer eigens für Wörz eingerichteten Website: www.harrywoerz.de
Ohne diese Unterstützung hätte Wörz seine “Strafe” abgesessen, von sich aus hätte die Justiz nichts bereinigt.
Nun aber, 12 Jahre später, hat das Landgericht Mannheim Harry Wörz in einem neuen (Indizien-) Prozess mit insgesamt 40 Prozesstagen freigesprochen.
Wäre der ursprüngliche Prozess in Karlsruhe von den damaligen Richtern so sorgfältig geführt worden wie jetzt der Prozess in Mannheim, hätte man Wörz schon damals frei sprechen müssen.
So ist das Urteil von Mannheim auch eine schallende Ohrfeige für die Pfuscher am Landgericht Karlsruhe.
Man kann nur hoffen, dass der wahre Täter doch noch offenbart wird -oder sich selbst offenbart.
Er sah, wie er mit seiner Tat das Leben mehrerer Menschen zerstört hatte und er wusste, dass ein Unschuldiger für sein Verbrechen büßen musste.
Viel spricht dafür, dass er aus den Reihen der “ermittelnden” Polizei in Pforzheim kommt.
Ebenso viel spricht dafür, dass Wörz das Opfer eines “kollegialen” polizeilichen Komplotts wurde.
Wer wissen will, wie die deutsche Justiz funktioniert, sollte sich eingehend mit diesem Fall beschäftigen.
Dass Wörz von der Justiz jetzt freigesprochen wurde, kann kein Freispruch für die Justiz selbst sein.
In unzähligen anderen Fällen bleibt ihren Opfern nur die Ohnmacht.
Auf der Website harrywoerz.de finden sich auch viele Presseberichte. Interessant ist etwa der Newsletter des Instituts für Kriminologie und Strafrecht der Uni Freiburg.
Erstaunlicherweise werden in diesem Newsletter zum Fall Wörz die vollständigen Namen anderer beteiligter Personen genannt.
Zu empfehlen sind u.a. auch die Artikel von Peter Brock in der Berliner Zeitung und von Gisela Friedrichsen im Spiegel.
UPDATE: Die eigentliche Sensation des heutigen Urteils ist nicht der Freispruch von Wörz. Damit hatten alle Prozessbeobachter gerechnet.
“Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass Thomas H. der Täter war.“
Dass dies in der Urteilsbegründung so deutlich gesagt werden würde, damit hatten auch wir nicht gerechnet. Damit ist nämlich noch etwas anderes sehr wahrscheinlich:
Dass es innerhalb der damals “ermittelnden” Polizei in Pforzheim ein Komplott gab, um den Kollegen Thomas H. - er ist heute Polizeikommissar - vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen und gleichzeitig einen Unschuldigen büßen zu lassen.
Nur so nämlich lassen sich die unzähligen polizeilichen “Pannen” , etwa das Verschwinden von Beweistücken bzw. Asservaten erklären.
Wird es nun zur Anklage gegen den Polizisten kommen - wegen Mordversuchs und Verdunkelung der Tat durch Missbrauch seiner polizeilichen Position?
Werden weitere Verantwortliche wegen Beweismittelvernichtung, wegen Strafvereitelung im Amt, wegen Rechtsbeugung, wegen Verfolgung eines Unschuldigen zur Rechenschaft gezogen?

Man sollte sich trotz dieses Urteils keinerlei Illusionen über die Justiz machen. Über ein Jahrzehnt hinweg spielten allzuviele Juristen mit und betrieben den Schulterschluss mit den Kollegen der Pforzheimer Polizei - obwohl schon in den allerersten Tagen dieses Kriminalfalles alles nach einem Polizeikomplott roch.
Um an die vielen Verantwortlichen zu erinnern, zitieren wir aus der Begründung des ersten Urteils. Gefällt und gesprochen hatte es Richter Heinz Hoefer.
Er war damals Vizepräsident des Landgerichts Karlsruhe, der Prozess gegen Wörz war sein letzter.
>Strafmildernd fiel ins Gewicht, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist und bislang ein sozial völlig angepaßtes Leben geführt hat.
Er befindet sich erstmals in Haft und ist in hohem Maße strafempfindlich.
Für den Angeklagten sprach ferner, daß er den Drosselungsangriff auf seine Ehefrau ohne Vorplanung aufgrund eines erst im Schlafzimmer von Andrea Z. gefaßten Tatentschlusses beging.
Die Kammer hat dem Angeklagten dabei auch zugutegehalten, daß er sich zur Tötung seiner Ehefrau möglicherweise aufgrund einer gewissen affektiven Erregung entschlossen hat, die sich im Zuge der verbalen Auseinandersetzung mit seiner Frau aufgebaut hat.
Strafschärfend fand demgegenüber die hohe kriminelle Energie Berücksichtigung, mit der der Angeklagte gehandelt hat. Er hat seine Frau in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes brutal mindestens 3 Minuten lang mit dem Wollschall gedrosselt, bis sie zusammenbrach und das Bewußtsein verlor.
Straferschwerend mußten sich schließlich die äußerst schwerwiegenden, vom Angeklagten verschuldeten gesundheitlichen Folgen der Tat für Andrea Z. auswirken. Durch die Tat des Angeklagten ist Andrea Z. zu einem lebenslangen “Pflegefall” geworden.

Unter Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erachtete das Schwurgericht die Verhängung
der Freiheitsstrafe von 11 Jahren
für erforderlich, aber auch für ausreichend, um die Schuld des Angeklagten angemessen zu sühnen.< [Hervorhebungen von uns]
Was kann man nun eigentlich “strafmindernd” für Heinz Hoefer und einige Dutzend weitere Rechtsverdreher ins Gewicht fallen lassen?
Wer mehr über den Kriminalfall Wörz und die wahren Kriminellen erfahren will, möge das Buch von Jörg Kunkel und Thomas Schuhbauer lesen: “Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile“. Man kann sich die “tiefen Risse” in der “rechtsstaatlichen Ordnung” gar nicht tief genug vorstellen.

Das Bioenergiedorf Rai-Breitenbach (s. Logo links) ist nicht zu beneiden. Das von Ortsvorsteher Horst Stapp initiierte Projekt hält nicht, was es bzw. er versprach.
Nun kam zu den technischen und finanziellen Schwierigkeiten noch eine (kleine) Katastrophe hinzu.
Am Samstag brach kurz nach 12 Uhr mittag ein Brand im Blockheizkraftwerk aus. Die Ursache ist bislang unbekannt. Sachverständige des LKA ermitteln noch.
Zufällig (oder nicht) kam es einen Tag später auch in Bad König zu einem Brand - auf dem Gelände der Carl-Weyprecht-Schule. In diesem Fall lag wohl Brandstiftung vor. Verdächtigt wird ein 15 bis 18 alter Jugendlicher, “mittelgroß und von hagerer Statur“.
Er könnte jener Feuerteufel sein, der alle zwei bis drei Wochen im Raum Höchst / Bad König zündelt. Seit Dezember 2008 kam es da zu mindestens 12 größeren Bränden.
Über den Brand in Rai-Breitenbach berichtet Birgit Reuther im Odenwälder Echo:
>Als hätte die Genossenschaft Bioenergiedorf Rai-Breitenbach nicht genug Probleme: Im Blockheizkraftwerk hat es am Samstagmittag im Bereich des Holzvergasers, einem wichtigen Bestandteil der Anlage zur Nahwärmeversorgung des 900-Seelen-Dorfs, gebrannt. Wahrscheinlich handelte es sich um einen Schwelbrand in einem Bevorratungsbehälter für Holzhackschnitzel direkt neben dem Holzvergaser.
Zwar gelang es den Einsatzkräften der Feuerwehren, ein Übergreifen der Flammen auf das gesamte Gebäude zu verhindern, doch wurden auf jeden Fall die gesamte Elektrik sowie Teile von Dach und Wänden des in Strohballenbauweise errichteten Kraftwerks zerstört. Die Polizei geht von einem Schaden aus, der zwischen 150 000 und 250 000 Euro liegen dürfte, die Brandursache ist bislang ungeklärt. Am heutigen Montag werden Sachverständige des Landeskriminalamts ihre Ermittlungen am Ort des Geschehens fortsetzen.<
Manfred Leuther, ein technisch versiertes Mitglied des Aufsichtrats der Genossenschaft, fürchtet größere Schäden.
Das Echo zitiert ihn so:
“Das wird wohl um einiges teurer, denn das Dach muss ja wohl runter, die Innenwände sind mit giftigen Dämpfen kontaminiert.“
Zum Desaster mit dem Holzvergaser heißt es in dem Artikel zuletzt:
>Um den Holzvergaser als wichtigen Bestandteil der Rai-Breitenbacher Anlage hat es – wie berichtet – in den vergangenen Monaten verstärkt Unstimmigkeiten in den Reihen der Genossenschaft gegeben. So weisen besorgte Mitglieder darauf hin, dass die Technik der Holzvergasung (Pyrolyse) laut mehrerer Gutachten und Studien noch nicht genügend erforscht ist, um auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sicher eingesetzt werden zu können.
Tatsächlich steht der Holzvergaser im Breuberger Stadtteil öfter still als er läuft. Diese Komponente des Kraftwerks, die über die Verstromung Geld in die Kassen der Genossenschaft bringen soll, erbringt seit etwa einem Jahr nur rund 30 Prozent der ursprünglich kalkulierten und zur Finanzierung erforderlichen Leistung.<
Heute erschien auf den Odenwald-Geschichten ein Kommentar, der auf den Brand Bezug nimmt. Wir zitieren daraus:
>Um H. Kickstein, den hoch qualifizierten Spezialisten (nach eigner Aussage), war es in den letzten Wochen und Monaten sehr, sehr ruhig geworden.
War ihm der Stoff für neue Märchen ausgegangen oder hatte er andere Gründe, hinter einer Wand des Schweigens zu verschwinden??
Das hat sich am 17. 10. 2009 infolge des Feuers im Heizwerk, welches wohl durch die Holzvergasungsanlage entstanden ist, schlagartig geändert.
Er stand als 1. Vertreter des Vorstandvorsitzenden, welcher angeblich am Wochenende auf einer Dienstreise nach Berlin war, um Gelder für das Bioenergiedorf (Genossenschaft?) zu beschaffen, an vorderster Front und schon gab es von ihm wieder die ersten neuen, wenn auch kleinen Stories.
Eine Katze lässt das Mausen halt mal nicht.

Infolge des Brandes in der Heizungsanlage zeigte es sich, dass die zwei Meistererzähler auch gelehrige Schüler im Dorf gefunden haben.
Da wird schon erzählt, dass es sich nur um Brandstiftung handeln könne und dafür käme ja wohl nur ein bestimmter Personenkreis im Dorf in Frage, wo man suchen müsste usw.
(Vermutlich ist die Interessengemeinschaft dieser Personenkreis).
Die Staatsanwaltschaft nimmt jedoch erst heute, am Montag die Ermittlungen zu der Brandursache auf. Die diese Geschichten in Umlauf bringen, haben wohl mal wieder vergessen, erst vor der eignen Tür zu kehren. Wir werden sehen, wie sich die Geschichte(n) entwickelt und in Odenwald-Geschichten an geeigneter Stelle berichten.<
In dem Kommentar wird darauf hingewiesen, dass ein relevantes Dokument (”Präsentation des technischen Konzeptes”), das ursprünglich wohl über die Website des Bioenergiedorfs abgerufen werden konnte, dort derzeit nicht oder nicht länger verfügbar ist:
Technisches_Konzept_aus_der_Generalversammlung_26.08.2007.pdf 4.75 MB
Gibt es da etwas zu verbergen, etwa absehbare technische Mängel, die letztlich zu dem Brand führten?
Vor 4 Jahren, am 17. August 2005, berichteten wir über Halluzinationen des hessischen Mininisterpräsidenten. Bei einer Stippvisite in der Odenwälder Metropole sah Roland Koch (”auf längere Sicht”) das Erbacher Schloss von jährlich 100 000 Menschen besucht.
Die Frankfurter Neue Presse erinnerte daran, dass in diesem Fall das mit Hirschgeweihen vollgestopfte Gebäude in Konkurrenz mit dem Frankfurter Museum für Moderne Kunst treten würde.
(Im rhein-main-wiki wird für das Jahr 2007 von 50 433 zahlenden Besuchern des MMK gesprochen.)
Neben Koch halluzinierte auch Udo Corts (damals Minister für Wissenschaft und Kunst) und Horst Schnur, damals Landrat des Odenwaldkreises.
Satte 13,3 Millionen Euro hatten sich die klammen öffentlichen Kassen den Kauf des Erbacher Schlosses kosten lassen - mit Verweis auf just jene halluzinierten Besucherzahlen.
Da jubelte Graf Eberhard zu Erbach-Erbach, für den dies der “größte Deal seines Lebens” war.
Nicht jubeln konnte der Bund der Deutschen Steuerzahler, der in seinem Schwarzbuch das Erbacher Schloss zu seinen Top 5 zählte.
Nun erinnert der BdSt an Kochs und Corts’ Visionen:
>Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen, dass unsere Zweifel an dieser Prognose mehr als berechtigt waren. So gingen die Besucherzahlen angeblich wegen der „sehr hohen Benzinpreise“ mit 27.534 im Jahr 2006 spürbar auf 21.034 im Jahr 2008 zurück. In den nächsten Jahren hält man aber eine Steigerung auf über 30.000 für möglich. Während also die Zahl der Besucher deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb, stiegen die jährlichen Folgekosten von 225.000 Euro im Jahr 2006 auf rund 450.000 Euro im Jahr 2008 dagegen kontinuierlich an.< [Hervorhebungen von uns]
Wolfgang Grantl, Erbacher Stadtrat und Unternehmensberater, ist seit Anfang 2009 neuer Geschäftsführer der “Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH“, zuvor war das Bürgermeister Harald Buschmann (auch er ein Visionär vor dem Herrn).
Grantl nennt das, was mehr eine Täuschung des Bürgers als der Sinne war, eine “Übertreibung”.
Wörtlich zitiert ihn das Odenwälder Echo so: „An dieser Übertreibung in der Diskussion um den Schlosskauf haben wir bis heute zu knabbern“
Gerhard Grünewald, noch immer sprachohnmächtiger Chefredakteur des lokalen Käseblattes, tituliert das als “Benennung einer Altlast” und hält fest, dass so “erstmals ein Repräsentant der Partner in der Schlossführung öffentlich auf Distanz zum damaligen Verhalten des Ressortchefs geht”.
Dennoch sei das Ganze eine Erfolgsgeschichte, meint Grantl:
>Schon damit befinde sich das Schloss ideell, aber auch wirtschaftlich in der Erfolgsspur, „weil wir ja gleichzeitig bei der Verwertung des Hauses für Sonderereignisse vorankommen“.
Die Vermietung oder Eigennutzung der repräsentativen Räume für niveauvolle gastronomische und gesellschaftliche Zwecke laufe inzwischen hervorragend, bringe – nur eben ohne Sichtbarkeit in den Besucherzahlen – Einnahmen und stärke das Renommee der ehemaligen Residenz.<
In einem weiteren Artikel wird Grantl nochmals zitiert:
>Es ist nicht nachzuvollziehen, dass wir unter den schwierigen Umständen einer ländlichen Kleinstadtlage das schaffen sollen, was selbst berühmte Museen in Metropolen nicht hinkriegen: die Konservierung und Präsentation eines historischen Gebäudes und seiner Kunstgegenstände ohne dauerhafte Bezuschussung der öffentlichen Hand.< [Hervorhebungen von uns]
Kann man daraus also schließen, dass “es nicht nachzuvollziehen” ist,
was vor 4 Jahren Koch und Corts, Schnur und Buschmann den Bürgern als Schloss- bzw. Märchengeschichte auftischten?
>Biodorf-Krise: Horst Stapp bezieht für das Führungsgremium Stellung und weist die Vorwürfe kritischer Mitglieder zurück<
Dies konnte man am 9. Oktober im Odenwälder Echo lesen.
Nachdem also noch einige Tage zuvor der Vorstand des Bioenergiedorfs Rai-Breitenbach dem Echo eine Auskunft zur “derzeitigen Lage” verweigerte und eine Stellungnahme zu den Vorwürfen ablehnte, wurde nun doch reagiert:
>Der Vorstand des genossenschaftlich organisierten Bioenergiedorfs Rai-Breitenbach hält seine im Vorfeld der bevorstehenden Mitgliederversammlung unternommenen Schritte nicht nur für legitim, sondern sogar für pflichtgemäß. Dies geht aus einer Feststellung hervor, mit der sich Vorsitzender Horst Stapp nun ans ECHO gewandt hat.<
Kurios ist wieder einmal die Sprache. Da ein Vorsitzender bzw. ein Vorstand Stellung nahm, soll es sich um eine “Feststellung” handeln - als könne ein Vorsitzender und ein Vorstand per se nur unumstößlich Wahres sagen.
Die Kritiker von Horst Stapp - versammelt in der lokalen “Interessengemeinschaft Bioenergiedorf” - scheinen in der Feststellung freilich eher eine Losestellung zu sehen, mehr noch: ein Bloßstellung.
Uns liegt eine umfangreiche Stellungnahme zu den im Echo zitierten Äußerungen Stapps vor. Wir werden sie hier im vollen Umfang wiedergeben.
Gleichzeitig verweisen wir auf einen erst vor 3 Wochen in der Frankfurter Rundschau erschienenen Artikel von Jörg Schindler.
Eingebettet in eine Abfolge von insgesamt 18 Ortsreportagen über Deutschland vor der Wahl (”Schindlers Wahl-Heimat”) war sein Bericht über das Bio-Energiedorf Rai-Breitenbach reinste PR - auch für den Vorsitzenden Horst Stapp.
Der wird von Schindler so geschildert:
>Horst Stapp wirkt heute ein bisschen so, als sei es gestern spät geworden. Er ist ein netter Kerl von 51 Jahren, der aus seiner hessischen Herkunft keinen Hehl macht. Stapp ist Ortsvorsteher in Rai-Breitenbach, seit wann, weiß er nicht mehr so genau, aber zwölf Jahre werden es wohl schon sein. Seine Partei immerhin hat er nicht vergessen: “Ich bin Sozialdemokrat - so was gibt”s hier noch. Ich wär” aber auch ein guter Grüner geworden.”
Fünf Jahre ist es nun schon her, dass der gelernte Elektriker Stapp in einer bayerischen Frühstückspension saß und in der Zeitung von Deutschlands erstem Bioenergiedorf im niedersächsischen Jühnde las. “Das hat mich inspiriert”, sagt Stapp.<
Sieht man diese unkritische Reportage im Kontext zahlreicher kritischer Fragen aus den Reihen der Interessengemeinschaft - Schindler sollten sie eigentlich zu Ohren gekommen sein - sieht man exemplarisch auch die Grenzen des “Qualitätsjournalismus“, den traditionelle (Print-) Medien für sich in Anspruch nehmen möchten.
Nachfolgend also all das, was in Jörg Schindlers nettem Artikel über den netten Horst Stapp keinen Platz fand:
>Die Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden H. Stapp machen deutlich, dass noch so viele Worte und Worthülsen, bei etwas genauerem Hinsehen, nicht über bereits hinlänglich bekannte Fakten hinwegtäuschen können.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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