
Nun hat es auch SPON erhört: Die Groteske um die Kündigung von vier Kassiererinnen des Wormser Freitzeitbads wird zu einem Fall von nationalem Interesse.
Worum geht es: Die Frauen führten eine Kaffeekasse und sammelten dort Trinkgeld. Nichts Ungewöhnliches.
In der von dem Sozialdemokraten Michael Kissel geführten rheinland-pfälzischen Stadt soll es die Kassiererinnen aber ihren Job kosten.
Es sei eine “Schwarzgeldkasse” und es bestünde der Verdacht der Korruption.
Die Frauen sehen das - laut SPIEGEL - anders:
>Die Freizeitbetriebe Worms stellten die Kassiererinnen vor die Wahl: Entweder ihr geht, oder ihr arbeitet ab jetzt als Putzkräfte - halbtags, mit erheblichen Gehaltseinbußen. Die vier Frauen sind zwischen 49 und 55 Jahre alt und zum Teil 25 Jahre im Schwimmbad beschäftigt. “Wir sind unkündbar, unter normalen Umständen kriegt man uns nicht raus“, sagt Andrea Z. Die Kassiererinnen werfen dem städtischen Betrieb vor, dass er sie gegen jüngere, billigere Arbeitskräfte austauschen wolle.<
Der für die Freizeitbetriebe der Stadt Worms verantwortliche Bürgermeister Georg Büttler (ebenfalls SPD) hat nun einen bemerkenswerten “Aufruf zur Mäßigung” auf der Homepage der “Nibelungstadt” veröffentlicht.
Den “Streit” will er mäßigen, indem er den Frauen nun auch noch eine “Fundsachenunterschlagung” unterstellt.
Dazu heißt es im SPIEGEL:
>Unklar ist jedoch, warum diese Vorwürfe erst Monate nach der Entlassung der Frauen auftauchen. Auch bei den beiden bisherigen Prozessen vor dem Mainzer Arbeitsgericht kamen die Anschuldigungen nicht zur Sprache, bestätigt Richterin Ruth Lippa: Die Entlassung sei nur mit der Schwarzgeldkasse begründet worden. Erst im Dezember musste die Kassiererin Karin N. auf dem Polizeirevier erscheinen, ihr wurden Fingerabdrücke abgenommen.
Merkwürdig ist auch, dass der städtische Betrieb den Frauen eine Putzstelle anbot, obwohl der Vorwurf im Raum steht, die Kassiererinnen hätten Schmuck und Handys aus dem Tresor gestohlen. Weder der Sprecher der Stadt, noch der Geschäftsführer des Schwimmbads und auch nicht der zuständige Bürgermeister wollten gegenüber SPIEGEL ONLINE dieses Vorgehen erklären.< [Hervorhebungen von uns]
Keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort.
So darf man gespannt sein, was aus der Causa Kaffeekasse noch wird.
Dies vorweg: Wir wollen strikt vermeiden, dass Herr X in irgendeiner Form für eine unbestimmte Anzahl von Personen mühelos identifiziert werden kann. Wir wollen nicht einmal ausschließen, dass Herr X eine nur fiktive Person in einem fiktiven Geschehen und einem fiktiven Raum ist.
Auf jeden Fall hat er keinen Vornamen, keinen Nachnamen und auch keinen bekannten Wohnort. Er mag einen Arbeitgeber (gehabt) haben, dessen Ort und dessen Name spielt hier aber keine Rolle (dessen ‘Branche’ allerdings schon).
Er mag einen Rechtsstreit mit dem Betreiber eines Blogs anzetteln, aber auch dessen Name sei hier außen vor.
Wir nennen es hier durchgängig “Exempelblog” und seinen Betreiber “Exempelblogger”.
Exemplarisch erscheint uns auch der Konflikt zwischen Herrn X und dem Exempelblogger:
Kann ein wortgetreu und zurückhaltend aus der Tagespresse zitierender Artikel, der zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung völlig gesetzeskonform ist und dessen Wahrheitsgehalt auch heute unstrittig ist, einige Zeit später (2 Jahre? 3 Jahre? 4 Jahre? 5 Jahre?) rechtswidrig sein?
Rechtswidrig deswegen, weil er von rechtswidrigen Praktiken des Herrn X handelt, die ihm heute nicht mehr recht sind.
Angriffsziel: Online-Archive
Mehr noch: Soll die Online-Archivierung den Betreiber mit finanziellen Risiken belasten?
Soll dies selbst dann noch gelten, wenn der Nachname von Herrn X durch Abkürzung durchgängig anonymisiert wurde?
[Was nebenbei eine Suche nach seinem Namen im Online-Archiv des (Exempel-) Blogs zwangsläufig ins Leere laufen ließ.]
Aktuell entschied der Bundesgerichtshof, dass die beiden wegen Mordes an Walter Sedlmayr Verurteilten keinen Anspruch auf Entfernung ihrer Namen aus Internetarchiven haben. Dies würde eine unzulässige Einschränkung der Meinungs- und Medienfreiheit bedeuten.

Im beck-blog der Rechtsexperten gibt es dazu den interessanten Diskussions-Thread “Das Internet vergisst nicht“. Einer merkt dort an:
>Einmal angenommen irgendeinen aktuellen Fall der durch die Presse gegangen ist. Steht er dort ist die Wahrscheinlichkeit groß das sagen wir 1000 Blogs den Fall aufgenommen und den Namen genannt haben.
Faktisch müssten in einem fiktiven Fall wie diesem alle Blogs den Namen… ja was eigentlich? Gar nicht erst nennen? Hinterher automatisch löschen? Löschen wenn die Strafe abgesessen ist? Löschen wenn sie dazu aufgefordert werden?
Es ist imho gerade bei Presse-relevanten Dingen eher ein Streisand-Effekt zu erwarten.< [Links und Hervorhebungen von uns. Die gezeigten Illustrationen sind alle von Lurusa Gross. ]

Herr X ist kein Mörder, er ist kein Verurteilter, er wurde - wundersamerweise - auch nie angeklagt. Bloße Habgier trieb ihn wohl - und ließ ihn später stürzen.
Eine übergeordnete Prüfungsinstanz warf ihm, damals Chef einer Bank, die Veruntreuung von mehreren 10 000 Euro vor - so war es mehrfach und unwidersprochen (bei voller Namensnennung) in der Presse zu lesen.
Peinlich, schließlich war der hierbei betroffene Arbeitgeber eine Anstalt des öffentlichen Rechts, dessen Leitmotiv die Gemeinwohlorientierung ist.
Träger des Kreditinstituts: Kommunale Gebietskörperschaften und geschädigt damit letztendlich auch der einfache (Steuer-) Bürger.
Kein Wunder, dass der damals tangierte Landrat sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe “erschüttert” zeigte.
Jeder habe sich gefragt, warum ein bestens verdienender Mann (anscheinend immer wieder) wegen geringer Beträge in die Kasse griff. Konkret: Er rechnete wohl private Ausgaben zu Lasten seines (halb-) öffentlichen Arbeitgebers ab. [Eine Selbstbedienungsmentalität, die gerade im verfilzten Südhessen gar nicht selten anzutreffen ist.]
Wer 1 und 1 zusammenzählte, musste daraus schließen, dass es lange Zeit brauchte, um durch kumulierte, geringe Beträge schließlich mehrere 10 000 Euro zu veruntreuen.
Im Strafrecht ist solches eigentlich Indiz für kriminelle Energie. Warum nur fiel die stete Selbstbedienung in all der Zeit niemand auf. Oder doch?
Opportunitätsprinzip oder Strafvereitelung?
Eine öffentliche Verhandlung hätte es klären können. Die Kunden der Bank, die Bürger des Landkreises, sie alle hätten sicher gerne gewusst, was da über Jahre (?) hinweg praktiziert wurde. Wer etwas wusste, wer etwas tat, wer etwas ließ.
Sie haben es nicht erfahren. Dafür sorgte die Staatsanwaltschaft. Sie ist berüchtigt in Südhessen, auf Strafvereitelung kann hoffen, wer ein “Großer” ist - und zählt er auch nur zu den Honoratioren einer kleinen Stadt.
Sie stellte das Verfahren ein, aus “Opportunitätsgründen“. Das behauptet jedenfalls Herr X. Anklage und selbst ein Strafbefehl blieben ihm offenbar erspart.
Und so wundert man sich, welchen Wirbel einerseits zwei Leergutbons im Fall einer Kassiererin machen konnten und wie geräuschlos die Justiz andererseits ein Verfahren entsorgt, in dem der Schaden vieltausendfach höher war und die (wiederholte) Tat anscheinend System hatte, statt nur singulär gewesen zu sein.
Die Wikipedia zitiert in ihrem Artikel zum immer häufiger praktizierten Opportunitätsprinzip zuletzt dessen Kritiker: Der “Aufwand” der Staatsanwaltschaft beschränke sich bei Anwendung dieses Prinzips häufig nur noch darauf, “Gründe für eine Einstellung des Verfahrens zu finden.”
>Dadurch werde … das Opportunitätsprinzip von der Ausnahme zur Regel, das Legalitätsprinzip hingegen zur bloßen Farce und fast vollständig dem Opportunitätsprinzip geopfert - mit fatalen Folgen für den Rechtsfrieden und die Justiz im Allgemeinen.<
Man könnte es deutlicher sagen: Es waltet mehr und mehr die Willkür. Nicht das Gesetz entscheidet, sondern der Wille der Staatsanwaltschaft - und derer, die bei ihr ein offenes Ohr finden. Geld, Macht und gesellschaftliche Stellung dürfen den Ausschlag geben.
Wie bei Herrn X das Opportunitätsprinzip genau griff, wissen wir nicht. Anklage und Verurteilung blieben ihm erspart, nur sein Ansehen litt. Wer in seinem Landkreis, wer an seinem Wohnort, wer an seinem Arbeitsort in diesen Wochen regelmäßig Zeitung las oder auch nur mit anderen sprach, erfuhr davon. Es waren Tausende - und wohl wenige, die davon nie hörten.
Retrograde Amnesie
Wenn Herr X ihr Gedächtnis löschen könnte, nur partiell, nur retrograd, er würde es vielleicht tun. Und wenn er in den alten Ausgaben der lokalen Blätter die Geschichte und darin seinen Namen schwärzen könnte, auch das würde er vielleicht tun.
Doch Erinnerung und selbst die Tinte auf Papier lässt sich so leicht nicht ausradieren.
Lange bevor es das Internet gab, galt: Auch das Dorf vergisst nichts.
Schon eine Lüge lässt sich mitunter kaum noch aus der Welt schaffen - und wie wenig erst, was wahr ist.
Klaus Zumwinkel, früher Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bundepost und (immer noch?) Unternehmensberater, muss damit leben, dass die Wikipedia seinem Strafverfahren fast genauso viele Worte widmet wie seiner (vorausgegangenen) Karriere. Wie groß oder klein muss einer sein, damit er ein Anrecht auf völliges digitales Vergessen hat?
Gab es eigentlich schon im Prä-Internet Zeitalter ein Abmahnen von Äußerungen? Konnte man verbieten oder bestrafen lassen, wenn auf der Straße, am Stammtisch oder im Verein eine unschöne Wahrheit ausgesprochen und ein dazugehöriger Name genannt wurde? Lebte da noch besser, wer etwas verbockt hatte und das Wissen darum ganz aus der Welt verbannen wollte?
Google & Genios
Es gibt einen Dienst, der das Print- und das Internetzeitalter verbindet, eine Recherchequelle, die es schon lange vor Google gab und die auch heute noch neben dem Suchgiganten bestehen kann:
Die GBI-Genios Deutsche Wirtschaftsdatenbank GmbH.
Von Google ist Genios (German Business Information) für den Suchenden nur einen Mausklick entfernt.
Google ist groß und jung, der deutsche Informations-Aggregator GBI-Genios ist klein, aber vergleichsweise alt.
Schon seit nahezu 30 Jahren können Unternehmens- und Privatkunden in GBI-Genios deutsche Quellen recherchieren. (Aktuell sollen laut Wikipedia 300 Tageszeitungen im Volltext durchsuchbar sein und über 60 Millionen Unternehmensinformationen.)
Herr X, seit Jahrzehnten im Finanzbusiness tätig, muss diesen Dienst kennen. Wäre es nicht so, müsste man ihm jede Professionalität absprechen - was kaum weniger peinlich wäre als eine strafrechtliche Verfehlung.

Für jeden, der professionell recherchiert, insbesondere im Finanz- und Unternehmenssektor, ist GBI-Genios ein bekannter und selbstverständlich genutzter Dienst.
Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr sind so auch alte (Archiv-)Artikel etwa aus dem Darmstädter Echo, der Frankfurter Rundschau, der FAZ oder der Frankfurter Neuen Presse zu bekommen.
Klickt man auf “Quellenliste” werden alle überregionalen Magazine angezeigt, sowie die Regionalpresse Nord, Süd, Ost und (besonders umfangreich) die Regionalpresse West, wozu auch Südhessen zählt.
Gratis liefert Genios sogar Schlagzeilen und Untertitel, die allein schon aussagekräftig genug sein können.
Sucht man beispielsweise im Bereich “Regionalpresse” (über den gesamten Zeitraum) nach Artikeln zu Ermittlungsverfahren Darmstadt, listet Genios aktuell 1473 Artikel auf.
So erfährt man etwa, dass gegen eine namentlich genannte Bürgermeisterin ein Ermittlungsverfahren geführt und dann eingestellt wurde.
Sucht man - allein in der “Regionalpresse West” - nach ‘Untreue‘ und ‘Unterschlagung‘, spuckt Genios satte 4460 Treffer bzw. Artikel aus.

Trat irgendwann aus spektakulärem Anlass eine mehr oder weniger bekannte Führungskraft in (halb-) öffentlicher Stellung zurück und man möchte die genaueren Umstände erfahren: Einfach bei Genios den Namen der Führungskraft und / oder der Institution eingeben und eventuell noch das Datum passend eingrenzen.
Schon könnte man mehr wissen - sofern nicht schon eine Suche bei Google, Yahoo, Bing, Ask, Exalead oder einer anderen Suchmaschine Informationen brachte.
Was bedeutet das für den, der einmal negative Schlagzeilen lieferte, aufgrund seiner herausgehobenen (öffentlichen) Rolle sogar mit Namensnennung? (Bei positiven Schlagzeilen war ihm das lange Zeit ja auch recht.)

Stellen wir uns vor, dass auch Herr X durch eine kurze Namensrecherche in Genios mit (s)einer Geschichte konfrontiert wird. Mit gratis abrufbaren Schlagzeilen, die seinen Fall brutaler ‘offenbaren’ als vorher jeder via Google auffindbare Blog.
Was dann? Wird er Genios mahnen oder verklagen? Oder das dort archivierte Printmedium, dem er doch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Gegendarstellung offerieren mochte?
Wird er eine Löschung aller Artikel und Schlagzeilen fordern, da wie dort?
Wird er von Genios Entschädigung verlangen, weil ihm (angeblich) “lukrative” und “anspruchsvolle” Stellenangebote versagt blieben - nachdem eventuell ein potenzieller Stellenanbieter auch die bekannte Wirtschaftsdatenbank zu Rate zog und ob der offerierten “Infos” zu Herrn X die Bewerbung abwies?
Im Finanzbusiness soll es ja vitale und virile Personen geben, die selbst im Rentenalter noch auf Stellensuche sind und denen das Geld nie genug ist.
Herr X ist der Erste, der beim Exempelblog eine Abmahnung wagt. Vielleicht ist es kein Zufall. Für einen, dem es wohl zur Gewohnheit geworden war, Dritten etwas falsch in Rechnung zu stellen, dürfte darin eine innere Logik walten.
Es gibt Tage, wo einem das eigene Idol peinlich sein kann. Wer etwa Michael Jackson liebte, weiß das.
Was nun in Haiti geschehen ist, muss wieder einmal jene verlegen machen, die entgegen allem Augenschein darauf beharren, dass ihr Angebeteter gleichermaßen allmächtig und allgütig sei.
Heute hat der Allmächtige zugelassen, dass ausgerechnet die Ärmsten der Armen noch ein Stück ärmer wurden - was leider nichts Neues ist.
Gelobt im Allgemeinen sei deswegen heute nicht Gott, sondern der Atheismus oder (wenn man an mehr als an nichts glauben will) der Pantheismus. Gelobt im Konkreten sei dagegen praktische Hilfe - die Güte nämlich gibt es nur in uns.
Links:

In der FAZ findet sich heute ein lesenswerter Artikel von Thomas Strobl über “Das Massensterben der Autoritäten” im Zeitalter des Internet.
Zitat:
>Das Internet ist ein Serienkiller. Sein bevorzugtes Opfer: Autoritäten jeglicher Art. Da man sich im Netz über alles und jeden informieren kann, werden die Aussagen von Experten, Exegeten und Propagandisten kontrollierbar. Und nicht nur das: Sie werden vor allem diskutier- und kritisierbar. Und das unterminiert jede Form von Autorität; auf jedem Gebiet - sei es Wirtschaft, Wissenschaft oder Politik.<
Schmerzhaft erfahren muss das in diesen Tagen und Wochen auch Horst Stapp. Der SPD-Politiker ist Vorsitzender des Ortsbeirats von Rai-Breitenbach. Bekannter und zugleich umstrittener ist er allerdings in seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender einer Genossenschaft, der Bioenergiedorf Rai-Breitenbach e.G.
In über 130 Kommentaren allein in diesem Weblog erfährt Stapp (meist) Kritik und selten Zuspruch.
Mit dem Projekt “Bioenergiedorf” wollte der Breuberger Ortsteil und sicher auch Stapp selbst hoch hinaus. Im September 2009 war in der Frankfurter Rundschau dies zu lesen:

>Sogar der Rest der Welt hat mittlerweile von Rai-Breitenbach gehört. Dieser Tage erst waren Chinesen da und haben staunend in die Hackschnitzelgrube vom Odenwald geklotzt. Wer weiß, vielleicht importieren sie bald ja schon nicht mehr Holz, sondern Heizkraftwerke aus Südhessen. Inder und Brasilianer waren auch schon da und gerade hat sich eine Professorin aus Japan angemeldet.<
Doch selbst in der lokalen Presse, prinzipiell immer zu Beifall bereit, ist die Zeit des Katzenjammers angebrochen. Im Odenwälder Echo (6. Januar) schrieb nun Birgit Reuther viel über die Malaise des Vorzeigeprojektes und wenig oder nichts über dessen Erfolg.
Zitat: “Schien das betriebswirtschaftliche Überleben des Pilotprojektes Bioenergiedorf Rai-Breitenbach bislang nicht unbedingt in Frage gestellt, sorgen sich viele Genossen nun auf jeden Fall um den Fortbestand ihrer Wärmeversorgung.”
Zu Wort kommt in diesem Artikel zuletzt auch Wilfried Walter. Er ist einer der Sprecher der ‘Interessengemeinschaft Bioenergiedorf’, die schon seit einiger Zeit mit großer Sorge auf die Fehlentwicklung des “Vorzeigeprojektes” hinweist.
Von ihm stammt auch eine ausführliche Stellungnahme zu dem erwähnten Echo-Artikel und den jüngsten Entwicklungen, die wir hier in voller Länge veröffentlichen:
Bioenergiedorf Breuberg-Rai-Breitenbach: Vorzeigeprojekt oder Potemkinsches Dorf?
Der Titel für den Artikel vom 6. Januar 2010 im Odenwälder Echo lautete: “Ein Vorhaben zu groß fürs Ehrenamt? Das Bioenergiedorf Rai-Breitenbach in Breuberg war einmal ein Vorzeigeprojekt. “
Es ist richtig, das Nahwärmeprojekt hier in Rai-Breitenbach wurde von der Geschäftsleitung der Genossenschaft und der kleinen und auch etwas größeren Politik hier im Ort und in der großen weiten Welt als Vorzeigeobjekt vorgeführt und vermarktet.
Die Vermarktung erfolgte jedoch nicht zum finanziellen Nutzen der Genossenschaft, sondern diente nur den finanziellen Interessen Einzelner.
Besuchern wurde das schöne Heizwerkgebäude, ein im Bau befindliches Verwaltungs- und Demonstrationsgebäude, ausgeführt in werbeträchtiger Strohballenbauweise, und die mollige Wärme im Heizwerk vorgeführt.
Kritisch hinterfragende Mitglieder der Genossenschaft versuchte man immer wieder mit der Aussage “was wollt ihr denn, ihr habt doch eine warme Stube” abzuspeisen.
Die Geschäftsleitung unternahm bisher alles (auch nach dem Ausfall durch den Brand) um den Schein der schönen Fassade zu wahren und dies nach dem Motto “koste es, was es wolle”. Wie es sich eben für ein “Potemkinsches Dorf” gehört.
Alle rechtlichen, finanziellen und technischen Missstände mussten mühselig recherchiert und soweit wie möglich belegt werden. Erst wenn überhaupt keine Verneblungstaktik mehr griff, wurden sie von der Geschäftsleitung eingestanden.
Wer nun dachte, dass nach dem auf der Informations-Veranstaltung am 30.12.2009 vom Vorstandsvorsitzenden Horst Stapp angekündigtem Rücktritt des derzeitigen Restvorstandes und dem wenig später erklärten sofortigen Rücktritt von Jörg Kickstein, seinem Stellvertreter, ein grundsätzlicher Neubeginn für die Bioenergiedorf-Breuberg-Rai-Breitenbach e. G. möglich sei, muss sich wohl gedanklich neu orientieren.
Dass die Herren der Geschäftsleitung mit ihrer Rücktrittserklärung schon wieder eine neue Nebelkerze gezündet hatten, geht eindeutig aus den im obigen Artikel aufgeführten Äußerungen von Herrn Kübler hervor.
Zitat: “Wie Landrat Dietrich Kübler, ebenfalls Vorstandsmitglied der eG, gegenüber dem ECHO ergänzte, soll dieser Schritt einen Neubeginn in der zerstrittenen Genossenschaft erleichtern. Gleichwohl könne es sein, dass er oder andere Vorstandsmitglieder sich erneut der Wahl stellen werden.” Ende des Zitates.
Diese Aussage lässt nur eine Vermutung zu, dass der jetzige Vorstand oder zumindest ein wesentlicher Teil von ihm durch einen Rücktritt und eine anschließenden Neuwahl sich eine neue Legitimation erhofft, damit man so weiter “wursteln” kann wie bisher. Sollte dieser Schachzug gelingen, wäre natürlich die lästige Interessengemeinschaft Bioenergie Rai-Breitenbach ausgeschaltet.
“Ein Vorhaben zu groß fürs Ehrenamt?”
Zitat aus dem obigen Bericht:
>Ohne einen Wirtschaftsplan für 2010 werden wir aber nicht in diese Sitzung gehen”, erinnert Matiaske an eine Forderung von Aufsichtsrat, Landrat Kübler und eine Reihe kritischer Genossen. Sie alle wollen sich nicht zufrieden geben mit der Aussage des geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden Stapp, in den laufenden Geschäften geben es keine finanziellen Engpässe. Stapp, der diesen Posten im Ehrenamt ausführt, soll auf Forderungen nach Wirtschaftsplänen und einer regelmäßigen Finanzplanung mehrfach geantwortet haben, dies sei im Ehrenamt nicht leistbar.
Vor diesem Hintergrund will Landrat Kübler der Genossenschaft anbieten, dass der Odenwaldkreis Personal zur Unterstützung von Geschäftsführung und Betriebsleitung zur Verfügung stellt.< Ende des Zitates.
Der Vorstand der Bioenergiedorf Rai-Breitenbach e. G. war bis zum 30.12.2009 noch mit 6 (sechs) Personen besetzt. Laut Homepage (www.bioenergiedorf-odenwald.de/deutsch/betreibergesellschaft/genossenschaft/vorstand.html) war dies auch noch am 10.01.2010 der Fall:
Als Mitglieder des Vorstands sind aufgeführt:
Laut Aussage von Herrn Horst Stapp waren diese 6 Personen nicht in der Lage, eine Finanzplanung oder einen Wirtschaftsplan (wie im Artikel genannt), zu erstellen. Zumindest nicht ohne Bezahlung.
Nach dieser Aussage sieht sich der Vorstandsvorsitzende Horst Stapp als unbezahlter “Solotänzer” und die restlichen 5 Vorstandsmitglieder waren oder sind unfähige “Statisten”.
Die große Frage dazu: Wieso lasse diese Vorstände so mit sich umgehen???
Es steht an keiner Stelle geschrieben, dass ein Vorstandsvorsitzender alle anfallende Arbeit alleine machen muss.
Geschäftsführer
Von verschiedenen Seiten wurde das Einsetzen eines außen stehenden Geschäftsführers zur Lösung aller anstehenden Probleme als “Ei des Columbus” vorgeschlagen. Herr Kübler hat dies auch so gesehen und wollte für diese Position am liebsten eine Person vom Odenwaldkreis eingesetzt sehen.
Nach dem Bericht im Echo hat Herr Kübler seine Ansichten anscheinend relativiert, denn er sprach nur noch davon, dass der Odenwaldkreis Personal zur Unterstützung von Geschäftsführung und Betriebsleitung zur Verfügung stellen könnte.
Vielleicht ist er jetzt, wenn auch spät, zu der Einsicht gekommen, dass die Lösung der kaufmännischen, juristischen, finanziellen, technischen und handwerklichen Probleme von einer einzelnen Person als Geschäftsführer die Fähigkeiten einer “Eierlegenden Wollmilchsau” erfordern würde.
Diese Spezies dürfte in der Verwaltung des Odenwald Kreises schon lange ausgestorben sein.
Erforderlich sind mehrere Geschäftsführer, um mit dem aufgeführten Fachwissen das Schiff aus dem Schlamm in eine ordentliche Fahrrinne zu ziehen.
Wiederinbetriebnahme des Bioflamm-Hackschnitzelkessels
Eine weitere Vernebelungsaktion wurde um die Wiederinbetriebnahme des Bioflamm Hackschnitzelkessels gestartet.
Bereits vor der Info-Veranstaltung am 30.12.2009 war damit begonnen worden. Bei der Veranstaltung wurde vom Vorstand darüber kein Wort verloren.
Der Kessel soll, unter Verwendung von wesentlichen Komponenten, die nach dem Brand noch funktionsfähig oder provisorisch wieder hergerichtet werden konnten, vorläufig wieder angefahren werden.
Laut Kesselhersteller müssen diese Komponenten jedoch noch ausgetauscht werden, was eine weitere Reparatur und Inbetriebnahme erforderlich macht.
Die Frage ist, was kostet die doppelte Reparatur und Inbetriebnahme? Wer zahlt die doppelte Reparatur und Inbetriebnahme? Ist dieses Vorgehen juristisch sauber mit der Brandversicherung abgeklärt? Die Versicherung könnte z. B. auf die Idee kommen, dass Komponenten, die einen mehrmonatigen Betrieb überstehen, nicht ersetzt werden müssen.
Wie sieht die Regulierung aus, wenn diese nach einer weiteren, kurzen Betriebszeit dann doch noch ausfallen?
Bei elektronischen Komponenten kann es nach einer Kontaminierung mit säurehaltigen Dämpfen auch längerer Zeit danach noch zu Ausfällen kommen.
Die ganze Aktion lässt nur eine Annahme zu: Wenn es gelingt, den Kessel bis zur nächsten Mitgliederversammlung Ende Januar oder Anfang Februar 2010 zum Laufen zu bringen und ihn auch am Laufen zu halten, dürfte sich der Vorstand wieder einmal als großer Macher feiern lassen, ohne die Mitglieder über die Nachteile dieser Aktion zu informieren.
Wieder einmal nach dem Motto: “Koste es, was es wolle, Hauptsache es ist dem Image einzelner Vorstandsmitglieder dienlich”.
Dies ist auch ein Indiz für die vermuteten Wiederwahlabsichten.
Wie man sehen kann, hat das Jahr 2010 für die Bioenergiedorf-Breuberg-Rai-Breitenbach Genossenschaft bis jetzt nahtlos an das Jahr 2009 angeschlossen.
Wenn man in den nächsten Tagen auf allen Ebenen der Mitgliederschaft und der Politik nicht zu der Einsicht kommt, dass nur ein radikaler Schnitt und ein Neubeginn (ohne alle bisherigen Mitglieder des alten Vorstandes) zur Lösung der genossenschaftlichen Probleme nötig sind, werden immer mehr Mitglieder sich darüber Gedanken machen, wie sie das Heizungsproblem in eigener Unabhängigkeit bewältigen können. Einige sind bereits dabei, konkrete Schritte in diese Richtung vorzubereiten.
Sollte der bereits sehr hohe Nahwärmepreis noch weiter erhöht werden müssen, dann wird der “große Abgesang” auf das Bioenergie-Nahwärme-Projekt in Rai-Breitenbach wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Dieser Gesang wird dann wohl auch in den Ohren des Odenwaldkreises erhebliche Schmerzen verursachen, denn ein Scheitern des Projektes stellt natürlich auch die langfristige Wärmeversorgung der angeschlossenen Schule in Frage. Hier ist immer noch die alte Anlage mit Heizölkessel vorhanden, diese sollte ja von der Genossenschaft modernisiert und mit einem nachwachsenden Brennstoff (Rapsöl) betrieben werden.
Das unter dem Aktenzeichen 21 K 1220/09.GI.B online gestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen - Berufsgericht für Heilberufe ist ein Dokument mit erheblicher Sprengkraft.
Zum einen reicht die Verantwortlichkeit für dort indirekt thematisierte (amtliche) Straftaten bis hinauf zur hessischen Landesregierung.
Dass der Merkel-Rivale Roland Koch jemals ihr Nachfolger werden könnte, erscheint vor diesem Hintergrund ausgeschlossen.
Nicht weniger bedeutsam ist dieses Urteil und seine lange Begründung jedoch für all jene, die Mobbing (bzw. Bossing) ausgesetzt sind.
Dazu zählen wir an dieser Stelle auch Menschen, die von Behörden schikaniert werden - insbesondere von der Justiz.
Davon gibt es nicht wenige.
Dass am Ende der Urteilsbegründung auch von (amtlichen) “Gepflogenheiten” die Rede ist, weist bereits in diese Richtung.
[Andererseits ist nicht jeder, der im Clinch mit Vorgesetzten und / oder Behörden liegt, ein Opfer. Oft genug ist dafür auch eigenes Fehlverhalten verantwortlich.]
Die umfangreiche Begründung des mittlerweile rechtskräftig gewordenen Urteils zeigt eindringlich, was Mobbing bzw. Bossing bei den Betroffenen anrichtet - vor allem in gesundheitlicher Hinsicht.
Wer als “Querulant” tituliert wird, gar als “paranoid-querulatorisch” hingestellt wird, wird zukünftig auf diesen Fall verweisen können - sofern ihm tatsächlich Unrecht geschieht.
Zunächst einige Links zur Affäre:
Nachfolgend zitieren wir die interessantesten Passagen des Gießener Urteils, das unter der Adresse lareda.hessenrecht.hessen.de (Landesrechtsprechungsdatenbank der hessischen Gerichte) im Dezember 2009 veröffentlicht wurde. [Sämtliche Hervorhebungen und Zwischenüberschriften sind von uns]
Hintergrund:
>Ihre Gruppe, zu der weitere Steuerfahnder gehörten, war Mitte der neunziger Jahre bis Anfang 2000 in der Überwachung bestimmter Handlungsfelder von Großbanken eingesetzt. Sie deckten Fälle auf, in denen Banken in anonymen großen Sammelbeträgen die Guthaben einzelner Bankkunden gebündelt dorthin überwiesen, wo es kein Quellensteuerverfahren für Zinserträge gab. Dort wurden die transferierten Geldbeträge auf die einzelnen Konten der Bankkunden gebucht (sogenannte anonymisierte Kapitalflucht).
Nach eigenen Angaben führten die Fahndungserfolge der Beschwerdeführer und ihrer Kollegen und Kolleginnen in jener Zeit bundesweit zu Steuernachforderungen in beträchtlicher Höhe.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2001 erging eine sogenannte Amtsverfügung an die vier Probanden, mit welcher der Anfangsverdacht für Ermittlungen neu definiert wurde.
Danach sollten Geldtransfers erst ab einem bestimmten Umfang zum Anfangsverdacht ausreichen.
Die Beschwerdeführer, insbesondere der Steueramtmann G, wandten sich massiv gegen diese behördeninterne Anweisung. In der Folgezeit wurden die Beschwerdeführer aus dem Bereich der Steuerfahndung in andere Arbeitsbereiche umgesetzt. Nach eigener Einschätzung wurden sie dann mit nicht mehr amtsangemessenen Tätigkeiten beschäftigt.<
Konsequenzen für das Mobbing-Opfer:
>Die Maßnahme des Arbeitgebers bewertete Herr G in seinem subjektiven Empfinden nicht als Förderung, sondern als Kränkung und Minderung der Wertschätzung seiner bisherigen Arbeitsleistung.
Er selbst bezeichnet diesen Vorgang als „Mobbing/Bossing“.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt versucht er folgerichtig, sich mit rechtlichen Mitteln gegen dieses seiner Ansicht nach erlittene Unrecht zu wehren. Die daran anknüpfenden Gespräche mit Auseinandersetzungen über Beurteilungen und Vermerke in der Personalakte führten zu einer Verschärfung im Konflikt Arbeitgeber-Arbeitnehmer.Aus dieser permanenten Auseinandersetzung ist durch psychosomatische Reaktionsbildung ein chronischer Erschöpfungszustand entstanden, der mit ausgeprägten Konzentrationsstörungen und Minderung des mentalen Leistungsvermögens und Minderung des Umstellungs- und Anpassungsvermögens einhergeht. Gleichzeitig verschlechterte sich ein schon länger bestehendes Nierenleiden.<
Pathologisierung des “Gerechtigkeitsempfindens” im falschen fachärztlichen “Gutachten”
>In der entsprechenden aktuellen Untersuchungssituation bietet Herr G nun ein klinisches Bild, welches eindeutig einer paranoid-querulatorischen Entwicklung entspricht, was keine psychotische Erkrankung darstellt, aber insofern mit einem Realitätsverlust einher geht, dass auf dem Boden eines primärpersönlich ausgeprägten Gerechtigkeitsempfindens und dem zusätzlichen Nährboden einer narzisstischen Kränkung ein unbeirrbarer Weg beschritten wurde, der aus Sicht von Herrn G nur beendet werden kann, wenn er rehabilitiert wird, wenn also all seine Vorwürfe als wahr anerkannt und strafrechtlich geahndet worden sind, die Verantwortlichen aus ihren Stellungen entfernt worden sind und wieder in den Bereich der Steuerfahndung zurückkehren kann, woraus dann auch eine weitere Verbesserung seines körperlichen Gesundheitszustandes resultieren würde.
Die Verwirklichung dieser Version ist jedoch objektiv unrealistisch.
Da es sich bei der psychischen Erkrankung Herrn Gs um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte unter den obwaltenden Umständen nicht denkbar und Herr G als dienst- und auch teildienstunfähig anzusehen, an diesen Gegebenheiten wird sich aller Voraussicht nach auch nichts mehr ändern lassen, so dass eine Nachuntersuchung nicht als indiziert angesehen werden kann.<
Pathologisierung eines zweiten “Anprangerers ungesetzlicher Machenschaften“:
>Der heute 37jährige Herr M wurde zum Jahreswechsel 2003/2004 im Rahmen einer erheblichen Umstrukturierungsmaßnahme innerhalb der AA Finanzverwaltung aus dem Bereich der Steuerfahndung (neben zahlreichen Kollegen) in einen anderen Bereich versetzt, was er als persönliche Kränkung und Degradierung empfand, hinzu kommt als entscheidender Faktor, dass er diesen Schritt (wie auch seine Ehefrau und einige seiner Kollegen) als gezielte Maßnahme seines Dienstherrn auffasste, um ihn als unliebsamen Anprangerer ungesetzlicher Machenschaften und Unzulänglichkeiten „fertig zu machen“ durch „Kaltstellen“ als politisches Opfer bis hin zur Zwangspensionierung.
Da Herr M zusätzlich zahlreiche Krankheitssymptome entwickelt hat (aktuell berichtet er von Schlafstörungen, Erschöpfungszuständen, Kopfschmerzen, Ängsten und Überforderungen sowie erhöhten Leberwerten), ist er seit Anfang 2005 krankgeschrieben, so dass aus psychiatrischer Sicht Stellung zu seiner Dienstfähigkeit genommen werden soll.
Hierzu ist zunächst einmal festzuhalten, dass es sich bei der Erkrankung Herrn Ms nicht „nur“, wie im Entlassungsbericht aus O-Stadt ausgeführt, um eine reaktive depressive und Angststörung bei einem Arbeitsplatzkonflikt bzw. bei Mobbing handelt, sondern dass einerseits somatisierende Symptome hinzutreten und es sich insgesamt um eine paranoid-querulatorische Entwicklung handelt, in deren Rahmen Herr M unkorrigierbar davon überzeugt ist, Opfer großangelegter unlauterer Prozesse zu sein, und nach erheblichen medialen und politischen Bemühungen des Anprangerns und Aufklärens anhaltend versucht, hiergegen juristisch vorzugehen.
Angesichts der Schwere und Ausprägung dieses Krankheitsbildes ist von anhaltender Dienstunfähigkeit (und auch Teildienstunfähigkeit) auszugehen.<
Bemerkenswert an diesen “Gutachten” des Psychiaters Dr. med. Thomas Holzmann war unter anderem dies: Er ignorierte ihm vorliegende ärztliche Berichte, die den Mobbing-Hintergrund z.T. ausdrücklich bestätigten, er setzte fundierten Berichten seinen 90-Minuten ‘Augenschein’ entgegen, vor allem: er unterstellte eine Endemie paranoid-querulatorischer Erkrankungen unter den Frankfurter Steuerfahndern, die selbst Ehepaare (gemeinsam) zu befallen schien.
Das Gericht stellte dann abschließend fest:
>Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der „Nervenfachärztlichen Gutachten“ des Beschuldigten erfolgte nach Überzeugung des Gerichts auch vorsätzlich. […]
Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe liegen nicht vor. Der Frage, ob es im Rahmen seiner langjährigen gutachterlichen Tätigkeit als externer Gutachter für das Hessische Amt für Versorgung und Soziales in A-Stadt zu „Gepflogenheiten“ gekommen sein könnte, deren er meinte, nachkommen zu sollen, brauchte im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht weiter nachgegangen zu werden.<
Die Praktiken des Psychiaters wurden mit einem “Verweis” und einer Geldbuße über 12 000 Euro geahndet.
Frank Pröse, Chefredakteur der Offenbach-Post, hält das übrigens für einen “Witz“. Zitat: “Dafür müsste der Mann aus moralischen Gesichtspunkten für immer Berufsverbot und eine Gefängnisstrafe erhalten.”
Man fragt sich auch, warum ein Arzt solch massive Verstöße gegen das Standesrecht riskiert. Eine pauschale Vergütung von 350 Euro (plus Steuer) pro abgewickeltem Gutachtenauftrag kann allein nicht Anreiz sein, beruflich und juristisch Kopf und Kragen zu riskieren. Das harrt noch der Aufklärung.
Interessant wäre sicher auch, wie der Bund der Steuerzahler diese Vorgänge wertet: Der ordinäre Steuerzahler ist es nämlich, der im Szenario der Korrupten die Zeche zahlen soll: Honorare für falsche Gutachten, selbst die Pensionen für in Wirklichkeit kompetente und integre Zwangspensionierte dürften da nur “Peanuts” sein.
Sicher ist jedenfalls: Mobbing und die Pathologisierung angeblicher Querulanten gibt es vielfach. Solche Praktiken sind offenkundig nicht beschränkt auf totalitäre Staatsformen.
Nur dass in diesem besonders dreisten Fall die Opfer von einem Gericht rehabilitiert wurden, ist die Ausnahme. Denn Täter dieses Kalibers gibt es gerade in der Justiz zuhauf. Die Dunkelziffer amtlichen Unrechts ist hoch.
Affären, auf die hier bereits frühzeitig hingewiesen wurde, entfalten sich in diesen Tagen zu voller Blüte.
Der (unglaubliche) “Fall Wolski” ist zuerst ein ‘Sittenskandal’ und dann ein Justizskandal.
Schlagzeilen macht er derzeit, weil es ganz profan auch um Steuerhinterziehung geht.
Rechtsanwalt Michael Wolski, der Ehemann der hessischen Verfassungsrichterin Karin Wolski (CDU) ist vor dem Landgericht Darmstadt wegen Steuerhinterziehung in großem Stil angeklagt. Insgesamt soll er 1,6 Millionen Euro hinterzogen haben.
[Die Millionen stammen letztendlich aus dem Vermögen des als Immobilienunternehmer reich gewordenen Holocaust-Überlebenden Ignaz C., mit dessen Witwe Wolski ein sehr, sehr enges Verhältnis einging - mit Billigung von Gattin Karin.]
Auch wenn die Steuerhinterziehung in der schlüpfrigen Affäre ein vergleichsweise harmloser Aspekt ist, so erreichen deren seismische Wellen auf politischer Ebene bereits den hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU).
Der musste nun zugeben, dass das ehrenwerte Juristenpaar von 1999 bis 2003 beim Finanzamt Offenbach keine Steuererklärung vorgelegt hatte - ohne deswegen je gemahnt worden zu sein.
[Eine pikante Note am Rande: Gefördert von der hessischen CDU-Prominenz hatte sich Karin Wolski vor 5 Jahren für das höchste Amt in Offenbach beworben: Sie wollte dort Oberbürgermeisterin werden.]
Höchst lesenswert ist das laufend aktualisierte Dossier der Frankfurter Rundschau zum ‘Fall Wolski’.
Noch brisanter ist für die hessische Landesregierung jedoch die Steuerfahnder-Affäre.
Worum es dabei geht, fasst die Frankfurter Rundschau, die auch dazu ein Dossier führt, in 3 Sätzen zusammen:
>Ein starkes Stück Hessen: Das Land entlässt seine besten Beamten, erklärt erfolgreiche Steuerfahnder für verrückt. Weil sie Millionen hinterzogener Steuern von den Falschen zurückholten?<
Im Grunde ist diese Affäre ein Lehrstück für Regierungskriminalität.
Man kann gespannt sein, wie lange sich Roland Koch als hessischer Ministerpräsident und als stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU wird halten können, je weiter diese Affäre in ihrer ganzen schmutzigen Dimension der Öffentlichkeit bekannt und bewusst wird.
Bislang sind es vor allem Karlheinz Weimar und Jürgen Banzer, die sich als hessische Minister für Finanzen und Gesundheit zu den unglaublichen Vorgängen um die im Stil eines totalitären Regimes pathologisierten Steuerfahnder zu erklären haben.

Rudolf Schmenger, einer der als angeblich paranoid-querulatorisch aus dem Dienst gemobbten Steuerfahnder schrieb insgesamt 4 Briefe an Weimar und an Roland Koch, in denen er ihn auf “Straftaten und Dienstpflichtverletzungen in der hessischen Finanzverwaltung” hinwies und auf daraus resultierende erhebliche finanzielle Schäden für das Land Hessen.
Koch wird sich nicht damit herausreden können, von all dem nichts gewusst zu haben.
Der für die faktisch gefälschten Gutachten eingespannte Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann wurde schon im letzten Jahr vom Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen verurteilt.
Wesentlicher Satz in der 47-seitigen Urteilsbegründung:>Die Verletzung des fachlichen Standards bei der Erstellung der ‘Nervenärztlichen Gutachten’ erfolgte nach Überzeugung des Gerichts vorsätzlich. … Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe liegen nicht vor< [Links und Hervorhebung von uns]
Frank Pröse, Chefredakteur der Offenbach-Post, kommentierte das vorgestern so:
>Der Psychiater bekommt für seine vor Gericht zerpflückten (Gefälligkeits-?) Expertisen eine Geldbuße von 12.000 Euro. Ein Witz. Dafür müsste der Mann aus moralischen Gesichtspunkten für immer Berufsverbot und eine Gefängnisstrafe erhalten. […]
Historisch gesehen ist es eine neue Dimension, wie in Hessen mit unliebsamen Beamten umgegangen worden ist.
Margrit Lichtinghagen, die frühere Chef-Ermittlerin im Fall Zumwinkel, darf sich jetzt mit Tempoüberschreitungen, Diebstahl, Urkundenfälschungen und ähnlichem beschäftigen. […]
Die Version von der psychisch kranken Viererbande ähnelt der Lüge von den „jüdischen Vermächtnissen“, mit denen die hessische CDU ihre Spendenaffäre dereinst zu verschleiern suchte. Mit dieser unrühmlichen Vergangenheit im Gepäck, brauchen sich Minister Weimar und Ministerpräsident Roland Koch nicht zu wundern, dass ihnen zugetraut wird, Strafvereitelung im Amt gedeckt zu haben.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Neben den Dossiers der Frankfurter Rundschau ist vor allem dem „Dokumentationszentrum Couragierte Recherchen und Reportagen“ [www.anstageslicht.de] eine detaillierte Chronologie dieses Skandals zu danken.
Dort werden Namen und Fakten genannt und Aussagen vielfach mit Dokumenten untermauert.
Man sollte dies gelesen haben, um zu wissen, wie die Realität des Rechtsstaates Deutschland im administrativen Alltag aussieht.
Und man sollte sich keinen Illusionen hingeben: Solche Machenschaften sind kein Privileg der CDU. Wo die SPD lange genug regierte, sieht es nicht besser aus. Die auf odenwald-geschichten.de ausgebreiteten Skandale aus der Regentschaft des Ex-Landrats Horst Schnur belegen dies. Auch hier wurde mit Rufmord gearbeitet, mehr noch: Parteifreunde in der Staatsanwaltschaft Darmstadt machten es möglich, dass sich nicht die (amtlichen) Täter schwerer Rechtsverstöße vor Gericht verantworten mussten, sondern deren Opfer. Eine völlige Pervertierung des Rechts, die - immerhin - Rudolf Schwenger und seinen co-pathologisierten Kollegen erspart blieb.
Unser Artikel vom 6. September 2009 über Ex-Landrat Horst Schnur (“Heiliger Horst” aka “Buddha des Odenwaldes” verabschiedet sich mit “umfassender Erfolgsbilanz”) rief diese Vorgänge noch einmal in Erinnerung.
Wolfgang Hörnlein erinnerte in seinem Jahresrückblick 2009 noch an einen anderen Protagonisten (und ein Opfer?) der schmutzigen Vorgänge in Schnurs Verwaltung, an den Odenwälder (Ex?) Rechtsdirektor Georg Dürig:
>das gibt’s wohl nur im diesen Landkreis: bereits weit über drei Jahre arbeitet ein Rechtsdirektor bei vollen Bezügen beziehungsweise eher nicht, weil er von seinem Amt suspendiert ist. Aus Angst vor Übergriffen seiner eigenen Behörde auf sich selbst wegen unbotmäßigen Verhaltens hatte er sich zunächst in den entferntesten Zipfel des EU-Raumes geflüchtet. Der “Mann fürs Grobe” soll am Ende nicht grob genug für sein Amt gewesen sein. Wir hatten schon dreimal darüber berichtet< [Hervorhebungen von uns]
Die nachfolgend zitierten Passagen aus der vorzüglichen Website anstageslicht.de sollten Sie neugierig auf die vollständige Chronologie machen:
>26.06.2003: Insgesamt 48 Steuerfahnder aus dem Finanzamt Frankfurt/Main V unterschreiben einen Brief an Ministerpräsident Roland KOCH und Finanzminister Karlheinz WEIMAR. Sie bringen darin ihre Kritik darüber zum Ausdruck, dass sie aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen ihren Aufgaben nicht mehr rechtsstaatlich nachkommen können. Sie bitten ihren höchsten Dienstherrn, Ministerpräsident Roland KOCH, sich der Probleme anzunehmen. Die Unterzeichner machen sich im übrigen Sorge um erhebliche Steuerausfälle durch Einschränkungen bei ihrer Ermittlungstätigkeit.
Dieser Brief wird durch eine Indiskretion bekannt, bevor er abgeschickt werden kann. Die Unterzeichner werden daraufhin von ihren Vorgesetzten massiv unter Druck gesetzt: Man habe doch Kinder? Und ist das Häuschen schon abbezahlt? Folge: die meisten ziehen ihre Unterschrift zurück.
‘Übrig’ wird eine Petition an den Hessischen Landtag bleiben (siehe 23.11.2004), die nur noch die Unterschriften von 6 Steuerfahndern trägt.<>17.10.2003: SCHMENGER erfährt, dass sich in seiner regulären Personalakte auch eine Art Geheimakte befindet, die er bisher nicht einsehen durfte bzw. die er bisher nie zu Gesicht bekommen hatte. In dieser Geheimakte befindet sich auch das Fax des Finanzamtsvorstehers Jürgen SCHNEIDER-LUDORFF an die OFD, in der er eine “Lösung” in der “Personalangelegenheit Schmenger” fordert …<
>17.07.2006: Jetzt möchten die Vorgesetzten und alle, die sich über ihn ärgern, den Querulanten SCHMENGER endgültig loswerden. Ebenso die drei anderen [Anm.: Tina FESER, Heiko FESER und Marco WEHNER] , die nicht klein beigeben wollen. Damit beginnt in der hessischen Finanzverwaltung das, was man sonst nur aus totalitären Staaten im Umgang mit ihren Kritikern kennt: die Phase der Psychiatrisierung< [Hervorhebungen von uns]
Es gab in der Affäre auch solche, die Karriere machten. Beispielsweise die Regierungsrätin Frau Dr. von Lersner. Sie war sicher nicht querulatorisch.
Gespannt darf man auch sein auf ein in Kürze erscheinendes Buch zu diesem Komplex, an dem in maßgeblicher Weise Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth mitwirkte. Darüber berichtete vor 2 Tagen der Hessische Rundfunk:
>Für neuen Wirbel sorgt eine Studie von Dieter Deiseroth. Der Verwaltungsrechtler und Richter am Bundesverwaltungsgericht sieht eine Verantwortung des Ministers für die so wörtlich - “grob rechtswidrige” Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder. In einer 30 Seiten langen Analyse des Falls unter dem Titel “Zwangspensionierung als Disziplinierungsmittel” kommt Deiseroth zu dem Ergebnis, dass sowohl die Oberfinanzdirektion als auch Weimars Ministerium die Gründe für die vorzeitigen Pensionierungen “eigenständig” hätten überprüfen müssen.[…] Deiseroths überarbeitete Analyse des Falls soll - zusammen mit anderen Beiträgen zu den Vorgängen in der hessischen Steuerfahndung - in Kürze als Buch erscheinen. <
Abschließend noch ein Link zum Bericht des Untersuchungsausschusses 16/1 an den Hessischen Landtag vom 6. 3. 2006.
Das 81-seitige pdf-Dokument handelt von den hier auszugsweisen thematisierten Vorgängen. Interessant sind vor allem die abweichenden Berichte der Fraktionen von SPD und Grünen.
Vor fast 5 Jahren hatte die Odenwälder Publizistin Claudia Trossmann in ihrem mittlerweile geschlossenen Weblog “Zimmer mit Einsicht” bemerkenswerte Einsichten verkündet.
Es ging um die zuvor in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten veröffentlichten Mohammed-Karikaturen.
Trossmann schrieb damals:
>Ja, ich habe dieses Karikaturen- und Pressefreiheittheater samt diplomatischer Streitigkeiten usw. mitbekommen und einfach nur den Kopf geschüttelt.
Zunächst dürfte es jedem Kind bekannt sein, dass im Islam ein differenziertes “Bilderverbot” herrscht. Dafür braucht man nun wirklich kein islamwissenschaftliches Studium.
Deswegen gleich von einer Gefahr der Pressefreiheit zu reden und sich zu solidarisieren mit einem bekanntermaßen sehr rechten dänischen Blatt namens “Jyllands-Posten” ist in meinen Augen eher hysterisch und unvernünftig. Genauso unvernünftig wie die Besetzung des EU-Postens in Palästina.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Das “Theater” setzt sich bis heute fort. Der dänische Karikaturist Kurt Westergaard entging am Neujahrstag offenbar nur knapp einem Mordanschlag.
Er hatte sich vor dem mit einem Beil und einem Messer bewaffneten Attentäter in das zum Panic Room umgebaute Badezimmer flüchten können und die Polizei alarmiert.
Man wird sich unschwer vorstellen können, dass dem 74 Jahre alten, herzkranken Künstler an diesem Abend die Feiertagslaune verging.
Seine 5 Jahre alte Enkeltochter soll sich zum Zeitpunkt des Anschlags bei ihm aufgehalten haben. Wie das Kind den Anschlag miterlebte (und verarbeitet) ist bislang nicht bekannt.
Wie wirkt sich ein solcher “Vorfall” (und vergleichbare andere) langfristig auf das kulturelle Klima aus?
Wird der Mut zu einer auch polemischen oder blasphemischen Kritik des Islam allmählich schwinden, weil man sich selbst, Familienangehörige oder auch Kollegen und Mitarbeiter nicht einer unnötigen Gefahr für Leib und Leben aussetzen will?
Vor knapp 2 Jahren schrieb Manfred Ertel über den gewandelten Alltag des mit Mord bedrohten dänischen Zeichners: “Auf der Flucht vor dem unsichtbaren Feind“
>Er war in Florida bei seinen Kindern, als er im Februar 2006 im Fernsehen die dänische Botschaft in Damaskus brennen sah. Erst langsam dämmerte ihm, was seine Zeichnung mit ausgelöst haben sollte. Es folgten Beschimpfungen, Bombendrohungen gegen die Redaktion, ein Brief mit weißem Pulver ging ein, dass an die Anschläge mit Anthrax aus den USA erinnerte.
Dabei ist der gemütliche Fast-Rentner alles andere als ein Provokateur, er eignet sich auch wenig zum Feindbild.
Fast sein ganzes Leben wählte er Sozialdemokratie: “Das Land verdankt ihr so viel”, sagt er, “den Wohlfahrtsstaat, starke Gewerkschaften, die Zähmung des Kapitalismus”.[…]
Im Ausland waren seine Frau und er, bei anderen Kindern und immer wieder in verschiedenen Sommerhäusern.
Nur die eigene Wohnung sieht er kaum.
Das letzte Mal war das bei der Weihnachtsfeier mit der Familie. Das Zusammenkommen hat wie in vielen dänischen Familien Tradition für ihn, immer am Sonntag vor Heiligabend. Diesmal fiel es zu allem Überfluss auch auf den Geburtstag seiner Frau. Also durfte er noch einmal heim, notgedrungen und streng bewacht. Das Essen servierte den 50 Gästen ein Polizist, im Schuppen hinter dem Haus saßen Aufpasser, und auch im Van auf dem Parkplatz vor der Tür.<
In einem Gespräch mit Yassin Musharbash im August 2008 hatte Westergaard noch erklärt, er fühle sich sicher:
>Die Polizeibewachung, die Tatsache, dass mein Haus in eine Festung verwandelt wurde - das sorgt dafür, dass ich mich sicher fühle. Ich habe eine gute Beziehung zum dänischen Nachrichtendienst. Es ist mir möglich, ein gutes Leben zu leben. Und ich habe noch einen Vorteil: Ich bin 73 Jahre alt, da fürchtet man sich nicht mehr so sehr.<
Nach dem knapp vereitelten Anschlag auf sein Leben wird die Furcht wieder Einzug halten, in sein Haus und in seine Familie.
Der Landesverband Brandenburg des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) hatte schon im August 2008 Solidarität mit Kurt Westergaard gefordert:
>Der DJV darf vor religiös motivierten Übergriffen auf die Freiheitsrechte von Journalisten und Medien nicht die Augen verschließen. Meinungs- und Pressefreiheit stehen in offensichtlichem Widerstreit zu islamischen Vorstellungen vom Vorrang der (eigenen) Religion vor den Rechten anderer.
Der islamische Fundamentalismus gefährdet die Grundlagen jeder Freiheit, weil er Religion nicht als Privatsache, sondern als allem vorgehende Ordnung für alles und jeden betrachtet. […]
Der DJV darf nicht länger Toleranz gegenüber den Intoleranten zeigen. Die Freiheit ist nicht selbstverständlich. Sie geht verloren, wenn man sie nicht immer wieder neu erringt.
Der auch im vierten Jahr nach dem Erscheinen der „Mohammed-Karikaturen“ fortgesetzte Kampf islamischer Staaten wie Jordanien gegen Meinungs- und Pressefreiheit in Europa ist der Versuch, der zivilisierten Welt einen „Krieg der Kulturen“ aufzuzwingen und islamisches Recht in Europa gegen Europäer durchzusetzen.
Das ist nicht nur generell unakzeptabel, sondern umso mehr für Journalisten, deren Beruf ohne die in den vergangenen zwei Jahrhunderten in Europa errungenen Freiheitsrechte nicht vorstellbar ist.
Die Solidarität mit Kurt Westergaard, der Tag und Nacht von der Polizei gegen moslemische Mord-Attacken geschützt werden muß, ist nicht nur symbolhaft.
Westergaard könnte bei Reisen außerhalb Europas festgenommen und dem islamischen Scharia-„Gericht“ ausgeliefert werden.
Der Protest ist auch ein Stop-Signal an fundamentalistische Moslems und andere Feinde der europäischen Freiheit. Das Schicksal des Journalisten Theo van Gogh darf sich nicht wiederholen.<
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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