Nun hat sich auch der Pressedienst -pdh- und die CDU der traurigen Geschichte angenommen:
>Odenwaldkreis (pdh) Es sollte ein Vorzeigeprojekt werden und wurde zum Dauerbrenner in der Negativ-Kritik: Das Bioenergiedorf in Rai-Breitenbach, einem Ortsteil der Odenwälder Gemeinde Breuberg. Als das Projekt im Jahr 2006 angeschoben wurde, war vorgesehen, einen Großteil aller Haushalte im Dorf mithilfe einer zentralen Hackschnitzel-Heizanlage über die Rohre eines Nahwärmenetzes mit Wärme zu versorgen.
Eine Interessengemeinschaft wurde ins Leben gerufen.
Im November 2007 begannen die Baumaßnahmen am Biomasseheizkraftwerk, im August 2008 ging das kleine Kraftwerk ans Gemeindenetz. Die Kosten wurden auf 3,2 Millionen Euro geschätzt. Etwa 150 Haushalte beteiligten sich als Anteilseigner an dem Konzept.
Mittlerweile geriet das Prestigeobjekt des Odenwaldkreises in eine gewaltige Schieflage. Zunächst brannte im Herbst 2009 das Heizkraftwerk und musste durch ein mobiles Heizöl-Kraftwerk ersetzt werden. Über die finanziellen Auswirkungen habe die Geschäftsleitung weder den Vorstand noch den Aufsichtsrat korrekt informiert, beanstandete ein Teil der Mitglieder, so dass es Anfang Februar zum Rücktritt des geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden kam. Die Schulden der Genossenschaft werden auf 160.000 Euro geschätzt, andere Quellen sprechen von 350.000 Euro Unterdeckung.
Anfang der Woche wurden in einer öffentlichen Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand und ein anders zusammengesetzter Aufsichtsrat gewählt, die befristet bis 30. Juni 2010 im Amt bleiben sollen.
Am Dienstag meldete sich die CDU des Odenwaldkreises mit der Mitteilung zu Wort, dass sie zu dieser wichtigen Mitgliederversammlung der Genossenschaft entgegen den Gepflogenheiten nicht eingeladen gewesen sei.
Ferner habe sie mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein CDU-Antrag zum Thema nicht auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung Anfang März 2010 gesetzt worden sei.
In diesem Antrag wird der Kreisausschuss aufgefordert, in der Sitzung einen Bericht über die Geschäftslage des mit 130.000 Euro aus Kreismitteln bezuschussten Pilotprojekts Bioenergiedorf Rai-Breitenbach zu geben. Die Unions-Fraktion kündigt an, nicht locker zu lassen und die Beantwortung ihres Fragenkatalogs erneut einfordern zu wollen.
Harald Buschmann, der CDU Fraktionsvorsitzende im Odenwälder Kreistag, sieht die gewünschte Reform in Gefahr, stelle sich ihm doch die Frage, ob die Aufklärung der Probleme, die durch die finanzielle Schieflage entstanden seien, mit der notwendigen Intensität betrieben werde und zeigte sich erstaunt über die überstürzte Neuwahl des Vorstands und eines Teils des Aufsichtsrats.
Kürzlich sei, so Harald Buschmann, als hauptamtlicher Geschäftsführer der Genossenschaft ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung eingesetzt worden. In diesem Zusammenhang fordert Buschmann die Kreisverwaltung auf, Auskunft darüber zu geben, ob für den Odenwaldkreis Kosten entstehen würden und ob eine entsprechende Legimitation durch Beschlussfassung vorhanden sei.< [Hervorhebungen und Anmerkungen von uns]
Gestern schien es dort jedenfalls zu brennen, das meldete die Polizeidirektion Südhessen von Bad König:
>Zwei auf dem Festplatz in der Schwimmbadstraße geparkte Autos haben Montagfrüh (22.2.) gegen 3.30 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache gebrannt. Trotz des raschen Löscheinsatzes der Feuerwehr brannten die beiden Fahrzeuge komplett aus. Ein in unmittelbarer Nähe stehender weiterer Personenwagen wurde durch die Hitze ebenfalls beschädigt. Die Kripo in Erbach hat die Ermittlungen zur Klärung der Brandursache aufgenommen. Die Schadenshöhe wird auf etwa 20.000 Euro geschätzt.<
Etwas verwirrender ist der Inhalt einer eMail, die uns heute erreichte. Wenn es zutrifft, was darin zu lesen ist, gab es gestern im Herzen des Odenwaldes einen schweren Verkehrsunfall und deswegen weitere Polizei- und Feuerwehreinsätze. Erstaunlicherweise gibt es dazu aber keine Polizeimeldungen - bislang jedenfalls. Wir zitieren eine Leserin, die anonym bleiben möchte:

>Gestern Abend, ungefähr gegen 18:45, war ich mit Freundinnen auf dem Nachhauseweg von Bad König nach Erbach.
Auf Höhe zwischen Zell und Michelstadt Parkplatz ein Stau. Vor uns brennende Autos, Schreie.
Fünf Minuten später kamen mehere Feuerwehrautos, mehrere Unfallwagen aus beiden Richtungen, mehrere Notärzte, Polizeiaufgebot. Uns wurde Angst und Bange. Uns wurde schlecht, von dem, was wir von weitem sehen konnten. Nach einer dreiviertelstunde Wartens wurde uns mitgeteilt, es könnte noch eine Stunde dauern, bis die Bergungsarbeiten erledigt wären.
Nun fuhren wir zurück und über Brombachtal, Rehbach, Steinbach nach Hause.
Heute Morgen schlug ich unser Zeitung auf, voller Erwartung, dass ich etwas Näheres erfahre von dem Massenaufgebot.
Aber ich wurde wieder mal enttäuscht, nichts steht drin. Ist unser schöner Odenwald nicht würdig, dass man ihn erwähnt?
Dann ging ich ins Internet, auch nichts aktuelles. Dabei stieß ich auf Ihre Seite.
Und habe gelesen, dass ich nicht die einzige bin, die mit der Odenwälder Zeitung nicht zufrieden ist.<
… Die ‘Odenwälder Zeitung’ bzw. das von Gerhard Grünewald chefridiculierte Odenwälder Echo ist eben ein klassisches Käseblatt. Von all ihren Übeln ist freilich eine fehlende Polizeimeldung noch das kleinste.
(Erst) Seit heute (16:10 Uhr) kann man auf presseportal.de/polizeipresse nachlesen, was gestern auf der B 45 geschah:
>Am Montagabend (22.2.) kurz vor 19 Uhr, kam es auf der Bundesstraße 45 zwischen Michelstadt und Bad König zu einem schweren Verkehrsunfall, an dem zwei Personenwagen beteiligt waren.
Dabei zogen sich die beiden Fahrerinnen schwere Verletzungen zu.
Aus bisher ungeklärter Ursache geriet die von Michelstadt kommende 48-jährige Fahrerin aus Kirch-Brombach nach dem Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve auf die Gegenfahrspur.
Dort stieß sie mit einem entgegenkommenden Personenwagen, der von einer 29 Jahre alten Frau aus Michelstadt gesteuert wurde, zusammen.
Die 29-Jährige war auf der B 45 von Bad König kommend in Richtung Michelstadt unterwegs. Sie konnte von Ersthelfern aus dem völlig deformierten Pkw geborgen werden. Die 48-jährige Fahrerin aus Kirch-Brombach wurde in ihrem Pkw eingeklemmt und musste durch den Einsatz der Rettungsschere von der Feuerwehr Michelstadt aus ihrem Pkw befreit werden. Für die Dauer der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen war die B 45 für ca. 2 Std. voll gesperrt. Eine Rundfunkwarnmeldung wurde ausgestrahlt. Die Untersuchungen zur Unfallursache sowie zum genauen Unfallhergang hat ein Sachverständiger noch an der Unfallstelle aufgenommen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 16.000 Euro.<
Auf echo-online.de stellt sich der gleiche Sachverhalt so dar:
>Nicht einmal 48 Stunden nach dem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 45 in Erbach, sind am Montagabend kurz vor 19 Uhr auf der Odenwälder Hauptverkehrsachse zwischen Michelstadt und Bad König bei einer Frontalkollision zwei Autofahrer schwer verletzt worden. Dabei war eine 48 Jahre alte Wagenlenkerin aus Kirchbrombach mit ihrem Auto von Michelstadt kommend nach dem Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve vor der Zeller Kreuzung auf die Gegenfahrspur geraten und frontal mit dem Fahrzeug eines 29 Jahre alten Autofahrers aus Michelstadt kollidiert, der auf der B 45 aus Richtung Bad König kommend in Richtung Michelstadt unterwegs war.
Der 29 Jahre alte Fahrer konnte von Ersthelfern aus dem völlig deformierten Pkw geborgen werden. Die vermeintliche Verursacherin wurde in ihrem Wagen eingeklemmt und musste mittels Rettungsschere von der Feuerwehr Michelstadt befreit werden, teilte die Polizei mit.
Für die Dauer der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen war die Bundesstraße 45 zwischen Michelstadt und Zell für rund zwei Stunden voll gesperrt. Eine entsprechende Warnmeldung für die Autofahrer hatte der Rundfunk ausgestrahlt.
Die Untersuchungen zur Unfallursache und zum genauen Unfallhergang hat ein Sachverständiger noch an der Unfallstelle aufgenommen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von rund 16 000 Euro.<
Wer weiß es also besser: Ist das 29 Jahre alte Verkehrsopfer aus Michelstadt Mann (Echo) oder Frau (Polizeipresse)?
Sämtliche hier gezeigten Bilder sind von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Michelstadt ins Netz gestellt worden.
Die Fotoserie könnte als Lehrstück für die verheerenden Kräfte dienen, die bei einer (frontalen) Autokollision wirksam werden.
“Gott hat ihn abgemahnt“, schreibt heute ein Blogger über den finalen Abgang eines Vielgehassten.
Nun soll man über einen Suizid und einen Suizidenten nicht spotten. Günter Freiherr von Gravenreuth freilich waren Feinde zeitlebens wichtiger als Freunde. Feinde nämlich machte er sich viele und Freunde wenig - vor allem nicht im Internet.
Dass sich dort das Mitgefühl für den Selbstmörder in engsten Grenzen hält, wird ihm bewusst gewesen sein - auch gestern nacht, als er sich in München das Leben nahm.
Der 61-Jährige erschoss sich, als das alarmierte Sondereinsatzkommando der Polizei in seine Wohnung eindrang.
[Die Abendzeitung berichtet nun anderes:
>Da bekannt war, dass der Anwalt rechtmäßig eine Pistole besitzt, rückte das Spezialeinsatzkommando aus. Die Polizisten fanden Günter von Gravenreuth im Haus der Studentenverbindung Rhaetia in der Luisenstraße nahe des Königsplatzes. Der Anwalt war seit seiner Studienzeit in der – nicht schlagenden – katholischen Studentenverbindung. Ihr Wahlspruch lautet: „Cum fide virtus“, die lateinische Umformung des Wittelsbacher Hausspruchs „In Treue fest“.
Doch diese lebenslange Freundschaft und Zugehörigkeit sollte für Gravenreuth nicht mehr gelten. Nach AZ-Informationen sollte der Anwalt wegen schädigenden Verhaltens ausgeschlossen werden. Von Gravenreuth erschoss sich im Gemeinschaftsraum der Verbindung, als die Polizisten in das Gebäude eindrangen. Der Notarzt konnte nichts mehr für ihn tun.<]
Gravenreuth hatte seinen Suizid in mehreren eMails angekündigt. Auch Steffen Wernery, einer der Gründer des Chaos Computer Club, hatte von ihm eine Abschiedsmail erhalten.
>Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs - letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe< [so Wernery gegenüber Golem.de]
Bei der “nicht ausgestandenen Strafsache” handelte sich um eine 14-monatige Gefängnisstrafe, die der Anwalt in wenigen Tagen antreten sollte. Wikipedia schreibt darüber:
>Am 10. September 2007 wurde Günter von Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Das Urteil erfolgte, nachdem er den Internet-Domainnamen der taz pfänden ließ und versuchte diesen zu versteigern, wobei er angab, er hätte nach einer einstweiligen Verfügung gegen die taz das darin geforderte Geld nicht erhalten.
Die taz erstatte daraufhin Strafanzeige. Die Zahlung des in der Verfügung verlangten Geldes konnte durch ein Fax bewiesen werden, welches bei einer Durchsuchung in Gravenreuths Büro gefunden wurde. Dieses Fax war Gravenreuth nach seiner Aussage nicht bekannt und er versuchte sich mit „mangelnder Rechtskenntnis“ und dem „Chaos in seinem Büro“ zu entschuldigen. Die Vorsitzende äußerte in ihrem Urteil, dass „die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt“ werden müsse. Durch ein vorangegangenes Urteil wegen Urkundenfälschung fiel das Urteil ohne Bewährung aus.
Gravenreuth legte Berufung ein.
Am 17. September 2008 wurde Gravenreuth in diesem Verfahren zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf versuchten Betrug, die Vorstrafe im Verfahren vom 16. April 2008 wegen Untreue floss in die Strafbemessung mit ein. Der Anwalt von Gravenreuth legte gegen das Urteil Revision ein. Die Generalstaatsanwaltschaft München leitete ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth ein. […]
Die Revision wurde mit Urteil vom 2. Februar 2009 zurückgewiesen. Das Kammergericht wertet die strafbare Handlung von Gravenreuths als einen vollendeten Betrug, nicht nur als Versuch. Somit hätte Gravenreuth eine 14-monatige Haftstrafe antreten müssen. Gravenreuth erhielt Strafaufschub bis zum Februar 2010, weil er zeitlichen Bedarf für die Auflösung seiner Kanzlei geltend machte.<
Sascha Borowski erinnert in der Augsburger Allgemeinen an die Anfänge eines “der schillerndsten und umstrittensten Anwälte Deutschlands”:
>Freiherr von Gravenreuth, 1948 als Günter Werner Dörr geboren, machte sich vor allem als Abmahn-Anwalt in der Internetszene einen Namen. Bekannt wurde der Jurist bereits 1992 durch die sogenannten “Tanja-Briefe”: Damals schrieb er als Mädchen getarnt (”Tanja Nolte-Berndel”) Menschen an, die in Computerzeitungen inseriert hatten und bat sie um den Tausch von Computerprogrammen. Wenn die Briefempfänger darauf eingingen, mahnte er sie wegen Urheberrechtsverstößen ab.<
In hohem Maße peinlich ist, was Hermann Weiss gestern in der WELT schrieb. Weiss verkehrt auf dümmste Weise die Rollen und stilisiert Gravenreuth zu einem “Rächer der Entrechteten“:
>Er sah Spams, wo keine waren. Wie er wohl überhaupt das Internet für einen Tummelplatz für Kriminelle hielt. Schon in den 90er-Jahren installierte sich er als eine Rächer der Entrechteten und ließ keinen Zweifel daran, dass er gewillt war, mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln gegen die Internetpiraterie und damit zusammenhängende Urheberrechtsverletzungen zu Felde zu ziehen.<
Julia Herrnböck würdigt in der taz den Toten auf eigene Weise. Immerhin war es die taz, über die der Freiherr schlussendlich stolperte.
Ein umfangreicher Artikel zum Suizid von ‘GvG’ findet sich auf stern.de. Darin kommt auch taz-Justiziar Johannes Eisenberg zu Wort:
>Im Gespräch mit stern.de erinnert sich taz-Anwalt Eisenberg an den Prozess und einen “bedauernswerten, jammervollen, armseligen kleinen Mann, der sich grottig verteidigt hat“.
Von Gravenreuth, sagt Eisenberg, sei eine “groteske Figur” gewesen und habe nichts Furchterregendes an sich gehabt. “Er war ein Betrüger, er hatte keine ethischen Grundsätze und hat sich immer nur mit Schwächeren angelegt, die er ausgenommen hat.” Kurzum, so folgert Eisenberg: “Ich habe ihn als Schande für den Anwaltsberuf wahrgenommen.” Dennoch sei er vom Schicksal seines einstigen Kontrahenten “menschlich sehr berührt“.<
Auch Rolf Schälike, einer der profiliertesten Kritiker von Missständen in Justiz und Anwaltschaft, zitiert heute auf seiner Seite buskeismus.de den stern bzw. Jony Eisenberg.
Das gegen Gravenreuth im September 2008 ergangene Urteil steht im vollen Wortlaut auf der Homepage von Eisenberg.
Die Lektüre lohnt, schließlich offenbart sich da ein kriminelles Abmahn-Business, das mit dem Ableben des Münchner Anwaltes nicht endet: In seiner Zunft gibt es noch mehr Skrupellose, die das Geschäft fortsetzen werden - nur etwas intelligenter vielleicht. [Was der langjährige Grafenreuth-Sozius Bernhard Syndikus geschäftlich so tut, steht auf einem anderen Blatt.]
Man darf spekulieren, ob auf jeden Juristen, der derart endet, 100 andere kommen, die durch Leute solchen Schlages in die Verzweiflung und mitunter auch in den Suizid getrieben werden.
Erst vor zwei Wochen hatte sich im Odenwald ein 38 Jahre alter Mann aus Erbach mit einem Sprung vom Himbächlviadukt das Leben genommen. Die Gründe konnten vielfältig sein. Wer weiß, welches Motiv dahinter stand?
Schlagzeilen machte im letzten Jahr auch der Suizid von Christian Schäffer. Vorausgegangen waren seiner Verzweiflungstat zweifelsfrei juristische Auseinandersetzungen.
Soweit sie eben dieses (Privat-) Eigentum riskieren, stünden in der Sicht des Christsozialen Kommunisten und unseriöse Banker in einer Reihe und verlangten ähnliche Abwehrmechanismen - eine erstaunliche gedankliche Volte.
Gauweiler schreibt heute in der Süddeutschen Zeitung:
>In den nächsten Wochen und Monaten sollte jeder Inhaber einer Bankerlaubnis in Deutschland - in einer Art Regelanfrage - auf sein einschlägiges Verhalten in der Vergangenheit durch die Aufsichtsbehörden abgeklopft werden.<
Dies diene dem grundgesetzlich garantierten “Verantwortungseigentum“.
Gauweiler verweist auf das Kreditwesengesetz (KWG), das das Berufsgesetz für Banker sei.
Es verlange, dass, wer im Inland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringen will, zuverlässig sein müsse.
Persönliche Schwächen von Bankmanagern könnten demnach Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.
Konkret verlangt der § 32 (Erlaubnis) des KWG unter anderem:
>(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt; § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden. Der Erlaubnisantrag muß enthalten
2. die Angabe der Geschäftsleiter;
3. die Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind;
4. die Angaben, die für die Beurteilung der zur Leitung des Instituts erforderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind; […]
6. […] die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter erforderlichen Angaben,[…] 8. die Angabe der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nebst der zur Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlichen Tatsachen.<

136 Kommentare gab es bis heute zu unserem im Oktober letzten Jahres erschienenen Artikel “Wunsch ohne Wirklichkeit: Bioenergiedorf Rai-Breitenbach ist (noch) nicht, was es sein soll“.
Wer diese Diskussion verfolgte, wird über den heute im Odenwälder Echo verkündeten “Paukenschlag” nicht allzu überrascht sein.
Die hier hörbaren Kassandrarufe kamen offenkundig von kenntnisreichen, kompetenten Personen - etwa von Wilfried Walter.
Er mag sich nach dem schmählichen Abgang von Horst Stapp bestätigt fühlen. Bitter bleibt es für die finanziell geschädigten Mitglieder der Genossenschaft auf jeden Fall. Auch für das Dorf, das gerne mit dem Projekt renommiert hätte.
Auf der Website bioenergiedorf-odenwald.de scheint die Welt bei Breuberg dagegen noch in Ordnung: Das Projekt sei “außergewöhnlich” und “zukunftsweisend”, die Gemeinschaft “stark”, die regionale Wertschöpfung “angeregt”.
Tatsächlich dürften viele bereut haben, sich von Stapps “Vision” überzeugt haben zu lassen - die Visionäre entpuppten sich nämlich als Stümper. Nachfolgend Zitate aus dem aktuellen Echo-Artikel von Birgit Reuther:
>Paukenschlag im Bioenergiedorf Rai-Breitenbach: Der Aufsichtsrat des genossenschaftlich organisierten, aber betriebswirtschaftlich orientierten Unternehmens zur Nahwärmeversorgung des 900-Seelen-Dorfes hat den geschäftsführenden Vorstandsvorsitzenden Horst Stapp mit sofortiger Wirkung vorläufig von seinem Amt entbunden.
Zudem liegen inzwischen genügend Hinweise dafür vor, dass die Genossenschaft zumindest vorübergehend ,,am Rande der Zahlungsfähigkeit” ist. Mit diesen Nachrichten über das seit Monaten mit Problemen und Querelen kämpfende Pilotprojekt ist Frank Matiaske, Aufsichtsratschef und Breuberger Bürgermeister, am Mittwoch an die Öffentlichkeit gegangen.[…]
Zum Befreiungsschlag der Amtsenthebung gedrängt sah sich das Kontrollgremium, nachdem deutlich wurde, dass die Genossenschaft derzeit offenbar nicht zahlungsfähig ist. In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hatte Stapp einige der seit langem geforderten Zahlen zur wirtschaftlichen Lage der Unternehmung vorgelegt. ,,Demnach wird das Geschäftsjahr 2009 mit einem deutlichen Fehlbetrag abschließen. Zudem muss für das Jahr 2010 mit einer Erhöhung des Wärmepreises kalkuliert werden”, so AR-Chef Matiaske gegenüber dem ECHO.
Die Rede ist von fehlenden rund 50 000 Euro. Wegen mehrerer weiterhin ausstehender Zahlen wollte Matiaske diese Summe allerdings nicht als endgültig einstufen. […]

,,Unser Dispokredit bei den Banken von rund 80 000 Euro ist fast ausgeschöpft. Zudem liegen Rechnungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb in einer Höhe von insgesamt etwa 70 000 Euro vor“, schilderte der AR-Chef die Lage. Über diese Situation, die gemeinsam mit weiteren Faktoren zumindest eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bedeuten, habe Horst Stapp weder seine Vorstandskollegen noch den Aufsichtsrat informiert. Dies mache eine Amtsenthebung unumgänglich.< [Links und Hervorhebungen von uns]
Von Seiten der Justiz gibt es gelegentlich sogar Erfreuliches zu vermelden. Dazu zählte im letzten Jahr ein vorweihnachtliches Urteil des BGH.
Die Doppelentscheidung des 6. Zivilsenats vom 15. 12. 2009 mit den Aktenzeichen VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08 stärkt in erheblicher Weise auch die Rechtsposition zahlloser Blogger.
Die ZEIT kündigte es schon Wochen zuvor als “grundsätzliche Prüfung“, als Grundsatzentscheidung an:
“Inwieweit (müssen) Namen aus öffentlich zugänglichen Internetmeldungen nachträglich getilgt werden.”
Eigentlich ging es in der Entscheidung um das Internetportal des Deutschlandradio und das Ansinnen der Sedlmayr-Mörder, ihre Namen aus einer auf dradio.de abrufbaren und durch Google auffindbaren Altmeldung entfernen zu lassen.
Der BGH entschied, dass die Verurteilten keinen Anspruch auf Entfernung ihrer Namen aus Internetarchiven haben und hob zugleich ein vorausgegangenes Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
vom 29. Juli 2008 auf.
Bemerkenswert ist die Begründung, die in einer Pressemitteilung des BGH so zusammengefasst wird:
>Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.
Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde.
Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Angesichts des mit einer derartigen Kontrolle verbundenen personellen und zeitlichen Aufwands bestünde die Gefahr, dass die Beklagte entweder ganz von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Sendung die Umstände ausklammern würde, die wie vorliegend der Name des Straftäters die Mitschrift der Sendung später rechtswidrig werden lassen könnten, an deren Mitteilung die Öffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein schützenswertes Interesse hat.<
Dies trifft die Situation der allermeisten Blogs: Auch sie halten in ihren Archiven vielfach Meldungen über “vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse” bereit, häufig lokaler oder regionaler Art.
Zeigt sich beispielsweise ein Landrat (neben anderen) “erschüttert”, nachdem aus einer von ihm beaufsichtigten kommunalen Anstalt “Unkorrektheiten” bekannt werden, liegt ohne Zweifel ein (lokal-regionales) zeitgeschichtliches Ereignis vor. Zumal dann, wenn über Monate hinweg in der Presse berichtet wird, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn man einen erheblichen “Image-Schaden” für die kommunale Anstalt befürchtet und last but not least: Wenn nicht der kleine Mann, sondern gut bezahlte Spitzenleute “unkorrekt” abrechneten - mit System und über einen langen Zeitraum hinweg.
In einem Blog, das entsprechende Presseberichte mitsamt Namen zitiert, wird der ursprünglich auf der Startseite gezeigte Artikel früher oder später zur (zeitlich datierten) Altmeldung. Innerhalb des Blog auffindbar vielleicht noch über die Archiv-Navigation oder die interne Suche.
Für einen solchen Beitrag gilt, was der BGH im Casus “Deutschlandradio” über dessen Sedlmayr-Kalenderblatt feststellte:
>Der Meldung kam nur eine geringe Breitenwirkung zu. Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar.<
Soll die Meldung nun komplett gelöscht werden, auf dass die Öffentlichkeit einen Fall von “Korruption” in der Region via Internet überhaupt nicht mehr recherchieren kann?
Auch nicht, dass sich die Korruption bei der juristischen “Aufarbeitung” fortsetzt: “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”?
Das Urteil des BGH enthält jedenfalls zahlreiche Argumentationslinien, die für die tägliche Blog-Praxis heranzuziehen sind.
Wahre Tatsachenbehauptungen
>Wahre Tatsachenbehauptungen (müssen) in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht.
Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen.<
Berichterstattung über eine Straftat
>Geht es um eine Berichterstattung über eine Straftat, so ist zu berücksichtigen, dass eine solche Tat zum Zeitgeschehen gehört, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien ist.
Die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung individueller Rechtsgüter, die Sympathie mit den Opfern, die Furcht vor Wiederholungen solcher Straftaten und das Bestreben, dem vorzubeugen, begründen grundsätzlich ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter.
Dieses wird umso stärker sein, je mehr sich die Tat in Begehungsweise und Schwere von der gewöhnlichen Kriminalität abhebt. […]<
Nicht nur strafrechtlichen Sanktionen beugen
>Bei der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung mit der damit zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters verdient für die aktuelle Berichterstattung
über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang.
Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm
selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird. […]<
Keine vollständige Immunisierung
>Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Verfolgung und Verurteilung die gebotene rechtliche Sanktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, lassen sich wiederholte Eingriffe in das
Persönlichkeitsrecht des Täters im Hinblick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne weiteres rechtfertigen.
Hiermit ist allerdings keine vollständige Immunisierung vor der ungewollten Darstellung persönlichkeitsrelevanter Geschehnisse gemeint.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit ihrer Tat konfrontiert zu werden.
Selbst die Verbüßung der Straftat führt nicht dazu, dass ein Täter den uneingeschränkten Anspruch erwirbt, mit der Tat “allein gelassen zu werden”.
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird […]<
Sachbezogen und Zurückhaltend
>Andererseits beeinträchtigt die beanstandete Passage der Mitschrift der Rundfunksendung vom 14. Juli 2000 sein Persönlichkeitsrecht einschließlich seines Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise.
Sie ist insbesondere nicht geeignet, ihn “ewig an den Pranger” zu stellen oder in einer Weise “an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren”, die ihn als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. […]
In ihr werden die Umstände der Tat, der Verurteilung und des weiteren Verfahrens sachbezogen, zurückhaltend
und ohne zusätzliche stigmatisierende Umstände wiedergegeben.<
Geringe Breitenwirkung - Gezielte Suche
>In der Art und Weise, wie die Mitschrift des Rundfunkbeitrags zum Abruf bereitgehalten wurde, kam ihr eine nur geringe Breitenwirkung zu. Der Verbreitungsgrad des konkret gewählten Mediums war gering. […]
Hingegen setzte ein Auffinden der beanstandeten Mitschrift im Streitfall eine gezielte Suche voraus.
Sie war nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website verfügbar, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren. […]<
Als Altmeldung gekennzeichnet
>Sie befand sich auch nicht auf den aktuellen Seiten des Internetauftritts der Beklagten, wo sie dem Nutzer unmittelbar nach Aufruf der Homepage der Beklagten ins Auge hätte fallen können.
Vielmehr war sie ausweislich der Feststellungen des Landgerichts, auf die das Berufungsgericht Bezug genommen hat, nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich und ausdrücklich - und für den Nutzer ohne weiteres ersichtlich - als Altmeldung gekennzeichnet. […]
Sie war auch nicht in sonstiger Weise in einen Kontext eingebettet, der ihr den Anschein der Aktualität oder den Charakter einer erneuten Berichterstattung verlieh und die Annahme rechtfertigen würde, die Beklagte habe sich erneut bzw. zeitlich uneingeschränkt mit der Person des Straftäters befasst.
Vielmehr handelt es sich um eine ausdrücklich als solche gekennzeichnete frühere Veröffentlichung, die lediglich weiterhin zum Abruf bereitgehalten wurde.<
Anerkennenswertes Interesse vergangene Ereignisse zu recherchieren
>Zugunsten der Beklagten fällt darüber hinaus ins Gewicht, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren.
Dementsprechend nehmen die Medien ihre Aufgabe, in Ausübung der Meinungsfreiheit die Öffentlichkeit zu informieren und an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, auch dadurch wahr, dass sie nicht mehr aktuelle Veröffentlichungen für interessierte Mediennutzer verfügbar halten.<
Geschichte getilgt - Straftäter vollständig immunisiert
>Ein generelles Verbot der Einsehbarkeit und Recherchierbarkeit bzw. ein Gebot der Löschung aller früheren den Straftäter identifizierenden Darstellungen in Onlinearchiven würde dazu führen, dass Geschichte getilgt und der Straftäter vollständig immunisiert würde. Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch.<
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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