
Seit vielen Jahren wird auf Websites wie odenwald-geschichten.de die Korruption in der deutschen Justiz gegeißelt.
Oft geschieht dies am Beispiel “kleiner” Justizaffären, über die kaum jemals in den großen Medien berichtet wird. Gerade deswegen erlauben sich hier korrupte Staatsanwälte und korrupte Richter meist noch ärgere Gesetzesverstöße als in jenen Verfahren, über die breit berichtet wird.
In dem jetzt mit einem Deal beendeten Verfahren gegen Ex-Innenminister Manfred Kanther wird - man könnte sagen, dankenswerterweise - einem breiten Publikum vorgeführt, was vom “Rechtsstaat”, von der “Unabhängigkeit der Justiz” und vom “Gleichheitsgrundsatz” des Grundgesetzes zu halten ist: Wenig.
Erstaunlich ist, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Sender wie dem ZDF in diesem Punkt einmal Klartext gesprochen wird. Geschehen ist dies auf der Website des ZDF mit einem Kommentar von Jürgen Kehl zum Ausgang des Kanther-Prozesses.
Kehl stellt fest, dass “die gern beschworende Unabhängigkeit des Gerichts nicht viel wert (ist)“, dass die Strafprozessordnung zumindest in diesem Fall nur noch als “Fassade” hochgehalten wird, dass die “wichtigen Prozesse” (soll wohl heißen: für die “Großen” und “Wichtigen”) “ihren eigenen Spielregeln folgen“.
Für diese “eigenen Spielregeln” hat das Strafgesetz durchaus Bezeichnungen: Rechtsbeugung, Begünstigung, Strafvereitelung im Amt.
Fast fragt man sich, ob soviel Offenheit für Jürgen Kehl ohne negative Konsequenzen bleiben wird.
Nachfolgend Auszüge aus seinem Kommentar. Man sollte sie gelegentlich auch in Gerichtssälen zitieren, wenn sich die Damen und Herren in den schönen Roben beim Beugen des Rechts wieder einmal gravitätisch spreizen.
>Ein Deal beendete den Schwarzgeldprozess gegen Ex-Innenminister Kanther und seinen Finanzberater Weyrauch. Die Angeklagten erkauften sich die Unschuld und präsentieren sich nun als Opfer. Ist der Rechststaat eine Farce?
Man hätte es eigentlich wissen müssen. Der zweite Schwarzgeld-Prozess vor dem Wiesbadener Landgericht gegen Manfred Kanther und Horst Weyrauch war schon zu Ende, bevor die Angeklagten auf ihrer Bank Platz genommen hatten. In einem sogenannten Rechtsgespräch hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe ausgehandelt - ein Deal ganz im Sinne der gemeinsam beschworenen Prozessökonomie.
Gute Gründe sind zu hören. Die Anklage sieht sich durch die Revision des BGH stark eingeschränkt, die Verteidigung verweist auf die lange Affärendauer von bald acht Jahren und auch die vorsitzende Richterin sieht wenig Sinn in einer Neuauflage.
Und das obwohl das Oberste Deutsche Gericht den klaren Auftrag gab, zu prüfen, ob die Abgabe eines falschen Rechenschaftsberichtes nicht auch den Tatbestand eines Betruges zu Lasten des parteienfinanzierenden Staates darstelle. Nein, dieser Nachweis habe “wenig Aussicht auf Erfolg” so die Richterin, auch mit Blick auf die Anklage, die nur wenig Tatendrang versprüht.![]()
So sehr man sich in Wiesbaden auch bemüht, die Fassade der Strafprozessordnung hochzuhalten: es ist kaum einem Bürger zu vermitteln, warum ein Prozess, der mehr ist als eine juristische Routineangelegenheit, so enden soll.
Ob Deutsche Bank-Chef Ackermann, Ex-VW-Manager Hartz oder nun der ehemalige Bundesinnenminister Kanther samt Finanzberater Weyrauch - alle gehen mit einer hinter den Kulissen verabredeten Geldstrafe nach Hause.
Wie kann das sein ? Sind es die gewieften (teuren) Anwälte, die genau wissen, wie man einen Prozess zu führen hat, um eine Einladung zum Basar der Möglichkeiten zu erhalten ?
Gibt es im Rechtsstaat verschiedene Abteilungen? Die gern beschworene Unabhängigkeit des Gerichts ist nicht viel wert, wenn die großen, “wichtigen” Prozesse ihren eigenen Spielregeln folgen.
Im Falle Kanther bleibt noch ein anderer fahler Nachgeschmack. Die selbstherrliche Entscheidung 20,8 Millionen Mark - Geld teilweise ungeklärter Herkunft - jeder Kontrolle zu entziehen und über Jahrzehnte hinweg als schwarze Kasse zu führen, ist ein glasklarer Rechtsbruch und eine Verhöhnung demokratischer Spielregeln. […]
Trotzdem spricht Kanther, beharrlich uneinsichtig, in seiner abschließenden Erklärung vor Gericht weiter schlicht von einem politischen “Fehler“. “Infame Medienberichterstattung” und “die andauernde, politische Agitation des Gegners” seien die “unzumutbaren” Folgen gewesen - hier spricht ein Opfer, nicht ein Täter. Fast großzügig gibt er vor Gericht bekannt, auch er sei nun bereit, “einen Schlussstrich” zu ziehen. Die volle Ministerpension ist gerettet. […]< Quelle: www.heute.de/ZDFheute, Ein Deal beendet den Schwarzgeldprozess -Wird der Rechtsstaat zur Farce?, 27. 9. 2007 [Hervorhebungen und Links von uns]
Lesenswert ist auch der (kommentierende) Bericht des im Odenwald ansässigen Pressedienstes -pdh-. Er erschien bereits vor Mitteilung des (im voraus schon feststehenden Urteils.)
>Was dem Normalsterblichen in keinem Fall gelingt, nämlich eine Strafkammer zu einem Richterspruch zu bewegen, der der eigenen Interessenlage entspricht, funktioniert beim ehemaligen Bundesinnenminister und Hessischen CDU-Vorsitzenden Manfred Kanther reibungslos. Es sei an der Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen, lässt er seinen Anwalt Dr. Alfred Dierlamm vortragen, und die Vorsitzende Richterin scheint nur noch zu fragen, “welches Urteil hätten Sie denn gern?“.
Die Antwort wurde bereits vor der öffentlichen Gerichtsshow am vergangenen Dienstag in Wiesbaden ausgehandelt. Eine achtzehnmonatige Haftstrafe, wie in der ersten Instanz ausgesprochen, passte dem früheren “schwarzen Sheriff” nicht, denn die hätte, auch auf Bewährung ausgesprochen, seine Altersversorgung zunichte gemacht. Seine Beamtenpension würde verfallen, wenn eine Vorstrafe von mehr als zwölf Monaten vorliegt. Sie musste also weg zugunsten einer Geldstrafe.
Diese wird höher ausfallen als die erste in Höhe von 25.000 Euro, die zur Bewährungshaftstrafe hinzukam.Das neue Urteil wird nun, vermutlich bereits am Donnerstag oder Freitag, ausgesprochen werden. Damit endet der ursprünglich bis Mitte November 2007 und darüber hinaus terminierte zweite Aufguss des Kanther-Schwarzgeldprozesses. Neben Kanther sitzt auch der ehemalige Finanzberater der Hessen-CDU, Horst Weyrauch, auf der Anklagebank. Seine Strafe hatte in erster Instanz die Zahlung von 61.200 Euro betragen und wird nun wohl halbiert.
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag überraschend ebenfalls die Einstellung des Verfahrens - gegen die Geldstrafen von höchstens 300 Tagessätzen für Kanther wegen Betrugs und 180 für Weyrauch wegen Beihilfe zum Betrug.
Beide stimmten dem zu - damit könnte Ende dieser Woche der Schlusspunkt unter einen seit fast acht Jahren andauernden Gerichtsmarathon und eine Affäre gezogen werden, die die Bundesrepublik erschüttert hat wie kaum eine andere.
Sie begann Ende 1983, als Weyrauch auf Anweisung des damaligen Generalsekretärs der hessischen CDU, Kanther, rund 10,2 Millionen Euro am Landesvorstand vorbei in die Schweiz transferierte. Das Geld stammte aus dem Vermögen der hessischen CDU, jahrelang angesammelt durch Spenden. Woher genau die Gelder stammten, ist bis heute unklar - in diesem Zusammenhang fiel auch das heute legendäre Ehrenwort von Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU), die Spendernamen nicht zu nennen.
Das war lange nachdem die schwarzen Konten Ende 1999 aufgeflogen waren - am 14. Januar 2000 mussten Kanther und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) die Existenz der geheimen Auslandskonten einräumen. Gedacht waren die Gelder als Rücklage, um für bestimmte Kampagnen in Wahlkämpfen flüssig zu bleiben. Kanther selbst hatte das im ersten Prozess zugegeben und dabei von einem “Kriegszustand” zwischen ihm und dem “linkswütigen Zeitgeist” gesprochen. Ein Unrecht vermochte er in seinen Handlungen nicht zu erkennen, vielmehr betonte der Ex-Politiker stets, er habe im Interesse seiner Partei gehandelt und sich im Übrigen nicht selbst bereichert.< Quelle: reichelsheim-umgebung.de, Kanther-Schwarzgelprozess geht schnell zu Ende, 27. 9. 2007 [Hervorhebungen und Links von uns]
Die -pdh-Fotos zeigen oben: Ex-Innenminister Manfred Kanther und Horst Weyrauch (ehemaliger Finanzberater der Hessischen CDU), in der Mitte die Staatsanwälte Wolf Jördens und Achim Thoma (v.l.) und unten die Die Große Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden (Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt mit den beisitzenden Richtern Gäfgen und Dr. Pauly).
So sieht also ein Jurist und Ex-Innenminister aus, wenn er zwar wegen Untreue verurteilt wurde, aber um eine “Verurteilung wegen Betrugs zu Lasten der Bundesrepublik” herumgekommen ist.
Und so sehen Staatsanwälte und Richter aus, wenn sie nur noch die Fassade der Strafprozessordnung und des Rechtsstaates zelebrieren.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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Januar 6th, 2008 at 10:25
[…] von seiner Tankstellen-Connection kontrollierte hessische Justiz mit seinem kriminellen Kumpel, dem Ex-Innenminister Manfred Kanther, für seine millionenschwere Untreue schamlos eine Geldstrafe ausdealte, da war ein Ruf der CDU […]
August 7th, 2008 at 5:15
Ist die Frage nach dem Rechtsstaat berechtigt. Vielleicht können Sie mir nach folgendem Beitrag kurz antworten!
Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis?Wie eine Grundrechtsregelung auf dem Ausnahmeweg unregelmäßig gemacht wird um Unternehmen und Arbeitgeber des gesetzwidrigen Verhaltens zu überführen.Die Übertragung von Rechten und Pflichten, der Bundesanstalt f ü r Arbeit durch gute Leistungen zu helfen, ihre hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Durchsetzung staatliche Normen zu realisieren!Wie pervers muss jemand in staatlicher Verantwortung oder eine Behörde sein, die einen zeitlich begrenzt (befristet) angestellten Arbeitnehmer u.a. zur strafrechtlichen Verfolgung (illegale Ausländerbeschäftigung, -verleih) auf diese Firmen und Arbeitgebern ansetzt, auf die er nach Fristablauf unbedingt zur Findung einer neuen Arbeitsstelle angewiesen ist, um seinen Lebensweg weiter gestalten und seine Existenz aus Eigeninitiative sichern zu können?Ist es nicht ekelhaft, wenn so etwas durch einen Mann gerechtfertigt wird, der als Politkader daran beteiligt war, den Menschen in der DDR demokratische Grundsätze zu verwehren und hier nun wieder legitimiert ist, dem Bürger persönliche Freiheiten nehmen zu dürfen?Widerlich ist, wenn dieses Vorgehen auch noch durch die Volkspartei SPD mit der Aussage ihres Staatsministers, jetzt parlamentarischer Staatssekretärs, Rolf Schwanitz gestützt wird, der anfänglich aber mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “Das ist kein haltbarer Zustand, das geht doch nicht. Hierzu muss ich unbedingt beim Landesarbeitsamt in Chemnitz vorsprechen“. Ein Jenachdemer?Liebe GrüßeJoachim KrausTel. 037436 83988 Mail: fredomail@web.deP.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret:Warum ist es in unserem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger (Arbeitgeber und alle anderen Personen in Betrieben), an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese dann daraus nachhaltige persönliche Schädigungen erleiden?Können Sie sich vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person durch Kontrollen bei ihm Gammelfleisch entdeckt hat, was dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt ist?
August 7th, 2008 at 11:33
@ J. Kraus: Ich weiß offen gestanden nicht, welche Antwort Sie von mir erwarten. Außerdem gibt es auch für Administratoren Ferien.
August 8th, 2008 at 9:02
Hallo
Terminhinweis neues Lehrstück in Sachen BRD = "Rechtsstaat" in Marburg/Lahn, Info bei -> http://bloegi.wordpress.com/2008/08/02/einladung-zu-den-grosen-meineid-festspielen/
Gruß Odenwald-Freddy 08.08.08.
August 14th, 2008 at 4:31
Hallo Admin,
ich erwarte keine Antwort. Ich akzeptiere jede Antwort die mir vielleicht gegeben wird. Zugegeben ein schwieriges Thema. Aber warum wird Grundrecht gebrochen indem Aushilfen für Beamtentätigkeiten missbraucht werden?
Schöne Ferien!
Vielleicht liest man sich wieder.
J. Kraus (Mail natürlich ohne P.S.)