Der Landrat des Odenwaldkreises, Horst Schnur, war ein großer Mann. Nein, er ist es noch, er hat seine 18 Amtsjahre schließlich überlebt. Auch der Odenwaldkreis hat ihn überlebt.
Zeit, dass wir dem nun ins Pensionalter Dahingeschiedenen einige mehr oder weniger persönliche Worte zum Abschied zurufen.
Schließlich endete seine Zeit als Landrat so, wie sie begann und wie sie verlief: pompös und peinlich.
Seine eigene Presseabteilung verklärte ihn zu guter Letzt zum “Buddha des Odenwaldes“.
Verbreitet wird dieser Schmonzes auch via “odenwald regional” bzw. Odenwälder Journal.
Stichwortgeber sei der Fernsehdirektor des Hessischen Rundfunks gewesen. Manfred Krupp wird in der Pressemitteilung des Landratsamtes zo zitiert:
>… während Krupp gegenüber der Persönlichkeit Schnur fast Faszination verriet: „Er hat Ohren, die wandern “. Mitunter könne man glauben, der Odenwälder Noch-Landrat sei unbefangen genug, eine gewisse Gleichgültigkeit in Richtung Wiesbaden zu hegen: „Ihm ist’s egal, wer unter ihm Ministerpräsident oder Minister ist“. Und als ob das nicht genug sei, meinte Krupp, Schnurs Begabung, Gegensätze zu überwinden, mache ihn zum ,Buddha’ des Odenwalds“.< [Hervorhebungen von uns]
Man kann sich denken, welche Chancen ein kritischer Bericht über Schnur im HR gehabt hätte. Und nicht nur dort. Der Mann war auch dann noch exzellent vernetzt, wenn Koch (natürlich) nicht unter ihm Ministerpräsident war. Insofen “verrät” Krupp neben (angeblicher) “Faszination” so einiges.
Jedenfalls sprach er aus, was Schnur in sich von sich denkt.
Nun fehlt noch ein Erinnerungsband, in dem prähum oder posthum und im “Spiegelbild vieler Weggefährten” des Odenwälder Buddhas gedacht wird.
Ist nicht der eine oder andere durch Schnurs aufgelegte Hand wieder gesund geworden? Wer wurde von ihm erleuchtet?
Wird sich der Schnurismus als Odenwälder Spielart des Buddhismus behaupten und fortentwickeln? Andererseit ist Schnur Kirchenmitglied. Da fügt es sich vielleicht besser, ihn statt zum Buddha zum “heiligen Horst” zu erklären. Ihn als “Christus des Odenwaldes” zu sehen oder als dessen Gottvater wäre aber Häresie. Sein zukünftiges Grab sollte auf jeden Fall als Pilgerstätte konzipiert werden - einschließlich eines Deutschland durchziehenden schnurgeraden Horstwegs.
In seiner sprichwörtlichen Bescheidenheit bittet Schnur seine Lobredner: „Zuviel Weihrauch schwärzt den Heiligen“.
In seinem Sinne ist dann sicherlich, dass wir auf dieser Seite im weiteren weiteren Weihrauch vermeiden wollen. Der sich heilig Wähnende will schließlich hell erscheinen und nicht geschwärzt.
Fast ins Schwarze sollen seine politischen Gegner getroffen haben. Diese werden laut landrätlicher Pressemitteilung so zitiert:
>Torsten-Tankmar Hopp (CDU) schrieb Schnur „eine Solidaritätsleistung mit Leib und Seele“ zu, und auch Elisabeth Bühler-Kowarsch (Bündnis 90/Die Grünen), Helmut Müller (FDP), Helmut Seidel (Republikaner) und Stephan Krieger (Die Linke) attestierten dem scheidenden Landrat eine umfassende Erfolgsbilanz.<

Gut möglich, dass weder die Grünen, noch die Liberalen, noch die Republikaner, noch die LINKE von einem gleichlautenden “Attest” irgendetwas wissen.
Wichtiger ist allerdings, was Schnur denkt, was die “Opposition” von ihm denken solle.
Und vom “Buddha des Odenwaldes” (wohlgemerkt: nicht nur des Odenwaldkreises!) sollte eben auch der Anders- und Außerparteiliche denken, dass er eine “umfassende Erfolgsbilanz” vorzuweisen hat.
Womit ganz nebenbei und nachträglich die Oppositionstätigkeit faktisch annulliert wird.
Wozu noch opponieren, wenn der Regierende “umfassend” erfolgreich ist?
Auch wenn weder Bühler-Kowarsch, noch Müller, noch Seidel, noch Krieger entsprechend formulierten - soll man nun kleinlich sein, wenn Schnur es und sich gern groß will - und die Presseabteilung dazu lügen lässt.
Soll man Gegendarstellungen in diversen Zeitungen veröffentlichen, jetzt, wo der Schnur (Alb-) Traum ein Ende hat?
Wir selbst wollen wegen Schnur in Zukunft nicht mehr allzuviele Worte verlieren. Viel wurde ja schon gesagt. Etwa hier oder hier oder hier oder hier.
Einiges allerdings kam auch in den Odenwald-Geschichten zu kurz. Etwa die noch immer reichlich rätselhaften Vorgänge um Schnurs langjährigen Rechtsdirektor Georg Dürig .
Auch wir sind hier teilweise auf Vermutungen angewiesen, glauben aber, einen wesentlichen Teil der Vorgeschichte zu kennen.
Schließlich liegen uns die Kopien dutzender amtlicher Papiere vor, in denen immer wieder der Name von Dürig auftaucht.
Phantom in der Rechtsabteilung

Hier sieht man einen Vermerk aus einer sehr dicken Akte, datiert vom 2. Oktober 2003.
Wie man sieht, erscheint darin mehrfach Dürigs Name.
Der Rechtsdirektor weilte damals noch unter den Lebenden im Landratsamt.
Er lebt wohl auch heute noch, nur im Landratsamt wurde er seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen.
Sucht man bei Google nach “Dürig”, eingeschränkt auf die Website odenwaldkreis.de, zeigen noch heute 4 Treffer, dass Georg Dürig dort eine Rolle gespielt haben muss.
Er war (oder ist noch immer ?) “Hauptabteilungsleiter” und er war (oder ist noch immer?) unter der mail-Adresse g.duerig@odenwaldkreis.de kontaktierbar. Klickt man aber die 4 Treffer an, löst sich sein Name in Luft auf. Wo also ist Dürig?
Möglicherweise ist er die sprichwörtliche “Leiche im Keller” des Horst Schnur und könnte noch heute bezeugen, dass der nun ebenfalls aus dem Amt expatriierte bzw. pensionierte Schnur ein Buddha eben nicht war, und zwar ganz und gar nicht.
Sofern Dürig gefragt würde und sofern Dürig antworten dürfte - ohne erhebliche Nachteile zu erleiden.
Aber Dürig fragt wohl niemand, weder Manfred Krupp vom HR, noch Gerhard Grünewald vom Odenwälder Echo.
Vor fast 3 Jahren, im November 2006, berichtete das Echo über die schon damals mysteriöse Causa Dürig:
>Seit mehr als drei Monaten ist der Platz des Hauptabteilungsleiters im Rechtsamt der Kreisverwaltung vakant. Rechtsdirektor Georg Dürig (55) sei erkrankt, und es sei derzeit auch nicht absehbar, wann er seinen Dienst wieder antrete, heißt es auf Nachfrage bei den Vorzimmerdamen. Ein Sachverhalt, den Landrat Horst Schnur (SPD) als Vorgesetzter bestätigt.
Als Leiter des Rechtsamts zählt Georg Dürig zum Leitungszirkel des Landratsamts, was mit einem hohen Maß an Verantwortung und weit reichendem Einblick in verwaltungsinterne Vorgänge, aber auch mit öffentlichem Augenmerk verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund gewinnen bisher als Spekulation einzustufende Darstellungen an Gewicht, es habe Streit oder gar Drohungen zwischen Georg Dürig und einigen seiner Vorgesetzten gegeben.
Stutzig macht zudem die Tatsache, dass der für längere Zeit als arbeitsunfähig erklärte Mitarbeiter beim Training in einem Fitnessstudio gesehen wurde und nach Auskunft seiner Frau zurzeit „auf Arbeitsurlaub“ in Portugal weilt.
Von Drohungen sei ihm nichts bekannt, so Schnur auf Anfrage des ECHO.
Streit indes habe es öfter mal gegeben, dies aber im Rahmen dessen, was unter Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten als normal einzuordnen sei: „Auseinandersetzungen über Arbeitsqualität und -ziele, doch das gehört dazu in einem Betrieb mit mehr als 500 Mitarbeitern.“
Zwar hätten er (Schnur) und Dürig auch mal unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, wie ein Problem gelöst werden sollte, räumt der Landrat ein. Doch könne er nicht sagen, dass dies mit der Erkrankung zu tun habe, erklärt der Landrat .< [Hervorhebungen von uns]
“Buddha” Schnur ist eben ehrlich. Dass allerdings das bis heute andauernde (?) “Verschwinden” des Rechtdirektors “normal” ist, mag man nun doch nicht glauben.
Wird das handzahme Käseblatt “Odenwälder Echo” den neuen Landrat Dietrich Kübler nun fragen, wie er in der Causa Dürig weiter zu verfahren gedenkt? Wird der Mann wieder aus dem Keller geholt? Erhält er noch oder erneut volle Bezüge? Oder weilt er wieder in Portugal oder nur in einem Odenwälder Fitnessstudio?
Das oben eingeblendete Dokument, das ein Hin und Her zwischen Dürig und Schnur und der “Regionalen Kriminalinspektion” erkennen lässt, könnte das Geheimnis um den in der Versenkung verschwundenen Dürig aufklären helfen, zumindest partiell.

Es steht im Zusammenhang mit zwei (parallel geführten) Strafverfahren. Ein Verfahren richtete sich gegen Mitarbeiter von Landrat Schnur wegen Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung - zum Nachteil eines Odenwälder Bürgers.
Es hatte das Aktenzeichen 4 Js 35063/99 , eingeleiter wurde es schon 1999.
Es war so brisant, dass im Odenwälder Echo nie auch nur mit einem Wort davon die Rede sein durfte.
Das zweite Verfahren ging auf einen Strafantrag von Landrat Schnur zurück, der so auf die ihm schriftlich vorgetragene Beschwerde des sich finanziell dreist hintergangen sehenden Bürgers reagiert hatte.
Der sollte zukünftig den Mund halten, vor allem öffentlich.
Wäre die Beschwerde haltlos gewesen, hätte der Bürger tatsächlich falsch verdächtigt oder verleumdet, so wäre die Sache schnell vom Tisch gewesen. Auch für Schnurs Rechtsdirektor Dürig.
Ein Ermittlungsverfahren gegen die Verwaltungsangestellten wäre entweder gar nicht eingeleitet worden oder kurz darauf wieder eingestellt worden.
So aber währten beide Verfahren mehrere Jahre! Ganz einfach ist es eben doch nicht, aus Recht Unrecht zu machen und aus Unrecht Recht. Juristen bekommen so etwas zwar hin - in Diktaturen ohnehin.
Wenn sich ein in seinen Rechten Verletzter aber zu wehren versteht, kann es auch für routinierte Rechtsverdreher und Rechtsbeuger schwierig werden.
Auch der gegenwärtige deutsche “Rechtsstaat” räumt ein, dass es kriminelle “Amtsträger” gibt, “die absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen” verfolgen. Einem Kriminellen diesen (amtlichen) Kalibers droht der § 344 StGB eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren an. Der Paragraph kommt praktisch nicht zur Anwendung, weil die Justizkollegen im Umgang mit sich selbst etwas anderes noch viel besser beherrschen: Strafvereitelung im Amt. (Frank Fahsel, früher Richter am LG Stuttgart und heute “Nestbeschmutzer“, könnte hier sicher auch einiges erzählen.)
Beide Strafverfahren jedenfalls verliefen und endeten nicht so, wie sich der machtverwöhnte Schnur das gewünscht hatte.
Ein vierspaltiger Artikel im Odenwälder Echo vom 21. 2. 2004 zu diesem Fall hatte einen bezeichnenden Untertitel:
![]()
“Anzeige von Landrat Horst Schnur stellt Michelstädter Amtsgericht vor eine knifflige Aufgabe “
Den Wünschen von Schnur in dieser Sache zu entsprechen, stellte nicht nur das Amtsgericht vor eine “knifflige Aufgabe “. Auch Dürig sah sich vor eine “knifflige Aufgabe ” gestellt und ebenso die Staatsanwaltschaft in Darmstadt. ![]()
Im Main-Echo, etwas weiter weg vom Machtzirkel des Odenwälder Landrats, erschien übrigens der gleiche Artikel desselben Gerichtsreporters - mit einigen bemerkenswerten Unterschieden, insbesondere bei Titel und Untertitel. Vor allem der einleitende Satz unterschied sich deutlich von der Erbacher Variante. Während dort der angebliche Großmut des Richters gegenüber dem angeklagten Bürger herausgestellt wurde, hieß es in der in Aschaffenburg erscheinenden Zeitung:
“Wer allerdings in diesem Verfahren Täter oder Opfer ist, kann nicht immer ganz klar unterschieden werden.”
Es war durchaus schon damals unterscheidbar, nur durfte es in der Presse nicht geschrieben werden.
Denn auch die jeweiligen Redaktionen sahen sich vor eine “knifflige Aufgabe” gestellt. Dazu gehörte, wie schon erwähnt, dass das wegen Verdachts der Unterschlagung gegen die Behördenmitarbeiter geführte Urspungsverfahren mit keinem Wort erwähnt werden durfte.
Auch dies musste gewissermaßen unterschlagen werden, journalistisch eigentlich ein Unding.
Dürig war auf jeden Fall “unter” Schnur Befehlsempfänger. Ob man sich auch am Michelstädter Amtsgericht so fühlte, kann nur vermutet werden. Beflissene Geister gibt es natürlich überall.
Fest steht jedenfalls, dass auf Seiten der Staatsanwaltschaft Schnurs Parteifreund Georg Werner Balß als Oberstaatsanwalt in der Abteilung 4 leitend verantwortlich war.
Aus der Sicht von Schnur waren am Ende alle an dieser “kniffligen Aufgabe” gescheitert - an seinem Rechtsdirektor konnte er seinen Ärger dann unmittelbar ablassen.
Ein “Verwaltungsvorgang” und zwei Ermittlungsverfahren

Hier sehen Sie ein Schreiben von Landrat Horst Schnur vom 20. Juni 2000. Es betrifft das schon genannte Verfahren mit dem Az 4 Js 35063/99.
Man legt ersichtlich bei der Aufklärung eines “ungeheuerlichen Vorwurfs” keine besondere Eile an den Tag.
Und was einfach zu machen wäre, eine 30-Minuten Vernehmung vor Ort durch einen Kollegen, wird vom Landrat nicht gewünscht. Warum nicht?
Für Beschuldigte in Strafverfahren können Vernehmungen problematisch sein. Aussagen werden schwarz auf weiß festgehalten. Zwei Beschuldigte könnten sich wechselseitig belasten, Widersprüche werden erkennbar.
Natürlich kann ein Beschuldigter die Aussage verweigern. Einen guten Eindruck macht das nicht, vor allem nicht für Staatsdiener.
Wollte also Horst Schnur mit seiner Intervention eine entscheidende Ermittlungsmaßnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes verhindern?
Die für das Verfahren zuständige Staatsanwältin widersetzt sich zunächst Schnurs Ansinnen und hielt eine Vernehmung der Beschuldigten weiterhin für erforderlich.
Sie wird bald darauf versetzt (nach oben).
Der neue Staatsanwalt nimmt es dann hin, dass die Hauptbeschuldigte niemals vernommen wird .

Hier sehen Sie eine interne Verfügung (Vfg.) des Staatsanwaltes in gleicher Sache (Az 4 Js 35063/99).
Mittlerweile ist noch mehr Zeit vergangen. Die Temperaturen sind winterlich, es ist Januar 2001 .
Der (neue) Staatsanwalt sieht zu diesem Zeitpunkt die Schuld von Schnurs Verwaltungsangestellten bestätigt .
Werden sie nun also wegen Unterschlagung angeklagt?
Unmöglich. Da müsste u.a. das Amtsgericht Michelstadt mitspielen.
Einer der drei Beschuldigten hatte bauernschlauf darauf hingewiesen, dass das Gericht (bzw. ein Rechtspfleger) ja involviert gewesen sei. Wird sich das Gericht selbst blamieren wollen?
Schließlich ist da der Vorgesetzte des Staatsanwaltes: Oberstaatsanwalt Georg Werner Balß , er leitet die zuständige Abteilung 4 . Balß ist aktives SPD-Mitglied, ein Parteifreund von Horst Schnur.
Zum Glück gibt es den § 153 der StPO. Man kann ja die Schuld des Täters als “gering” titulieren. Man kann außerdem behaupten, dass es sich um einen “einmaligen Fall” handelte. “Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor.” Klar, wen interessiert schon, ob sich Verwaltungsangestellte einer Unterschlagung schuldig machten?
Mit “Zustimmung des Gerichts” kann von der Verfolgung abgesehen werden.
In diesem Punkt stimmt Michelstadts Amtsrichter Helmut Schmied tatsächlich zu. Eine weitere Verfolgung der Kollegen aus dem örtlichen öffentlichen Dienst soll und wird es nicht geben.
Schmied genügt das aber nicht. Obwohl aus den Akten zweifelsfrei hervorgeht, dass die amtlichen Missetäter ausdrücklich und schriftlich von dem dann Geschädigten auf seine Eigentumsrechte hingewiesen wurden, behauptet Schmied wahrheitswidrig, bei den Verwaltungsangestellten sei ein “vorsätzliches Handeln” “derzeit nicht erkennbar”. Deswegen träfe sie überhaupt keine Schuld, nicht einmal eine geringe.
Schuldig sei vielmehr der hintergangene Bürger! Er müsse angeklagt werden. “Er bezichtigt Mitarbeiter des öffentichen Dienstes ihre Dienstpflichten in schwerer Art und Weise verletzt zu haben.“
Das tut auch der Staatsanwalt mit seiner Verfügung vom 10. 1. 2001, der nach mehr als 15 Monate währenden Ermittlungen einen “einmaligen Fall” von Unterschlagung erfüllt sieht. Den Staatsanwalt wollte Schmied allerdings nicht anklagen.
Dem hintergangenen Bürger drohten allerdings nicht nur juristische Schikanen. Wer Missstände in Behörden öffentlich macht und so das Ansehen von Verantwortlichen gefährdet, muss damit rechnen, dass auch qua Rufmord seine Glaubwürdigkeit zerstört werden soll.
Erst vor wenigen Wochen ging durch die Presse, dass in Hessen unbequem gewordene Steuerfahnder mit Gefälligkeitsgutachten als angeblich paranoide Querulanten aus dem Dienst entfernt wurden.
Auf ähnliche Weise versuchte man auch im Odenwälder Landratsamt den “ungeheuerlichen Vorwurf” zu “entkräften”. Man macht den, der ihn ausspricht, zur Unperson.
Das Ganze ging freilich nach hinten los. Ein im Odenwald nicht ganz unbekannter Pfarrer beschuldigte Schnurs Mitarbeiter:

“Mich hat betroffen gemacht, dass Sie mit den Formulierungen in Ihrem Schreiben die Würde eines Menschen zerstören und Rufmord betreiben.”
Die Odenwälder Grünen richteten daraufhin eine Anfrage an den Landrat. Die Anfrage wurde nie beantwortet, das Odenwälder Echo schwieg sie tot.
“Buddha” Schnur reagierte auf andere Weise. Er rief umgehend den Fraktionsgeschäftsführer der Grünen privat an, drohte und trieb den “Rufmord” auf die Spitze - mit Aussagen, die komplett erlogen waren .
Ein derartiges Vorgehensmuster wird üblicherweise mit 3 Worten beschrieben .
Der nicht nur finanziell Hintergangene, sondern nunmehr auch auf oberster Ebene Verleumdete verlangte von Schnur eine Stellungnahme. Nachdem sie ausblieb, stellte er Strafanzeige.
Zuständig war bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt die von Oberstaatsanwalt Thomas Seifert geleitete Abteilung 10 . Auch Seifert ist, wie der schon erwähnte Oberstaatsanwalt Georg Werner Balß, kommunalpolitisch für die SPD tätig - in Bad König.

Für die entscheidenden Strafverfahren in dieser Sache waren bei der Staatsanwaltschaft folglich zwei Parteifreunde von Landrat Horst Schnur zuständig.
So dürfte klar sein, wie diese Verfahren verliefen. Ausnahmslos alle Verfahren, die gegen Schnur oder seine Mitarbeiter geführt wurden, wurden niedergeschlagen.
Angeklagt und vor Gericht gestellt wurde 2004 dann gemäß des 1999 von Schnur gestellten Strafantrages der finanziell hintergangene und später verleumdete Odenwälder Bürger.
Der Prozess, der sich ausschließlich auf die 1999 vorgebrachte (nicht öffentlich gemachte) Beschwerde des Bürgers bezog, fand also 5 Jahre später statt.
Die aus Sicht eines bekannten Germanisten auch sprachlich lachhafte, aus wenigen Sätzen bestehende “Anklageschrift” warf dem Bürger vor, ohne Begründung und ohne Beleg, er habe wider besseres Wissen falsch verdächtigt und verleumdet.
Damit stand nun ein bis dahin völlig unbescholtener Mann vor Gericht, den ein interner staatsanwaltlicher Vermerk als Opfer einer Unterschlagung auswies.
Am Ende allerdings, nach vier Prozesstagen, musste der Mann freigesprochen werden. Richter Helmut Schmied, dessen Rolle in diesen Verfahren besonders beschämend und empörend war, soll den Freispruch mit eisiger Miene verkündet haben.
Der uns unbekannte Leser, dessen Brief damals im Odenwälder Echo abgedruckt wurde, kannte nur einen sehr kleinen Teil der Wahrheit. Hätte er alles gewusst, wären seine Worte sicher noch deutlicher gewesen - und der Brief nicht abgedruckt worden.
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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September 7th, 2009 at 3:57
Richter und Staatsanwälte werden von dem zu der Zeit amtierenden Justizminister des Landes , also nach Parteibuch berufen. Darum lohnt es sich, nach der Parteizugehörigkeit Richter und Staatsanwälte zu forschen und den Parteien, die Fehlentscheidungen der Richterund Staatsanwälte zu vertuschen helfen, bei den nächsten Wahlen keine Stimme zu geben.
September 8th, 2009 at 1:24
Naja Stalin und der Dalailama haben doch auch viel gemeinsam, so z. B. die Farbe des Sichels auf der Flagge der Sowjetunion und das gleiche kräftige Gelb in der Kleidung der Tibeter - oder?
Hittler war doch Christ und somit durchaus mit Jesus zu vergleichen - sonst hätten die Kirchen in Deutschland bestimmt etwas unternommen.
Die Flugschau am WTC wurde schließlich von aufrichtigen Moslems durchgeführt.
Wenn Schnur jetzt mit Buddha verglichen wird, hat die Welt wenigstens was zu lachen über den Odenwald. Und über den Odenwald lacht die ganze Welt - sonst würde doch keiner den Odenwald kennen.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass einige geistig zurückgebliebenen im Odenwald diesen PR-Gag nicht verstehen und nun wirklich glauben, dass Buddha und Schnur vergleichbar sind - aber ich sage Euch, Schnur und Buddha sind vergleichbar: Sie tragen z.B. beide ein X- und Y-Chromosom in ihrem Genom.