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Freitag, 6. November 2009

Brisantes bei ZDF-Talker Markus Lanz: Polizei- und Justizskandal um Harry Wörz blamiert auch BGH

von @ 12:02. Kategorien: Justiz

Es ist der spektakulärste Freispruch des Jahres“, so wurde in der Talk-Show von Markus Lanz ein ungewöhnlich brisanter Fall angekündigt - der Fall des jahrelang unschuldig verfolgten und inhaftierten Harry Wörz.

Michael Reissenberger, neben Karl-Dieter Möller zuständig für die Rechtsredaktion des Südwestrundfunks, hatte schon zuvor in einem Kommentar die Sache auf den bösen, wunden Punkt gebracht:

>Es klingt ungeheuer: In den Reihen der Polizei tut bis heute wahrscheinlich ein Gewaltverbrecher Dienst. Wir kennen seinen Namen und seinen Dienstrang.
Kein Staatsanwalt interessiert sich für ihn, die Vorgesetzten decken den Mann, Beweismittel sind aus Polizeiakten verschwunden.
Statt seiner saß der simple Bürger Harry Wörz jahrelang unschuldig hinter Gittern.

Diese ungeheuerliche Aussage treffen heute die Mannheimer Strafrichter.
Aus dem klaren Freispruch für Harry Wörz ist unter der Hand eine Anklage gegen einen anderen Verdächtigen geworden. Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.<

Was Reissenberger nicht sagt: Der BGH, das oberste Gericht in Deutschland, ist in diesen “ungeheuren” Fall aufs Peinlichste verstrickt.

Er hat ein billiges, armselig falsches Urteil, das einen Unschuldigen für 11 Jahre hinter Gitter bringen sollte, abgenickt - und damit das Vertrauen in die oberste Instanz und das Funktionieren des Rechtswegs nachhaltig beschädigt.

Mit einem am 16. 10. 2006 getroffenen neuen Urteil (1 StR 180/06), wiederum im “im Namen des Volkes“, hatte der BGH das Fehlurteil bestätigt - in seinen eigenen Worten las sich das so:

>Das Landgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu der Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.
Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. August 1998.<

… und einen zwischenzeitlich erfolgten Freispruch von Wörz wieder revidiert.

Mit einem Beschluss vom 22. 11. 2006 hatte der BGH dann auch noch einen Antrag von Wörz auf Nachholung rechtlichen Gehörs verworfen:

>Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 2006 beschlossen:

1. Der Antrag des Angeklagten vom 23. Oktober 2006 auf Nachholung rechtlichen Gehörs gegen das Urteil des Senats vom 16. Oktober 2006 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Nack sowie der weiteren Mitglieder des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in der Besetzung anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Senat am 12. und 16. Oktober 2006 wegen Besorgnis der Befangenheit wird als unstatthaft zurückgewiesen.
Gründe: 1. Für eine Entscheidung gemäß Â§ 356a StPO ist kein Raum. […]< [Hervorhebungen von uns]

Die jüngste Entwicklung im Fall des Harry Wörz blamiert auch den BGH, insbesondere dessen Richter Armin Nack (SPD), der laut Wikipedia angeblich als “innovativer Jurist” gilt und (zusammen mit Rolf Bender) “eine moderne Glaubwürdigkeits- und Beweislehre” entwickelt haben soll. [Die freundlichen Attribute dankt Nack übrigens dem Wikipedia-Autor Albtalkourtaki]

Wie es mit der “modernen Glaubwürdigkeits- und Beweislehre” im Fall des Harry Wörz so aussah, davon konnten sich einige hunderttausend Zuschauer der Talkshow von Markus Lanz am 28. 10. 2009 überzeugen.
Während der Sendung kam es zu einer zeitweiligen, technischen Störung und am Tag darauf wurde das Video aus der ZDF-Mediathek nach einigen Stunden wieder komplett herausgenommen. Man weiß nicht, warum.

Natürlich, in 20 TV-Minuten lässt sich ein Kriminalfall nicht aufklären. Die geladenen Gäste, SPIEGEL-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, der Wörz-Verteidiger Dr. Hubert Gorka und Ellen Knop, gaben das auch nicht vor.
Es ging auch nur darum, die laut Reissenberger “ungeheuerlich Aussage” im Urteilsspruch des Mannheimer Richters Rolf Glenz begreiflich zu machen.
Der allerdings konnte durchaus beanspruchen, sich mit dem Fall in einem monatelang geführten Prozess aufs Gründlichste beschäftigt zu haben.
Was sagte Reissenberger dazu:
Und man kann sicher sein, dass kein baden-württembergischer Richter leichtfertig seine Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft oder einen Staatsdiener in Polizeiuniform bezichtigt.”

“Berufskollegen in der Staatsanwaltschaft” und “Staatsdiener in Polizeiuniform” haben im Fall Wörz nun also ein gewaltiges Problem - und ebenso der BGH.

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