Räumlichkeiten, in denen Staatsanwälte wirken, müssten das Herz jedes Anthroposophen höher schlagen lassen: Es wird dort nämlich gern so gelogen, dass sich die Balken biegen.
Heute ist es die Staatsanwaltschaft Regensburg, die eine bemerkenswerte Geschichte als wahr verkaufen will - und so Kollegen der Regensburger Polizei vor weiterer Verfolgung schützt.
Zu beantworten war von ihr, warum 8 Polizisten den 24 Jahre alten Studenten Tennessee Eisenberg nicht anders als mit 12 Schüssen (tödlich) zu stoppen wussten.
Der bis dahin als friedlich und freundlich geltende Musikstudent soll am 30. April 2009 in Regensburg zunächst seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht haben und danach die herbeigerufenen Polizisten.
Selbst die FAZ wunderte sich über diesen Fall.
Martin Wittmann schrieb dort im Juli:
>Seine Mutter, eine Schauspielerin, die ihren Sohn nach Tennessee Williams benannt hat, beschreibt ihn als feinfühlig und tiefsinnig, als einen, der in Ausnahmesituationen immer gelassen reagiert habe. Sein Vater Mahdy schreibt auf der Internetseite, die eingerichtet wurde, um Trauer zu bekunden und Geld für Anwaltskosten zu sammeln, von der sanften Art seines Sohnes.
Kreativ, offen, selbstlos, nie aufdringlich oder gar aggressiv sei er gewesen, sagt Annas Vater. Ein Asket, der Suchtmittel mied und nicht einmal Kaffee trank, sagt Tennessees Bruder Ben. Selbst im Streit, sagt Anna, sei er ruhig und konstruktiv geblieben. Deeskalierend nenne man so was wohl, sagt sie. Wer Tennesse nach seinem Tod kennen lernt, kann ihn sich schwerlich mit einer Waffe vorstellen. Wer ihn davor kennen gelernt hat, will es sich nicht vorstellen.<
Man mag ja noch glauben, dass der junge Mann an diesem verhängnisvollen Tag durchdrehte und nicht mehr er selbst war.
Aber wütete der nur 70 Kilo wiegende Student tatsächlich wie ein Terminator, der sich weder durch Pfefferspray und Schlagstock, noch durch ein zerschossenes Kniegelenk und einen Armdurchschuss aufhalten ließ?
Hans Holzhaider spricht heute in der Süddeutschen von einer “Szene wie im Zombiefilm“:
>Zwei Kartuschen voll Pfefferspray mitten in Eisenbergs Gesicht - der Mann wischt sich über die Stirn und fängt lauthals an zu lachen. Ein Schuss von hinten durchs Knie, einer durch den linken Arm - keinerlei Reaktion.
Weitere Schüsse auf die Beine, dann auch auf den Rumpf - wiederum keine Reaktion, der Mann dreht sich nur um und geht jetzt auf die Schützen los. Weitere Schüsse, aus kurzer Distanz. Jetzt endlich geht Eisenberg zu Boden, einer der letzten Schüsse traf ihn ins Herz.
So etwas mag theoretisch möglich sein, für den unbefangenen Betrachter bleiben doch erhebliche Zweifel.<[Hervorhebungen von uns]
Für den befangenen Betrachter, der einmal erlebt hat, wie in der Justiz mit aller Selbstverständlichkeit gelogen und getrickst wird, wenn höhere Interessen (oder die von Kollegen) im Spiele sind, bleiben mehr als Zweifel.
Die Wikipedia verweist in ihrem Artikel über Tennessee Eisenberg auf eine Meldung des Spiegel:
>Anfang November 2009 meldete der Spiegel, einer der am Einsatz beteiligten Polizisten habe in einer Zeugenaussage angegeben, bei den Schüssen auf Eisenberg habe es sich nicht um Notwehr gehandelt.
Seiner Darstellung zufolge hätten die Polizisten Eisenberg nicht mit Schlagstock und Pfefferspray aufhalten können, woraufhin die ersten Schüsse gefallen seien.
Weitere, letztendlich vermutlich tödliche Schüsse hätten Eisenberg erst getroffen, als bereits keine Gefahr mehr für die Polizisten bestand.< [Hervorhebungen von uns]
Auch die Berliner taz kommentiert heute die Verfahrenseinstellung im Fall Eisenberg. Ron Steinke weitet dabei den Blick auf die systemimmanente Korruption in den Ermittlungsbehörden:
>Das Einstellen von Verfahren gegen tatverdächtige Polizeibeamten aber ist die Regel. Während etwa in Großbritannien, Frankreich oder Portugal unabhängige Kommissionen für Ermittlungen nach polizeilichen Übergriffen verantwortlich sind, bleibt in Deutschland die Polizei auch bei Strafverfahren in eigener Sache zuständig.
Für die beteiligten Polizisten ist die Ausgangslage denkbar günstig: Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen, sie kennen deren Alltag und Sachzwänge und schätzen die Kollegen als glaubwürdig ein.
“Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt“, resümierte der Menschenrechtsausschuss der UN bereits im Jahr 1996 - und wies damit auch auf ein
Problem der juristischen Strukturen hin, das seitdem ungelöst ist. […]Als Behörde, die täglich auf die gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen ist, ist die Staatsanwaltschaft gegenüber tatverdächtigen Polizeibeamten mitnichten unabhängig. Ein Großteil der Verfahren gegen Beschuldigte in Uniform bleibt daher spätestens auf dem Schreibtisch eines Staatsanwalts liegen.
In Berlin ergab eine parlamentarische Anfrage, dass von jährlich etwa 1.000 Ermittlungsverfahren wegen “Körperverletzung im Amt” satte 98 Prozent eingestellt werden, bevor sie je vor einen Richter kommen - wie nun in Regensburg. Ein Beitrag zur Lösung wäre die Einrichtung von unabhängigen Ermittlungskommissionen. Bürgerrechtler fordern sie seit langem - passiert ist noch nichts.< [Hervorhebungen von uns]
Hinzuzufügen wäre noch, dass es in Deutschland auch keine unabhängige Kontrolle der Justiz gibt. Wer da das Recht beugt, wird in aller Regel von einem Kollegen (wiederum rechtsbeugend) weißgewaschen.
Erst vor einer Woche übrigens thematisierte Dietmar Hipp im Spiegel die Forderung nach unabhängigen Ermittlungsbehörden für Delinquenten in Uniform:
>Es ist eine fragwürdige Solidarität unter Polizisten, die entweder schweigen oder ihre Aussagen untereinander abstimmen.
“Solche Fälle lassen sich immer wieder auf bestimmte Muster zurückführen“, sagt der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr.
Die “Obstruktionsmechanismen” reichten vom “Sich-nicht-erinnern-Können” über das Zurückhalten von Aussagen wider besseres Wissen bis zur Falschaussage.
Motiv bei diesem “Gefahrgemeinschaftssyndrom” sei vor allem der “Schutz des kollegialen Nahraums“: “Selbst wenn der Kollege etwas falsch gemacht hat, wir halten zusammen, wir liefern den nicht aus.” Oft genug seien die Beamten aber auch heimlich davon überzeugt, dass das Opfer die Behandlung verdient habe.
Nur selten sagen Polizisten gegen Polizisten aus - am ehesten noch dann, wenn sie nicht zum selben Team gehören. […]
Die Erfolgsrate der Polizei bei internen Untersuchungen ist auffallend gering.
So wurde allein im Jahr 2008 gegen Berliner Polizisten in 636 Fällen wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. In 615 Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Verfahren ein, sechs beschuldigte Beamte wurden in einem Prozess freigesprochen, verurteilt wurde nicht einer.
Oft steht Aussage gegen Aussage. Ein Betroffener zeigt den Beamten wegen Körperverletzung an, der Polizist reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Ohne weitere Zeugen oder Beweise werden beide Verfahren eingestellt.< [Hervorhebungen von uns]
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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Dezember 22nd, 2009 at 11:57
22.12.2009
Der Fall "T.Eisenberg" ist beschämend und bedrückend zugleich für die weisungsgebundene [!!!] StA und weisungsgebundene [!!!] Polizei. In der Bananenrepublik Deutschland ist alles machbar. Tatsache ist aber auch: "bei vielen dressierten und verbeamteten "Affen" ist die Transmission zwischen Thalamus und Mandelkern defekt. Deshalb benötigen diese "Halbaffen" Potenzmittel auf Kosten des Arbeitgebers.
Wenn schon Ebbe im Kopf, dann zumindest Leistung in der Hose. Hansjörg Müller
sk+
Dezember 22nd, 2009 at 12:57
Ich möchte keine pauschale Polizistenschelte betreiben. Unter Tausenden Beamten und in noch mehr Situationen ist immer wieder mit Derartigem zu rechnen. Ganz anders verhält es sich aber mit der Justiz: Dort ist Rechtsbeugung zum Schutz der "eigenen Leute" (bei Polizei und Justiz) nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Das Recht wird von diesen Schreibtischtätern nicht bei fehlender Überlegung gebrochen, sondern mit reiflichster Überlegung.
Dezember 25th, 2009 at 1:08
Administrator schrieb am 22. 12. 2009 um 12:57:
"Das Recht wird von diesen Schreibtischtätern nicht bei fehlender Überlegung gebrochen, sondern mit reiflichster Überlegung."
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Gericht* Ein Mensch, in der Verhandlung sitzend,*und eingeengt im Saale schwitzend,*lauscht aufmerksam bei dem Gericht*den Worten, die ein Richter spricht:*Im Grundsatz sei es zu bedauern,*dass hier ein Toter zu betrauern.*Doch wer die Sache recht betrachtet*und Gründe des Beklagten achtet,*wird stets, obwohl er totgeschlagen,*zuerst nach dessen Kindheit fragen*und auch das Umfeld nicht vergessen,*nur so kann man die Tat ermessen.*Der Mörder wollte ja nicht töten,*er hatte nur das Geld vonnöten,* das der Ermordete besessen,*drum sei hier Milde angemessen.*Das Opfer sei zu Recht krepiert,*sein Widerstand hat provoziert,*nur weil er sich zur Wehr gesetzt,*hat ihn der Mörder schwer verletzt.*Er selbst, wenn man es richtig wichtet,*hat sich im Grunde hingerichtet.*Geschädigt sei hier – sozusagen –*nicht der, den man brutal erschlagen.*Der Ärmste, der die Tat begangen,*war durch Erlebnisse befangen,*die in der frühen Kindheit liegen*und stets den Werdegang verbiegen.* Der letzte Grund, laut Analysen,*sei das Versagen seiner Drüsen.*Auch die Gesellschaft hat versagt,*und die - zuerst - sei angeklagt!*Drum sei es billig Recht zu nennen,*und klar auf Freispruch zu erkennen.* Gerechtigkeit ist selbstverständlich*bei diesem Vorgang nicht erkenntlich.*Der Richter hat nicht Recht gesprochen,* er hat vielmehr das Recht gebrochen.*Gerichtsurteile sind im Lande,*gelegentlich die größte Schande.* *Helmut Zott* %%%%%%%%%%%
Januar 18th, 2010 at 8:31
In den Odenwald Geschichten habe ich Anfang 09 einen Bericht über verschiedene Abläufe in unserer Justiz geschrieben. Ohne einen Namen zu benennen.Der Hauptakteur, ein Anwalt, hat sich an den aufgezählten Straftaten selbst erkannt und hat eine einstweilige Verfügung selbst ausgestellt und eingereicht. Unterschrieben mit dem Namen eines Richters, der 3 Jahre zuvor von diesem Amtsgericht weg ging. Der Text wurde daraufhin gelöscht. Einen Tag später stellte er eine Schadensforderung wieder mit dem Namen des Richters, und hat diese mir durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Allerdings wurde diese Zustellung einfach in meinen Briefkasten geworfen. Ich erhob Widerspruch. 3 Wochen später schon war Verhandlung am Amtsgericht. Nun hat sich der Landgerichtspräsident persönlich mit dem Namen dieses Richters, der seid 3 Jahren nicht mehr in diesem Amt war, geschmückt und diese Verhandlung geführt. Außer, dass er mich aufs Übelste beschimpfte, weil ich mich gegen diese Machenschaften des Anwalts wehrte, ging das aus wie`s Hornberg schießen. Hier gab es jetzt 3 Juristen, die aus den Ämtern müßten.
1. Dieser Anwalt
2. Der Gerichtsvollzieher, der wußte dass das rechtswidrige Dokumente waren.
3. Der Landgerichtspräsident, der unter falschem Namen am Amtsgericht eine Verhandlung führte.
Wo reiche ich Klage ein wegen Rechtsbeugung???
Sämtliche Unterlagen reichte ich beim Justizministerium ein. Der Minister gab sie weiter an den Vorstand des Richtergerichts und der war blind. Blind und taub. Er sah nichts, er hörte nichts und das nennen wir Rechtsstaat. DasVolk ist der Staat und wir müssen eben an überregionalen Gerichten unser Recht einklagen. Dort wird solches veröffentlicht und dort haben die Medien den Mut, darüber zu berichten.