Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist ein Mann mit Feingefühl.
Kurz vor Weihnachten seien seine Gedanken bei den Eltern des im April getöteten Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg und ebenso bei den (letztlich von ihm beaufsichtigten) polizeilichen Todesschützen, die den vermutlich akut psychotischen Musikstudenten damals mit 12 Schüssen durchsiebt hatten.
Das bei der Staatsanwaltschaft Regensburg geführte Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten war kürzlich eingestellt worden.
Dass auf den jungen Mann, nachdem er bereits durch 8 Schüsse schwer verwundet war, weitere 4 Schüsse abgefeuert wurden – sie führten schließlich zu seinem Tod – war laut Staatsanwaltschaft “ebenfalls erforderlich und situationsbezogen geboten.”
Diesem angeblich “klaren Ergebnis” schließt sich Herrmann an und findet es gut, dass es “gerade vor Weihnachten ‘eine große Erleichterung’ ” für die Todesschützen sei, die nun ” wüssten, woran sie seien.”
Das Gutachten des renommierten Münsteraner Rechtsmediziners Prof. Dr. Bernd Karger ergab freilich Gegenteiliges.
Die Anwälte von Eisenbergs Familie hatten schon im September in einer Pressemitteilung auf dieses Gutachten Bezug genommen. Wir zitieren daraus:
>Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass T.E. nach dem Ergebnis des Gutachtens zu diesem Zeitpunkt bereits von 8 Polizeikugeln getroffen und schwerst verletzt war.
Er hatte ein zerschossenes Kniegelenk und einen durchschossenen Oberarmknochen, einen Steckschuss in der Lunge sowie weitere Treffer an den Extremitäten erhalten.
Des Weiteren befand sich der Schütze zum Zeitpunkt der Abgabe der vier Schüsse in den Brustbereich des T.E. bereits im Eingangsbereich der offen stehenden Haustür. Im Haus hielt sich kein weiterer Polizeibeamter in Gefahrenlage mehr auf, so dass nicht erklärlich ist, weshalb zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch geschossen wurde.
Außerdem handelte es sich bei dem Schützen um einen Polizeibeamten mit Spezialausbildung in Selbstverteidigung, der fast 6 Jahre lang beim USK Dienst getan hat.< [Hervorhebungen von uns]
Dass der bereits schwer verwundete junge Mann mit vier (“finalen”) Schüssen in die Brust getötet wurde, obgleich der Schütze sich ohne weiteres aus dem Haus entfernen konnte, soll laut Oberstaatsanwalt Edgar Zach also “erforderlich” und “geboten” gewesen sein. Gleicher Ansicht ist auch Günther Ruckdäschel, Leiter der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der die von ihm beaufsichtigten ca. 30 000 bayrischen Polizeibeamten allesamt persönlich zu kennen scheint, hatte schon im August – also während des laufenden Ermittlungsverfahrens – in einem Interview geäußert, er “habe keinen Zweifel daran, dass Notwehr oder Nothilfe vorlagen.”
Welch ein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft ihm nun “recht gegeben” hat. Hätte sie es nicht getan, wäre der arme Mann aufgrund seiner voreiligen Festlegung ja wohl rücktrittsreif gewesen.
Allerdings hatte sich auch die Staatsanwaltschaft Regensburg in diesem Fall schon sehr früh auf “Notwehr” und “Nothilfe” festgelegt, so dass das Ermittlungsverfahren im Grunde eine Formalie war, das Ergebnis stand wohl von Anfang an fest.
Bei solchen “ergebnisorientierten Ermittlungen” zeigt sich übrigens die wahre Kunst des akademisch gebildeten Paragraphenvirtuosen. Er muss fähig sein, ähnlich wie ein Illusionskünstler auf der Bühne, Unrecht und Unwahrheit als Recht und Wahrheit erscheinen zu lassen. Beherrscht er dies gut, stehen ihm viele Türe offen und der Karriereweg kann ihn weit nach oben führen. [Auch Joachim Herrmann ist, wen wundert es, studierter Jurist. Es war ihm sogar in die Wiege gelegt, schon sein Vater war Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht.]
Es wird für die Justizmagiere freilich zusehends schwieriger, ihren Job so wie gewohnt zu machen. Das Internet ändert auch hier die Spielregeln.
Familie und Freunde von Tennessee Eisenberg präsentieren ihre Sicht der Dinge (und auch ihre Fragen) auf zwei Websites:
tennessee-eisenberg.de und 12kugeln.de.
Im Weblog des Regensburger Rechtsprofessors Henning-Ernst Müller (auf beck.de) wird der Fall überaus kompetent und klug diskutiert.
Zahlreiche im Web verfügbare Videos liefern weitere Informationen – unter anderem über eine Demonstration von mehreren hundert Menschen, die gegen die Praktiken der Staatsanwaltschaft protestierten.
Abschließend zitieren wir aus einem Interview, das Johann Heckel nun mit dem Rechtsanwalt Helmut von Kietzell führte.
[Dem Anwalt von Eisenbergs Vater war möglicherweise nicht bewusst, dass die diktaturverliebte Zeitschrift 'Junge Welt' kein geeignetes Forum für sein überaus berechtigtes Anliegen sein kann.]
So äußert sich von Kietzell zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die polizeilichen Todesschützen, wichtige Passagen wurden dabei von uns hervorgehoben:
>Aus meiner Sicht gibt es in der Verfügung sachliche Unrichtigkeiten, die so nicht stehenbleiben können.
Da wäre zum Beispiel die Situation beim ersten Schuß. Die Staatsanwaltschaft schreibt: »Eisenberg (…) begann, dem in Richtung der anderen Raumecke zurückweichenden Beamten zu folgen. Nun gab der Beschuldigte 1 einen gezielten Schuß auf Eisenberg ab, der dessen linkes Knie von hinten durchschlug.«
Die Sachverständigen für Ballistik – und zwar sowohl der des Landeskriminalamtes (LKA) als auch der Privatdozent Dr. Karger aus Münster – sind sich darin einig, daß dieser erste Schuß abgegeben wurde, als Eisenberg mit Gesicht und Knien in Richtung treppaufwärts stand und sich nirgendwohin bewegt hat. Das war sozusagen der Moment, der die Dynamik des Geschehens in Gang gesetzt hat. <>Die Staatsanwaltschaft hat die Blutspritzer zunächst ignoriert, sie tat so, als seien sie ohne Bedeutung. Tatsächlich sind sie aber sehr wichtig, weil sie deutlich machen, wo Eisenberg stand, als die tödlichen Schüsse fielen. Demnach war er auf keinen Fall an der Stelle, die das Gutachten des LKA beschreibt. Und nur da hätte es so etwas wie eine Notwehrsituation für den dort stehenden Beamten geben können.<
>Der Todesschütze war mindestens 1,50 Meter von Eisenberg entfernt, der zu diesem Zeitpunkt schon mit acht Schüssen schwerverletzt war.
Nach den Aussagen eines anderen Beamten stand der Schütze neben der offenen Tür – er hätte also locker einen Schritt nach draußen machen können, um sich in Sicherheit zu bringen, falls er tatsächlich von Eisenberg bedroht worden wäre. Es hätte also keinen Grund gegeben, ihn zu erschießen.
Es ist eine Schande für unseren Rechtsstaat, daß der Sachverhalt erst auf Kosten der Angehörigen aufgeklärt werden muß. Polizei und Staatsanwaltschaft haben wichtige Spuren ignoriert– wenn wir nicht diesen Privatgutachter eingeschaltet hätten, würde das LKA mit seinen Argumenten durchkommen.<>Die Staatsanwaltschaft hatte das LKA beauftragt, die Position des Schützen und die Eisenbergs zu definieren und die Schußrichtungen zu ermitteln. Dabei wurden Vorgaben gemacht, von welchen Tatsachen das Gutachten auszugehen hat – wobei die Blutspritzer einfach weggelassen wurden. Wie soll man das interpretieren? Schlamperei, Inkompetenz oder Vertuschung? <
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"Denn hier ist nichts, was es scheint.". Albert Ettinger über Ödön von Horváths "Geschichten aus dem Wiener Wald".
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January 9th, 2010 at 10:03
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