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Donnerstag, 4. Februar 2010

Peter Gauweiler (CSU) fordert Radikalenerlass für Banker - “zum Schutz des Eigentums”

von @ 12:41. Kategorien: Unbestimmt

BildSoweit sie eben dieses (Privat-) Eigentum riskieren, stünden in der Sicht des Christsozialen Kommunisten und unseriöse Banker in einer Reihe und verlangten ähnliche Abwehrmechanismen - eine erstaunliche gedankliche Volte.
Gauweiler schreibt heute in der Süddeutschen Zeitung:

>In den nächsten Wochen und Monaten sollte jeder Inhaber einer Bankerlaubnis in Deutschland - in einer Art Regelanfrage - auf sein einschlägiges Verhalten in der Vergangenheit durch die Aufsichtsbehörden abgeklopft werden.<

Dies diene dem grundgesetzlich garantierten “Verantwortungseigentum“.

Gauweiler verweist auf das Kreditwesengesetz (KWG), das das Berufsgesetz für Banker sei.
Es verlange, dass, wer im Inland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringen will, zuverlässig sein müsse.
Persönliche Schwächen von Bankmanagern könnten demnach Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.

Konkret verlangt der § 32 (Erlaubnis) des KWG unter anderem:

>(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt; § 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden. Der Erlaubnisantrag muß enthalten

2. die Angabe der Geschäftsleiter;
3. die Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind;
4. die Angaben, die für die Beurteilung der zur Leitung des Instituts erforderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und der in § 1 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Personen erforderlich sind; […]
6. […] die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter erforderlichen Angaben,

[…] 8. die Angabe der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nebst der zur Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit und Sachkunde erforderlichen Tatsachen.<

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Ein Kommentar zu “Peter Gauweiler (CSU) fordert Radikalenerlass für Banker - “zum Schutz des Eigentums””

  1. BUNDESPOPEL schreibt:

    Warum sollte  man hier herumdiversifizieren ?

    Gauweiler, der schwarze Peter aus München, erklärt es zutreffend sachkundig und ausführlich.

    Gutes Geld verdienen, gerne und immer. Aber nicht durch den Beschiß der Anleger und Investoren. Denn nur ein gutes Gewissen ist das Ruhekissen, auf dem der Fleißige sich ehrlicherweise gemütlich ausruhen kann.

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