Landrat Schnur, billigen Sie Rufmord?

Der Pfarrer einer großen Kirchengemeinde im Odenwald wirft einem Behördenleiter in Erbach "Rufmord" vor. Der Behördenleiter selbst verweist rechtfertigend darauf, dass er "in eigener Entscheidung" anders gehandelt hätte.
[Dieser Brief an Horst Schnur vom 29. 8. 2001 wurde nicht beantwortet. Erst auf einen Brief vom 28.11.2001, in dem es jedoch um andere, schwerwiegendere Vorwürfe geht, reagiert Landrat Schnur. Er beabsichtige nicht, bzgl. eines laufenden Strafverfahrens "Stellungnahmen abzugeben."
Sämtliche Hervorhebungen in den Zitaten stammen vom Verfasser dieses offenen Briefes. Textabschnitte in brauner Schrift wurden nachträglich eingefügt. Vereinzelt wurden Formulierungen leicht abgeändert. ]



Sehr geehrter Herr Landrat Schnur,

wie Sie vielleicht wissen, hatte ich bereits früher gelegentlich auf kritikwürdige Zustände im Odenwaldkreis hingewiesen.
So erschien 1996 in einer lokalen Zeitschrift, die von einem Mitglied Ihrer Partei (SPD) herausgegeben wird, ein Artikel mit der Überschrift:

Dr. Peter W. Sattler (Odenwald) zur Frage der
Zwangsarbeiterentschädigung und zur Schuld im 2. Weltkrieg

Dies war anscheinend ein spezifischer Odenwälder Beitrag zur Debatte um die Entschädigung von Zwangsarbeitern und zur wohl noch offenen Debatte um die Schuld im 2. Weltkrieg.

Am meisten erstaunte mich damals, dass der Herausgeber die Veröffentlichung einer kritischen Replik auf diese zum Teil rechtsradikal anklingenden Thesen seines Chefredakteurs nicht akzeptierte.
Im Odenwald diskutiert man nicht gern - jedenfalls keine Peinlichkeiten, die das idyllische Bild des seit vielen Jahrzehnten von Ihrer Partei regierten Landkreises trüben könnten.
Dies war mein Eindruck damals – und in einem anderen Fall, der Sie direkt betrifft.

Schon im April richtete der Pfarrer einer großen, örtlichen Kirchengemeinde schriftlich folgenden schweren Vorwurf an den Leiter einer Ihnen unterstellten Behörde:

" Mich hat betroffen gemacht, dass Sie mit den Formulierungen in Ihrem Schreiben die Würde eines Menschen zerstören und Rufmord betreiben."

Er bezog sich auf ein Schreiben dieses Behördenleiters vom 27. Februar 2001.
Darin hatte Ihr Mitarbeiter Heinz G. wortreich "begründen" wollen, warum die Behörde seit Jahren das offenkundig gebotene, klärende Gespräch mit einem Mann verweigert, mit dessen (Eigentums-) Rechten in fragwürdiger Weise umgegangen wurde.

Dieser hatte schon ein Jahr zuvor im Nachrichtenmagazin SPIEGEL beklagt, dass

"... sein Eigentum und seine Würde antastbar" waren und seine Erlebnisse mit Ihrer Behörde "mehr an Welten Kafkas und Orwells als an das hehre Bild vom modernen Rechtsstaat" erinnern.

Dr. Jung, stellvertretender Landesvorsitzender eines Berufsverbandes, äußerte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Darmstadt (21. März 2001), dass er über diese Vorgänge "entsetzt" sei und bei diesem Mann "offenbar ... vieles angetastet" wurde:

" sein Eigentum bzw. Miteigentum .....seine Würde und seinen guten Ruf (indem man ihn hinter seinem Rücken mit unwahren und herabsetzenden Aussagen verdächtigte und verleumdete.)...Die Art und Weise, wie man hier mit einem ohnehin belasteten Angehörigen umging, ist für mich in einem Rechtsstaat kaum noch nachvollziehbar."

Sogar die Anwältin einer auch für Sie tätigen örtlichen Kanzlei hatte zu diesen Vorgängen am 6. Juli 2000 festgestellt:

" Selbstverständlich ist das Verhalten der Behörden für einen normalen Bürger nicht akzeptabel" !

Für Sie, Herr Landrat Schnur, scheint dieses Vorgehen aber "akzeptabel" zu sein. Schlimmer noch: Sie haben sich in dieser Sache in fragwürdiger Weiser exponiert.
Der amerikanische Historiker Fritz Stern sagte in seiner Dankesrede zur Verleihung des Friedenspreises des deutschen Buchhandels (1999):

"Verweigert man die Antwort — dann bescheinigt man dem Menschen sein Nicht-Sein, seine absolute Rechtlosigkeit .... Für mich ist dieses Verweigern von "Warum" der authentische Ausdruck des Totalitarismus ... Das "Warum" ist nicht nur existenzielle Urfrage, sondern auch die Grundlage jeglichen Rechtssystems "

Der Leiter der erwähnte Behörde hat nicht auf den schwerwiegenden Vorwurf dieses Pfarrers geantwortet und er hat niemals auch nur eine einzige Frage, ein einziges "Warum" jenes Mannes beantwortet, um den es hier ging.

Herr Landrat Schnur, ist diese im Sinne von Fritz Stern totalitäre Praxis und im Sinne des Gesetzes rechtswidrige Praxis exemplarisch für Ihr Verständnis von Behörde und Bürger?

Ist dies auch der Grund, warum Sie etwa von der hier bekannten Journalistin Probst - Simon satirisch und vordemokratisch als "Landgraf" und "Kartoffelkönig" tituliert werden?

Ihr Behördenleiter schrieb zu den verweigerten Antworten:

"Reaktionen auf die Vorwürfe hielt man für nicht geboten, um die Sache nicht unnötigen Wert beizumessen. Dem konnte ich mich nicht verschließen, auch wenn ich hierüber anderer Ansicht war..."

Aus einem mir vorliegenden Schreiben vom 13.11.1998 geht hervor, dass dieser "man", wie es scheint, niemand anderes als Sie, Landrat Schnur, waren.
Entgegen seiner eigenen erklärten Ansicht und Absicht haben Sie Ihren Behördenleiter anscheinend von Reaktionen, also von Antwort und Gespräch, abgehalten.
Der "ungeheuerliche Vorwurf" und die "Brisanz" der Sache sollten nicht durch ein offenes Gespräch geklärt werden.

Meine Frage, ob Sie, Herr Landrat Schnur, "Rufmord" billigen, möchte ich begründen und präzisieren:

Der Artikel 1 des Grundgesetzes fordert auch von Ihnen und Ihrer Behörde:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Wie ist es möglich, dass die Ihnen unterstellte Behörde und auch Sie selbst zum Brief und Vorwurf des Pfarrers ("die Würde eines Menschen zerstören") bis heute schweigen?

Nachdem Sie Ihren Mitarbeiter anscheinend jahrelang von anderen "Reaktionen auf die Vorwürfe " abhielten - gegen seine eigene Entscheidung, Ansicht und Absicht - war der Brief an die örtliche Kirchengemeinde seine erste und einzige schriftliche "Darstellung" "der Sache" und ihrer "Brisanz".
Es ist daher schwer vorstellbar, dass dieses Schreiben bzw. seine "Darstellung" (aus Sicht dieses Pfarrers: "Rufmord betreiben") nicht mit Ihnen abgestimmt wurde.

Wie Sie sich vielleicht entsinnen, berichtete die OHZ am 19. August 1980 über das einen Tag zuvor ergangene Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen den langjährigen Leiter der Odenwälder Polizeibehörde wegen "Verwahrungsmissbrauchs, der Urkundenunterdrückung und damit verbunden des Betruges." Laut einem anderen Kommentar der OHZ (21.7.1980) waren übrigens "Dinge", die in diesem Prozess zur Sprache kamen, "ein Spiegelbild dessen, was in der ...Ära in Erbach vorkam oder ablief, auch im normalen Dienstverlauf."

Im Verlauf der 6 Prozesstage hatte ein Belastungszeuge, dessen Frau und dessen Sohn nacheinander Selbstmord begangen. Eine familiäre Tragödie, die der Richter in seiner Urteilsbegründung mit dem Verhalten des (damals ebenfalls Ihrer Partei angehörenden) angeklagten Behördenleiters in Verbindung brachte: Er habe diesem Belastungszeugen

"schweres seelisches Leid zugefügt, ebenso die Hetzkampagne unter den Erbachern."

"Wer etwas auf dem Gewissen habe, müsse das mit sich selbst verantworten
." (Zitate aus OHZ vom 19.8.1980, S. 17)

Der heute bekannte SPIEGEL-Reporter Bruno Schrep schrieb am 16. August 1980 nach dem Selbstmord des 24-jährigen Sohnes:

" In seinem Abschiedsbrief war von 'schreiender Ungerechtigkeit' gegenüber dem Vater die Rede."

Die Gerichtsreporterin des Darmstädter Echos, Claudia Ehry, fragte:

"Warum hat [der Behördenleiter] das ihm angelastete Fehlverhalten nicht eingestanden und die Situation wie ein Ehrenmann gemeistert? Schließlich ist er Beamter und zwar kein kleiner. ...Wozu also zahlreiche Zeugen der Lüge bezichtigen und die ganze schmutzige Wäsche...ausbreiten?"

Diese Kritik an einer "Verteidigungsstrategie", die letztlich 3 Menschen in den Tod trieb, richtete sich indirekt auch gegen den ebenfalls Ihrer Partei angehörenden Verteidiger, der heute mit Ihrem Vorgänger, dem früheren Landrat, eine gemeinsame Anwaltskanzlei betreibt.
Dieser Verteidiger legte sein Mandat übrigens nach ähnlich lautenden Vorwürfen des damaligen Oberstaatsanwaltes aus Protest nieder, weil er darin u.a. eine "Tendenz zur ...allgemeinen Verrohung der Sitten" erblickte, welcher er mit seinem Rücktritt entgegentreten wollte.

In seiner Predigt zur Trauerfeier von Hannelore Kohl stellte Monsignore Ramstetter fest,

" was es bedeutet, einem Menschen die Ehre rauben zu wollen: Dies zielt immer auf Leben und Lebenskraft."

Eine Feststellung, die für einen ohnmächtigen, einfachen Bürger noch weit mehr gilt als für Menschen mit Macht und Einfluss.

Wie kann es sein, dass man im Wissen um die damalige Tragödie heute einem "ungeheuerlichen Vorwurf" gegenüber örtlichen Amtsträgern und Mitgliedern Ihrer Partei nicht durch das gebotene, klärende Gespräch begegnet, sondern durch "Rufmord" bzw. den Versuch, die Glaubwürdigkeit und "die Würde eines Menschen [Belastungszeugen zu] zerstören"?
Damals wie heute wusste man zudem, dass der Leidtragende solcher Praktiken familiärer Belastung ausgesetzt war.

"Eine ganze Menge Machtbewusstsein" vermutete 1980 der Kammervorsitzende Willi Spahn als Motiv für die dem Leiter der Polizeibehörde vorgeworfenen Verfehlungen.
Es ist zu fürchten, dass auch die heute zur Rede stehenden Praktiken Ihrer Behörde symptomatisch für "eine ganze Menge Machtbewusstsein" Ihrer Partei und der örtlichen Verwaltung ist, die auch nach Meinung anderer Bürger personell allzu sehr miteinander verflochten sind.

Wenn eine Partei seit vielen Jahrzehnten ununterbrochen regiert und dominiert, zieht sie neben ehrenwerten Menschen auch solche an, denen es nicht um Werte, sondern um Macht, Pfründe und Pöstchen geht.
Ihr umstrittener Behördenleiter soll übrigens vor einigen Jahren freimütig und sinngemäß erklärt haben, dass es nun beruflich endlich gut laufe, nachdem er (ohne Überzeugung?) in Ihre Partei eingetreten sei.


Hochachtungsvoll

 

 

PS: Sofern Sie (orts-) gerichtlich gegen Aussagen oder Fragen in diesem Brief vorgehen sollten, müsste man Ihnen, einem bekannten Bewunderer von obrigkeits- und justizkritischen Geistern wie Heinrich Heine, Kurt Tucholsky und Wolf Biermann eine weitere Fragen stellen: Wie halten Sie es eigentlich mit der Meinungsfreiheit?





 
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Bürgerrechte im Odenwaldkreis


Die Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg schreibt in ihrem Kommentar zum Artikel 1 des Grundgesetzes:

Ob ein Staat in "einer guten Verfassung" ist, wird am deutlichsten in der Art, wie er mit seinen Bürgern und Bürgerinnen umgeht.

Das an diesem Beispiel thematisierte Umgehen mit Bürgerrechten offenbart einen so eklatanten Kontrast zu offiziellen Darstellungen des " Wohlfühlkreises" Odenwald und seines so dialog-orientierten Landrates Horst Schnur, dass sich die Frage nach der "guten Verfassung" und der politischen Kultur dieses seit Jahrzehnten von einer Partei dominierten Landkreises stellt.
Arroganz und Ignoranz allzu eingesessener Macht, sei es nach 16 Jahren Kohl im großen Deutschland, nach einem halben Jahrhundert CSU im kleineren Bayern und ebenfalls nach einem halben Jahrhundert SPD im noch kleineren Odenwaldkreis machten jedenfalls aus Gründen der Demokratie eine Wende wünschenswert.

In der Pressemitteilung zu seinem 10-jährigen Jubiläum als Landrat heißt es über Horst Schnur, dass er nahezu "allergisch und temperamentvoll" auf "Nachteile" reagiert, "auch wenn sie nur erahnt werden können." Wenn er Kritik an sich und seiner Verwaltung ebenfalls nur als "Nachteil" erahnen sollte, verspricht seine dann "allergisch" und temperamentvolle Art zu reagieren nichts Gutes.

Nachfolgend wird dargestellt, wie Landrat Schnur und seine Behörde in der hier thematisierten Sache bislang reagierten:
Antworten von Landrat Schnur

  • auf ein Schreiben vom 28.11.2001 des in seinen Rechten verletzten Mannes, in welchem Landrat Schnur mit neuen, noch brisanteren Vorwürfen gegen die ihm unterstellte Behörde konfrontiert wird.
    Gegen diesen Mann hat Horst Schnur persönlich ein (Gegen-) Strafverfahren angestrengt, was ihn nun nicht daran hindert, seinen Brief mit folgender Wendung abzuschließen:
    "Mit der Bitte um Verständnis und mit freundlichen Grüßen"
  • Der Dienstvorgesetzte Schnur bittet am 11.12.2001 hinsichtlich des Agierens seiner Mitarbeiter, Zitat: "jedwede Verbindung unter diesem Aspekt zu meiner Person zu unterlassen, andernfalls werde ich meinerseits den Rechtsweg gegen Sie beschreiten."
    Gleichzeitig verweist er auf ein "laufendes Strafverfahren" gegen seine(n) Mitarbeiter, Zitat: "in das ich nicht beabsichtige einzugreifen oder Stellungnahmen abzugeben. Über den Verfahrensstand des ... Rechtsstreites habe ich keine Kenntnisse."
    Ob er mit "jedwede Verbindung" auch seine Pflicht zur Dienstaufsicht bzw. seine Verantwortung als Dienstvorgesetzer abstreitet, bleibt unklar.
    Zum Vorwurf des Pfarrers ("Rufmord"), schon vor 8 Monaten gegen seinen Behördenleiter erhoben, verliert Horst Schnur auch jetzt kein Wort.
  • auf eine Erinnerung (eMail) vom 18.9.2001
  • nichts
  • auf diesen offenen Brief eines politisch interessierten Bürgers vom 29. August 2001 :
  • nichts
  • auf ein Schreiben des in seinen Rechten verletzten Mannes vom 23.4.2000 mit dem Vorschlag eines klärenden Gespräches:
  • nichts
  • auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde dieses Mannes vom 13.9.1999:

  • Strafanzeige § Strafantrag
    gegen den Beschwerdeführenden
Antworten seines Behördenleiters

  • auf ein Schreiben des Pfarrers vom 24.1.2001 mit dem Angebot eines klärenden Gesprächs:
  • Telefonische Antwort
    Unklare, widersprüchliche Aussagen
  • auf ein erneutes Schreiben des Pfarrers vom 20.2.2001 mit dem wiederholten Angebot eines gemeinsamen Gesprächs:
  • Schriftliche Ablehnung,
    "Rufmord"
  • auf den Brief und Vorwurf des Pfarrers vom 5. April 2001:
  • nichts
  • auf ein beim Landratsamt am 20.6.2001 abgegebenes Schreiben des von dem Behördenleiter verleumdeten Mannes:
  • nichts
  • auf ein Schreiben des gleiches Mannes vom 8. 3. 2001 mit der Aufforderung sich zu übler Nachrede zu erklären:
  • nichts
  • auf die schriftliche Aufforderung dieses Mannes (darin 6 Fragen nach dem "Warum"?) vom 29.10.1998 sich zu Vorgehensweisen zu erklären, die 1999 ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen:
  • nichts
  • auf vorangegangene schriftliche Anfragen dieses Mannes:
  • Nichts. Den Vorwürfen wird auch nicht widersprochen


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