Ceterum censeo corruptionem esse delendam 1)
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"Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, das wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden" (2)

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Damit im Odenwald das Grundgesetz "nicht vergessen" wird: "Achtung Satire!"

So darf etwa die Lokaljournalistin Liane Probst - Simon auf ihrer satirischen und sinnig betitelten Website odinprawda.de ein bisschen über den Kartoffelkönig Schnur scherzen:

"Das ist der Landesfürst des Odinwaldes. Er hat immer viel zu tun und muss oft mehrere Termine gleichzeitig wahrnehmen, damit sein Foto auch ganz oft in der Zeitung ist."

Das ist natürlich alles harmlos, auch der Verweis auf des Fürsten Eitelkeit und die Propagandafunktion der "Käsblätter". Dennoch weist Probst - Simon zu Beginn auf Folgendes hin:

"Beleidigungsklagen sind zwecklos, denn das Ganze fällt unter die im Grundgesetz festgeschriebene künstlerische Freiheit. Damit das nicht vergessen wird, blinkt ab und an ein Hinweis: Achtung Satire!"

Interessanterweise glaubt Probst - Simon mit ihrem blinkenden Hinweis (Achtung!) nur eine einzige Person an das Grundgesetz und die dort "festgeschriebene künstlerische Freiheit" erinnern zu müssen: Nicht den Erbacher Bürgermeister Buschmann, nicht Koch, nicht Kohl, nicht Kanther oder sonstige nahe und ferne von ihr "aufgespießte" Personen des öffentlichen Lebens.
Es ist allein und ausschließlich der "Landesfürst" bzw. "Kartoffelkönig", dem die demutsvolle Geste gilt. Ist Schnur der "Odinwälder an sich", den Probst - Simon als "nicht sonderlich satirekompatibel" einstuft, der auch bei ( satirischer) Kritik seiner menschlichen und politischen Schwächen keinen Spaß versteht?

Kartoffelkönig und Hofnärrin

Und noch etwas ist interessant: Die Journalistin Probst - Simon beruft sich nicht etwa auf die ebenfalls im Grundgesetzt garantierte Meinungs- und Pressefreiheit, sondern nur auf die "Freiheit der  K u n s t" . Die aber wurde schon zu absolutistischen bzw. fürstlich-feudalen Zeiten mehr oder weniger gewährt:
Einen satirischen Scherzkeks wie Probst - Simon nannte man zu diesen Zeiten einen "Hofnarr".

Wenn sich Probst - Simon nicht auch auf die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit beruft, könnte das zweierlei bedeuten:
1. Im Provinzreich des "Kartoffelkönigs" Schnur gelten das Grundgesetz bzw. dessen festgeschriebene Freiheiten nur eingeschränkt: Freiheit der Kunst - ja, Freiheit des Wortes - weniger.
2. Auch wenn rein rechtlich Meinungs- und Pressefreiheit gewährt wird, bedeutet dies nicht, dass eine majestätskritische Meinung in einem stickigen Filz- und Klüngelklima nicht doch erhebliche Nachteile mit sich bringt: Und sei es nur der Verlust von sonst gewährten Vorteilen.

Landesfürst Schnur jedenfalls weiß zu würdigen, dass Odinprawda ihm gegenüber auf ernsthafte Kritik verzichtet und sich auf "Achtung Satire!" beschränkt. So schreibt am 24. Januar 2002 ein Horst Schnur aus Beerfelden-Olfen in das Gästebuch von Odinprawda:
"Sehr gut, ich werde öfter reinschauen. Gruß Horst Schnur"
Wortwahl ("sehr gut") und Lakonik seiner Zensur erinnern an den früheren Realschullehrer Schnur. Probst-Simon hat jedenfalls den Segen des Herren. Solche Freundlichkeiten kommentiert sie in ihrem OdinWald ABC mit folgenden Worten: Der "Landesfürst ... hat immer einen Klaps auf die Schultern für seine Untertanen übrig."
Ob dem "Landesfürst" im ewigen Genossen-Paradies Odinwald der vergleichend persiflierende Hintersinn der "sowjetischen" Namensgebung "Prawda" (= Wahrheit) überhaupt aufging?

Provinz-Potentaten: Östliches Anschauungsmaterial

Horst Schnurs lobender Eintrag ins Gästebuch von Odinprawda.de geschah womöglich nicht von ungefähr:
Zuvor war ihm mit www.odenwald-geschichten.de eine mit der harmlos-hofnärrischen Odinprawda "konkurrierende" Odenwälder Website bekannt geworden, die nicht allein die grundgesetzlich festgeschriebene "Freiheit der Kunst", sondern auch die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Pressefreiheit in Anspruch nimmt: Mit kritischen Texten auch über ihn, den Landesfürsten. Eine für Schnur in den Medien bisher kaum gekannte Herausforderung. Man sollte ihm ein jüngst bei der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgegebenes Buch von Sascha Kowalczuk empfehlen: "Freiheit und Öffentlichkeit. Politischer Samisdat in der DDR 1985-1989". Vielleicht erleichtert es ihm den Umgang mit kritischer Publizistik.
Auch das heutige "demokratische" Russland bietet brauchbares Anschauungsmaterial, wie kritische Journalisten und Publizisten ausgeschaltet werden. Nicht in einer hofnärrischen Odinprawda, sondern in einer echten ""Belgorodskaja Prawda" hatte die mutige Journalistin Olga Kitowa gewagt, kritisch über die Verhältnisse in Belgorod zu berichten, ein Gebiet nahe der ukrainischen Grenze.
"Dass es allerdings gefährlich ist, sich mit dem Gouverneur zu überwerfen, spürte Olga Kitowa am eigenen Leib: Um sie einzuschüchtern, wurde die 48-Jährige erst bedroht und schließlich verhaftet", so beschreibt der WDR auf seiner Internet-Dokumentation zu dem Film "Russische Treibjagd" die Konsequenzen. Dazu zählten auch Versuche, die Journalistin "unglaubwürdig zu machen" - unter Mithilfe einer kriminellen und korrupten Justiz.
So wie sich in Russland Justizwillkür auf eine vorgebliche "Beleidigung von Angehörigen der Miliz" kapriziert, so kapriziert sich in Deutschland Justizwillkür mitunter auf eine vorgebliche "Verleumdung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes".
Die Film-Reportage des Moskauer ARD-Korrespondenten Udo Lielischkies "beschreibt den einsamen Kampf Olga Kitowas gegen ein System, das durch Erpressung, Justizwillkür und Opportunismus am Leben erhalten wird." (WDR)
Woher kennt man solche langlebigen "Systeme" denn noch?

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Inhaltsverzeichnis

Chronik
Majestätsbeleidigung
Probleme des Lokaljournalismus
Odinprawda: Achtung Satire!
Kartoffelkönig und Hofnärrin
Samisdat und Treibjagd: Anschauungsmaterial
Der Strippenzieher
Zensur - Klartext
Majestät verleumdet?
Schnur will "Anklage ... einreichen"
Südhessische Treibjagd
Polizeipräsidium als Zeuge
Verfahrensmuster für Willkür
Internet & Bücherverbrennung
Lehren für Landgrafen
Warum keine Gegendarstellung?
Ist der "Landfürst" der Verleumder?
"Nur um eines bittet Landrat Schnur ..."
Übles Spiel mit einem (Partei-)Freund?
Üble Spiele in Historie und in Hollywood
Gefährliche Bemerkung
"Informationsfreiheit" im Odenwald
Thema für SPIEGEL, kein Thema für OHZ
"Öffentlichkeit im Odenwaldkreis hat ein Recht ..."
Brandanschlag: Desinformation statt Information
Odenwälder Echo mäuschenstill
Stadtnachrichten: Loch im Mantel des Schweigens
Das musste doch nicht sein
Redakteurstelefonat: Das muss unter uns bleiben
Provinz: Ganoven und Wichte
Gelöschte Links I: Konforme BündnisGrüne
Kommunalpolitik und Pöstchgeschacher
Gelöschte Links II: Gesäubertes Gästebuch
Gelöschte Links III: Gesäuberte Kulturseite


"Russische Treibjagd" (WDR)

"Die Journalistin Olga Kitowa lebt im russischen Gebiet Belgorod nahe der ukrainischen Grenze. Dass sich dort seit der Sowjet-Zeit nicht viel geändert hat und es hier oft nicht mit rechten Dingen zugeht, erfahren die Leserinnen und Leser aus ihren Arikeln in der Zeitung "Belgorodskaja Prawda". So schreibt sie unter anderem über Projekte der Gebietsverwaltung oder über den Verkauf des Eiskombinats. Dass es allerdings gefährlich ist, sich mit dem Gouverneur zu überwerfen, spürte Olga Kitowa am eigenen Leib: Um sie einzuschüchtern, wurde die 48-Jährige erst bedroht und schließlich verhaftet. Um sie unglaubwürdig zu machen, verurteilte ein Gericht in Belgorod sechs junge Studenten zu über acht Jahren Lagerhaft - wegen einer Tat, die so gar nicht stattgefunden haben konnte. Über diesen Fall hatte Olga Kitowa berichtet.
Der Film des Moskauer ARD-Korrespondenten Udo Lielischkies ist ein Lehrstück in Sachen Pressefreiheit und Menschenrechte. Seine Reportage beschreibt den einsamen Kampf Olga Kitowas gegen ein System, das durch Erpressung, Justizwillkür und Opportunismus am Leben erhalten wird. In Deutschland löste der Film Wellen der Empörung aus ....Am 3. Juli 2002 erringt Olga vor dem Obersten Gericht in Moskau einen Teilerfolg: Drei der fünf Anklagepunkte gegen sie werden in der Berufungsverhandlung fallengelassen: Bestehen bleiben "Beleidigung und Verletzung von Angehörigen der Miliz". Das Gericht reduziert das Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten auf zwei Jahre und einen Monat Gefängnisstrafe, ausgesetzt zur Bewährung - allenfalls ein Teilerfolg. Ungewiss indes das Schicksal der Studenten. Sie verbüßen ihre Lagerhaft und schreiben erschütternde Briefe nach Hause ... "Gott ist hoch - der Zar ist weit", heißt ein altes russisches Sprichwort. Es bedeutet nichts anderes, als dass in der Provinz manches anders läuft als in der Hauptstadt Moskau. Das gilt auch für das Gebiet Belgorod an der ukrainischen Grenze. Zwar ist die Russische Föderation ein Bundesstaat, aber mit manchen Dingen verfahren die lokalen Machthaber noch nach eingefahrenen Mustern - auch zehn Jahre nach dem Ende der Sowjetunion."



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