Ceterum censeo corruptionem esse delendam 1)
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"Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, das wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden" (4)

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Wie "Landrat Horst Schnur.... Anklage ... einreichen" will

ist schleierhaft, denn eigentlich gibt es eine Gewaltenteilung, die für den Rechtsstaat grundlegend ist und ihn vom Unrechtsstaat unterscheidet. Eigentlich sollten also Exekutive (Schnur) und Judikative (Gericht) voneinander unabhängig sein - und auch die Staatsanwaltschaft sollte eigentlich unabhängig sein. Das bedeutet, dass auch ein noch so mächtiger Politiker  n u r  A n z e i g e  erstatten kann, aber  k e i n e  A n k l a g e  einreichen kann. Dies kann allein die Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sollte das bereits jeder Jugendliche wissen.
Dennoch schreibt Schnurs Parteifreund in einer eMail vom 25. 5. 2002: "Er (Anm. Horst Schnur) ließ mich dann wissen, dass er nun gegen Sie eine   A n k l a g e  wegen Verleumdung etc. e i n r e i c h e n   wolle."
Hat Schnur, Ex-Lehrer und oberster Verwaltungschef im Landkreis, dies tatsächlich so gesagt und damit eine elementare Unkenntnis in Staatsbürgerkunde bewiesen? Oder hat sein Parteifreund, ein gebildeter und auch politisch erfahrener Mann, Schnurs Worte bzw. Schnurs Drohung nur falsch wiedergegeben? Vielleicht zeigt dieser "Lapsus" auch nur, was beide denken:
Dass die Justiz und die Staatsanwaltschaft in Südhessen tatsächlich nicht unabhängig sind und tun und lassen, was eine örtliche Staatsmacht in Gestalt von Schnur wünscht. Dass es einen Rechtsstaat in Südhessen insofern also nicht gibt.
Und wenn es kein Lapsus war, könnte es dann ein Teil der von Schnur errichteten Drohkulisse sein? So dass in diesem Fall die Botschaft an den kritischen Publizisten lautet: "Du weißt ja, dass die Justiz tut, was ich will. Also hüte Dich!"
Im Strafgesetzbuch heißt es zum § 240 (Nötigung):
Wer einen Menschen rechtswidrig ... durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Die "Handlung", zu der sich der kritische Publizist genötigt sehen könnte: "Alle (kritischen) Artikel gegen Landrat Schnur aus dem Internet nehmen."
Die "Unterlassung", zu der sich der kritische Publizist genötigt sehen könnte: "Zur Zeit (oder dauerhaft?) nichts ins Internet setzen", was den Unmut des Landrat Schnur erregen könnte.
Eine (rechtswidrige) "Drohung", die der kritische Publizist  e m p f i n d e n  könnte: Justizwillkür - Wenn die Staatsanwaltschaft ohnehin tun sollte, was der "Landesfürst" wünscht, könnte der per Strafanzeige gewissermaßen auch selbst schon (gewalteneinig) bei Gericht "Anklage ... einreichen".

Südhessische Treibjagd: Justizwillkür in der Praxis

Die bereits in den übermittelten Ankündigungen von Schnur sich andeutende Justizwillkür ("Anklage wegen Verleumdung etc. einreichen...") hatte schon einige Monate zuvor einen bizarren Höhepunkt erreicht:
Gegen den kritischen Publizisten, Schnur soll ihn als seinen "Hauptgegner" bezeichnet haben, war unter dem Aktenzeichen 440 Js 44935/01 von der Staatsanwaltschaft Darmstadt ein Strafverfahren wegen "Verleumdung pp." eingeleitet worden.
Am 23. 1. 2002 erschien er in Begleitung eines Redaktionsmitglieds von www.justizskandale.de auf der Polizeistation Erbach zur "Vernehmung" - gespannt darauf, welche Worte bzw. Aussagen man ihm zur Last legte.
Das Ergebnis: Keinerlei Worte bzw. Aussagen wurden ihm zur Last gelegt. In der staatsanwaltlichen Akte befand sich nirgendwo ein konkreter Tatvorwurf.
Die Einleitung des Verfahrens und die Anordnung zur Vernehmung erfolgten gegen geltendes Recht (StPO). Beides diente offenbar nur der Schikane des kritischen Publizisten. Bis heute wird ihm - wiederum gegen geltendes Recht - von dem verantwortlichen Staatsanwalt Mathias Siebertz eine Auskunft bzw. Erklärung zu dem abenteuerlichen Vorgang verweigert.

Bemerkenswert: Der gleiche Siebertz, der Schnurs "Hauptgegner" ohne jeden konkreten Tatvorwurf zu einer "Vernehmung" vorladen ließ, ist womöglich mitverantwortlich dafür, dass eine Mitarbeiterin von Schnur in einem 20-monatigen Ermittlungsverfahren niemals vernommen wurde. Dabei war Schnurs Mitarbeiterin die Hauptbeschuldigte (!) in einem Strafverfahren wegen Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung - und die Vorwürfe waren überaus konkret und überaus gut belegt.

Weder konnte man dem kritischen Publizisten nachträglich inkriminierte Aussagen nennen, noch mochte man ihm Akteneinsicht gewähren. Das kafkaeske Verfahren wurde eingestellt, allerdings mit einer unverschämten Begründung.
Ausnahmsweise gibt es für dieses rechtsstaatswidrige Vorgehen der Staatsanwaltschaft Darmstadt einen offiziellen Zeugen: Das Polizeipräsidium Südhessen.
Dort verwahrte man sich mit gutem Grund gegen den wiederum unverschämten Versuch der Staatsanwaltschaft, die Verantwortung für den rechtswidrigen Vorgang auf den "vernehmenden" Polizisten abzuschieben.

Das Polizeipräsidium Südhessen als Zeuge gegen Rechtsverstöße der Staatsanwaltschaft


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"Die staatsanwaltliche Prüfung der Straftatbestände ergoss sich zu diesem Zeitpunkt lediglich in der Nennung der beiden o.g. Tatbestände (Anm. der StGB-Paragraphen 164 und 187) ... Eine solche Vernehmung war nämlich mangels konkreten Tatvorwurfs nicht möglich."
Schneidender kann in zwischenbehördlichen Schreiben kaum kommentiert bzw. geurteilt werden.

Ein "Verfahrensmuster" für nackte Willkür

Denn man muss sich begreiflich machen, was ein solches Vorgehen der Staatsanwaltschaft bedeutet:
Gegen jeden Autor, gegen jeden Journalisten, gegen jeden Bürger könnten auf diese Weise willkürlich beliebige Strafverfahren eingeleitet werden: ebenfalls wegen "Verleumdung" oder "falscher Verdächtigung" etwa, aber auch wegen Mordverdachtes zum Beispiel.
Die staatsanwaltliche Prüfung bräuchte sich lediglich in der "Nennung" der Paragraphen zu ergiessen. Keinerlei konkreter Tatvorwurf, weder in der Akte noch in der "Vernehmung", wäre noch nötig, um etwa gegen Herrn Müller oder gegen Herrn Meier ein Strafverfahren wegen Mordverdachts einzuleiten, ihn als "Mordverdächtigen" zu einer Vernehmung vorzuladen und ihn so zu schikanieren, zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Kafkaeske "Sitten", gegenüber denen sich selbst die DDR-Justiz noch einigermaßen korrekt ausnähme.
Wer glaubt, solche rechtswidrigen Praktiken führten für die verantwortlichen Amtspersonen zu irgendwelchen Konsequenzen, irrt.
Die inzwischen gestellte Strafanzeige (Verdacht: § 344 Verfolgung Unschuldiger, § 340 Rechtsbeugung, § 164 Falsche Verdächtigung) wird aller Voraussicht nach folgenlos bleiben. Dem Anzeigeerstatter wurde bis heute nicht einmal die Eingabe der Strafanzeige bestätigt.
Möglicherweise entscheidet ein Staatsanwalt selbst über die gegen ihn gestellte Anzeige.
Im vorgeblichen "Rechtsstaat" Deutschland gibt es allzu viele, die praktisch über dem Gesetz stehen. Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes muss man deswegen etwa so ernst nehmen wie das Schreiten von Jesus über den See Genezareth. Während Letzteres ein noch von vielen geglaubtes christliches Märchen ist, ist Ersteres ein von weniger vielen geglaubtes juristisches Märchen. Am wenigsten glauben daran wohl die Juristen selbst, sofern sie nämlich alltäglich, bedenkenlos und zynisch das von ihnen vorgeblich verkörperte Recht und Gesetz verletzen und brechen.
Mit Blick auf die Brauchbarkeit der allermeisten Juristen in den (wechselnden) Unrechts-Regimen von Hitler und Honecker darf man bei diesem Berufsstand ohnehin vermuten, dass Gewissen und moralische Kompetenz eher unterdurchschnittlich ausgeprägt sind.

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Inhaltsverzeichnis

Chronik
Majestätsbeleidigung
Probleme des Lokaljournalismus
Odinprawda: Achtung Satire!
Kartoffelkönig und Hofnärrin
Samisdat und Treibjagd: Anschauungsmaterial
Der Strippenzieher
Zensur - Klartext
Majestät verleumdet?
Schnur will "Anklage ... einreichen"
Südhessische Treibjagd
Polizeipräsidium als Zeuge
Verfahrensmuster für Willkür
Internet & Bücherverbrennung
Lehren für Landgrafen
Warum keine Gegendarstellung?
Ist der "Landfürst" der Verleumder?
"Nur um eines bittet Landrat Schnur ..."
Übles Spiel mit einem (Partei-)Freund?
Üble Spiele in Historie und in Hollywood
Gefährliche Bemerkung
"Informationsfreiheit" im Odenwald
Thema für SPIEGEL, kein Thema für OHZ
"Öffentlichkeit im Odenwaldkreis hat ein Recht ..."
Brandanschlag: Desinformation statt Information
Odenwälder Echo mäuschenstill
Stadtnachrichten: Loch im Mantel des Schweigens
Das musste doch nicht sein
Redakteurstelefonat: Das muss unter uns bleiben
Provinz: Ganoven und Wichte
Gelöschte Links I: Konforme BündnisGrüne
Kommunalpolitik und Pöstchgeschacher
Gelöschte Links II: Gesäubertes Gästebuch
Gelöschte Links III: Gesäuberte Kulturseite

Menschenrechte weltweit

Die folgenden Texte werden aus einer Internet-Dokumentation des Auswärtigen Amtes zitiert (www.auswaertiges-amt.de). Betrachtet werden dabei die Grundrechte in einigen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Ähnlichkeiten mit gewissen Zuständen im Odenwaldkreis wären rein zufällig.

Russland

"Weiter erschwert wird die Situation durch das Fehlen einer unabhängigen Judikative und die verbreitete Korruption. Prominente Einzelfälle von Menschenrechtsverletzungen waren die Verfahren gegen Aleksander Nikitin und Grigorij Pasko, die die Bundesregierung gegenüber der russischen Regierung mehrfach angesprochen hat. Beide wurden angeklagt, weil sie massive nukleare Umweltverschmutzungen durch die russische Marine öffentlich bekannt gemacht haben, während gegen die staatlichen Verursacher nicht vorgegangen wurde. ... Die Printmedien und Fernsehanstalten stehen, auch wenn die Pressefreiheit nicht generell beschränkt wird, unter einer sich verstärkenden Kontrolle des Ministeriums für Informationswesen."
(s.a. "Russische Treibjagd" (Film des WDR zum Schicksal der Journalistin Olga Kitowa)

Weißrussland

"Die politischen Verhältnisse in Weißrussland werden weiterhin von Präsident Lukaschenko geprägt, der auf der Grundlage der 1996 geänderten Verfassung regiert, die sowohl gegen das Prinzip der Gewaltenteilung als auch gegen andere Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstößt. Die Menschenrechtslage in Weißrussland hat sich in den letzten zwei Jahren nicht verbessert. Opposition und Medien werden zunehmend unter Druck gesetzt, auch weil wirtschaftliche Misere und schönfärbende präsidentielle Propaganda immer weiter auseinander klaffen. "

Ukraine

"Auch die Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten, deren Durchsetzung Regierung und Parlament nicht hinreichend betreiben. Auch wenn die Presse nicht mehr formeller Zensur unterworfen ist, gibt es indirekten Druck zur Selbstzensur, z.B. durch Verweigerung finanzieller Unterstützung, Steuerfahndung und Beleidigungsklagen. Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 31. Oktober 1999 kam es immer wieder zu Machtmissbrauch der Exekutive sowohl gegenüber dem Parlament als auch gegenüber den Medien, um Konkurrenten von Staatspräsident Kutschmas zu schwächen. "

Aserbaidschan

"Die Judikative ist jedoch nach wie vor eng mit der Exekutive verzahnt, Gerichtsverfahren entsprechen häufig nicht internationalen Mindeststandards und Fälle von Misshandlung durch Polizei und Innenbehörden werden nicht aufgeklärt, geschweige denn geahndet. Oppositionelle werden mit staatlichen Mitteln eingeschüchtert und Medien durch existenzgefährdende Zivilprozesse wegen Verleumdung unter Druck gesetzt. "

Kasachstan

"Trotz Einführung neuer Straf-, -verfahrens- und -vollzugsgesetze bleiben Menschenrechtsverletzungen durch die Staatsorgane üblich. Eine effektive Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Strafrechtspflege existiert weiterhin nicht. Die Justiz übt sich in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Exekutive. ... Kritische Medien werden politisch, juristisch (z.B. "Beleidigung des Präsidenten und seiner Familie") und technisch ... diskriminiert und sind Repressalien ausgesetzt."

Usbekistan

"Aufgrund der strengen Pressezensur gibt es weder öffentliche politische Debatten noch kritische Berichterstattung. Derzeit bemüht sich die Regierung, über den staatlichen Internet-Provider Uzpak die Voraussetzungen auch für eine umfassende Kontrolle der Internet-Kommunikation zu schaffen."


ACHTUNG, SATIRE!!

"Odistan"

"Er ließ mich dann wissen, dass er nun gegen Sie eine   A n k l a g e  wegen Verleumdung etc.  e i n r e i c h e n   wolle."
"Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, dass wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden."


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