Beweismittelvernichtung im Mordfall KaffenbergerDie Staatsanwaltschaft Darmstadt im ZwielichtNahe der südhessischen Stadt Dieburg ereignete sich 1995 eine rätselhafte Bluttat, deren Hintergrund mehr als ein Jahr später einen ranghohen Kommunalpolitiker in größte Verlegenheit brachte - und die "Unabhängigkeit" der Justiz auf die Probe stellte. |
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Warum ich unser Land liebe trotz der wiederkehrenden Skandale? Einzig und
allein wegen Seiten wie dieser, und das heißt, weil es couragierte
Menschen gibt wie Wilhelm Weller, die Skandale aufspüren und öffentlich
machen. Es ist ein Zeichen für die Stärke unserer Demokratie: was für ein
Dreck auch immer unter den Teppich gekehrt wird - er liegt dort keineswegs
sicher! Und was ich an diesem Text zusätzlich schätze: er liest sich
leicht und spannend!" (Malte Bremer, Literaturkritiker) EinleitungDass Staatsanwälte in Deutschland "Ermittlungsverweigerer" sein können,
wenn die Interessen und das Ansehen politisch einflussreicher oder sonst
mächtiger Personen auf dem Spiel stehen, hat Prof. Wilhelm Hennis vor
einiger Zeit im Fall der Bonner "Bundeslöschtage" beklagt. Zornig über
"offenbar mangelhafte Ermittlungen" in einem Fall von
"Staatskriminalität", der "beispiellos ist in der Geschichte
westlicher Verfassungsstaaten" prangerte er in einem Essay für die
Hamburger "ZEIT" eine "Untertänige Justiz" an. Das Darmstädter Echo und sein wachsamer GerichtsreporterMit einer Auflage von ca. 120 000 Exemplaren ist das Darmstädter Echo
verglichen mit der benachbarten Frankfurter Rundschau eine kleine,
regionale Tageszeitung. Ein solides Blatt, das nicht als ausgesprochen
investigativ oder kritisch bekannt ist. Strafvereitelung"Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft ... wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft... Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren .... berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe... Der Versuch ist strafbar." (§ 258 und § 258a StGB, Strafvereitelung [im Amt]) Doch wer sollte gegen die Behördenleitung ein Strafverfahren einleiten,
diese selbst etwa? "Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei." Ist es denkbar, dass sich die Angehörigen des öffentlichen Dienstes schon längst als Teil einer "Großen Familie" begreifen und diesen Absatz 6 entsprechend auslegen? Jedenfalls erodieren solche Mechanismen den Rechtsstaat, machen ihn hohl und rauben ihm seine Glaubwürdigkeit. GleichheitsgebotJenes "Recht nach zweierlei Maß", von dem in den Prozessberichten des "Darmstädter Echos" mehrfach die Rede ist, bedeutet doch, dass ein elementares Gebot, das den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat unterscheidet, außer Kraft gesetzt wird: Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, zugleich ein Grundrecht: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Art. 3
GG).
Die Missachtung dieses Gleichheitsgebotes, soweit sie systematisch einer privilegierten Kaste politisch oder sonstwie einflussreicher Personen zugute kommt, verwandelt den Rechtsstaat im besseren Fall in ein korruptes, polit-feudales Gebilde, im schlimmsten Fall in ein staatsterroristisches Monstrum wie das "Dritte Reich", das ganze Bevölkerungsgruppen unter das Gesetz und unter den mörderischen Stiefel stellte - und die Mörder und Schinder darüber. Warum soll die Lektion "Wehret den Anfängen!" nur kahl - und hohlköpfigen rechten Skinheads auf den Straßen gelten und nicht ebenso jenen Mechanismen in den Institutionen, die diese dienstbar auch für den Unrechtsstaat machen können? Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung: "Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht." Eine Ironie am Rande: Jener 23-Jährige, aus dessen Pump Gun offenbar
der tödliche Schuss fiel, der in Darmstadt als zweiter Angeklagter vor
Gericht stand, sah sich nicht als Christ, aber als Jurist in spe. Groß & KleinDer Mordprozess Kaffenberger war eine lange und desillusionierende
Parabel über den Unterschied zwischen Verfassungsanspruch und
Verfassungsrealität - vor allem mit Blick auf den Artikel 3 des
Grundgesetzes. "The
Lonesome Death of Hattie Carroll" heißt ein früher Protestsong von Bob Dylan, es geht darin um einen
authentischen Fall, der sich 1963 in Baltimore zugetragen hatte. "Im ehrwürdigen Gerichtssaal schlug der Richter auf den
Tisch, Kriminelle AbiturientenAuf einem Waldparkplatz bei Weiterstadt kontrolliert im September 1996
eine Polizeistreife zufällig zwei junge Männer und deren Autos, eines
trägt ein gestohlenes Kennzeichen. Spätere Ermittlungen werden ergeben, dass der Sprössling an rund einem
Dutzend Straftaten beteiligt war: wiederholte Diebstähle und
Autoaufbrüche, ein versuchter, schwerer Raubüberfall, sogar Bomben wollte
er bauen. Die Wurzel des Mordes
Die Schrotkugeln hatten die Kopfstütze durchschlagen und drangen in
seinen Hinterkopf ein. Im März 1995, etwa vier Monate vor der Tat, fahren der junge Mann aus Dieburg und sein Freund aus Babenhausen nach Straßburg, um sich dort Waffen und Munition zu kaufen. Mit dabei ist noch ein Industriekaufmann aus Sickenhofen, er ist mit 19 Jahren der Jüngste im Trio. Es ist der Sohn des Kommunalpolitikers, der die Idee zum Kauf der
Waffen hatte und dazu in Straßburg eine Beschaffungsmöglichkeit ausfindig
machte. Der Vorsitzende Richter im Mordprozess wird sich in seiner Urteilsbegründung am 27. Mai 1998 auf den Waffenkauf in Straßburg beziehen und darin die "Wurzel des Mordes" erkennen. Doch derjenige, der die "Wurzel des Mordes" personifiziert, der Ideengeber für den Kauf und Gebrauch der Waffen war, der die Beschaffungsmöglichkeit in Straßburg ausfindig machte, er wird in den monatelangen Ermittlungen, die dem Prozess vorausgehen, nicht einmal nach seinem Alibi für die Tatzeit gefragt werden, weder von der Kripo noch von der Staatsanwaltschaft. Das falsche AlibiDer Politikersohn wusste seine Waffe auch einzusetzen. Einige Wochen nach dem Mord schoss er mit seiner Pump Gun sechsmal auf eine Radarkamera. Er und der angehende Jura-Student waren nach dem versuchten Überfall auf eine Tankstelle in der Nähe von Hanau mit ihrem Wagen in die Radarfalle geraten und fotografiert worden. Fotografiert wurde auch das von einem Wohnmobil abgeschraubte Kennzeichen ihres Fahrzeugs. In einer späteren polizeilichen Vernehmung sagt der Dieburger aus: Das
Kennzeichen haben wir gestohlen. Handschriftlich notiert er, dies
sei in Darmstadt geschehen - geschehen in der Mordnacht, kurz vor dem
tödlichem Schuss auf den Heizungsmonteur. "Auffällig auch, dass ebenso all die Kriminalbeamten, die den Dieburger vernahmen, diesen nicht auf den Todesschuss auf der B26 ansprachen." Insbesondere bedeutete dies, kein einziges Mal die Frage nach seinem Alibi zu stellen. (Was dem Leiter der ermittelnden Sonderkommission noch während des Prozesses angeblich nicht bewußt war). Das Darmstädter Echo schreibt dazu am 2. September 1997: "Dass die Staatsanwaltschaft in der Erforschung dieses Alibis keinerlei Ermittlungseifer an den Tag legte, gehört zu den Auffälligkeiten im Verlauf des Kaffenberger-Prozesses." Zu seinem Alibi wird der Politikersohn erstmals vorm Landgericht
Darmstadt befragt, nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge, mehr als 2
Jahre nach der Tat. "Außerdem interessieren sich die Kripobeamten, wer Personen kennt, die in letzter Zeit mit einer Schrotflinte 'angegeben, hantiert oder auf Verkehrsschilder geschossen haben.' " Genau das tun der Dieburger und die beiden anderen seit dem von ihm
selbst angeregten Kauf der Waffen in Straßburg: mit Schrotflinten angeben,
hantieren und auf Verkehrsschilder schießen. Seiner von ihm (falsch) beeideten Aussage, er sei in der Tatnacht auf
einer Fete gewesen und habe dort von "Unbekannten" über den Schuss und die
Sperrung der Schnellstraße erfahren, wird von anderen Zeugen
widersprochen. Mit seinen beiden Komplizen, der eine gab nach Auffassung des Gerichts
aus dem Auto heraus den tödlichen Schuss ab, der andere steuerte das
Fahrzeug, setzt der Sohn des Kommunalpolitikers auch nach dem Mord das
kriminelle Treiben fort. Erst 13 Monate später wird er zufällig in
Weiterstadt zusammen mit dem angehenden Jura-Studenten aus Babenhausen
ertappt. Die Polizei findet im Auto der Festgenommenen die Tatwaffe. Es gab ein Beweismittel, das eine mögliche Verwicklung auch des Dieburgers in den Mordfall - Anstiftung, Planung, Mittäterschaft oder Mitwisserschaft - belegen konnte. Es war der Computer des später als Mörder Verurteilten. Die formatierte FestplatteDie drei jungen Männer waren auch Computer-Freaks. Das Darmstädter Echo
berichtet, wie der angehende Jura-Student vor Gericht "fast ins
Schwärmen" kommt, wenn er von seiner Computer-Leidenschaft erzählt.
Bis zu 10 Stunden am Tag habe er am PC gesessen. Dies erinnert an einen prominenteren Fall: Den von Max Strauß, in rechtlichen Schwierigkeiten steckender Sohn des verstorbenen Groß-Politikers Franz-Josef Strauß. Die Festplatte des Laptop von Max Strauß war vorsätzlich gelöscht worden, kurz bevor die Staatsanwaltschaft diesen inspizieren wollte. Vor dem Landgericht Darmstadt erklärte ein Sachverständiger, dass nur
mit zeitaufwendigen, teuren Methoden (Kosten: 90 000 DM bis 130 000 DM)
die elektronischen Spuren rekonstruierbar seien, im Fall des Laptop von
Max Strauß war das erstaunlicherweise viel billiger möglich, für nur 5000
DM. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, den Computer des
Hauptangeklagten vor dem Prozess zu formatieren, bewirkte womöglich, dass
Indizien, die den Sohn des Kommunalpolitikers belasteten, vernichtet
wurden. Aus nächster NäheZu einem Zeitpunkt, als noch keine (Kommunal-) Politik und keine Söhne aus gutbürgerlichem Hause im Spiel sind, 3 Tage nach der Bluttat auf der B26, lässt die (Kriminal-) Polizei mitteilen, dass der tödliche Schuss "aus nächster Nähe" erfolgte. So schreibt das Darmstädter Echo am 31. Juli 1995 unter dem Bild des verunglückten Ford Fiesta: " ... Der schwerverletzte Fahrer wurde in die Universitätsklinik Gießen gebracht. Dort erlag der Mann einer Schussverletzung, die ihm vor dem Unfall aus einer Schrotflinte aus nächster Nähe beigebracht worden sein muß, so teilt die Polizei mit." Was geschehen "sein muß", ein Schuss nicht nur aus großer Nähe, sondern "aus nächster Nähe", das durfte später nicht mehr geschehen sein. Das Beweisstück, das eine Aussage über diese "nächste Nähe" machen konnte, wurde vernichtet, eine Probe des Gerichtsmediziners am Schädel des Toten. So berichtet das Darmstädter Echo am 30.9.1997 über die am vorangegangenen Prozesstag erfolgte Anhörung eines Sachverständigen vom Landeskriminalamt: "Ein Mediziner, der den Toten obduzierte, glaubte an dessen Schädel Schmauchspuren entdeckt zu haben, sandte eine Probe ans LKA. Doch diese wurde, ebenso wie etliche andere Beweisstücke, nicht untersucht, sondern vielmehr vor einiger Zeit vernichtet. 'Aus Platzmangel' so der LKA-Beamte." Und am 11. Oktober 1997 zitiert das Darmstädter Echo, wie die Staatsanwältin diesen ungewöhnlichen Umgang mit Beweismitteln begründet:"Es bestand für mich kein Anlaß, mögliche Schmauchspuren am Kopf des Getöteten untersuchen, oder diese Beweismittel aufheben zu lassen.... Das war mir nicht wichtig." Nachdem mit bemerkenswerter Begründung diese Beweismittel vernichtet worden waren, konnte nun auch das in Abrede gestellt werden, was doch laut ursprünglicher Mitteilung der Polizei geschehen "sein muss": Die "nächste Nähe", aus welcher der tödliche Schuss erfolgte. Aus der nächsten Nähe wird später ein Abstand von etwa 5 bis 6 Metern.Auch sonstige Umstände des tödlichen Schusses will man später anscheinend nicht mehr so genau wissen. Reinhard Jörs schreibt am 9. August 1997 zum Gutachten eines Waffenexperten, das "zwar lang aber nicht ebenso ergiebig gewesen sei": "So wurden wichtige Schießproben nicht vorgenommen, weil angeblich die richtige Munition ausgegangen, eine bestimmte Autoscheibe nicht erhältlich war." Was wie technische oder gerichtsmedizinsche Haarspalterei anmutet, die der Staatsanwältin "nicht wichtig" ist, ist in Wahrheit urteilsentscheidend.Insbesondere für den Juristen in spe, der behauptet das Tatauto gefahren zu haben, entscheiden die vernichteten Beweismittel über nicht mehr und nicht weniger als Verurteilung wegen Mordes oder Freispruch vom Mordverdacht. Wenn der Schuss, wie anfangs definitiv von der Polizei behauptet, "aus nächster Nähe" erfolgte, so musste das Tatauto in Schussposition gebracht worden sein. Dann wussten beide, der Fahrer und der Schütze, was sie taten und wollten, dann war es ein von beiden geplanter und ausgeführter Mord - und kein unglücklicher "Zufall" und keine "Überraschung". Dann stand aufgrund der vernichteten Beweismittel nicht nur eine Strafvereitelung für den Prominentensohn zur Debatte, sondern auch eine Strafvereitelung für den angehenden Jurastudenten - Strafvereitelungen im Amt und Strafvereitelungen für Schwerverbrechen und Kapitalverbrechen. Theater?Aber hatte die Staatsanwaltschaft nicht für den (vorgeblichen) Fahrer des Tatautos die Höchststrafe gefordert, lebenslang? Hatte sie nicht selbst behauptet, er habe das Auto in Schussposition gebracht und den anderen zum Schuss animiert?Ja, sie hatte es getan, so wie sie vorgeblich auch 3 Jahre Gefängnis für den Dieburger gefordert hatte - während sie tatsächlich darauf hinwirkte, ihre eigene Forderung nicht Wirklichkeit werden zu lassen. Zuletzt, in dem sie ihre Berufung gegen das "nicht tat- oder schuldangemessene" Urteil zurückzog - mit einer Begründung, die das Darmstädter Echo als "fadenscheinig" bezeichnete. Ist es daher denkbar, dass auch die Forderung "lebenslang" für ihren "Kronzeugen" und verhinderten, zukünftigen Jura-Kollegen nur eine vorgebliche war, eine Forderung, die sie selbst wissentlich hintertrieb? So dass in diesem Fall der Freispruch vom Vorwurf der Mittäterschaft am Mord nicht etwa "eine Ohrfeige an die Staatsanwältin" (DE, 28.5.1998) war, sondern genau das, was auch sie selbst wollte - nur dass man das so offen einer kritischen Öffentlichkeit neben der Vorzugsbehandlung für den Prominentensohn nicht auch noch "verkaufen" konnte. Konnte man die Staatsanwältin in dieser Sache ernst nehmen? Ernst zu nehmen waren jedenfalls die vernichteten Beweismittel, die einen Schuss aus nächster Nähe und damit einen Vorsatz auch des Kronzeugen nahegelegt hatten. Ernst zu nehmen war die zurückgezogene Berufung gegen das so milde Urteil in Dieburg. Ernst zu nehmen war auch die unterlassene Revision gegen das Urteil in Darmstadt, das den "Kronzeugen" von der Mittäterschaft am Mord freisprach. Denkbarkeiten, die sich aus solchen Szenarien ergeben, nennt der Gerichtsreporter Jörs "alleiniges Verdienst einer völlig unzureichenden Leistung der Ermittlungsbehörde." (DE, 28.5.1998) Bitterer sieht solche und ähnliche Vorgänge Roland Exner in einem
Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 8. August 2001: Das falsche GeständnisDie zufällige Kontrolle des Dieburgers und seines Komplizen im
September 1996 bei Weiterstadt und die dabei gefundene Tatwaffe führten
dazu, dass ein anderer Mann wieder auf freien Fuß kam. Ein Jahr später vor dem Landgericht als Zeuge angehört, beschuldigte er
die Sonderkommission der Kriminalpolizei, ihn mit üblen Methoden zu einem
falschen Geständnis gebracht zu haben. Zitat aus dem Darmstädter Echo vom
23.8.1997: Das richtige Geständnis?Die gleichen Polizeibeamten, die zuvor einem Unschuldigen ein falsches Geständnis abgerungen hatten, rangen auch dem zuletzt als Mörder verurteilten Industriekaufmann sein anfängliches Geständnis ab. Er wird es später widerrufen und als Resultat des auf ihn ausgeübten psychischen Drucks erklären. Nur sein Kumpan, der Jurist in spe, aus seiner Waffe stammte die in
Tatortnähe gefundene Patronenhülse, wird durchgängig seine Version des
Tatgeschehens behaupten: Demnach habe er das Auto gesteuert, während der
Jüngere, für ihn angeblich ganz überraschend, auf den vor ihnen fahrenden
Kaffenberger geschossen habe. Soweit beide einräumen oder einräumten "beteiligt" gewesen zu sein,
müssen sie doch beide versuchen, jede Absicht, jeden Vorsatz, jede Planung
zu leugnen. Angenommen, der Dieburger hätte den Mord angestiftet, angenommen, er hätte ihn mit den beiden anderen zusammen geplant, angenommen, er wäre ihnen hinterhergefahren, um die Strecke nach hinten abzusichern und vor möglichen Tatzeugen zu warnen - derartiges konnten die beiden in Darmstadt Angeklagten dem Dritten nicht vorwerfen, ohne sich dabei selbst noch schwerer zu belasten. Viele Ungereimtheiten, die während der Prozesse deutlich wurden, lassen aber ein Tatgeschehen vermuten, in welchem der Dieburger eine solche mitwirkende Rolle spielte: sein fehlendes Alibi, seine seltsam erlangte Kenntnis der Tat noch in der späten Tatnacht, seine offenbare Beteiligung am Diebstahl eines KFZ-Kennzeichens in Darmstadt kurz zuvor, seine Rolle als Ideengeber und Planer, schließlich eine Motivation, die ihn auch Bomben basteln ließ: Zerstörungslust. Konnte es für die beiden in Darmstadt Angeklagten weitere Gründe geben,
den Dritten bei der Mordtat "draußen vor" zu lassen? Der Vorsitzende Richter am LG Darmstadt wird in seiner späteren
Urteilsbegründung behaupten, es sei "absurd", sich eine Beteiligung
des "Dritten" am Mord vorzustellen. Der Jurist, der aus Sicht der Staatsanwaltschaft die umfassendsten
Informationen über das Tatgeschehen in der Mordnacht haben konnte, war der
Strafverteidiger des als Mörder Angeklagten. Geschützt durch die
anwaltliche Schweigepflicht konnte der Angeklagte seinem Verteidiger
alles anvertrauen, auch das, was Planung und Vorsatz belegen würde,
also auch eine mögliche Anstiftung und Mitplanung des laut
Staatsanwaltschaft "intellektuell hochstehenden" Dieburgers. Geschlossenes AuftretenWährend einem Unschuldigen - wie auch immer - ein falsches Geständnis abgerungen wurde, unterließen es später Polizei und Staatsanwaltschaft den Politikersohn auch nur nach seinem (fehlenden) Alibi zu befragen - obwohl er und sein Freund bei der Routinekontrolle mit der Tatwaffe angetroffen wurden. Doch die ihm gewährte Vorzugsbehandlung erschöpfte sich darin nicht. Während dem sich als unschuldig erweisenden Mann aus dem Aschaffenburger Raum nach dessen Aussage über eine Woche widerrechtlich ein Anwalt verweigert wurde, durfte der Dieburger bei seiner Vernehmung neben dem Anwalt auch noch seinen (lokal) mächtigen Vater hinzunehmen. Zitat aus dem Darmstädter Echo vom 19. August 1997: "Die Verwunderung im Gericht nahm noch zu, als weitere Details über
die Umstände der Vernehmung des Dieburgers bekannt wurden. So sei bei dem
Dieburger nicht nur sofort ein Anwalt zur Stelle gewesen. Auch der Vater
des Volljährigen war beim ersten Verhör gleich dabei. Dies sei in anderen
Fällen nicht üblich, räumte der Leiter der Sonderkommission
ein." "Um so größer war das Erstaunen, als in der nächsten Gerichtssitzung erwähnt wurde, dass auch bei dieser zweiten Vernehmung der Vater zugegen gewesen sei. 'Das hätte ich nicht zugelassen', räumte selbst der Soko-Chef ein." Dabei hatte der Richter eigens eine bis dahin nicht beteiligte
Kripoabteilung mit der Vernehmung beauftragt. Aber was hilft das schon
gegen ein "geschlossenes Auftreten der drei Personen", des
Kommunalpolitikers, seines kriminell gewordenen Sohnes und seines Anwalts?
Und weil sie so "geschlossen" auftreten, wagen die Polizisten
nicht, den Vater auszuschließen, d.h. man sieht keinen Grund dazu. Immerhin: Die dreiste Unüblichkeit dieser Vernehmungen macht deutlich, dass mit dem Kommunalpolitiker auch stumm Politik im Spiele ist. Der Wortführer"Sohn wohlhabender Eltern, die ihn verwöhnen und schützen,Und mit Verwandten, die in Maryland in hohen Ämtern sitzen, Hatte für seine Tat nur ein Schulterzucken übrig." (The Lonesome Death of Hattie Carroll, Bob Dylan) Das Sündenregister des Prominenten-Sprösslings war beeindruckend: Er
war es, der die Idee zum Kauf der Pump Guns hatte und insofern auch die
später am LG Darmstadt genannte "Wurzel des Mordes"
personifizierte, er war es auch, der die Waffen beschaffen half. Unbeeindruckt von dem Mord setzt er mit den beiden Komplizen das kriminelle Treiben noch mehr als ein Jahr fort, bis zu seiner Festnahme - und er muss wissen, mit wem er unterwegs ist und mit welcher Waffe sie unterwegs sind. Er wird auch wissen, dass für den tödlichen Schuss aus dieser Waffe zwei Unschuldige in Untersuchungshaft sitzen. Von seinen beiden Komplizen wird er als Kopf der Bande gesehen. Aber nicht nur von ihnen, am 5. August 1997 schreibt das Darmstädter Echo: "Der Polizeibeamte beschrieb den Dieburger als eindeutigen
Wortführer, ein Eindruck, der sich bei dessen Vernehmung in der
Hauptverhandlung weitgehend bestätigt hat." "... der Kopf der Bande ....(habe) sogar konkrete Pläne zum Einsatz von Bomben entwickelt.. So sollte eine Scheune in die Luft gesprengt werden. Auch Felder habe er abbrennen wollen. Ja, er habe sogar in seinem Beisein einen Sprengstoffversuch unternommen." Der kurze ProzessWas nun sind die rechtlichen Konsequenzen für diesen 22-Jährigen, dessen Verantwortung für mindestens 12 zum Teil schwere Straftaten (u.a. schwere Diebstähle und versuchter, schwerer Raub) zweifelsfrei ist? In summarischer Kürze:
Als im Mai 1998 nach 10 Monaten der Prozess gegen seine beiden Kumpane am Landgericht Darmstadt endet, der jüngste der Bande wird dort wegen Mordes zu 7 Jahren Haft verurteilt, ist der vermutliche Kopf der Bande längst wieder auf freiem Fuß und Student im ersten Semester. Möglich wurde dieses juristische Kunststück u.a. durch folgende juristische Kunstgriffe:
Zum Vergleich: Noch ein Prozess und noch ein UrteilIm Internet-Forum von Juramail.de gab es im November 2000 eine Diskussion zu
einem in der jüngeren deutschen Geschichte notorischen Thema: Ist die
Justiz auf dem brauen Auge blind? juramail - Forum
Re: Auf dem braunen Auge blind? Geschrieben von: Alex Kleinjung <post@alexander-kleinjung.de> (217.3.84.158) Datum: 27.11.2000 15:36 Antwort auf: Auf dem braunen Auge blind? (F.Heyer) Hallo Friedhelm, >Eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße. Im Herbst 1992 werden drei Jugendliche festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht keinen ausländerfeindlichen Hintergrund.< Ich kann mich gerade an diesen Fall noch gut erinnern, weil ich in einer Nach bargemeinde von Lampertheim (5km entfernt) gross geworden bin. Nachzutragen wäre, dass das selbe Landgericht Darmstadt im März 1999 einen durch das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig als nicht-zivildienstfähig erkannten Dienstflüchtigen gem. § 56 ZDG zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt hat und die Bewährung mit dem Hinweis auf die "Verteidigung der Rechtsordnung" gem. § 56 III StGB versagt hatte. [Besonders pikant: sowohl in der Hauptverhandlung als auch in den schriftlichen Urteilsgründen lässt sich die Strafkammer darüber aus, dass es nicht angehen könne, während eines laufenden Strafverfahrens einen Angeklagten auszumustern und äussert das blanke Unverständnis über die Entscheidung des BAZ. Zugleich erklärten Gericht und Staatsanwaltschaft unisono, es sei nicht Sache des Angeklagten, bestandskräftige Entscheidungen des BAZ zu hinterfragen, sondern diese umzusetzen. Quod licet Jovi...?] Mal abwarten, wie das gerade vor dem LG Darmstadt anhängige Verfahren gegen die Kids ausgehen wird, die im März diesen Jahres von einer Fussgängerbrücke über der B3 zwischen Pfungtadt und Darmstadt Steine geworfen und im Abstand weniger Minuten zwei Autofahrer getötet hatten... Sehr nachdenkliche Grüsse Alex Kleinjung Lügen & StrafenEine Frage der Psychologie ist es, ob sich durch ihre "nicht üblichen"
Vorgehensweisen, die den Rechtsstaat auf das äußerste strapazieren, bei
den involvierten Beamten das Gewissen regt. Eine Möglichkeit war bereits zweifach genannt worden, die Peitsche
gewissermaßen, die Androhung einer "Strafanzeige wegen übler
Nachrede" Die drohende Strafanzeige vernimmt am 22. 8. 1997 vorm Landgericht
Darmstadt auch jener junge Mann, der unschuldig in U-Haft einsaß, nicht
nur ganze 4 Wochen wie der vielfach schuldige Prominentensohn, sondern
mehr als 6 Monate. Für den, der das Vertrauen in die Justiz verlor und dies offen ausspricht, ist die Drohung mit Strafanzeige gleichwohl wirkungsvoll. Entscheidet über seine "Schuld" oder "Unschuld" doch wiederum jene Institution, in die er das Vertrauen ja verlor, die seiner Erfahrung nach den Schuldigen zu entschuldigen weiß und den Unschuldigen zu beschuldigen weiß. Er, dem das Vertrauen abhanden kam, vermutet in den schwarzen Roben nur noch kalte Krähen, die der eigenen Gattung aber nicht dem Gesetz dienen. Die "Berufung"Nun aber zur zweiten Möglichkeit, einen lästerlichen Mund " Lügen zu
strafen." Zitiert sei dazu wiederum das Darmstädter Echo (2.7.1998)
und sein mutiger Gerichtsreporter: "Sehr her, wie in Darmstadt der Richter die Staatsanwaltschaft für die
dem Politikersohn gewährten Sonderrechte kritisierte, so widerspricht nun
in Dieburg die Staatsanwaltschaft dem Richter für das dem Politikersohn
gewährte sonderbar milde Urteil! Haben wir nicht ein perfektes
Rechtssystem, ist unsere Justiz nicht vorbildlich unabhängig!" Nur der Skeptiker mag sich schon gleich gefragt haben: Nanu? Will die
Staatsanwaltschaft ernsthaft den Prominentensohn doch noch dorthin
bringen, wo sie ihn durch die umstrittene Verfahrensabtrennung zuvor eben
nicht hinbrachte: Vor das Landgericht Darmstadt? "Die Begründung der Berufung ging bislang nicht beim Landgericht ein. Alle Unterlagen liegen bei der Staatsanwaltschaft - seit Monaten....Wie lange diese staatsanwaltliche Hängepartie andauern wird, wusste die Behörde in Darmstadt nicht zu beantworten. Das Verfahren sei 'n i c h t b e s o n d e r s d r i n g e n d' ." April, April, Mai, Juni, Juli - Der RückzugDie "staatsanwaltliche Hängepartie" ging weiter, zunächst einmal ergeht etwa 14 Wochen später, am 27. Mai 1998, am Landgericht Darmstadt das Urteil gegen die beiden Komplizen des Dieburgers. Danach vergehen nochmals etwa 5 Wochen bis schließlich die Staatsanwaltschaft Anfang Juli 1998 eine Entscheidung bekannt gibt, die nun sicher kein "Zufall" und keine "Panne" ist, die diesen "Zufällen" und "Pannen" aber erst richtigen Sinn verleiht: "Zehn Monate nach dem Richterspruch gegen einen 23 Jahre alten Dieburger, gegen den die Staatsanwaltschaft Darmstadt damals Berufung einlegte, hat die Behörde nun ihren Antrag zurückgezogen....Der Dieburger muss nicht ins Gefängnis." Nicht zum Inhalt, sondern zum Modus der Entscheidung: Ist es ein
Zufall, dass diese Entscheidung erst nach dem Ende des anderen
Prozesses ergeht? Angenommen, die "Berufung" war von Anfang an ein Bluff, gedacht nur für die kritischen Gemüter, angenommen ihre Rücknahme stand von Anfang an fest, so wie für einige Prozessbeobachter auch das Urteil in Dieburg schon von vornherein feststand, angenommen also, eine Behörde, die einigen Hunderttausend Bürgern Rechtssicherheit garantieren soll, trickst und blufft ganz so wie einige von ihr Angeklagten - welches Vertrauen könnte sie dann noch beanspruchen? "Man habe die Strafen im Mordverfahren Kaffenberger mit der Strafe des Amtsgerichtes verglichen und sei zu der Überzeugung gekommen, dass eine höhere Bestrafung des Dieburgers am Landgericht nicht zu erwarten sei, erläuterte Arno Siebecker, stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Darmstadt, gestern nachmittag auf Fragen gegenüber dieser Zeitung. " (DE, 2.7.1998) Das Darmstädter Echo kommentiert diese "Begründung"
so: Aus Sicht des Kommentators wirkt die "Begründung" aus mindestens
zwei Gründen "fadenscheinig":
Verschwörung?Richter Eberhard Dehne sprach in seiner Urteilsbegründung zum Fall Kaffenberger von "unübersehbaren Ermittlungsfehlern und Pannen" und einem dadurch bedingten "zeitlichen Aufwand der Kammer, der alles andere als gewöhnlich" sei. (DE, 28.5.1998).Ungewöhnliche Täter, ungewöhnliche Ermittlungen, ungewöhnliche Prozesse, ungewöhnliche Urteile - schließlich die ungewöhnliche Ermittler-Schelte durch einen Richter. Und da in der jüngeren, deutschen Geschichte wohl niemals irgendein Richter in der Urteilsverkündung der ermittelnden Polizei "Verschwörung" vorwarf bzw. vorwerfen durfte, weder in der BRD, noch in der DDR, noch im Dritten Reich (weil in Deutschland zwar nicht der Fakt wohl aber der richterliche Vorwurf eine "wahnwitzige Vorstellung" ist), erscheint bereits der Zwang, eine solche "Verschwörung" der Ermittler am Ende dementieren zu müssen, schon fast als verdächtig. Zumal wenige Wochen nach dem Urteil und der dementierten "Verschwörung" die Staatsanwaltschaft mit der "fadenscheinigen" Rücknahme der in Dieburg vollmundig angekündigten "Berufung" die vorherigen "Fehler" und "Pannen" in einem nunmehr nahezu schlüssigen Licht erscheinen lässt. Eines jedenfalls ist sicher: Die "etlichen Wunden", in die laut Darmstädter Echo der sein Urteil begründende Richter Dehne die Finger legte, waren Wunden, die der Rechtsstaat erlitten hatte. Untertänige JustizWaren die Vorgänge in Darmstadt und Dieburg, vor, während und nach den
Gerichtsverhandlungen, singulärer Natur? Der Segen des BGHAm 10. Juli 1999 berichtet das Darmstädter Echo ein letztes Mal über den Fall Kaffenberger - über einen Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.Dieses hatte einige Tage zuvor eine Revision verworfen, welche die Strafverteidiger des als Mörder verurteilten Industriekaufmanns eingelegt hatten. Es habe in der Prozessführung und im Urteil am LG Darmstadt "keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" feststellen können. Wobei freilich keine Aussage über den brisantesten Vorwurf gemacht wird, ob es nämlich "Rechtsfehler" zum Vorteil der beiden anderen Angeklagten gab, insbesondere vor dem Prozess in Darmstadt, sowie vor, während und nach dem Prozess in Dieburg. Da die Staatsanwaltschaft Darmstadt ihre Berufung gegen das "nicht tat- oder schuldangemessene" Urteil für den Prominentensohn zurückzog (nach einer "Anstandsfrist" von 10 Monaten), da sie ebenso die Revision gegen das aus ihrer Sicht ja noch viel weniger "tat- oder schuldangemessene" Urteil für den Juristen in spe unterließ, gab es kein Gericht mehr, welches über Vorzugsermittlungen, Vorzugsbehandlungen oder Vorzugsurteile entscheiden konnte. |
Einleitung
Das "Echo" des Gerichtsreporters Strafvereitelung Gleichheitsgebot Groß & Klein Kriminelle Abiturienten Wurzel des Mordes Das falsche Alibi Die formatierte Festplatte Aus nächster Nähe Theater? Falsche Geständnis Richtiges Geständnis? Geschlossenes Auftreten Der Wortführer Der kurze Prozess Zum Vergleich: Noch ein Prozess Lügen & Strafen Die "Berufung" Der Rückzug Verschwörung? Untertänige Justiz BGH am Ende Links zum ThemaGrundgesetz komplettDie ZEIT: Der Spenden-Skandal Bürokratie & Politische Klasse "Richter Roben Rechtsverdreher" Justiz: Einfach tot gestellt NS-Scherge: Ermittlungsakten herumgeschoben Jagdszenen aus Nordbaden Kritischer Pressespiegel Justiz d-top ZAP-Report: Justizspiegel DER SPIEGEL: NS § Justiz Justiz im Dritten Reich NS: Todesurteil Geschwister Scholl Richter Dr. Roland Freisler NS-Juristen in der BRD Biographien ohne Brüche Willfährige Helfer "Unpolitische" Juristen 2 deutsche Justizvergangenheiten Türkei: Folteropfer vor Gericht US: Todesstrafe f. Unschuldigen? Belgien: Verwahrloste Demokratie Fall Dutroux: Verkommene Justiz DIE ZEIT: Untertänige Justiz Tucholsky & Justiz Juristische Reden in der Provinz Darmstadt: Falsche Polizisten Polizeiskandal in Pforzheim Der Fall Harry Woerz Insider über Polizeiskandale Fitz: Polizei - Tragödien im TV Die Droge Macht Spuren der Macht Versuchungen der Macht Bürokratie und Korruption Odenwald Geschichten |