Ceterum censeo corruptionem esse delendam 1)
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"Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, das wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden" (5)

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Kann die Löschung kompletter Internet-Artikel verlangt werden?

Das deutsche Recht (§ 187 StGB) kennt aus gutem Grund keine "verleumderischen Artikel", sondern nur  e i n z e l n e  "verleumderische" Tatsachen b e h a u p t u n g e n.  Tatsachenbehauptungen, die (1.) unwahr sein müssen, (2.) diskreditierend und (3.) wider besseres Wissen aufgestellt bzw. verbreitet werden.
Demnach ist es auch ein Unding, nicht nur die Zurücknahme eventuell unrichtiger Behauptungen, sondern im Stil der Diktatur gleich die Löschung mehrerer kompletter Artikel zu verlangen - ohne auch nur ein einziges Wort konkret zu beanstanden. Dieses Ansinnen aber hatte Schnur über seinen Parteifreund am 25. Mai 2002 seinem Kritiker ausrichten lassen: "A l l e  'verleumderischen'  A r t i k e l  gegen Landrat Schnur aus dem Internet nehmen".
"Weil die Sperrung von Internetsites an des Verbrennen von Büchern erinnert", hatte Thorsten Zielke am 27. 2. 2002 zusammen mit zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens eine "Erklärung zur Informationsfreiheit" unterzeichnet: "Keine Zensur im Internet."
In diesem Sinne riecht Schnurs Ansinnen nach Löschung mehrerer, kompletter Artikel ein wenig nach dem Gestank verbrannter Bücher.
Sollte der Odenwälder "Landesfürst" vielleicht an Heinrich Heines berühmtes und prophetisches Diktum aus dem Jahr 1823 denken: "Man beginnt mit dem Verbrennen von Büchern und man endet mit dem Verbrennen von Menschen" ?
Immerhin ein Trost: Im Odenwaldkreis riskiert ein Kritiker der Herrschaft nicht Mord, sondern nur "Rufmord", nicht die physische Vernichtung, sondern nur "Ächtung".

Aufkaufen: Was der "Landgraf" vom Grafenhaus lernen könnte

Auf fast ulkige Weise erinnern die Versuche, kritische Texte über "Landgraf" Schnur gewissermaßen aus der Welt (des Internet) zu schaffen, an frühere literarisch-historische Vorgänge in der Kreis- und Grafenstadt Erbach.
Ernst von Wolzogen, ein Begründer des deutschen Kabarett (Überbrettl), hatte 1925 einen "Schlüsselroman" über Erbach im Odenwald und sein Grafenhaus geschrieben: "Wenn die alten Türme stürzen". Die Erstauflage des Buches war schnell aufgekauft worden, angeblich vom peinlich betroffenen Grafenhaus. Danach verschwand das literarisch triviale Buch jahrzehntelang vom Buchmarkt.
Unter heutigen Bedingungen könnte man einem kritischen Publizisten ja den Schneid abkaufen - wenn Drohung oder Einschüchterung nicht greifen.
Mit seinem Ansinnen, gegen ihn gerichtete Artikel wegen angeblicher "Verleumdung" aus dem Internet zu nehmen, bewies Schnur jedenfalls auch in diesem Punkt Chuzpe: Schließlich steht gegen  s e i n e n  Behördenleiter der kirchliche Vorwurf des "Rufmords" im Raum - und ein (missliebiges) Strafverfahren wegen Verleumdung. Ein "Rufmord" übrigens, den Schnur offenbar billigt und womöglich selbst mitbetreibt.

Schnur ignoriert das wiederholte Angebot zur Gegendarstellung

Schnur wurde wiederholt gebeten, seine "Vorwürfe" zu präzisieren: In welchem Artikel sich welche unrichtigen Behauptungen denn fänden. Es waren "Gegendarstellungen" nicht nur angeboten, sondern förmlich von ihm erbeten worden.
Manfred Strack, der Herausgeber des Internet-Magazins www.justizskandale.de, hatte schon am 12. März 2002 an die offizielle eMail-Adresse Odenwaldkreis@t-online.de des Landratsamtes (www.odenwald.de/aemter.htm) geschrieben und Schnur über eine neue, für ihn heikle und brisante Dokumentation auf der justizkritischen Website in Kenntnis gesetzt:
"Landrat Horst Schnur und ein brisantes Strafverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung"


In der eMail bot er Schnur Folgendes an:


Quelltext der eMail vom 12. März 2002

Sofern Sie dies wünschen, geben wir Ihnen selbstverständlich gerne die Gelegenheit, die in diesem Bericht geschilderten Abläufe aus Ihrer Sicht zu kommentieren und würden Ihre Antwort entsprechend der für uns gültigen Bestimmungen des Presserechts umgehend auf unseren Seiten veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüssen

Manfred Strack (V.i.S.d.P.)
www.justizskandale.de

Schnur hat auf dieses Angebot nie reagiert - das bedeutet auch, dass er der für ihn hochbrisanten Dokumentation über das Strafverfahren nichts "entgegensetzen" kann.
Auch auf weitere Anfragen und Angebote reagierte er nicht.

Ist der Landfürst der Verleumder?

Da Schnur keinerlei Nachweis für die von ihm unterstellte "Verleumdung" führte, könnte er sich selbst strafbar gemacht haben: Der üblen Nachrede nämlich (§ 186 StGB) - oder gar der Verleumdung (§ 187 StGB). Angeblich sollen ihm seine Juristen (Rechtsanwälte, Staatsanwälte? Richter?) verdeutlicht haben, dass die ihm ungenehmen Texte  eben  n i c h t   verleumderisch sind, sondern gedeckt von der Meinungsfreiheit. Diskreditiert er kritische Texte daher wider besseres Wissen?
Gegen einen Mitarbeiter von Landrat Schnur "läuft" bereits seit ca. einem Jahr ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Rufmordes.
Genauer gesagt: es stagniert, vielleicht wegen jener besonderen "bundesweiten Bedeutung" des Kartoffelkönigs, die seinen Parteifreund glauben lässt, schon eine Anzeige (ein Wunsch) von Schnur sei gleichbedeutend mit einer eingereichten "Anklage" der (willfährigen?) Staatsanwaltschaft.
Schnur hat sich jedenfalls bis heute nicht von seinem beschuldigten Behördenleiter distanziert. Dabei ist dies schon das zweite Strafverfahren gegen seinen Mitarbeiter, der ungestraft (weil belegt) auch als Lügner (!) bezeichnet werden kann. Zuvor war gegen den lügenden Behördenleiter ca. 20 Monate ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung gelaufen. Der in dieser Sache recht hartleibige Schnur mochte seine schwer beschuldigten Untergebenen zunächst nicht einmal vernehmen lassen. Gegenüber einer korrekten Staatsanwältin, die auf diesen Vernehmungen beharrte, hatte sich Schnur dann am Ende partiell "durchgesetzt": Die wichtigste Vernehmung der Hauptbeschuldigten (!) fand (in 20 Monaten!) nie statt, die unbequeme Staatsanwältin hatte zuvor den Fall abgeben müssen.


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Inhaltsverzeichnis

Chronik
Majestätsbeleidigung
Probleme des Lokaljournalismus
Odinprawda: Achtung Satire!
Kartoffelkönig und Hofnärrin
Samisdat und Treibjagd: Anschauungsmaterial
Der Strippenzieher
Zensur - Klartext
Majestät verleumdet?
Schnur will "Anklage ... einreichen"
Südhessische Treibjagd
Polizeipräsidium als Zeuge
Verfahrensmuster für Willkür
Internet & Bücherverbrennung
Lehren für Landgrafen
Warum keine Gegendarstellung?
Ist der "Landfürst" der Verleumder?
"Nur um eines bittet Landrat Schnur ..."
Übles Spiel mit einem (Partei-)Freund?
Üble Spiele in Historie und in Hollywood
Gefährliche Bemerkung
"Informationsfreiheit" im Odenwald
Thema für SPIEGEL, kein Thema für OHZ
"Öffentlichkeit im Odenwaldkreis hat ein Recht ..."
Brandanschlag: Desinformation statt Information
Odenwälder Echo mäuschenstill
Stadtnachrichten: Loch im Mantel des Schweigens
Das musste doch nicht sein
Redakteurstelefonat: Das muss unter uns bleiben
Provinz: Ganoven und Wichte
Gelöschte Links I: Konforme BündnisGrüne
Kommunalpolitik und Pöstchgeschacher
Gelöschte Links II: Gesäubertes Gästebuch
Gelöschte Links III: Gesäuberte Kulturseite


Zu der (niemals konkretisierten!) Forderung: "Alle 'verleumderischen' Artikel gegen Landrat Schnur aus dem Internet nehmen" sei hier noch aus einem Artikel von Stefan Krempl in Telepolis (24. 4. 2000) zitiert:

Internet-Zensur als Gefahr für die Pressefreiheit
> Der vom Freedom House herausgegebene Jahresweltbericht zur Pressefreiheit sieht in den wachsenden Einschränkungen des Netzzugangs in zahlreichen Ländern eine Behinderung der journalistischen Arbeit. Hinter den zur Rechtfertigung der Zensurmaßnahmen gebrauchten Argumenten sieht der Report die Angst des politischen und religiösen Establishments vor einem Wandel verborgen... Scharfe Kritik an den wachsenden Zensurgelüsten der "Dot-govs" übt nun der Bericht zum Stand der Pressefreiheit 2000, den das Freedom House rechtzeitig vor dem World Press Freedom Day am 3. Mai herausgegeben hat. "Die Unabhängigkeit des Internet entwickelt sich zum jüngsten Test für den Willen einer Regierung, eine freie Presse zu fördern und lebendig zu halten", mahnt Leonard Sussman, der am Freedom House im Bereich Internationale Kommunikation forscht und für den bereits zum 22. Mal in Folge erschienenen Bericht verantwortlich ist. 45 Staaten würden den Internetzugang für ihre Bürger bereits "unter dem Vorwand, die Öffentlichkeit vor subversiven Ideen zu schützen und die nationale Sicherheit zu gewährleisten", einschränken.
Diese "Codewörter" kommen Sussmann allerdings reichlich bekannt vor, da sie von Zensoren schon "seit dem 16. Jahrhundert verwendet werden." Zusammen mit der Warnung vor einem moralischen Verfall würden derartige Schlüsselbegriffe in der Regel vorgeschoben, um das "politische oder religiöse Establishment" zu schützen und Journalisten bei ihrer Arbeit zu behindern. 63 Prozent aller Länder dieser Erde, hat der Bericht herausgefunden, üben Restriktionen gegenüber der Presse oder den elektronischen Medien aus, um die öffentliche Meinung zu kontrollieren. Die Quote hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. ..
In über 20 Ländern - die Liste reicht von Aserbaidschan bis zu Vietnam - gestatten die auch bereits von der französischen Organisation Reporter sans Frontiéres ausgemachten "Feinde des Internet" den Netzzugang nur unter erheblichen Auflagen. Dort würden, so Sussmann, "offizielle Razzien bei Providern und die technische Überwachung von heimischen wie internationalen Informationen die Interaktivität in einem Medium einschränken, das als grenzenloser Ideenlieferant und als freiheitsfördernd begrüßt wurde...
Auch in China dürfen die Surfer nicht sagen oder lesen, was sie wollen. Die offiziellen Internetprovider filtern vor allem Inhalte aus dem Ausland aus. Mehrere "Cyber-Dissidenten", die sich den Spielregeln widersetzten, landeten bereits hinter Gittern... Aber auch in westlichen Demokratien liebäugelt so mancher Politiker mit Technologien und Gesetzen, die Zensur ermöglichen... <



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