Ceterum censeo corruptionem esse delendam 1)
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Landrat Horst Schnur und ein brisantes Strafverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung (6)

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§ 258 StGB: Strafvereitelung (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Dritter Versuch, die angeordnete Beschuldigten-Vernehmung zu vermeiden: Landrat Schnur meldet sich persönlich!

Nun endlich wird erkennbar, dass die Unlust der örtlichen Polizei, die Verfügungen der Staatsanwaltschaft umzusetzen und die Beschuldigten zu vernehmen, Gründe bzw. Hintergründe haben könnte.
Womöglich wurde in (vorauseilendem?) Gehorsam nur umgesetzt, was der Landrat wünschte, schließlich pflegt die örtliche Polizei mit der Kreisspitze traditionell ein sehr gutes Verhältnis und war ihr zu dieser Zeit auch noch organisatorisch unterstellt.

Wie sich Landrat Horst Schnur die "Aufklärung" des "ungeheuerlichen Vorwurfs" vorstellt, erklärt er höchstpersönlich in einem Schreiben vom 20. Juni 2000 an die Abteilung "Zentrale Kriminalitätsbekämpfung" der Polizeidirektion Erbach:

Schnur: Keine Aussagegenehmigung, keine Fragen, keine Antworten!

Keinerlei (unbequemen) Fragen an die beschuldigten Mitarbeiter zu ihrem "nicht ganz nachzuvollziehenden" Verhalten, keine Fragen nach ihren Vorsätzen, keine Rückfragen wegen eventuell widersprüchlicher Aussagen. Kein "Warum?" also. Rede und Antwort soll es nicht geben - schon gar nicht protokolliert.
Bereits in den vorausgegangenen Jahren haben die beiden Beschuldigten dem in seinen Rechten verletzten Mann gegen geltendes Recht jegliche Antwort und jegliches klärende Gespräch verweigert, vermutlich mit Wissen und Billigung des Ihnen vorgesetzten Landrats, womöglich sogar in seiner Entscheidung.
Bei diesem schon nahezu totalitären "Stil" soll es nach Ansicht von Landrat Schnur auch bleiben - in beiden Strafverfahren.
Dem Antrag vom 6. 6. 2000 auf Erteilung der Aussagegenehmigung gibt er nicht statt:

"Da sich bereits aus den von uns vorgelegten Verwaltungsakten die Unschuld der betroffenen Mitarbeiter ergibt, erscheint eine ....Vernehmung der beschuldigten Mitarbeiter entbehrlich."

Transparenz: Vernehmung "entbehrlich" oder prekär?

Ob die "Vernehmung der beschuldigten Mitarbeiter entbehrlich" ist, oder vielmehr so prekär, dass sie möglichst vermieden werden muss, wird sich bald darauf zeigen.
Wäre die "Unschuld" seiner Mitarbeiter tatsächlich so offenkundig, könnte jedenfalls eine kurze Vernehmung noch schneller Klarheit bzw. "Entlastung" erbringen - vor allem jene "Transparenz", um welche die Behörde angeblich so bemüht ist. Warum macht sich der Landrat statt dessen die Mühe, ein eigenes Schreiben aufzusetzen und 161 Blatt Verwaltungsakten zu studieren?
Aus gutem Grund wurde die "Verwaltungsakte" von der Staatsanwältin nicht angefordert. Was sie wissen will und wissen muss ist eigentlich nur dies:

"Warum haben Sie jemandem mehrere 1000 DM zugeeignet, obwohl aus einer von Ihnen unterdrückten Urkunde hervorging, dass diese Zueignung widerrechtlich war?"

Zur Klärung dieser schlichten und zugleich prekären Frage sind keine 161 Blätter erforderlich, sondern eine ehrliche und klare Antwort der beschuldigten Verwaltungsangestellten.
Dem Mann, dessen (Eigentums-)Rechte die Beschuldigte massiv verletzte, liegt eine solche Antwort bis heute nicht vor, schon gar nicht eine glaubwürdige Antwort.

161 Aktenblätter: "Amtlich" verbreiteter Rufmord?

Die Akte wurde maßgeblich von einem Beschuldigten angelegt, gegen den später ein weiteres Strafverfahren läuft - für die Staatsanwaltschaft liegen zureichende Anhaltspunkte vor, wonach der "Aktenanleger" mit nachweislich falschen Aussagen üble Nachrede und Verleumdung betreibt.
Will Landrat Schnur mit der gar nicht verlangten Akte "Transparenz" schaffen oder vielmehr jenen amtlichen "Rufmord" verbreiten, der seinem Mitarbeiter sogar von kirchlicher Seite (!) vorgeworfen wird?
Ist die Akte etwa ebenso "amtlich" und "korrekt" wie das inkriminierte Agieren ihrer beiden "Autoren", das die bekannten Ermittlungen der polizeilichen Abteilung "Zentrale Kriminalitätsbekämpfung" nach sich zog?

Und warum die immer neuen Verzögerungen bei der Aufklärung des "ungeheuerlichen Vorwurfs"? Erst 2 Wochen später nämlich, am 20. 6. 00, antwortet der Landrat auf die polizeiliche Anfrage.

Stellungnahmen: Die Glaubwürdigkeit von Landrat Schnur

Noch etwas anderes erstaunt:
In einem späteren Schreiben vom 11. 12. 2001 an den Mann, dem seine Behörde übel mitgespielt hatte, wird der aktenkundige Landrat Schnur behaupten, dass er "keine Kenntnis" "über den Verfahrensstand des von Ihnen geführten Rechtsstreites habe" und "nicht beabsichtige" in "ein laufendes Strafverfahren .... einzugreifen oder Stellungnahmen abzugeben."



Nanu? Da will er angeblich keine "Stellungnahmen" zu laufenden Strafverfahren abgeben und maßt sich tatsächlich gegenüber dem Ermittler "im Hause" sogar ein Urteil an - noch vor dem Ende der Ermittlungen: Das Urteil von der angeblichen "Unschuld" seiner Mitarbeiter.
Da will er angeblich nicht "eingreifen", während er tatsächlich bei den für beide Verfahren erforderlichen Ermittlungen bzw. Vernehmungen zunächst (oder dauerhaft?) die Ampel auf Rot stellt.

Bestreitet Schnur "jedwede Verbindung" zu seinen Mitarbeitern?

Dass der so agierende und verantwortliche Dienstvorgesetzte (!) dann auch noch "jedwede Verbindung" zu seinen Untergebenen bzw. deren Vorgehen bestreitet, erschien nicht nur dem Angesprochenen fast schon kurios. Immerhin hat Horst Schnur in dieser Sache mindestens 6 (!) Schreiben verfasst, darunter mehrere Schreiben an Staatsanwaltschaft bzw. Polizei.
Noch interessanter könnte sein, was nicht schriftlich, sondern mündlich bzw. telefonisch in dieser Sache ausgetauscht wurde. Etwa das, was seine beschuldigten Mitarbeiter ihm alles vortrugen oder vorlegten.
Jedenfalls kann der "Vorgang" bzw. das Vorgehen seiner Leute so harmlos nicht gewesen sein. Warum sonst will Horst Schnur damit (unter Androhung des "Rechtsweges") nicht mehr in (jedwede) "Verbindung" gebracht werden?

In einem anderen Zusammenhang (Ortsumgehung Höchst) richtete Schnur vor kurzem eine Anfrage an den hessischen Verkehrsminister. Bei dieser Angelegenheit gehe es, so Schnur, "auch um die Glaubwürdigkeit des Staates, seiner Verwaltungen und der politisch gewählten Repräsentanten."
Da mag er Recht haben. In der hier dokumentierten Angelegenheit jedenfalls geht es zweifelsfrei um seine Glaubwürdigkeit und die Glaubwürdigkeit seiner Verwaltung - auch wenn er "jedwede Verbindung" abstreitet.

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