Ceterum censeo corruptionem esse delendam  1)
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"Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, das wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden"

Von W. Weller
Landrat Schnur . /. justizskandale.de  -  Wie sich Odenwälder Sozialdemokraten die grundgesetzlich verbürgte Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG) vorstellen
Mit beinahe "volksdemokratischen" Direktwahlergebnissen von ca. 75% waren der Odenwälder Landrat Schnur (SPD) und der Fuldaer Landrat Kramer (CDU) unter ihren 20 hessischen Kollegen die mit Abstand erfolgreichsten. Das Geheimnis von Schnurs Erfolg: Er hat eine exzellente Presse. Das Geheimnis seiner exzellenten Presse: Er hat keine kritische Presse. Und warum hat Horst Schnur keine kritische Presse? Gründe für dieses Geheimnis werden hier erstmals offenbart.

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Chronik

12.  3. 2002 Brisante Dokumentation - Auf der Website www.justizskandale.de erscheint die Dokumentation "Landrat Horst Schnur und ein brisantes Strafverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung und Urkundenunterdrückung".
Manfred Strack, presserechtlich verantwortlich, informiert am nächsten Tag durch eine eMail Landrat Schnur über die Publikation und bietet ihm eine Gegendarstellung an:
"Sofern Sie dies wünschen, geben wir Ihnen selbstverständlich gerne die Gelegenheit, die in diesem Bericht geschilderten Abläufe aus Ihrer Sicht zu kommentieren und würden Ihre Antwort entsprechend der für uns gültigen Bestimmungen des Presserechts umgehend auf unseren Seiten veröffentlichen." Das Angebot wird von Schnur ignoriert.
 5.    4. 2002 Anfrage der GRÜNEN an Landrat Schnur Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN richtet am Freitag, dem 5. 4. 02, an Landrat Schnur per Fax eine Anfrage zur "Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung". Die Anfrage bezieht sich u.a. auf die Dokumentation bei justizskandale.de und ein weiteres, laufendes Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter von Schnur. Diesem war von einem örtlichen Pfarrer vorgeworfen worden, er betreibe "Rufmord".
 9.   4.  2002 Die Pressemitteilung der Bündnisgrünen wird zusammen mit der Anfrage via eMail und Fax am Dienstag morgen an verschiedene regionale Medien gesandt, u.a. an das Odenwälder Echo.
 9.   4.  2002 Landrat Schnur setzt in abendlichem Telefonat GRÜNEN-Politiker massiv unter Druck Schnur ruft den Kreisgeschäftsführer der GRÜNEN gegen 18:30 unter dessen Privatanschluss an. Das "ungewöhnliche" Telefonat dauert bis etwa 19 Uhr. Unter anderem will der Landrat wissen, ob die Pressemitteilung schon versandt wurde. Sollten die GRÜNEN die Angelegenheit weiter verfolgen, müssten sie mit Konsequenzen rechnen. Wer mag riskieren, sich den Zorn des mächtigen "Landesfürsten" politisch und vielleicht auch persönlich einzuhandeln? Die Anfrage will Schnur jedenfalls (unter Missachtung der Hessischen Kommunalordnung HKO) nicht beantworten.
12.   4.  2000 Die Erbacher Stadtnachrichten veröffentlichen als einzige lokale Zeitschrift die für Horst Schnur so brisante Anfrage. Der Artikel trägt die Überschrift: "Grüne fragen Landrat Schnur nach Verantwortlichkeiten in einem strafrechtlich relevanten Verwaltungsvorfall." Und weil der Vorfall "strafrechtlich relevant" ist und sich die "Verantwortlichkeiten" auch auf den Landrat persönlich erstrecken könnten, zeigen sich ansonsten die üblichen "Probleme des Lokaljournalismus": Das "heiße Eisen" wird insbesondere im Odenwälder Echo totgeschwiegen. Die lesenden Bürger sollen möglichst nichts über die zweifelhafte und strafrechtlich relevante "Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung" im Odenwald erfahren.
15.   4.  2002 "Das musste doch nicht sein" - die Pressemitteilung zu dem strafrechtlich relevanten Verwaltungsvorfall und ihre Veröffentlichung in den Erbacher Stadtnachrichten nämlich. Dies soll sinngemäß der zum zweitenmal von einem Ermittlungsverfahren betroffene Behördenleiter gegenüber dem Kreisgeschäftsführer der GRÜNEN geäußert haben - bei einer zufälligen Begegnung in der Kreisstadt. Was ist doch das Wesen des Klüngels: 'Mer kenne uns, mer helfe uns.'
17.   4.  2002 "Ihre sachliche Argumentation anhand von den schriftlichen Beweistücken stellt der Verwaltung des Odenwaldkreises und des Amtsgerichtes Michelstadt ein schlechtes Zeugnis aus!" Mit diesen Worten kommentiert ein führender Kommunalpolitiker der FDP die unter odenwald-geschichten.de und justizskandale.de publizierten kritischen Ausführungen über den örtlichen "FILZ". Der studierte Verwaltungsfachmann hatte sich die kritischen Ausführungen zuvor "genau angesehen" und fordert vom "Öffentlichen Dienst" im Odenwald etwas, was dort anscheinend nicht selbstverständlich ist: "Sich an Recht und Gesetz halten"!
18.   4.  2002 Die skandalösen Äußerungen von Landrat Schnur während seines abendlichen Telefonats vom 9. 4. 2002 mit dem Kreisgeschäftsführer der Bündnisgrünen werden in einem Briefentwurf zusammengefasst, den der Oppositionspolitiker und seine bei dem Telefonat ebenfalls anwesende Ehefrau bestätigen (und durch Änderungen und Streichungen korrigieren.)
18.   4.  2002 Die hessische Kultusministerin Karin Wolff wirft Landrat Schnur ein "übles Spiel" vor. ... allerdings in einem anderen (schulischen) Zusammenhang.
19.   4.  2002 Stellungnahme von Schnur erbeten. Der "gegengelesene" bzw. bestätigte Brief wird via eMail an die offizielle Adresse (h_schnur@odenwaldkreis.de) des Landrats versandt. Betreff: "Ihr Anruf bei Hr. Kowarsch / Anfrage d. GRÜNEN". U.a. wird Schnur gefragt, ob er tatsächlich den GRÜNEN mit "negativen Auswirkungen im Kreistag" gedroht habe und wissen wollte, ob "bereits eine Pressemitteilung zu dieser Anfrage versandt wurde?"
"Ist es möglich, dass Sie oder Mitarbeiter von Ihnen später bei der Presse bzw. den angeschriebenen Medien 'intervenierten', um eine Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zu verhindern?"
Zuletzt wird Schnur darauf hingewiesen: "Sollten Sie bis zum 27. April zu den hier aufgelisteten Punkten nicht Stellung nehmen, gehe ich davon aus, dass ich Herrn Kowarsch bezüglich des genannten Telefonats vom 9. 4. 2002 richtig verstanden habe. Insbesondere ginge ich in diesem Fall davon aus, dass Herr Kowarsch Ihre Äußerungen richtig erinnerte und wiedergab."
27.   4.  2002 Schnur dementiert die ihm zugeschriebenen Äußerungen nicht, weder bis zum 27. April noch später. Das ausbleibende Dementi von Schnur bedeutet: Der von ihm abends am 9. April 2002 angerufene GRÜNEN-Politiker hat die telefonischen Aussagen des Landrats offenbar richtig erinnert und wiedergegeben. Damit hat sich der Verdacht erhärtet, dass sich die "Verantwortlichkeiten", in dem "strafrechtlich relevanten Verwaltungsvorfall" auf Schnur persönlich erstrecken.
24.   5.  2002 Schnur ruft einen Parteifreund (SPD) an, der auch mit dem Verfasser der bei justizskandale.de publizierten Dokumentation persönlich bekannt ist. Dabei versucht der Landrat offenbar, mit "weiteren Einzelheiten" Stimmung gegen seinen Kritiker zu machen - in der womöglich für ihn und den Odenwald "typischen" Weise:
Hinter dem Rücken des Betroffenen und vorzugsweise mündlich bzw. telefonisch: "Strippen ziehen". Der Vorteil dieser "Methode": Betreibt man so etwa Rufmord (Verleumdung, üble Nachrede), lässt sich das kaum nachweisen. Das Opfer eines Rufmords erfährt womöglich niemals, was über ihn in Umlauf gebracht wird.
25.   5.  2002 "Alle 'verleumderischen' Artikel gegen Landrat Schnur aus dem Internet nehmen." Dieses Ansinnen des "Landesfürsten" richtet der Parteifreund von Schnur einen Tag später per eMail an den Redakteur von justizskandale.de. Eine Konkretisierung, was warum "verleumderisch" sein soll, erfolgt trotz mehrfacher Nachfragen nie. Außerdem lässt Schnur ausrichten, er wolle gegen den kritischen Redakteur "Anklage wegen Verleumdung etc. einreichen." Das könnte aber nur die Staatsanwaltschaft. Schnur selbst kann wie jeder andere Bürger lediglich Strafanzeige erstatten. Ist ein Wunsch des Landrats (Strafanzeige) ein Befehl für Staatsanwaltschaft und örtliches Gericht (Anklage)?
26.   5.  2002 "Sagen Sie mir bitte umgekehrt, durch welche Aussagen bzw. Artikel Sie sich verleumdet fühlen." Diese Bitte richtet der Verfasser der Schnur-kritischen Dokumentation einen Tag später via eMail an den Landrat. Er bittet Schnur, darauf "bis zum Ende dieser Woche (1. Juni) zu antworten." Schnur wird darauf weder bis zum 1. Juni noch später antworten.
26.   5.  2001 "Was dann danach wieder ins Internet gesetzt werden sollte, dass wäre dann wirklich nach dem Gespräch mit Landrat Horst Schnur zu entscheiden" Dies schreibt der Parteifreund von Schnur via eMail an den Redakteur von justizskandale.de. Zuvor hatte er vorgeschlagen: "Es wäre für Sie gewiss ein Leichtes, alle entsprechenden Internet-Seiten für eine gewisse Zeit außer Kraft zu setzen."
27.   5.  2002 "Welches sind die 'entsprechenden' Internet-Seiten?" Diese Frage richet der unter Druck gesetzte Publizist in einer eMail gleichzeitig an Schnur selbst und an dessen Parteifreund. Darauf erhält er ebenso wenig eine Antwort wie auf die Frage, welche seiner Aussagen denn "verleumderisch" sein sollen. Mit den "entsprechenden Internet-Seiten", die "außer Kraft" gesetzt werden sollen, sind anscheinend sämtliche Seiten gemeint, auf denen sich der Publizist kritisch mit dem Odenwälder "Landesfürsten" auseinandersetzt.
 2.   6.  2002 "Offenbar haben die GRÜNEN Druck von oben bekommen :-( " Dies schreibt Manfred Strack, der Herausgeber von justizskandale.de per eMail an seinen Redaktionskollegen. Er hatte bemerkt, dass die im Internet publizierte Pressemitteilung der GRÜNEN zu ihrer Anfrage "Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung" nachträglich abgeändert worden war. Der ursprünglich dort gesetzte Link zu justizskandale.de war kurz zuvor gelöscht worden.
 2.   6.  2002 "Es wurde kein Druck seitens des Landrats ausgeübt" Dies antwortet Horst Kowarsch, der Kreisgeschäftsführer der örtlichen GRÜNEN, auf eine entsprechende Frage von Manfred Strack zu den gelöschten Links in der Pressemitteilung. Damit wird allerdings nicht jener erhebliche "Druck" dementiert, den Schnur in seinem Telefonat vom 9. April auf den GRÜNEN-Kommunalpolitiker (auch nach dessen eigener Aussage) ausgeübt hatte.
 2.   6.  2002 "Welche der im Zusammenhang mit Landrat Schnur bei www.justizskandale.de veröffentlichten Tatsachenbehauptungen sind wahrheitswidrig i.S. von § 187 StGB, Satz 1?" Diese Frage richtet Manfred Strack als Herausgeber von justizskandale.de per eMail (copy) an den Odenwälder Landrat Schnur. Er fordert Schnur auf, bis zum 17. Juni zu seinen diskriminierenden Vorwürfen ("Verleumdung") Stellung zu nehmen, Vorwürfe, die gegen einen Redaktionskollegen und anscheinend auch gegen justizskandale.de gerichtet sind.
Schon knapp 3 Monate zuvor, am 13. März, hatte Strack den Odenwälder Landrat nachweislich per eMail über die Schnur betreffende Dokumentation auf justizskandale.de in Kenntnis gesetzt. Schnur wurde angeboten, die brisanten "Abläufe aus Ihrer Sicht zu kommentieren". und dies auch "umgehend" auf justizskandale.de zu veröffentlichen.
Hierauf gab es keine Reaktion, nicht eine einzige Tatsachenbehauptung innerhalb dieser Dokumentation wurde jemals abgestritten oder bezweifelt.
 2.   6.  2002 Schnur hat angeblich niemand, Zitat, "dazu aufgefordert oder veranlasst etwas über mich aus dem Internet zu nehmen". In seiner prompten Antwort auf eine eMail von Manfred Strack äußert Horst Schnur in einer abends um 21:55 versandten eMail mit dem verqueren Betreff "Ultimatum" Folgendes: "Zur Klarstellung: Weder ich noch eine Lobby (wer soll das sein?) hat jemanden aufgefordert oder veranlaßt etwas über mich aus dem Internet zu nehmen." Außerdem behauptet Schnur: "Ich weiß nicht wo überall etwas über mich im Internet steht und wo von irgendwelchen Spezis mit welchen Motiven auch immer etwas über mich ins Internet gestellt wird."
Zuletzt versteigt sich Schnur in seiner eMail an Strack zu diesem (für den Landrat typischen?) "Vorwurf": "Die Art Ihrtes Vorgehens entbehrt jedweder Seriosität und weckt den Verdacht krimineller Erpressung."
 2.   6.  2002 Geschäftsführer von "Business Crime Control" wirft Horst Schnur "Unverschämtheit" vor
Manfred Strack, seit dem 1. 7. 02 auch Geschäftsführer der renommierten Organisation "Business Crime Control e.V." (BCC), antwortet Schnur mit einer eMail:
"Lassen Sie mich auch noch kurz auf den 'Duktus' Ihrer Antwort eingehen. Dass Sie mein mit Fristsetzung versehenes Angebot, zum Beispiel durch eine Gegendarstellung deutlich zu machen, was an den von uns veröffentlichten Behauptungen falsch ist, als "Ultimatum" bezeichnen, mag man ja noch als Geschmacksfrage bezeichnen können. Die in Ihrem Schlußsatz verwendeten Formulierungen weise ich jedoch als Unverschämtheit zurück. Wenn meine email bei Ihnen den Verdacht krimineller Erpressung produziert hat, gehe ich davon aus, dass Sie keine Scheu haben werden, diesen Verdacht durch die zuständige Staatsanwaltschaft untersuchen zu lassen."
 2.   6.  2002 "Warum haben Sie von der Möglichkeit einer Gegendarstellung bis heute keinen Gebrauch gemacht?" Diese Frage richtet Manfred Strack als Herausgeber von justizskandale.de auch noch per Fax an Landrat Schnur. Außerdem bezieht er sich auf das Telefonat, das Schnur am 24. Mai mit seinem Parteifreund geführt hatte. In dem Telefonat hatte Schnur einem Redaktionsmitglied von justizskandale.de "Verleumdung" unterstellt. Strack fordert Horst Schnur dazu auf, von dem "Angebot einer Gegendarstellung Gebrauch zu machen" oder aber seine offenbar auch justizskandale.de geltenden Unterstellungen zurückzunehmen. Tue er beides nicht, solle er doch die entsprechenden "rechtlichen Konsequenzen" ziehen.
  3.   6.  2002 "Nur um eines bittet Landrat Schnur: Dass Sie zur Zeit nichts ins Internet setzen?": Diese "Bitte" des Landrats richtet sein Parteifreund dem Odenwälder Redaktionsmitglied von justizskandale.de per eMail aus.
  3.   6.  2002 "Als Sendbote Ihrer Worte und Wünsche missbraucht" So empfindet der unter Druck gesetzte Publizist das "Spiel", das Landrat Schnur mit seinem Parteifreund trieb. Er fordert den Landrat dazu auf, ihm endlich direkt zu antworten.
29.   6.  2002 "Das ist eine Formulierung, die ich meinerseits formuliert habe" Die "Formulierung", auf die sich Schnurs Parteifreund in einer eMail bezieht: "Nur um eines bittet Landrat Schnur: Dass Sie zur Zeit nichts ins Internet setzen". Knapp vier Wochen später widerruft der Parteifreund seine am am 3. Juni gemachte Aussage und behauptet nun: "Landrat Schnur hat das nicht gesagt". Hat Schnur nun eine entsprechende (wie auch immer formulierte) "Bitte" geäußert oder hat er dies nicht getan?
1.   7.  2002 Verstößt Schnur auch gegen die Hessische Kommunalordnung? In einem Schreiben der GRÜNEN, das Schnur als Vorsitzender des Kreisausschusses erreicht, heißt es u.a. "Sehr geehrter Herr Landrat,
unsere Anfrage vom 3. April 2002 zur 'Bürgerfreundlichkeit' der Verwaltung im Odenwaldkreis ist schriftlich bis zum heutigen Tage nicht beantwortet worden
." Außerdem wird Schnur an das Gesetz bzw. die Hessische Kommunalordnung (HKO) erinnert, in der es u.a. heißt: "Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung des Landkreises und die Geschäftsführung des Kreisausschusses". Die GRÜNEN dazu: "In § 29 der HKO ist eindeutig festgehalten,
'der Kreisausschuss ist  v e r p f l i c h t e t,  Anfragen der Kreistagsabgeordneten zu beantworten'
." (Hervorhebungen durch die Redaktion).
Unterzeichnet ist der Brief diesmal nicht nur von Horst und Elisabeth Kowarsch, sondern zusätzlich noch von den GRÜNEN Kreistagsmitgliedern Claire Labigne, Klaus Overkamp und Martin Bauch-Grünewald. Dies soll womöglich verhindern, dass "Landesfürst" Schnur im Zorn über die noch immer ein wenig unbotmäßigen GRÜNEN einen Einzelnen "auf den Kieker" nimmt.
 9.   7.  2002 "Warum wollten Sie Odenwälder Bürger nicht über eine offenbar begründete Anfrage zur 'Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung' informieren ... trotz des offenkundig brisanten Kontext"? Diese Frage wird der Redaktion des "Odenwälder Echo" via eMail gestellt. Da schon ein Oppositionspolitiker "am Abend des 9. April von Herrn Schnur angerufen und unter Druck gesetzt wurde", heißt es in der eMail dann: "Vor diesem Hintergrund ist vorstellbar, dass man auch bei Ihnen anrief, um einen Bericht zur Pressemitteilung der GRÜNEN zu verhindern."
12.   7.  2002 "Das muss unter uns bleiben". So äußert sich sinngemäß ein Redaktionsmitglied des "Odenwälder Echo" gleich zu Beginn eines Telefonats mit einem Redakteur von justizskandale.de. Es ging um die Frage, ob, wie oft und in welcher Form Landrat Schnur etwa telefonisch wegen Presseartikeln "interveniert" hatte. Außerdem wird eine schriftliche Antwort des Chefredakteurs Gerhard Grünewald in Aussicht gestellt. Dazu kommt es nicht. Später heißt es, dass Grünewald auf die Frage nach einer möglichen "Intervention" doch nicht antworten wolle.
So bleiben die am 9. Juli an die Lokalzeitung gestellten Fragen schriftlich ebenso unbeantwortet wie die Anfrage der GRÜNEN an Landrat Schnur.

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Letzte Aktualisierung: 3. August 2002
© W. Weller 2002